Verhinderungspflege - Versicherung
Verhinderungspflege - Versicherung
Verhinderungspflege kann jede Privatperson machen. Wie sind diese Personen versichert, falls etwas passiert? Sturz, Verletzungen durch den Patienten etc. Danke für Rückantwort.
AW: Verhinderungspflege - Versicherung
Eine vernünftige/verbindliche Antwort bekommst Du sicher bei der Kranken-/Pflegekasse. Die bezahlen den Spass und sind auch über die arbeits-/versicherungsrechtlichen Aspekte gut orientiert.
(da gibt es auf Länderebene und von Kasse zu Kasse leicht unterschiedliche Auffassungen.)
(da gibt es auf Länderebene und von Kasse zu Kasse leicht unterschiedliche Auffassungen.)
- Griesuh
- Beiträge: 2907
- Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
AW: Verhinderungspflege - Versicherung
Im Rahmen der pflegerischen Tätigkeiten ist die Pflegeperson über die Pflegekasse des Pflegebeürftigen Unfallversichert.
Das ist auch der Grund weshalb bei Anträgen zur Verhinderungspflege (VHP) nach dem Namen und der Anschrift der VHP-Person gefragt wird.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/44.html
Und nur zur Info:
Verwandte bis zum 2. Grad erhalten keine Entlohnung durch die Pflegekasse bei der VHP
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/39.html
Ich hoffe ich konnte helfen.
Das ist auch der Grund weshalb bei Anträgen zur Verhinderungspflege (VHP) nach dem Namen und der Anschrift der VHP-Person gefragt wird.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/44.html
Und nur zur Info:
Verwandte bis zum 2. Grad erhalten keine Entlohnung durch die Pflegekasse bei der VHP
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/39.html
Ich hoffe ich konnte helfen.
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