Vormundschaft/Betreuer?
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Vormundschaft/Betreuer?
Hi zusammen,
ich hoffe, dass ich hier richtig bin.
Ich bin mit der Situation konfrontiert, dass meine Mutter (lebt alleine) mit Mitte 50 Unterstützung im Tagesalltag benötigt.
Sie bekommt derzeit Hilfe vom Sozialamt in der Form, dass ein Sozialamt-Mitarbeiter beim Einkaufen oder bei Arztbesuchen hilft,
ebenso auch einfach mal Spazierengehen...
Das Sozialamt möchte diesen "Fall" nun aber loswerden und nun habe ich von einer Mitarbeiterin vom Amtsgericht ein Telefonat erhalten,
in dem mir die 2 Möglichkeiten erläutert wurden.
1. Ich als Sohn, wohnhaft 250km entfernt von meiner Mutter, soll die Vormundschaft übernehmen.
oder
2. Ein Betreuer vom Amtsgericht wird bestellt und übernimmt alles inkl. alle Vollmachten, die es so gibt.
Aussage war, ich soll mich schnell entscheiden, sonst entscheidet das Amtsgericht. Ich fühle mich überrumpelt und bat um Info-Material,
da ich, mit Anfang 30 keine Ahnung von dieser Thematik habe. Das Info-Material, welches mir zugesagt wurde, habe ich aber noch nicht erhalten.
Jetzt meine Frage: wer kann mir Links/Webseiten zur Aufklärung nennen, die zuverlässig sind?
Danke und viele Grüße
ich hoffe, dass ich hier richtig bin.
Ich bin mit der Situation konfrontiert, dass meine Mutter (lebt alleine) mit Mitte 50 Unterstützung im Tagesalltag benötigt.
Sie bekommt derzeit Hilfe vom Sozialamt in der Form, dass ein Sozialamt-Mitarbeiter beim Einkaufen oder bei Arztbesuchen hilft,
ebenso auch einfach mal Spazierengehen...
Das Sozialamt möchte diesen "Fall" nun aber loswerden und nun habe ich von einer Mitarbeiterin vom Amtsgericht ein Telefonat erhalten,
in dem mir die 2 Möglichkeiten erläutert wurden.
1. Ich als Sohn, wohnhaft 250km entfernt von meiner Mutter, soll die Vormundschaft übernehmen.
oder
2. Ein Betreuer vom Amtsgericht wird bestellt und übernimmt alles inkl. alle Vollmachten, die es so gibt.
Aussage war, ich soll mich schnell entscheiden, sonst entscheidet das Amtsgericht. Ich fühle mich überrumpelt und bat um Info-Material,
da ich, mit Anfang 30 keine Ahnung von dieser Thematik habe. Das Info-Material, welches mir zugesagt wurde, habe ich aber noch nicht erhalten.
Jetzt meine Frage: wer kann mir Links/Webseiten zur Aufklärung nennen, die zuverlässig sind?
Danke und viele Grüße
- fmh
- Beiträge: 2954
- Registriert: Fr 29. Jun 2007, 19:00
- Beruf: Altenpfleger
- Einsatz Bereich: Kreisverwaltung
- Wohnort: Bayern
AW: Vormundschaft/Betreuer?
Hallo,
Du kannst u.a. mal hier schauen: Link. Über die Themensuche findest Du auf dieser Seite auch nicht weitere Informationen zur Betreuung.
Hier findest Du über dem Suchbegriff "Betreuung" auch noch zwei Broschüren.
Ansonsten kannst Du auch mal schauen, ob es bei Dir in der Nähe eine kommunale Bezreuungsstelle/-behörde oder einen Betreuungsverein gibt. Beide beraten auch bei Fragen.
Beste Grüße
fmh
Du kannst u.a. mal hier schauen: Link. Über die Themensuche findest Du auf dieser Seite auch nicht weitere Informationen zur Betreuung.
Hier findest Du über dem Suchbegriff "Betreuung" auch noch zwei Broschüren.
Ansonsten kannst Du auch mal schauen, ob es bei Dir in der Nähe eine kommunale Bezreuungsstelle/-behörde oder einen Betreuungsverein gibt. Beide beraten auch bei Fragen.
Beste Grüße
fmh
Zuletzt geändert von fmh am Fr 13. Nov 2015, 10:39, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Link ergänzt
Grund: Link ergänzt
Get a job. Go to work. Get married. Have children. Follow fashion. Act normal. Walk on the pavement. Watch TV. Obey the law. Save for your old age. Now repeat after me: "I am free..."
