pflegekraft hat sich Geld geliehen

Bietet pflegenden und betreuenden Angehörigen die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen, Unterstützung bei Konflikten mit Heimen oder ambulanten Pflegediensten oder fachkundigen Rat in speziellen Fragen zur Pflege und Betreuung.
floh0609
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pflegekraft hat sich Geld geliehen

Beitrag von floh0609 »

Hallo
Ich Pflege einen nahen Angehörigen seit Jahren. Dieser hat mir jetzt gesagt dass er seiner Pflegerin die 1 mal täglich kommt (während ich arbeiten bin) 5000 Euro mit einem darlehensvertrag geliehen hat.
Meine Frage ist jetzt ob die Pflegerin dies annehmen durfte? Und ist das in Bayern anders als in Brandenburg?
Gibt es dafür überhaupt Richtlinien oder Vorschriften.
Danke



Benutzer 10209 gelöscht

AW: pflegekraft hat sich Geld geliehen

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Heikles Thema !

Gesetzliche Grundlage ist das BGB. Das "Bürgerliche GesetzBuch" gilt - zum verwundern vieler - im gesammten Bundesgebiet. Welche der tausenden §§ dieses höchst "übersichtlichen und einleuchtenden Gesetzesgewusels" hier zum Tragen kommen, ... kann höchstens - wenn überhaupt - ein Anwalt herauspuzzlen.

Grundsätzlich:
- Wenn der Patient voll geschäftsfähig ist und sich nicht in einem tatsächlichen oder vermeintlichen Abhängigskeitsverhältnis zur Pflegekraft befindet, .... warum nicht?

- Ob die Pflegekraft das darf? ...
Das steht auf einem ganz anderen Blatt!
* Ist die Pflegerin bei einem ambulanten Pflegedienst oder dgl. angestellt und arbeitet in dessen Auftrag? Dann kann ich mir üüüüberhaupt nicht vorstellen, dass ihr der Arbeitgeber ihr solche Aktionen erlaubt. ----- Der wäre Dein nächster Ansprechpartner.
* Ist die Pflegerin "freischaffend"? ...
Habt Ihr mal nach Gewerbeschein oder dgl. gefragt?

- Mit Sicherheit zeugt es (in der Pflege) nicht von einer professionellen Haltung, seine Kunden anzupumpen. (Das überlassen wir den Handwerkern.)
Zuletzt geändert von Benutzer 10209 gelöscht am Do 4. Mai 2017, 21:27, insgesamt 1-mal geändert.



thomas09
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AW: pflegekraft hat sich Geld geliehen

Beitrag von thomas09 »

Wüsste jetzt nicht wie mir ein AG verbieten sollte einen privaten Darlehensvertrag mit einem anderen privaten Menschen abzuschließen, vorausgesetzt beide sind geschäftsfähig und Wissen was sie tun - klar.

Und soweit der Geldgeber nicht "ausgenutzt" oder übervorteilt wird, aber da wären wir mit oder ohne AG im Bereich von Nötigung, Betrug etc. also im Strafrecht.

Wenn ich klar bei Verstand und nur körperlich eingeschränkt wäre und es käme ein AG auf die Idee mir in meiner Lebensführung dreinzureden, würde ich dies als unbotmäßige Einmischung ansehen und evtl. die Zusammenarbeit mit dem PD beenden.



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Griesuh
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AW: pflegekraft hat sich Geld geliehen

Beitrag von Griesuh »

Elfriede, so kompliziert ist das gar nicht.
Pflegekräfte dürfen sich kein Geld vom Pflegebedürftigen leihen.

http://www.nonprofit.de/artikel-lesen/a ... anweisung/

thomas, wenn du dir von einem dir anvertrautem Pflegebedürftigen Geld leist --- und darum geht es hier -- ist das sogar ein Kündigungskrund.


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thomas09
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AW: pflegekraft hat sich Geld geliehen

Beitrag von thomas09 »

Es geht aber hier weder um ein Heim noch um Geschenke und auch keine Bewohner.

Es geht hier um einen voll geschäftsfähigen Menschen, der in seiner EIGENEN Wohnung lebt und mit seinem Geld machen kann was er will.
Jedenfalls kann ich da nichts anderes herauslesen.
Er hat sogar einen Darlehensvertrag vereinbart, damit geh ich davon aus, dass der körperlich eingeschränkte Mensch sehr genau weiß was er macht.
Zuletzt geändert von thomas09 am Fr 5. Mai 2017, 22:55, insgesamt 1-mal geändert.



