Nein, das kannst Du nicht so einfach, denn Deine Mutter ist ein erwachsener mündiger Mensch un die Ärzte etc haben Schweigepflicht usw.Ich habe nun vor im Namen meiner Mutter Widerspruch einzureichen und mir das Gutachten vom MDK zusenden zu lassen.
Kann ich darauf bestehen das niemand mehr vom MDK die Mutter besucht ohne das ich dabei bin und kann ich verlangen das die Termine und der Schriftverehr direkt mit mir stattfinden????
Zuerst solltest Du formlos Widerspruch einlegen (um die Widerspruchsfrist zu wahren)
und Deine Mutter das mit unterzeichnen lassen.
So hast Du zumindest die Frist schonmal gewahrt."Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Bescheid vom ....... lege ich, Max Mustermann ^^, im Namen meiner Mutter, Frau XY, Widerspruch ein.
Die genaue Begründung folgt"
Datum und Unterschrift nicht vergessen!
Was Du dann tun solltest, um Dir und Deiner Mutter solche unschönen Begegnungen zu ersparen, bzw diese lenken zu können und Dich auch um ihre Belange rechtlich kümmern zu können:
Geh zum Amtsgericht und beantrage, dass DU die Betreuung für Deine Mutter
übernehmen willst. Das kannst Du für einzelne Teilebereiche tun (zB nur für die Finanzen ODER die Gesundheit etc) oder aber Du beantragst eine globale Betreuung für alles.
Achte aber eben drauf, dass DU die Betreuung übernehmen willst - sonst setzen die möglicherweise nen Berufsbetreuer oder jemand Fremden ein.
Wenn Du das beantragst, wird normalerweise ein Richter zu euch nach Hause kommen und sich Deine Mutter anschauen und erst dann entscheiden, wofür sie Deine Betreuung braucht. Gut wäre es, wenn da vom Arzt was schriftlich ist, aus dem etwas in Sachen Demenz hervorgeht.
Erst wenn Du die Betreuung per Amtsgerichtsbescheid hast, kannst Du den Schriftverkehr etc über DICH als gesetzliche Betreuerin laufen lassen, damit sowas nicht nochmal passiert.
LG, Angie