Verwendung des Pflegegeldes ?
Verwendung des Pflegegeldes ?
Sehe ich es richtig,dass genau genommen der zu Pflegende das ihm zustehende Pflegegeld nicht selber für beliebige Zwecke verwenden oder zurückbehalten darf, sondern es an Pflegende (Dritte) auszahlen muss? Also den Betrag vom Pflegegeld,der nach Abrechung des Kosten des Ambul.Pflegedienstes übrig bleibt und von der Pflegekasse an den Versicherten überwiesen wird. Darf nur für Pflege- und Hilfleistungen im privaten Umfeld verwendet werden,d.h. für selber organisierte Hilfe und Versorgung ?
Re: Verwendung des Pflegegeldes ?
So ist es gedacht.
Aber ich habe noch nie gehört, dass die Kassen darüber Rechenschaft eingefordert hätten
(Privat ist Privat)
Aber ich habe noch nie gehört, dass die Kassen darüber Rechenschaft eingefordert hätten
(Privat ist Privat)
Re: Verwendung des Pflegegeldes ?
Gedacht ist natürlich eigentlich dafür, dass der zu Pflegende sich davon "Hilfen" leisten kann. ABER: da das Pflegegeld jemandem rechtlich zusteht, sofern er die Vorgaben dafür erfüllt kann er es theoretisch genauso gut verschenken, sparen oder sogar versaufen. Es ist ja sein Geld.
» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)
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