Guten Abend,
ich hoffe hier bin ich mit meiner Frage richtig. Es geht um die stundenweise Verhinderungspflege.
Kurz zu meiner Situation
Ich bin alleinerziehende Mutter einer 17 jährigen schwer geistig behinderten Tochter (starker Autismus). Meine Tochter hat Pflegestufe III und der erhöhte Betreuungsaufwand wurde festgestellt.
Bisher bekam ich die stundenweise Verhinderungspflege ohne Probleme um einmal wöchentlich eine Selbsthilfegruppe zu besuchen in der ich mich austauschen konnte und mal ein bisschen *veratmen* , diese Leistungen bekam ich drei Jahre lang und eine gute Freundin die meine Tochter sehr gut kennt betreute sie während der Zeit bei mir zuhause.
Dieses Jahr wurde es abgelehnt mit der Begründung das es ein für mich berechenbarer Termin ist und somit über das Pflegegeld finanziert werden muss, bzw. das meine Freundin eine Bescheinigung über die Ausbildung im Umgang mit demenzkranken menschen sowie eine Versicherungsbestätigung vorlegen soll um aus einem anderen Topf bis zu 200 monatlich erhalten zu können. (genauen Wortlaut hab ich grad nicht zur Hand kann ich aber bei bedarf suchen)
Nun ist es so das ich durch die Jahre der Pflege (vollpflege von Windeln über baden etc.) einen ziemlich kaputten Rücken habe und im August eine schwere Athrose festgestellt wurde und ich für 5 Wochen auch krankgeschrieben wurde. Meine Freundin kam für 4 wochen täglich 7 std um meine tochter zu betreuen, wickeln und später auch zu bett zu bringen. Nachts war ich voll für sie zuständig was ich auch mit meinem Rücken hin bekommen habe.
Nun habe ich die stundenweise Verhindrungspflege für 28 Tage a' 7 Std beantragt habe, dem wurde auch in vollem Umfang entsprochen und ich bekomme auf der einen Seite 1550 Euro für meine Freundin , aber die Pflegekasse zieht mir gleichzeitig 583,33 Pflegegeld als sogenannte Überzahlung wieder ab. D.H Pflegegeld wird nur für den ersten und letzen Tag der Verhinderungspflege gezahlt.
Und das obwohl die stundenweise Verhinderungspflege 7Std. täglich betrug.
Meine Freundin ist KEINE Pflegefachkraft und einen Pflegedienst nehmen wir ausser zur 1/4 jährlichen Kontrolle auch nicht in anspruch.
Nun meine Frage, ist es rechtens das mir die HEK-Pflegekasse das Pflegegeld für den Zeitraum in dem ich krank war, aber dennoch für die Betreuung meiner Tochter zumindest in der Nacht zuständig war, abzieht??
ich bin grad etwas ratlos was ich tun soll, ob ich in den Widerspruch gehen soll und mit welcher Begründung.
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen
Liebe Grüße aus Hamburg
Bianca
Stundenweise Verhinderungspflege
-
- Beiträge: 1925
- Registriert: Mi 21. Dez 2005, 19:56
- Beruf: AP - PDL - Stellv. HL
- Einsatz Bereich: Seniorenheim
- Wohnort: NRW
- Interessen: Lesen, Schwimmen, Stricken
AW: Stundenweise Verhinderungspflege
@ Bianca
ich denke hier:
http://www.pflegendeangehoerige.info/index.php
bekommst du diesbezüglich schnelle, kompetente Hilfe
ich denke hier:
http://www.pflegendeangehoerige.info/index.php
bekommst du diesbezüglich schnelle, kompetente Hilfe
Auch wer nicht zählen kann, zählt mit!
Auch wer nicht sprechen kann, hat was zu sagen!
Auch wer nicht laufen kann, geht seinen Weg!
Auch wer nicht sprechen kann, hat was zu sagen!
Auch wer nicht laufen kann, geht seinen Weg!
-
- Beiträge: 180
- Registriert: Do 20. Mai 2010, 11:14
AW: Stundenweise Verhinderungspflege
Da die Verhinderungspflege unter täglich 8Stunden stattfand, darf das Pflegegeld nicht gekürzt werden. Ich würde auch widersprechen und mir von der Kasse die Rechtsgrundlage nennen lassen . Immerhin geht es um mehrere hundert Euro.
- doedl
- Beiträge: 6411
- Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
- Beruf: Pflegedinosaurier
- Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
- Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins
AW: Stundenweise Verhinderungspflege
Unbedingt Einspruch einlegen!!!
Der Gesetzgeber hat ausdrücklich die stundenweise Verhinderungspflege für Leute wie Dich geschaffen; da kann die Kasse nicht einfach das Gegenteil machen.
Wie machst Du das eigentlich mit dem erhöhten Betreuungsaufwand? Nimmst Du die Leistungen in Anspruch?
Gruß Doedl
Der Gesetzgeber hat ausdrücklich die stundenweise Verhinderungspflege für Leute wie Dich geschaffen; da kann die Kasse nicht einfach das Gegenteil machen.
Wie machst Du das eigentlich mit dem erhöhten Betreuungsaufwand? Nimmst Du die Leistungen in Anspruch?
Gruß Doedl
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste