Hallo!
Habe folgendes Problem:
Meine Oma hat vom 1.1. bis 31.12. eine Verordnung über 2xtägl. Medigabe bekommen, dann für 4 Wochen im April eine neue Verordnung über 3xtägl. Medigabe wegen einer weiteren Erkrankung. Gilt im Anschluss an die neue Verordnung die ursprüngliche Verordnung wieder, also die am Jahresanfang für´s ganze Jahr ausgestellt wurde?
Gruß
Zapperlot
Verordnung
- -Felicitas-
- Beiträge: 1394
- Registriert: Sa 22. Jul 2006, 04:41
AW: Verordnung
Wenn keine neue Verordnung beantragt wird (so sie denn nicht mehr benötigt wird), gilt danach wieder die 2xtgl Medigabe.
Die Frage kann dir auch der versorgende Pflegedienst beantworten, die gehts ja auch am meisten was an.
lg
F.
Die Frage kann dir auch der versorgende Pflegedienst beantworten, die gehts ja auch am meisten was an.
lg
F.
Diskutiere nie mit einem Idioten. Erst zieht er Dich auf sein Niveau herunter, dann schlägt er Dich mit Erfahrung!
AW: Verordnung
Vielen Dank!
Ich hatte mich bereiterklärt die Verordnungen beim Arzt zu besorgen, immer wenn´s nötig ist. Ich dachte nun ich hätte es verpasst, aber wenn das so geregelt ist ,ist alles gut.
Gruß
Zapperlot
Ich hatte mich bereiterklärt die Verordnungen beim Arzt zu besorgen, immer wenn´s nötig ist. Ich dachte nun ich hätte es verpasst, aber wenn das so geregelt ist ,ist alles gut.

Gruß
Zapperlot
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