Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Hallo,
der Pflegedienst möchte weil meine Mutter eine halbe Stunden für das Frühstück braucht, zweimal die umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme für einen Einsatz abrechnen.
Ist das so das die Umfangreiche HIlfe bei der Nahrungsaufnahme pro 15 Minuten abgerechnet werden darf.
Ich habe in den Leistungskomplexen nichts darüber gefunden, dass dem so ist.
Viele Grüße
Magrit
der Pflegedienst möchte weil meine Mutter eine halbe Stunden für das Frühstück braucht, zweimal die umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme für einen Einsatz abrechnen.
Ist das so das die Umfangreiche HIlfe bei der Nahrungsaufnahme pro 15 Minuten abgerechnet werden darf.
Ich habe in den Leistungskomplexen nichts darüber gefunden, dass dem so ist.
Viele Grüße
Magrit
AW: Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Liebe Margit,
vielleicht versuchst Du es einmal anders herum.
Wenn Du für Deine Arbeit von 30 Minuten nur 15 Minuten bezahlt bekommst - wie empfindest Du das? Du hast eine Leistung erbracht, erhältst aber nur 50 % dafür vergütet. Wie lange würdest Du diese Arbeit wohl machen? Vergiss bei Deinen Überlegungen aber nicht, dass Du von Deinem Lohn Deine Familie ernähren musst!
Ich bin gespannt auf Deine Antwort.
vielleicht versuchst Du es einmal anders herum.
Wenn Du für Deine Arbeit von 30 Minuten nur 15 Minuten bezahlt bekommst - wie empfindest Du das? Du hast eine Leistung erbracht, erhältst aber nur 50 % dafür vergütet. Wie lange würdest Du diese Arbeit wohl machen? Vergiss bei Deinen Überlegungen aber nicht, dass Du von Deinem Lohn Deine Familie ernähren musst!
Ich bin gespannt auf Deine Antwort.
Ein Mensch existiert nicht - er lebt!
Keiner ist so blind wie der, der nicht sehen will.
Ich vertrete nicht immer die herrschende Meinung - aber ich habe eine Meinung!
Einer sucht für ein Problem eine Lösung - ein Anderer sucht für eine Lösung ein Problem
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AW: Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Hallo Johannes,
wenn es laut Pflegekomplex so vorgegeben ist dass pro 15 Minuten abgerechnet wird, dann habe ich damit überhaupt kein Problem.
Das ergibt sich aber eigentlich schon aus meiner Fragestellung
Bei anderen Leistungskomplexen wie z.B. der kleine Pflege wird auch nicht doppelt abgerechnet, nur weil es mal etwas länger dauert.
Viele Grüße
Magrit
wenn es laut Pflegekomplex so vorgegeben ist dass pro 15 Minuten abgerechnet wird, dann habe ich damit überhaupt kein Problem.
Das ergibt sich aber eigentlich schon aus meiner Fragestellung
Bei anderen Leistungskomplexen wie z.B. der kleine Pflege wird auch nicht doppelt abgerechnet, nur weil es mal etwas länger dauert.
Viele Grüße
Magrit
- doedl
- Beiträge: 6411
- Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
- Beruf: Pflegedinosaurier
- Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
- Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins
AW: Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Rechtens ist das nicht; ein Leistungskomplex beinhaltet bestimmte Leistung und gibt keine Zeit vor.
Verständlich ist natürlich, dass der Pflegedienst nicht drauflegen will, doch das beinhaltet aber keine Sondervereinbarungen.
Gruß
Verständlich ist natürlich, dass der Pflegedienst nicht drauflegen will, doch das beinhaltet aber keine Sondervereinbarungen.
Gruß
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
AW: Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Hhhmmm....
Im Anhang des Pflegevertrags sollte eigentlich Leistungskomplexkatalog mit Preisen pro Leistungskomplex und ein Kostenvoranschlag sein.
Nach der neueren Gesetzeslage ist es (meines Wissens) möglich, statt der LK(Leistungskomplex)-Pflege eine zeitabhängige Pflege ("Minutenpflege") zu vereinbaren.
Das wäre der Weg, den der Pflegedienst (legal) hätte gehen müssen/können.
Auf jeden Fall solltet Ihr Euch mit Eurer Pflegekasse kurzschliessen (Euch beraten lassen).
Die haben Berater (Obmann) für solche Sachen und sind (meist) auf dem neuesten Stand der Dinge.
