@thomas09, du bekommst hiermit von mir eine Zustimmung/Like
Habe diese Einmischungsversuche vom PD meiner Mutter mitbekommen, ganz klare Kompetenzüberschreitung gewesen
pflegekraft hat sich Geld geliehen
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- doedl
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Re: pflegekraft hat sich Geld geliehen
Hi Thomas,
hatte Thanos gelesen, wohl die Hitze, sorry.
Auch von mir bekommst Du Zustimmung!!
Ein 70 jähriger Mann kann von mir aus jeden Bockmist treiben, den er treiben möchte! Da spricht nichts dagegen und es passiert ja auch oft genug.
Bis dahin Übereinstimmung.
"Ein wildfremder Strümpfeanzieher hat sich aber auch nicht in das finanzielle Leben von Menschen.... einzumischen, indem er sich dort Geld leiht- möglicherweise sogar im Wissen, dieses nie mehr zurück zahlen zu können!"
Deine Antwort:
wohlgemerkt wieder etwas provozierend:
und das bestimmst du?
Mit welchem Auftrag?
Das ist einfach beantwortet:
Ja das bestimme ich und zwar dann, wenn dies Mitarbeiter tun, für die ich die Personalverantwortung trage, wie ich auch die Organisationsverantwortung für unseren Pflegedienst trage. Mein Weisungsrecht erlaubt mir, Verhaltensregeln festzulegen, deren Nicht- Einhaltung die Kündigung nach sich ziehen können. Eine Verhaltensregel ist das Verbot, von Kunden, Patienten Geld in jedweder Weise anzunehmen.
Ich verstehe Deinen Standpunkt sehr gut; es ist kein Freibrief für Fremdbestimmung, wenn man einen pflegerischen Auftrag in einem Haushalt annimmt. Aber als Geschäftsführerin einer Pflegeeinrichtung muss ich sicherstellen, dass unsere Patienten nicht durch unsere Mitarbeiter geschädigt werden können, ob nun pflegerisch oder in anderer Weise.
Fazit:
der 70 jährige kann sein Geld verleihen, an wen er möchte, nur nicht an die Mitarbeiter unseres Betriebes. Für diese übe ich mein Weisungsrecht aus, um Vorteilsnahme von vorneherein auszuschließen.
Gruß Doedl
hatte Thanos gelesen, wohl die Hitze, sorry.
Auch von mir bekommst Du Zustimmung!!
Ein 70 jähriger Mann kann von mir aus jeden Bockmist treiben, den er treiben möchte! Da spricht nichts dagegen und es passiert ja auch oft genug.
Bis dahin Übereinstimmung.
"Ein wildfremder Strümpfeanzieher hat sich aber auch nicht in das finanzielle Leben von Menschen.... einzumischen, indem er sich dort Geld leiht- möglicherweise sogar im Wissen, dieses nie mehr zurück zahlen zu können!"
Deine Antwort:
wohlgemerkt wieder etwas provozierend:
und das bestimmst du?
Mit welchem Auftrag?
Das ist einfach beantwortet:
Ja das bestimme ich und zwar dann, wenn dies Mitarbeiter tun, für die ich die Personalverantwortung trage, wie ich auch die Organisationsverantwortung für unseren Pflegedienst trage. Mein Weisungsrecht erlaubt mir, Verhaltensregeln festzulegen, deren Nicht- Einhaltung die Kündigung nach sich ziehen können. Eine Verhaltensregel ist das Verbot, von Kunden, Patienten Geld in jedweder Weise anzunehmen.
Ich verstehe Deinen Standpunkt sehr gut; es ist kein Freibrief für Fremdbestimmung, wenn man einen pflegerischen Auftrag in einem Haushalt annimmt. Aber als Geschäftsführerin einer Pflegeeinrichtung muss ich sicherstellen, dass unsere Patienten nicht durch unsere Mitarbeiter geschädigt werden können, ob nun pflegerisch oder in anderer Weise.
Fazit:
der 70 jährige kann sein Geld verleihen, an wen er möchte, nur nicht an die Mitarbeiter unseres Betriebes. Für diese übe ich mein Weisungsrecht aus, um Vorteilsnahme von vorneherein auszuschließen.
Gruß Doedl
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
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Re: pflegekraft hat sich Geld geliehen
@Doedl, so wie du es hier formuliert hast, bekommst du meine volle Zustimmung!
Der Unterschied: ich verbiete es meinem Mitarbeiter zu (und) mische mich in die Kompetenz meines Kunden ein, wurde sehr deutlich!
Der Unterschied: ich verbiete es meinem Mitarbeiter zu (und) mische mich in die Kompetenz meines Kunden ein, wurde sehr deutlich!
Re: pflegekraft hat sich Geld geliehen
Hallo
wenn es privat ist, wieso nicht. Sie zahlt doch alles zurück.
wenn es privat ist, wieso nicht. Sie zahlt doch alles zurück.
Re: pflegekraft hat sich Geld geliehen
Moin Haro1976 !
Ein Arbeitsvertrag in der Pflege und ein Kreditvertrag mit einem Pflegekunden sind grundsätzlich nicht nicht zu vereinbaren.
Als Pflegekunde stehst Du zwangsläufig in einem Abhängigkeitsverhältnis von der Pflegekraft / dem Pflegedienst.
Sonst hättest Du ja wohl keinen Pflegegrad, -stufe oder was auch immer.
L.G. Frieda
Ein Arbeitsvertrag in der Pflege und ein Kreditvertrag mit einem Pflegekunden sind grundsätzlich nicht nicht zu vereinbaren.
Als Pflegekunde stehst Du zwangsläufig in einem Abhängigkeitsverhältnis von der Pflegekraft / dem Pflegedienst.
Sonst hättest Du ja wohl keinen Pflegegrad, -stufe oder was auch immer.
L.G. Frieda
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