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Griesuh
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AW: pflegekraft hat sich Geld geliehen

Beitrag von Griesuh »

thomas: es geht hier darum:

........ Dieser hat mir jetzt gesagt dass er seiner Pflegerin die 1 mal täglich kommt (während ich arbeiten bin) 5000 Euro mit einem darlehensvertrag geliehen hat


Es geht hier nicht um 2 privat Personen die sich gegenseitig Geld leihen.

Und ambulante Pflegedienste unterliegen in einigen BUndesländern schon seit mehreren Jahren auch dem Heimgesetz. So auch Hessen.

Als das damals so gesetzl. geändert wurde, liefen die ambul. PD's Sturm. Leider ohne Erfolg. Seit dem dürfen ambul. PD's sogar von der Heimaufsicht geprüft werden.
Was war die Folge: zu den Arbeitsverträgen gab es extra eine neue Anlage über den Umgang mit Geldgeschenken und Geld leihen von Kunden und Pflegebedürftigen. Es gab sogar deshalb eine Schulung. Die MA musten Unterschreiben, dass sie auch explizit eine Anweisung dazu erhalten hatten, die Bestandteil ihrer Arbeitsverträge wurden. Und die neuen Arbeitsverträge wurden um diese Klausel erweitert.
Trotz allem hatte ich eine MA, die sich Geld borgte, auch mit Verträgen, aber nur schleppend oder gar nicht zurück zahlte. Die Angehörigen von den Kunden liefen bei mir Sturm. Die Türklinke wurde nicht mehr kalt. Die MA bekam 2 Abmahnungen deswegen, mit Androhung der fristlosen Kündigung im Wiederholungsfall.
Und sie tat es wieder.
Was dann folgte dürfte klar sein.

Nun wieder zurück

Wie oben erklärt mussten die PD's sogar neue Dienstanweisungen aufnehmen, die Arbeitsverträge abändern, die die entgegennahme von Geldgeschenken und Geld leihen explizit regelten.

Das scheint an dir vorbei gelaufen zu sein.

Macht aber nichts.

Frage einmal deine Vorgesetzen was sie davon halten.



https://rp-darmstadt.hessen.de/irj/zent ... e2389e4818

oder lese einmal hier § 2 Abs. 10:

http://www.kirchenrecht-ekhn.de/document/18834

Und nun kommen wir zum Hessischen Betreuungs und Pflegegesetz ( HGBP)

https://www.biva.de/dokumente/gesetze/H ... z-HBPG.pdf


Im § 2 ist aufgeführt für welche Art Pflegeeinrichtuingen es gültig ist.

Im § 7 kannst du die geschichte zum Thema Geld leien und Geld und Geschenke annehmen nachlesen.


Ich betone hier nochmals Ausdrücklich: in anderen Bundesländern kann dies in einigen Punkten abweichen.


Da kannst du dich drehen und wenden wie du willst:
Und selbst wenn es diese Reglungen nicht gäbe, ist es einfach ein NO GO, wenn sich Pflegekräfte von Personen Geld leihen, die von ihnen versorgt und gepflegt werden.
Zuletzt geändert von Griesuh am Sa 6. Mai 2017, 09:53, insgesamt 1-mal geändert.


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Benutzer 10209 gelöscht

AW: pflegekraft hat sich Geld geliehen

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Griehsu hat völlig recht.

Ein absolutes No Go.
Solch ein Verhalten wirft ein schlechtes Licht auf den Berufsstand im allgemeinen und diese Firma im besonderen.
Unsere Chefin würde sich hier nicht mit Abmahnungen aufhalten:
In der fristlosen dürften die Begriffe "Vertrauensbruch" und "ruf- oder geschäftsschädigendes Verhalten" zu finden sein.
Jeder Betreiber einer Pflegeeinrichtung (mit einem Funken Verstand) hat die "Vorteilsnahme" seiner Mitarbeiter in irgendeiner Form reglementiert:
- Arbeitsvertrag
- Dienstanweisung
- Standard
Also schriftlich und - arbeitsrechtlich - verbindlich.

