Altenpflegeausbildung

Das Diskussionsforum für alle Themen, die die Ausbildung betreffen, Fragen Tips, Anregungen etc alles ist willkommen...
Betreuende Webseite: http://www.altenpflegeschueler.de
Antworten
Benutzeravatar
doedl
Beiträge: 6411
Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
Beruf: Pflegedinosaurier
Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins

Altenpflegeausbildung

Beitrag von doedl »

Irgendwann soll ja nun- nach Vertagung des neuen Altenpflegeausbildungsgesetzes- die neue Regelung in Kraft gesetzt werden.

Die Voraussetzung für die Ausbildung zum Altenpfleger wird eine "Lehrstelle" in einer Einrichtung der Altenhilfe sein, sowie der Unterricht an einer Berufsfachschule für Altenpflege. Soweit sogut. Problematisch wird das Ganze durch die Vorgabe des Gesetzgebers, dass 50 % der Praktikumszeiten in einem ambulanten Dienst abgeleistet werden sollen.

Nach einer sehr interessanten Pflegekonferenz mit den hiesigen ambulanten Diensten scheint mir der Gesetzgeber sowohl die Kapazitäten der ambulanten Dienste bezüglich Aufnahme Auszubildender, wie auch deren finanziellen Möglichkeiten, Schüler von einer zweiten Pflegekraft bei festgelegten Abrechnungspauschalen anleiten zu lassen, komplett zu überschätzen.

Die Frage wird also sein, wo finde ich ambulante Dienste, die es sich leisten können, die Hälfte von 3 Jahren Ausbildungszeit finanzieren zu können und gleichzeitig ihrer Pflicht als ausbildendem Betrieb nachkommen zu können. Dies scheint mir bisher eine der noch vielen ungeklärten Fragen des neuen Ausbildungsgesetzes zu sein. Hinzu kommt die Forderung nach Praxisanleitern; einer Zusatzqualifikation, die jeder Betrieb vorweisen muss, der künftig Altenpfleger ausbilden will.

So sehr ich eine bundesweite einheitliche Regelung der Ausbildung begrüsse- der Teufel steckt bekanntlicherweise immer im Detail. Hier muss noch erheblich nachgebessert werden, bevor dieses Gesetz in Kraft treten kann und soll. Wie viele Dinge, die von grünen Tischen aus beschlossen werden, ist auch dieses Gesetz nicht praxisnah, weil anscheindend die Praktiker- wie so oft- nicht in Entscheidungen mit einbezogen wurden.

Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

Benutzeravatar
Marcell
Beiträge: 2383
Registriert: Sa 11. Aug 2001, 16:35
Beruf: -/-
Einsatz Bereich: -/-
Wohnort: -/-
Interessen: -/-
Kontaktdaten:

Beitrag von Marcell »

Hi Doedl

Die Frage wird also sein, wo finde ich ambulante Dienste, die es sich leisten können, die Hälfte von 3 Jahren Ausbildungszeit finanzieren zu können und gleichzeitig ihrer Pflicht als ausbildendem Betrieb nachkommen zu können. Dies scheint mir bisher eine der noch vielen ungeklärten Fragen des neuen Ausbildungsgesetzes zu sein. Hinzu kommt die Forderung nach Praxisanleitern; einer Zusatzqualifikation, die jeder Betrieb vorweisen muss, der künftig Altenpfleger ausbilden will.
Hmm also soweit ich das weis soll doch das niedersächsische System in etwa übernommen werden. bei uns sollen die Alle in der Altenpflege Arbeitenden Einrichtungen Und Stationen eine so genannte Umlage zahlen für die Ausbildung. Das Geld geht dann in einen gemeinsamen Topf und wird dann an die Einrichtungen bezahlt die Azubis haben. Soweit ich Informiert bin will mich da nicht hundert Prozent festlegen. Nur sollten Schüler schon bezahlt werden, ganz Deutschland braucht Personal und es wird immer mehr, aber wenn die Schüler erstmal 3 Jahre nichts verdienen und im Gegenteil noch Geld mit bringen müssen gehen nur noch sehr wenige in die erst Ausbildung Altenpflege sondern dann werden die Klassen nur noch von Umschülern bevölkert weil diese abgesichert sind. Das da eine Lösung her muss die gerecht ist das ist klar nur diese zu finden das wird schwer. Das spezielle zur Ausbildung da sein sollen begrüße ich absolut, bei ns müssen alle Anleiter im heim zum Mentoren Kurs, die Anleiter sagen selbst das ihnen das viel bringt weil sie so wissen was gefordert ist etc Techniken zur Vermittlung an die Hand bekommen usw. Überall wird Qualität gefordert dann auch bitte dort und nicht uns Schüler als Arbeits- Tiere sehen wie ich es oft aus Ländern höre wo Schüler nichts bezahlt bekommen :-( .

Greetz

Marci



Benutzeravatar
doedl
Beiträge: 6411
Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
Beruf: Pflegedinosaurier
Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins

nur gegen Vergütung

Beitrag von doedl »

sollen die Schüler arbeiten; das steht ausser Frage. Es geht auch nicht darum, dass Schüler Praxisanleiter brauchen; auch dieses ist gerechtfertigt. Fraglich ist nur, wie die ambulanten Dienste, die ja in der Vergangenheit durch zahlreiche Streichungen bei der Behandlungspflege, bzw. Übernahme von Behandlungspflege in den SGB XI, herbe Einkommenseinbussen hinnehmen mussten,die Schüler finanzieren sollen. Selbst durch eine Umlage wird der Ausbildungsbetrieb die Vergütung zahlen müssen, die sich wohl an die Ausbildungsvergütung in der Krankenpflege anlehnen wird. Hinzu kommen die Kosten für die Ausbildung von Praxisanleitern. Das ist also das eine Problem.

Die stationäre Einrichtung hat dieses Finanzierungsproblem nicht in dem Maße, da sie die Kosten bei Pflegesatzverhandlungen unterbringen kann und wird.

Das andere, viel grössere: Die ambulanten Dienste haben garnicht die Kapazitäten, die Schüler, die in den stationären Einrichtungen zukünftig gebraucht werden,aufzunehmen. Das erscheint mir ja noch viel schwieriger. Ein mittelgrosses Altenheim wird zwischen 4 und 8 Schülern ausbilden können. Zähl mal, wieviele Heime es in einem Landkreis gibt, und wieviele ambulante Dienste dagegen stehen. Mehr als einen Schüler wird ein mittlerer ambulanter Dienst nicht verkraften.

Ich glaube schon, dass die Praktikumszeiten in den ambulanten Diensten heruntergesetzt werden sollten.

Gruss

Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste