Pflegegrad 3

Bietet pflegenden und betreuenden Angehörigen die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen, Unterstützung bei Konflikten mit Heimen oder ambulanten Pflegediensten oder fachkundigen Rat in speziellen Fragen zur Pflege und Betreuung.
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neunlicht
Beiträge: 2
Registriert: Sa 20. Jan 2018, 14:49

Pflegegrad 3

Beitrag von neunlicht »

Hallo zusammen...
Meine Mutter hat Pflegegrad 3 bekommen..
Ich bin als Pfleger eingetragen..
Bin selber Vollzeit Berufstätig..
Meine Mutter wohnt im gleichen Haus..
Frage:
Was steht mir / ihr alles zu?
Auf was ist zu achten?

Danke euch im voraus



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fmh
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Re: Pflegegrad 3

Beitrag von fmh »

Hallo,

die Informationen sind relativ umfangreich, da kann vielleicht eine persönliche Beratung sinnvoll sein. Falls du einen Pflegestützpunkt in der Nähe hast, ist das eine gute Anlaufstelle. Die Pflegekasse deiner Mutter ist ebenfalls zur Beratung verpflichtet.

Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung findest du hier: https://www.wege-zur-pflege.de/startseite.html

Auch die folgende Seite ist für den Einstieg nicht schlecht: https://www.bundesgesundheitsministeriu ... elfer.html

Gruß
fmh


Get a job. Go to work. Get married. Have children. Follow fashion. Act normal. Walk on the pavement. Watch TV. Obey the law. Save for your old age. Now repeat after me: "I am free..."

neunlicht
Beiträge: 2
Registriert: Sa 20. Jan 2018, 14:49

Re: Pflegegrad 3

Beitrag von neunlicht »

Danke



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Griesuh
Beiträge: 2907
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Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
Einsatz Bereich: ambul. Pflege
Wohnort: In Hessen

Re: Pflegegrad 3

Beitrag von Griesuh »

Deiner Mutter stehen alle Leistungen aus der Pflegeversicherung zu.
Hier die wichtigsten:

Kurzzeit u. Verhinderungspflege § 39 SGB XI http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/39.html

https://www.financescout24.de/wissen/ra ... zeitpflege

Tages/Nachtpflege n. § 41 SGB XI ( http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/41.html

https://www.pflege-durch-angehoerige.de ... ie-achten/

zusätzliche Entlastungsleistungen n. § 45 SGB XI http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45b.html

https://www.jedermann-gruppe.de/zusaetz ... eistungen/

sowie nach § 40 SGB XI mtl. 40€ für zum verbrauch bestimmer Hilfsmittel http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/40.html

https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband. ... ruppeId=38

Für dich gibt es keine Extra Entlohnung oder Bezahlung von der Pflegekasse, denn das Pflegegeld steht rechtlich dem Pflegebedürftigen zu.
Gibt sie das Pflegegeld an dich weiter ist das OK.

Für dich wäre interessant, wenn du wtl. mit der Pflege inkl. der Hauswirtschaft auf 10 Stunden kommst, erhälst du von der Pflegekasse Beiträge auf dein Rentenkonto gezahlt.

Im übrigen müsst ihr der Pflegekasse einen sogenannten Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3 SGB XI, nachweisen.
In Pflegegrad 2 u. 3, einmal pro Halbjahr und in Pflegegrad 4 u. 5, einmal pro Quartal.

Dazu müsst ihr euch einen örtl. ambul. Pflegedienst aussuchen und mit dem Pflegeberatungsbesuch beauftragen.
Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Erfolgen die Pflegeberatungsbesuche nicht, so kann die Kasse das Pflegegeld kürzen oder die Zahlung kompl. einstellen.
Bei diesen Pflegeberatungsbesuchen kann dir der ambul. PD die einzelheiten der zustehenden Leistungen ganz genau erklären.


Gute Pflege braucht mehr Zeit

Lara213

Re: Pflegegrad 3

Beitrag von Lara213 »

Hallo ,
dazu habe ich auch interessante Artikel auf (Link gelöscht, fmh) gefunden. Vielleicht hier findest du etwas das dir weiter helfen kann.
Ich wünsche dir alles gute .



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