Aber ----- Aus dem Eingangspost geht nicht hervor, ob diese Pflegerin überhaupt von einem Pflegedienst kommt. ----- !!!!!!!!!!!!!! ----------
Zuletzt geändert von Benutzer 10209 gelöscht am Sa 6. Mai 2017, 19:06, insgesamt 1-mal geändert.



resigniert
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AW: pflegekraft hat sich Geld geliehen

Beitrag von resigniert »

[quote=""Elfriede""]

Aber ----- Aus dem Eingangspost geht nicht hervor, ob diese Pflegerin überhaupt von einem Pflegedienst kommt. ----- !!!!!!!!!!!!!! ----------[/quote]

:yo Eben, dies ist völlig unklar.



floh0609
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AW: pflegekraft hat sich Geld geliehen

Beitrag von floh0609 »

Danke euch für die vielen Antworten.
Die raten werden von ihr schleppend bezahlt,und jetzt haben wir erfahren dass sie sich noch bei einer anderen Patientin was geliehen hat.
Und ja sie arbeitet für einen ambulanten pflege Dienst.
K.a. Was und ob ich etwas unternehmen soll...Muss. ..Darf?



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doedl
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AW: pflegekraft hat sich Geld geliehen

Beitrag von doedl »

Möglicherweise weiss der Vorgesetzte garnicht, was diese Pflegekraft tut.

Ich würde mit dem Geschäftsführer Kontakt aufnehmen.

Bei uns wäre das ein Grund für ne Kündigung. ..


