Rechtliche Situation für Pflegende Angehörige

Bietet pflegenden und betreuenden Angehörigen die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen, Unterstützung bei Konflikten mit Heimen oder ambulanten Pflegediensten oder fachkundigen Rat in speziellen Fragen zur Pflege und Betreuung.
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DerSuperPfleger
Beiträge: 10
Registriert: Fr 18. Jun 2010, 12:45

Rechtliche Situation für Pflegende Angehörige

Beitrag von DerSuperPfleger »

Guten Tag, wie ist hier die rechtliche Situation?

Tochter nimmt Pflegebedüftige Mutter bei sich zu Hause auf.
Mutter (Pflegestufe 2) wird Heimbeatmet und bis jetzt 24 Stunden am Tag durch einen Pflegedienst betreut.
Da die Krankenkasse gemeinsam mit dem Sozialamt aber nicht alle Kosten für die Pflege deckt, soll die Tochter nun auch einige Stunden pro Tag übernehmen, sie möchte dies aber nicht, da sie selbst (attestierte) gesundheitliche Probleme hat und nicht belastbar ist.

Was kann sie tun?



thomas09
Beiträge: 1191
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 10:32

AW: Rechtliche Situation für Pflegende Angehörige

Beitrag von thomas09 »

Nun, die Frage ist:
Was für Tätigkeiten sollten das denn sein?

Sind diese psychisch, physisch so belastend, dass diese keinesfalls Zumutbar wären?

Dann mit entsprechender Begründung/Gutachten Einspruch einlegen und bei Erfolglosigkeit zum Sozialgericht gehen.



Benutzer 1685 gelöscht

AW: Rechtliche Situation für Pflegende Angehörige

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo,



dann wird wohl in Frage gestellt werden ob die Mutter nicht besser im Pflegeheim aufgenommen werden würde, wenn der Tochter diese psychische Belastung nicht zumutbar ist, vermute ich. Gibt es denn eine andere Pflegeperson?

Sophie



iceage
Beiträge: 1061
Registriert: Mi 2. Jun 2010, 10:49

AW: Rechtliche Situation für Pflegende Angehörige

Beitrag von iceage »

Diese Situation ist in der Heimbeatmung Standard . Die Kranken-und Pflegekassen übernehmen nie 24 Stunden voll und das Sozi steuert in der Regel auch nie soviel dazu , dass es auf plus-minus-0 raus kommt . Daher werden die Angehörigen vor die Wahl gestellt , am Tag 1-2 Stunden selbst zu leisten , mit Absaugen und allem Drum und Dran oder eben für die Anwesenheit des Pflegedienstes zuzuzahlen . Dies wiederum wollen die meisten nicht , weswegen die meisten Intensivpflegedienste Leistungen ohne Bezahlung erbringen . Im Übrigen , was machst Du Dir Gedanken um die rechtliche Situation ? Es gibt sehr viele Angehörige , die beatmete Familienmitglieder allein zu hause betreuen und dies , nach entsprechender Schulung , wirklich klasse machen . Eine Frage meinerseits : Wie lange bist Du schon in der Heimbeatmung und wieviel Erfahrung hast Du ?



Benutzer 204 gelöscht

AW: Rechtliche Situation für Pflegende Angehörige

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »




iceage
Beiträge: 1061
Registriert: Mi 2. Jun 2010, 10:49

AW: Rechtliche Situation für Pflegende Angehörige

Beitrag von iceage »

Ach ja , klar da gibts ja schon einen Thread :eek: . Gut , o.K. , hätte ich mir die Frage sparen können :D .



Regina Dettenrieder

AW: Rechtliche Situation für Pflegende Angehörige

Beitrag von Regina Dettenrieder »

Guten Tag, lieber Super-Pfleger,

Ihre Frage nach der rechtlichen Situation ist bestimmt nicht so einfach und bedarf letztendlich einer anwaltlichen Beratung.
Was jedoch im SGB nachgelesen werden kann, ist, dass die häusliche Intensivpflege eine Leistung der Krankenkasse ist. Die Beatmung dient der Lebenserhaltung und ist erstattungspflichtig. Nun ist aus den bisherigen Beiträgen bereits hervorgegangen, dass der Rechtsanspruch und die tatsächliche Durchsetzung zwei verschiedene Dinge sind.
Es stellt sich hier doch auch die Frage, weshalb überhaupt eine Pflegestufe beantragt wurde. Was wäre, wenn das nicht gesschehen wäre?
Das hilft der Angehörigen aber jetzt auch nicht weiter.
Die Tatsache, dass die Tochter ihre Mutter bei sich aufgenommen hat, zeigt doch, dass sie gewillt ist, sich um sie zu kümmern, eben in dem Maß, in dem es ihr möglich ist. Dabei sollte sie Unterstützung bekommen, Hilfe zur Selbsthilfe für Angehörige.
Wenn bereits attestiert ist, dass die Pflegeperson gesundheitliche Probleme hat, dann erst recht. Die psychosoziale Betreuung auch für die Tochter darf hier m.E. nicht fehlen, neben den Einweisungen in pflegerische Abläufe, soweit diese möglich sind.



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