AW: Vormundschaft/Betreuer?
Hallo,
immer mit der Ruhe, solange nicht Gefahr in Verzug ist, kannst Du einfach einen Antrag beim Amtsgericht bestellen. In der Regel favorisieren die Gerichte, dass Angehörige die Betreuung übernehmen. Sollte das nicht möglich sein, kann man auch eine Person des Vertrauens vorschlagen. Sollte beides nicht machbar sein, wird i.d.R. ein Betreuer durch das Amtsgericht bestellt. Diese muss immer im Sinne des Betreuten handeln und beim Amtsgericht Rechenschaft ablegen.
lg ilios
immer mit der Ruhe, solange nicht Gefahr in Verzug ist, kannst Du einfach einen Antrag beim Amtsgericht bestellen. In der Regel favorisieren die Gerichte, dass Angehörige die Betreuung übernehmen. Sollte das nicht möglich sein, kann man auch eine Person des Vertrauens vorschlagen. Sollte beides nicht machbar sein, wird i.d.R. ein Betreuer durch das Amtsgericht bestellt. Diese muss immer im Sinne des Betreuten handeln und beim Amtsgericht Rechenschaft ablegen.
lg ilios
Ich bin nicht nur für das verantwortlich was ich sage,sondern auch für das was ich nicht sage!
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- Beiträge: 13
- Registriert: Di 3. Sep 2013, 16:12
- Griesuh
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- Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
AW: Vormundschaft/Betreuer?
Hi, fairyland_dx, dass wie du schreibst:
Mitarbeiter des Sozialamtes führen diese Tätigkeiten nicht aus.
Sie werden evtl. einen Kostenzuschuß bewilligt haben.
Diese Arbeiten werden sicherlich von einem ambul. Pflegedienst erbracht.
Eine Vormuntschaft gibt es schon lange nicht mehr.
Es gibt Betreuungsvollmachten und Verfügungen oder amtl. bestellte Betreuungen.
Letzere wäre beim Amtsgericht/Familiengericht zu beantragen. dauert ca. 2-3 Monate bis eine Entscheidung vorliegt.
Die Vollmachten und Verfügungen können über ein Notar gemacht werden, oder aber auch vorgefertigte Formulare, erhältlch in jedem Seniorenbüro, mit Hilfe des Seniorenbüros ausgefüllt werden. Über welche verrichtungen des tgl. Lebens Vollmachten erstellt werden ist frei wählbar.
Grundsätzlich ist mit einer Betreuung egal welcher Art, das problem nicht gelöst.
hat deine Mutter ein Pflegestufe?
wenn nein, diese sofort bei der Pflegekasse deiner Mutter beantrage.
Da sie hilfe benötigt und du 200 km entfernt wohnst ist Kombileistung beim Antrag zu stellen.
Ihr sucht euch einen ambul. Pflegedienst aus und kauft dort die Leistungen ein die benötigt werden. ( Grundpflege, haushaltshilfen, Hilfe bei Mobilität)
beratung findest du beim Pflegestützpunkt, dem öertl. Seniorenbüro und jedem ambulanten Pflegedienst.
kann ich mir nicht vorstellen.Sie bekommt derzeit Hilfe vom Sozialamt in der Form, dass ein Sozialamt-Mitarbeiter beim Einkaufen oder bei Arztbesuchen hilft,
ebenso auch einfach mal Spazierengehen...
Mitarbeiter des Sozialamtes führen diese Tätigkeiten nicht aus.
Sie werden evtl. einen Kostenzuschuß bewilligt haben.
Diese Arbeiten werden sicherlich von einem ambul. Pflegedienst erbracht.
Eine Vormuntschaft gibt es schon lange nicht mehr.
Es gibt Betreuungsvollmachten und Verfügungen oder amtl. bestellte Betreuungen.
Letzere wäre beim Amtsgericht/Familiengericht zu beantragen. dauert ca. 2-3 Monate bis eine Entscheidung vorliegt.
Die Vollmachten und Verfügungen können über ein Notar gemacht werden, oder aber auch vorgefertigte Formulare, erhältlch in jedem Seniorenbüro, mit Hilfe des Seniorenbüros ausgefüllt werden. Über welche verrichtungen des tgl. Lebens Vollmachten erstellt werden ist frei wählbar.