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

Benutzer 10209 gelöscht

AW: pflegekraft hat sich Geld geliehen

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Sofort Geschäftsführung und/oder Pflegedienstleitung des Pflegedienstes informieren. Schriftlich und mit der Aufforderung zur Stellungnahme. Schreiben speichern.
~~~ Hattu Rechtsschutzversicherung ?! ~~~



thomas09
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AW: pflegekraft hat sich Geld geliehen

Beitrag von thomas09 »

Aus Sicht des AG kann ich viele Beiträge hier sehr gut nachvollziehen. Natürlich würde ich mich aus AGsicht davor schützen wollen um nicht in Verruf zu geraten – klar und natürlich um zu vermeiden, dass Angehörige in einem Büro stehen und ich damit meine Zeit „vergeuden“ muss.
Aber
Ich bitte euch doch mal die Perspektive desjenigen, der die Dienstleitung Pflege in Anspruch nimmt einzunehmen.
Mal die ganzen rechtlichen Aspekte, die auch noch unterschiedlich sind je nach Bundesland, bei Seite zu lassen.

Ich werde körperlich Krank.
COPD, Amputation bei Diabetes- Rollstuhl, Arthrose, Dialysepflichtig u.ä. und benötige jetzt Hilfe.

War mein Leben lang selbständig, bin im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte, habe Verantwortung getragen für Familie, Kinder, im Beruf und war evtl. sogar in leitender Position.

Beauftrage ein Dienstleistungsunternehmen für Pflege mich bei der Körperpflege zu unterstützen
Und nun
Jetzt meint der Dienstleistungsunternehmer sich in meine höchstpersönliche Lebensführung einmischen zu müssen?
Mir wird himmelangst alt zu werden, wenn ich so manchen Kommentar lese und mir die Konsequenzen für mich durchdenke, der diese Einmischung scheinbar als ziemliche Selbstverständlichkeit ansieht.
Wir Wissen alle, dass nicht jeder der einen Pflegebedarf hat auch Dement ist oder geistigen Abbauprozessen unterliegt.

Aus Sicht des Dienstleistungsnehmers Pflege, möchte ich nach wie vor mein Leben selbst gestalten und meine Entscheidung selbst treffen dürfen ohne Einmischung von wem auch immer.
Dazu erteile ich kein Mandat, wenn ich einen Dienstleistungsvertrag für Körperpflege schließe.
Muss ich das wirklich in Kauf nehmen?
Mir wird angst Alt zu werden!

Ich bin mir nicht sicher, ob dabei genügend der Aspekt des Betroffenen berücksichtigt wird und man ganz schnell, teils unbewusst, gedankenlos, Grenzen überschreitet, die ich bei näheren Betrachtungen für mich auf jeden Fall ablehnen würde in ähnlicher Situation????

Genauso auch, dass ein Angehöriger hier Grenzüberschreitungen begeht die ich so nicht tolerieren würde, wenn er dem einen oder anderen Rat hier im thread folgen würde.
Es sei denn ich würde ihm dazu ein Mandat erteilen.
Selbstverständlich kann es sein, dass ich dankbar bin, wenn ich einen Angehörigen habe zu dem ich Vertrauen habe, der nach dem Rechten sieht.
Und wenn BEIDE zu dem Ergebnis kommen, da muss was unternommen werden – o.k., die Entscheidung möchte aber ICH treffen und erwarte, dass dies andere Akzeptieren AUCH wenn ich Alt bin.
Geistige Leistungsfähigkeit vorausgesetzt, aber davon gehe ich aus, wenn wie hier der Betroffene ganz bewusst einen Darlehensvertrag schließt.

Nochmals die Bitte, nicht nur von AGseite diese Situation sehen sondern auch von Betroffenenseite.
Auch vor dem Hintergrund was ein „Alleingang“ des Angehörigen für familiäre Konflikte auslösen könnte.

Versteht mich nicht falsch, ich halte das Verhalten der Pflegekraft für mehr als Grenzwertig und wäre niemals auf so eine Idee gekommen.
Ich sehe allerdings auch das Selbstbestimmungsrecht des Dienstleistungsnehmers Pflege auch oft Patient genannt.
Soviel Grundsätzlich meine Gedanken dazu.

Und nun zurück zum Thema:
Es ist nun Geschehen.
Deshalb mein Rat an floh0609
Setzte dich mit deinem Angehörigen zusammen und beratet was zu tun sei.
Was ist das Ziel – das Geld möglichst schnell zurück zu bekommen oder der Dame möglichst viel Ärger zu bereiten und ihr wahrscheinliches Fehlverhalten aufzuzeigen?
Je nachdem wie das Beratungsergebnis ist, eine klare Ansage an die Pflegerin, mit evtl. dem Hinweis, dass wenn sie nicht zahlt, der AG informiert wird und ob sie sich klar sei, dass dann evtl. ein Arbeitsplatzverlust drohen könnte?
An den AG kann man sich, wenn gewünscht auch später noch wenden.
Wie wäre es, wenn ihr euch mit den anderen Betroffenen beratet?

Wie auch immer, Berichte mal wie es ausgegangen ist.



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doedl
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AW: pflegekraft hat sich Geld geliehen

Beitrag von doedl »

Hallo Thomas,

Deine Sicht kann ich sehr gut nachvollziehen.