Im Anhang des Pflegevertrags sollte eigentlich Leistungskomplexkatalog mit Preisen pro Leistungskomplex und ein Kostenvoranschlag sein.
Nach der neueren Gesetzeslage ist es (meines Wissens) möglich, statt der LK(Leistungskomplex)-Pflege eine zeitabhängige Pflege ("Minutenpflege") zu vereinbaren.
Das wäre der Weg, den der Pflegedienst (legal) hätte gehen müssen/können.
Auf jeden Fall solltet Ihr Euch mit Eurer Pflegekasse kurzschliessen (Euch beraten lassen).
Die haben Berater (Obmann) für solche Sachen und sind (meist) auf dem neuesten Stand der Dinge.
Zuletzt geändert von Benutzer 10209 gelöscht am Sa 28. Jan 2017, 20:19, insgesamt 1-mal geändert.
AW: Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Ich weiß, Margit, dass der Laden nicht rund läuft. Aus Deinem Post ging nicht hervor, dass das Frühstück gelegentlich mal länger dauert.
Ich gehe mal davon aus, dass der Pflegedienst lediglich versucht, kostendeckend zu arbeiten. Das können aber nur die direkt beteiligten einschätzen.
Meine Antwort war eigentlich allgemein zu verstehen.
Ich gehe mal davon aus, dass der Pflegedienst lediglich versucht, kostendeckend zu arbeiten. Das können aber nur die direkt beteiligten einschätzen.
Meine Antwort war eigentlich allgemein zu verstehen.
Ein Mensch existiert nicht - er lebt!
Keiner ist so blind wie der, der nicht sehen will.
Ich vertrete nicht immer die herrschende Meinung - aber ich habe eine Meinung!
Einer sucht für ein Problem eine Lösung - ein Anderer sucht für eine Lösung ein Problem
Keiner ist so blind wie der, der nicht sehen will.
Ich vertrete nicht immer die herrschende Meinung - aber ich habe eine Meinung!
Einer sucht für ein Problem eine Lösung - ein Anderer sucht für eine Lösung ein Problem
AW: Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Vermutlich ist es wohl so, dass Pflege mal hier und mal dort (mal Toilettengang, mal Essen reichen, mal etwas mehr Zuwendung etc) damit abgeglichen werden soll (kostendeckend arbeiten), denn nur selten reichen die bewilligten Minuten aus, um wirklich einigermaßen gute Pflege zu leisten -denn die zu pflegenden sind ja keine Puppen. So kommen hier 2 Minuten und dort 3 Minuten zusammen, die gebraucht werden, aber nicht vergütet? Alles nur Vermutung, aber eine mögliche Erklärung.
» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)
-
- Beiträge: 218
- Registriert: Sa 1. Jul 2006, 15:34
AW: Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Fakt ist, dass den Pflegekomplexen keine Zeiten zugeordnet sind, aber ein Preis. Jede Pflegekraft muß in 1 Std. einen gewissen Betrag erwirtschaften, damit kostendeckend gearbeitet werden kann.
Ich weiß jetzt nicht, was die Nahrungsaufnahme an Geld einbringt. Nehmen wir mal an ca. 9-11 Euro. Das schwankt ja teilweise sehr je nach Bundesland. Da kannst du dir doch sicher denken, dass mehr als 15 Min. einfach nicht mehr machbar sind, da die Kostendeckung dann nicht mehr gewährleistet ist.
Übrigens wird alles versteuert. Auch diese Kosten müssen vorab erwirtschaftet werden.
Ich weiß jetzt nicht, was die Nahrungsaufnahme an Geld einbringt. Nehmen wir mal an ca. 9-11 Euro. Das schwankt ja teilweise sehr je nach Bundesland. Da kannst du dir doch sicher denken, dass mehr als 15 Min. einfach nicht mehr machbar sind, da die Kostendeckung dann nicht mehr gewährleistet ist.
Übrigens wird alles versteuert. Auch diese Kosten müssen vorab erwirtschaftet werden.
AW: Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Hallo Margit,
der Beitrag von @doedl ist bereits die richtige Antwort.
Der Pflegedienst hat immer zwei Möglichkeiten abzurechnen.
1. Über die Module der Krankenkassen ODER
2. Über Selbstzahlerleistungen
zu 1.
