Vergütungszuschlag gem &87b,keine Pflegestufe
Vergütungszuschlag gem &87b,keine Pflegestufe
Hallo zusammen,meine Tante ist privat versichert,befindet sich in einer vollstationären Einrichtung.Die Pflegestufe wurde abgelehnt,somit zahlt sie die kompletten Heimkosten selbst.Zusätzlich rechnet das Pflegeheim monatlich die Vergütungszuschläge gem 87 B SGB XI.Muss meine Tante diese Zuschläge trotz keiner Pflegebedürftigkeit bezahlen? Vielen Dank im Voraus für die Antworten!!!
AW: Vergütungszuschlag gem &87b,keine Pflegestufe
Willkommen im Forum !
Bei privat Pfl.-Versicherten wird der Ver.zuschlag von der privaten Versicherung
bezahlt .Hier kommt es aber darauf an ob der Verg.zuschlag im Versicherungsschutz enthalten ist .
Also erkundige Dich unbedingt bei der PKV ob sie den Zuschlag zahlen .
Viel Glück !
Die Vergütungszuschlag bei gesetzl.Versicherten wird von der Pflegekasse bezahlt .Zusätzlich rechnet das Pflegeheim monatlich die Vergütungszuschläge gem 87 B SGB XI
Bei privat Pfl.-Versicherten wird der Ver.zuschlag von der privaten Versicherung
bezahlt .Hier kommt es aber darauf an ob der Verg.zuschlag im Versicherungsschutz enthalten ist .
Also erkundige Dich unbedingt bei der PKV ob sie den Zuschlag zahlen .
Viel Glück !
AW: Vergütungszuschlag gem &87b,keine Pflegestufe
Danke Pegean! Anspruch auf diese zusätzliche Betreuung haben ab dem 01.01.2015 alle Pflegebedürftigen,sie hat aber gar keine Pflegestufe und keine eingeschränkte Alltagskompetenz.Die Pflegekasse zahlt nichts.Nur die Frage,ob das Heim es solchen Personen auch in die Rechnung stellen darf?
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AW: Vergütungszuschlag gem &87b,keine Pflegestufe
Eigentlich müsstet ihr bei Einzug über die Kosten informiert worden sein.
Im Gesetz steht "sowie der Versicherten, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht", trifft also auch auf deine Tante zu.
Soweit ich das verstanden habe, muss man dann als privat Versicherter in Vorleistung gehen und sich das Geld dann von der Versicherung zurückerstatten lassen.
Im Gesetz steht "sowie der Versicherten, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht", trifft also auch auf deine Tante zu.
Soweit ich das verstanden habe, muss man dann als privat Versicherter in Vorleistung gehen und sich das Geld dann von der Versicherung zurückerstatten lassen.
AW: Vergütungszuschlag gem &87b,keine Pflegestufe
Wenn das Heim diese Leistung abrechnet, dann kontrolliert mal, ob die Tante diese Leistung auch erhält. Das sind täglich 12 Minuten!
Ein Mensch existiert nicht - er lebt!
Keiner ist so blind wie der, der nicht sehen will.
Ich vertrete nicht immer die herrschende Meinung - aber ich habe eine Meinung!
Einer sucht für ein Problem eine Lösung - ein Anderer sucht für eine Lösung ein Problem
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AW: Vergütungszuschlag gem &87b,keine Pflegestufe
Hallo Spikablue,
wenn deine Tante keine eingeschränkte Alltagskompetenz hat und keine Pflegestufe frage ich mich wieso sie im Pflegeheim wohnt........ sorry aber in den Einrichtungen die ich betreue gibt es kaum Klienten mit keiner Pflegestufe, die die da sind haben zumindest Pflegestufe 0 und auch da frage ich mich manchmal wieso solche Klienten im Heim leben. Auch im Hinblick der Veränderung in 2017 solltet ihr euch gut beraten lassen was der richtige Weg für deine Tante ist.
sophie
Hallo Johannes,
wenn deine Tante keine eingeschränkte Alltagskompetenz hat und keine Pflegestufe frage ich mich wieso sie im Pflegeheim wohnt........ sorry aber in den Einrichtungen die ich betreue gibt es kaum Klienten mit keiner Pflegestufe, die die da sind haben zumindest Pflegestufe 0 und auch da frage ich mich manchmal wieso solche Klienten im Heim leben. Auch im Hinblick der Veränderung in 2017 solltet ihr euch gut beraten lassen was der richtige Weg für deine Tante ist.
sophie
Hallo Johannes,
wo hast du diese Angabe her?Das sind täglich 12 Minuten!
AW: Vergütungszuschlag gem &87b,keine Pflegestufe
Liebe Sophie.
1 Mitarbeiter wird auf 20 Bewohner gerechnet. Die verfügbare Jahresarbeitszeit wird mit 1.560 Std. gerechnet.
1560 h : 20 Bew. = 73 Std./a/Bew. = 4380 Min./a : 365 Tage = 12 Min./Tag
1 Mitarbeiter wird auf 20 Bewohner gerechnet. Die verfügbare Jahresarbeitszeit wird mit 1.560 Std. gerechnet.
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