Es kann nicht sein, dass mit Pflegebedürftigkeit das Selbstbestimmungsrecht außer Kraft gesetzt wird- das ist die eine Seite der Medaille.

Die Vorsicht, dass der Pflegebedürftige aus Dankbarkeit für ihn selbst schädliche Dinge tut, das ist die andere.

Gruß Doedl


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*Angie*
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AW: pflegekraft hat sich Geld geliehen

Beitrag von *Angie* »

...aber tut er für ihn selbst schädliche Dinge? Vielleicht macht es ihm ja sogar Freude, seiner "Lieblingspflegekraft" so helfen zu können? Er hat sich ja immerhin mit einem Kreditvertrag abgesichert..... Ich als Pflegekraft würde so was auch niemals machen - aber ich als geistig gesunde zu Pflegende möchte doch bitte schön noch selbst entscheiden dürfen, was ich tue.


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Griesuh
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AW: pflegekraft hat sich Geld geliehen

Beitrag von Griesuh »

Hi Angie, was nutzt der beste Kreditvertrag wenn der Betreffende nicht zurückzahlt??
Und der Gestzgeber wollte und will mit diesen Reglungen vermeiden, dass eine Übervorteilung von beiden Seiten vermieden wird.
So könnte es sein, dass sich der pflegebedürftige Kreditgeber einen pflegerischen Vorteil davon verspricht und die kreditnehmende Person abhängig oder gar erpressbar wird.
Ich finde diese Reglung ist schon richtig so.

Noch mals auf mein eigenes Erlebnis zurück zu kommen. Auch ich als AG wusste nichts von diesen Geldleihgeschäften meiner MA, bis dass die Angehörigen der Kunden bei mir aufliefen, bzw. die Geldleiher anfragten ob diese Dame noch bei mir arbeitet, da diese vergeblich auf ihr Geld warteten.

Das gipfelte sogar darin, dass eine Kundin die Pflege absagte, da sie angeblich keine mehr benötigte, bis dass wir durch Zufall herausfanden, dass die besagte Person, dort die Pflege privat ausführte um ihre Schulden ab zu bezahlen.
Das war dann das Ende des Beschäftigungsverhältnisses.

Und genau um sowas zu verhindern hat der Gestzgeber diese Vorgaben erlassen.

Wisst ihr eigentlich welches Bild dies auf eine Pflegeeinrichtung wirft.?

Denn es wird nicht gesagt die und die Person hat sich Geld geliehen, sondern es wird gesagt, bei dem Pflegedienst .........


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AW: pflegekraft hat sich Geld geliehen

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Hi Angie !

Natürlich haben Pflegekräfte und Patienten (hoffentlich) ein Vertrauensverhältnis.
Aber wenn Du Mitarbeiter einer Pflegeeinrichtung bist, verbieten sich solche Klamotten von selber.
Auch mit den Angehörigen eines Pflegekunden (privat) Dahrlehensgeschäfte oder dgl. abzuschliessen, ist (unabhängig davon, ob Du angestellt oder freiberuflich tätig bist) ein heisses Eisen.
Der "Buschfunk" kann Dir oder Deiner Firma - Ruck-Zuck - jede Bonität kosten!



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*Angie*
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AW: pflegekraft hat sich Geld geliehen

Beitrag von *Angie* »

Schon klar. Ich als Pflegekraft würde mir auch niemals etwas leihen - ob nun mit oder ohne Vertrag. Aber ich möchte doch trotzdem als alter Mensch entscheiden können, ob und wem ich etwas leihe oder sogar schenke und auch wie viel?! Das würde natürlich die zukünftigen Erben ärgern - und schon deshalb bin ich froh dass ich nix zu vererben hab. Logisch besteht die Gefahr dass jemand etwas nicht zurückzahlt, die besteht ja immer (der Kreditnehmer könnte ja ebenso versterben wie der Kreditgeber). ........so - zack, kündigt man der Pflegekraft, dann ist sie nicht mehr dessen Pflegerin - und dann? Ist sie auch noch weg und man sieht vermutlich das Geld erstrecht nicht wieder, weil sie vll dann in 600 km Entfernung zieht. Ich würde immer erstmal versuchen das im persönlichen Gespräch zu regeln. Vielleicht läuft ja auch alles ganz anders und sie zahlt alles artig zurück?


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AW: pflegekraft hat sich Geld geliehen

Beitrag von Griesuh »

Angie, wenn das so einfach wäre.
der Geetzgeber möchte mit dieser reglung vermeiden, dass zum einen der Pflegebedürftige durch solche Transaktionen sich Vorteile erkaufen könnte und anderer Seits soll vermieden werden, dass Pflegekräfte in ein erpressbares Verhältnis zum Pflegebedürftigen kommen und andererseits soll das verhindert werden, was im Beispiel bei einer meiner ehemaligen PK geschehen ist.
Und sprechen ist gut.
Als mir das bekannt wurde, habe ich mit ihr gesprochen. Habe ihr angeboten , mit offenen Armen, mit ihr zu Schuldnerberatung und ihrer Bank zu gehen um die finazielle Situation in geregelte Bahnen zu bringen. Sie lehnte alles ab, versprach jedoch sich kein Geld mehr zu leihen.