Grundsätzlich ist mit einer Betreuung egal welcher Art, das problem nicht gelöst.
hat deine Mutter ein Pflegestufe?
wenn nein, diese sofort bei der Pflegekasse deiner Mutter beantrage.
Da sie hilfe benötigt und du 200 km entfernt wohnst ist Kombileistung beim Antrag zu stellen.
Ihr sucht euch einen ambul. Pflegedienst aus und kauft dort die Leistungen ein die benötigt werden. ( Grundpflege, haushaltshilfen, Hilfe bei Mobilität)
beratung findest du beim Pflegestützpunkt, dem öertl. Seniorenbüro und jedem ambulanten Pflegedienst.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
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AW: Vormundschaft/Betreuer?
Ich muss jetzt noch mal um Rat fragen.
Es sind jetzt ein paar Wochen vergangen und ich hab mich in das Thema belesen. Ich denke, dass meine Mama großen Unfug getrieben hat. Wie sich jetzt herausstellte, hat sie im Mai wohl einen Betreuer vom Amtsgericht mit ihrer Unterschrift bestellt. So wie ich die Lage einschätze, ist sie zu dieser Unterschrift mehr oder weniger durch Mitarbeiter des Sozialamtes gedrängt worden. Ihr wurde versprochen, dass nur jemand sich um eine neue Wohnung kümmert.
Ist-Situation im Moment:
Es läuft ein Verfahren und das Amtsgericht entscheidet, ob ein Betreuer gestellt wird. Ich als Sohn sollte mich dazu äußern, was ich aber nicht getan habe, da mir nicht klar war, dass es dieses Verfahren und diese Unterschrift gibt.
Eigentlich will meine Mutter gar keinen Betreuer vom Amtsgericht! Ich bin übrigens auch der Meinung, dass das nicht notwendig ist.
Was bedeutet das aber nun? Welche Nachteile entstehen mir als Sohn, wenn ich die Betreuung nicht übernehme?
Vielen Dank
Ich
Es sind jetzt ein paar Wochen vergangen und ich hab mich in das Thema belesen. Ich denke, dass meine Mama großen Unfug getrieben hat. Wie sich jetzt herausstellte, hat sie im Mai wohl einen Betreuer vom Amtsgericht mit ihrer Unterschrift bestellt. So wie ich die Lage einschätze, ist sie zu dieser Unterschrift mehr oder weniger durch Mitarbeiter des Sozialamtes gedrängt worden. Ihr wurde versprochen, dass nur jemand sich um eine neue Wohnung kümmert.
Ist-Situation im Moment:
Es läuft ein Verfahren und das Amtsgericht entscheidet, ob ein Betreuer gestellt wird. Ich als Sohn sollte mich dazu äußern, was ich aber nicht getan habe, da mir nicht klar war, dass es dieses Verfahren und diese Unterschrift gibt.
Eigentlich will meine Mutter gar keinen Betreuer vom Amtsgericht! Ich bin übrigens auch der Meinung, dass das nicht notwendig ist.
Was bedeutet das aber nun? Welche Nachteile entstehen mir als Sohn, wenn ich die Betreuung nicht übernehme?
Vielen Dank
Ich
AW: Vormundschaft/Betreuer?
[quote=""fairyland_dx""]Welche Nachteile entstehen mir als Sohn, wenn ich die Betreuung nicht übernehme?
[/quote]
Vorausgesetzt, daß eine gesetzliche Betreuung benötigt bzw angeordnet wird:
der Betreuer hat ein Recht auf Akteneinsicht und Mitsprache bzw Entscheidung in den Bereichen Wohnung, Finanzen, Gesundheit, Post (alle diese Bereiche oder einzelne davon, je nachdem, was angeordnet wird), und zwar nur der Betreuer. Die Familienangehörigen sind außen vor!
Das kannst du als Vorteil oder Nachteil sehen, je nachdem, wie viel du über deine Mutter wissen oder mitbestimmen möchtest.
[/quote]
Vorausgesetzt, daß eine gesetzliche Betreuung benötigt bzw angeordnet wird:
der Betreuer hat ein Recht auf Akteneinsicht und Mitsprache bzw Entscheidung in den Bereichen Wohnung, Finanzen, Gesundheit, Post (alle diese Bereiche oder einzelne davon, je nachdem, was angeordnet wird), und zwar nur der Betreuer. Die Familienangehörigen sind außen vor!
Das kannst du als Vorteil oder Nachteil sehen, je nachdem, wie viel du über deine Mutter wissen oder mitbestimmen möchtest.
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