Die Module beinhalten ausdrücklich nur Leistungen. Wie lange die Erbringung der Leistungen benötigt, ist logischer Weise bei jedem Einzelfall bzw. Patienten unterschiedlich. Deshalb darf jedoch nicht einfach das Modul zweimal abgerechnet werden. Dies ist sogar ausdrücklich verboten.
Grund: Es liegt den Modulen eine "Mischkalkulation" zugrunde. Die KKasse "geht davon aus" das es stets Patienten gibt, bei denen die Leistung in bereits kurzer Zeit erbracht ist und eben auch Fälle, wo es länger dauert. Bei den Verhandlungen mit den großen Dachverbänden hat man sich dan auf einen "Mittelwert" geeinigt. Dieser Mittelwert wird vegütet. In der Realität - also ausserhalb der Verhandlungsrunde - zeigt sich dann aber, dass der "verhandelte" Mittelwert in Wirklichkeit ein Minimum- bzw. Normwert ist. Und hier liegt das Problem.
zu 2.
diese heisst bei viele Pflegediesten einfach "Pflegerische Leistungen" und erlaubt dem Pflegedienst Leistungen nicht mehr nach Leistungsinhalten zu berechnen, sondern in Minuten. Meist wird in Blöcken á 5 oder 10 Minuten abgerechnet. Wobei jeweils je angefangenerm Block abgerechnet wird. So kann der Pflegedienst sich besser finanzieren. Allerdings kann er dies NICHT mit der KKasse abrechnen - sondern nur mit den Patienten als Selbstzahlerleistung.
Soweit die theoretische Grundlage.
Du sieht an den übrigen Postings und meine Ausführungen zu Punkt 1. das die Pflegedienste über die Module schnell in Finanzierungsprobleme kommen. Daher will dein Pflegediesnt das Modul 2x abrechnen - auch wenn er sicher weis, dass er das eigentlich nicht darf.
Und als Selbstzahlerleistung wirdt du vermutlich nicht abrechnen wollen. Das will nämlich fast niemand in Dt..
der Beitrag von @doedl ist bereits die richtige Antwort.
Der Pflegedienst hat immer zwei Möglichkeiten abzurechnen.
1. Über die Module der Krankenkassen ODER
2. Über Selbstzahlerleistungen
zu 1.
Die Module beinhalten ausdrücklich nur Leistungen. Wie lange die Erbringung der Leistungen benötigt, ist logischer Weise bei jedem Einzelfall bzw. Patienten unterschiedlich. Deshalb darf jedoch nicht einfach das Modul zweimal abgerechnet werden. Dies ist sogar ausdrücklich verboten.
Grund: Es liegt den Modulen eine "Mischkalkulation" zugrunde. Die KKasse "geht davon aus" das es stets Patienten gibt, bei denen die Leistung in bereits kurzer Zeit erbracht ist und eben auch Fälle, wo es länger dauert. Bei den Verhandlungen mit den großen Dachverbänden hat man sich dan auf einen "Mittelwert" geeinigt. Dieser Mittelwert wird vegütet. In der Realität - also ausserhalb der Verhandlungsrunde - zeigt sich dann aber, dass der "verhandelte" Mittelwert in Wirklichkeit ein Minimum- bzw. Normwert ist. Und hier liegt das Problem.
zu 2.
diese heisst bei viele Pflegediesten einfach "Pflegerische Leistungen" und erlaubt dem Pflegedienst Leistungen nicht mehr nach Leistungsinhalten zu berechnen, sondern in Minuten. Meist wird in Blöcken á 5 oder 10 Minuten abgerechnet. Wobei jeweils je angefangenerm Block abgerechnet wird. So kann der Pflegedienst sich besser finanzieren. Allerdings kann er dies NICHT mit der KKasse abrechnen - sondern nur mit den Patienten als Selbstzahlerleistung.
Soweit die theoretische Grundlage.
Du sieht an den übrigen Postings und meine Ausführungen zu Punkt 1. das die Pflegedienste über die Module schnell in Finanzierungsprobleme kommen. Daher will dein Pflegediesnt das Modul 2x abrechnen - auch wenn er sicher weis, dass er das eigentlich nicht darf.
Und als Selbstzahlerleistung wirdt du vermutlich nicht abrechnen wollen. Das will nämlich fast niemand in Dt..
Zuletzt geändert von christ.ai am Mo 30. Jan 2017, 18:33, insgesamt 1-mal geändert.
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