Und sie machte es immer wieder. Lie sich Geld von einem neuen Opfer um damit die anderen Gläubiger mit ein paar Euronen zu beruhigen. Das spiel ging so lange weiter, trotz Abmahnungen. Und es gipfelte darin wie schon geschrieben, dass eine Kundin den Vertrag mit uns kündigte, da diese MItarbeiterin dort auf privater Ebene ihre Schulden abarbeiten sollte.
Und so was geht überhaupt nicht.

Und Angie, das hat nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, dass du als alter Mensch selbst entscheiden willst, wem du Geld leihen willst. Kanst du ja auch, aber nicht einer Person mit der ein Fürsorgeverhältnis besteht.


Gute Pflege braucht mehr Zeit

thomas09
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AW: pflegekraft hat sich Geld geliehen

Beitrag von thomas09 »

Hallo doedl,
ja das ist ein Spannungsfeld, wie so vieles im Laufe des Lebens. Da Stimme ich dir völlig zu.

Hallo Angie,
ich kann dir da nur voll zustimmen.

Hallo Griesuh,
niemand behauptet dass das einfach wäre und sicherlich kommts evtl. zu unschönen Situationen. Aus Sicht eines AG kann ich das völlig nachvollziehen, dass dieser irgendwelchen Ärger von vorne herein gerne unterbinden möchte.
Dass man schlechte und gute Erfahrungen macht, mit und ohne Gesetze - so ist das privat und im Arbeitsleben.

aber

ich möchte nochmals die Sicht des Dienstleistungsempfängers einnehmen der ein langes, Leben fast hinter sich hat und Verantwortung für Familie, Beruf, Kinder, Enkel, pflg.bed. Eltern etc. übernommen hatte und vielleicht noch hat.
Im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist und sich jetzt einen Dienstleister einkaufen muss weil evtl. die Frau verstorben ist oder diese Hilfe selbst nicht mehr leisten kann.
Dieser Dienstleister soll mir die Füsse waschen und die Strümpfe anziehen, dafür erteile ich einen Auftrag und bezahle ich.

Dieser will mir jetzt plötzlich in meinen höchstpersönlichen Lebensbereich dreinreden, was ich dürfen soll und was nicht, weil er meint aus seiner höchstpersönlichen Sicht mich vor irgendwas schützen zu müssen?

Wo fängt das an und wo hört das auf?
Da sollte man schon sehr intensiv darüber Nachdenken und vor allem darüber wann man Grenzen überschreitet.
Ich denke diese werden im Namen von - ich meins doch nur Gut und will doch nur Helfen - viel zu oft überschritten.

Im obigen Fall besteht für mich kein Fürsorgeverhältnis, sondern lediglich ein Dienstleistungsverhältnis wie mit einem Handwerker, dem ich für eine bestimmte, festgelegte Tätigkeit einen Auftrag erteile und mehr nicht.

Ich käme nie auf die Idee, dass weder der Eine noch der Andere sich in mein Leben einmischen würde?!

Bei manchen von obigen Antworten komme ich doch sehr ins Grübeln, wenn es mal so weit sein sollte, dass ich einen Pflegedienst beauftragen müsste, da beschleicht mich doch ein mulmiges Gefühl.

Selbst die Gesetzeslage ist uneinheitlich in den Bundesländern und selbst wenn,
wir Wissen alle, dass gute gemeinte Gesetze immer wieder sich im nachhinein als schlecht gemacht herausstellen.

Ich plädiere weder für die Abschaffung der Schutzgesetze wo diese denn bestehen, noch dafür, dass sich Pflegekräfte Geld von Pflegebedürftigen leihen, habe ich ja oben schon geschrieben.

Ich plädiere nur für Differenzierung und mal zu Überlegen, was ich sagen und wie es mir gehen würde, wenn ich der Betroffene wäre und ich mit 80Jahren mir ein/e 20-30jähriger/e vorschreiben wollte wie ich mich meine letzten Jahre zu Verhalten habe und was ich noch tun darf!

An Alle die so vehement eintreten für Bestrafung, Meldung, den Angehörigen auffordern auch über den Kopf des Betroffenen hinweg zu Handeln,
wenn ihr in der Situation wärt, wie würdet ihr Reagieren?
Eher wütend oder sooooooo Dankbar, dass sich Leute, auch Fremde in mein Leben einmischen - mit welchem Grund eigentlich????
Weil ich über 70 bin und meine Strümpfe nicht mehr selbst anziehen kann?

Ich denke diese Seite muss bei meinem Handeln als Pflegekraft viel, viel häufiger reflektiert werden, im Interesse der Menschen die ich ein Stück ihres Lebensweges begleite.

Da kommen bei mir die Interessen eines AG erst an maximal zweiter Stelle.

Schutzgesetze ja - aber bitte nicht dogmatisch sondern situativ.
Zuletzt geändert von thomas09 am Fr 12. Mai 2017, 09:41, insgesamt 1-mal geändert.



resigniert
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AW: pflegekraft hat sich Geld geliehen

Beitrag von resigniert »

@thomas09,
danke für diesen Beitrag, ich stimme ihm vollumfänglich zu



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