Vergütungszuschlag gem &87b,keine Pflegestufe

Bietet pflegenden und betreuenden Angehörigen die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen, Unterstützung bei Konflikten mit Heimen oder ambulanten Pflegediensten oder fachkundigen Rat in speziellen Fragen zur Pflege und Betreuung.
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Spikablue
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Vergütungszuschlag gem &87b,keine Pflegestufe

Beitrag von Spikablue »

Hallo zusammen,meine Tante ist privat versichert,befindet sich in einer vollstationären Einrichtung.Die Pflegestufe wurde abgelehnt,somit zahlt sie die kompletten Heimkosten selbst.Zusätzlich rechnet das Pflegeheim monatlich die Vergütungszuschläge gem 87 B SGB XI.Muss meine Tante diese Zuschläge trotz keiner Pflegebedürftigkeit bezahlen? Vielen Dank im Voraus für die Antworten!!!



Benutzer 204 gelöscht

AW: Vergütungszuschlag gem &87b,keine Pflegestufe

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Willkommen im Forum !
Zusätzlich rechnet das Pflegeheim monatlich die Vergütungszuschläge gem 87 B SGB XI
Die Vergütungszuschlag bei gesetzl.Versicherten wird von der Pflegekasse bezahlt .
Bei privat Pfl.-Versicherten wird der Ver.zuschlag von der privaten Versicherung
bezahlt .Hier kommt es aber darauf an ob der Verg.zuschlag im Versicherungsschutz enthalten ist .

Also erkundige Dich unbedingt bei der PKV ob sie den Zuschlag zahlen .

Viel Glück !



Spikablue
Beiträge: 3
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AW: Vergütungszuschlag gem &87b,keine Pflegestufe

Beitrag von Spikablue »

Danke Pegean! Anspruch auf diese zusätzliche Betreuung haben ab dem 01.01.2015 alle Pflegebedürftigen,sie hat aber gar keine Pflegestufe und keine eingeschränkte Alltagskompetenz.Die Pflegekasse zahlt nichts.Nur die Frage,ob das Heim es solchen Personen auch in die Rechnung stellen darf?



Sa-Biene
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Beitrag von Sa-Biene »

Eigentlich müsstet ihr bei Einzug über die Kosten informiert worden sein.

Im Gesetz steht "sowie der Versicherten, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht", trifft also auch auf deine Tante zu.
Soweit ich das verstanden habe, muss man dann als privat Versicherter in Vorleistung gehen und sich das Geld dann von der Versicherung zurückerstatten lassen.



Spikablue
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Beitrag von Spikablue »

Hallo Sa-Biene,danke für die Rückmeldung!



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johannes
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AW: Vergütungszuschlag gem &87b,keine Pflegestufe

Beitrag von johannes »

Wenn das Heim diese Leistung abrechnet, dann kontrolliert mal, ob die Tante diese Leistung auch erhält. Das sind täglich 12 Minuten!


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Benutzer 1685 gelöscht

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Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Spikablue,

wenn deine Tante keine eingeschränkte Alltagskompetenz hat und keine Pflegestufe frage ich mich wieso sie im Pflegeheim wohnt........ sorry aber in den Einrichtungen die ich betreue gibt es kaum Klienten mit keiner Pflegestufe, die die da sind haben zumindest Pflegestufe 0 und auch da frage ich mich manchmal wieso solche Klienten im Heim leben. Auch im Hinblick der Veränderung in 2017 solltet ihr euch gut beraten lassen was der richtige Weg für deine Tante ist.

sophie


Hallo Johannes,
Das sind täglich 12 Minuten!
wo hast du diese Angabe her?



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johannes
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Beitrag von johannes »

Liebe Sophie.

1 Mitarbeiter wird auf 20 Bewohner gerechnet. Die verfügbare Jahresarbeitszeit wird mit 1.560 Std. gerechnet.

1560 h : 20 Bew. = 73 Std./a/Bew. = 4380 Min./a : 365 Tage = 12 Min./Tag


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