MDK- Negativer Bericht

Bietet pflegenden und betreuenden Angehörigen die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen, Unterstützung bei Konflikten mit Heimen oder ambulanten Pflegediensten oder fachkundigen Rat in speziellen Fragen zur Pflege und Betreuung.
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*Angie*
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AW: MDK- Negativer Bericht

Beitrag von *Angie* »

Ich habe nun vor im Namen meiner Mutter Widerspruch einzureichen und mir das Gutachten vom MDK zusenden zu lassen.
Kann ich darauf bestehen das niemand mehr vom MDK die Mutter besucht ohne das ich dabei bin und kann ich verlangen das die Termine und der Schriftverehr direkt mit mir stattfinden????
Nein, das kannst Du nicht so einfach, denn Deine Mutter ist ein erwachsener mündiger Mensch un die Ärzte etc haben Schweigepflicht usw.

Zuerst solltest Du formlos Widerspruch einlegen (um die Widerspruchsfrist zu wahren)
und Deine Mutter das mit unterzeichnen lassen.
"Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Bescheid vom ....... lege ich, Max Mustermann ^^, im Namen meiner Mutter, Frau XY, Widerspruch ein.
Die genaue Begründung folgt"

Datum und Unterschrift nicht vergessen!
So hast Du zumindest die Frist schonmal gewahrt.


Was Du dann tun solltest, um Dir und Deiner Mutter solche unschönen Begegnungen zu ersparen, bzw diese lenken zu können und Dich auch um ihre Belange rechtlich kümmern zu können:
Geh zum Amtsgericht und beantrage, dass DU die Betreuung für Deine Mutter
übernehmen willst. Das kannst Du für einzelne Teilebereiche tun (zB nur für die Finanzen ODER die Gesundheit etc) oder aber Du beantragst eine globale Betreuung für alles.
Achte aber eben drauf, dass DU die Betreuung übernehmen willst - sonst setzen die möglicherweise nen Berufsbetreuer oder jemand Fremden ein.

Wenn Du das beantragst, wird normalerweise ein Richter zu euch nach Hause kommen und sich Deine Mutter anschauen und erst dann entscheiden, wofür sie Deine Betreuung braucht. Gut wäre es, wenn da vom Arzt was schriftlich ist, aus dem etwas in Sachen Demenz hervorgeht.

Erst wenn Du die Betreuung per Amtsgerichtsbescheid hast, kannst Du den Schriftverkehr etc über DICH als gesetzliche Betreuerin laufen lassen, damit sowas nicht nochmal passiert.

LG, Angie
Zuletzt geändert von *Angie* am Sa 22. Jan 2011, 03:07, insgesamt 1-mal geändert.


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Griesuh
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AW: MDK- Negativer Bericht

Beitrag von Griesuh »

Hi Angie alles schön was du so schreibst, nur ist es nicht ganz der richtige Ablauf.
stinababy, der MDK meldet sich grundsätzlich an. Du hast die Möglichkeit, bei der kasse bzw. auf dem Antrag zur Einstufung anzugeben, dass der MDK zur Terminvereinbarung sich mit dir in Verbindung setzen soll. Ich denke einmal, dass das von euch vergessen wurde.
Wenn deine Mutter cerebrale Probleme hat ist es durchaus möglich, dass der Brief zwar ankam aber deine Mutter ihn entsorgt hat.
Soviel erst einmal dazu.
Also nicht gleich auf den MDK losschlagen, sonderen schauen was habe ich im Vorfeld vergessen.
Was das Ergebnis der Begutachtung anbelangt liegst du gar nicht so falsch.
Deine Mutter hat sicherlich gesagt sie mache noch alles. Nun ist es jedoch Aufgabe des Gutachters zu erkennen ob dies den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht oder ob hier cerebrale Defizite und körperliche Einschränkungen vorliegen.
Auch bei den Gutachtern gibt es solche und solche.
Nur wird immer von falschen Voraussetzungen ausgegangen was alles zur Pflege gehören sollte.

Zum Widerspruch hat Angie erst einmal recht. Deine Mutter muss den Widerspruch einreichen. Du kannst dies im Namen deiner Mutter zwar machen, aber sie muss mit unterschreiben. Der Text ist so weit Ok.
In dem Widerspruchsschreiben an die Pflegekasse forderst du gleich das komplette Gutachten mit an. Wenn sie eine Demenz hat, so beantrage auch gleich die Anerkennung nach § 45b SGB XI. Das sind zusätzlische Betreuungsleistungen. Da können zwischen 100 / 200 € mtl., je nach schwere der Demenz, für Betreuungsdienste durch zugelassene Pflegeeinrichtungen in Anspruch genommen werden. Dieses Geld gibt es nicht in bar, das ist nur abrechenbar von zugelassenen Pflegeeinrichtungen.
Sobald du das kompl. Gutachten in Händen hälst, gehe damit zu einem ambulanten Pflegedienst und lass dir beim Widerspruch helfen. Denn es werden einige von dir genannten Punkte nach den Begutachtungsrichtlinien nicht als Pflegerelevant bewertet. Ansonsten kommt es wieder zum Frust.
Der Hausarzt ist hierbei völlig unrelevant, da er zu der pflegerischen Versorgung nichts beitragen kann. Lasse dir vom Hausarzt schriftlich die Diagnosen geben, einschl. der Demenz. Das wars schon was der Hausarzt dazu beizutragen hat. Den Diagnosebericht kannst du evtl. gleich dem Widerspruchsschreiben in Kopie beilegen.
Wenn du wissen willst was die Begutachtungsrichtlinien beinhalten, schaue auf http://www.mdk.de
Gehe dort auf Begutachtungsrichtlinien. Dann findest du die 180 Seiten und kannst sie durch lesen was alles zur Pflege zählt und was nicht.
Dies hier jetzt alles zu erklären sprengt den Rahmen.
Fakt ist um in eine Pflegestufe zu kommen benötigt der Pflegebedürftige tgl. mind. 45 Min. tgl Hilfeleistungen direkt am Körper. Hauswirtschaft ist nicht pflegerelevant und findet somit keinen Eingang in die Pflegestufe.
Was dein Anspruch auf eine Rentenabsicherung anbelangt sieht es nach § 44 SGB XI folgendermaßen aus: Du bekommst einen kleinen Beitrag in deine Rentenkasse von der Pflegekasse bezahlt, wenn du im berufsfähigem Alter bist, teilzeit, geringfügig beschäftigt oder Hausfrau/Hausmann bist und die Pflegezeit inkl. hauswirtschaft wtl. laut Gutachten mind. 14 Stunden beträgt.
Zuletzt geändert von Griesuh am Sa 22. Jan 2011, 07:45, insgesamt 1-mal geändert.


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*Angie*
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AW: MDK- Negativer Bericht

Beitrag von *Angie* »

Hallo Griesuh, hallo Stina ...

ich hätte das SO nicht geschrieben, wenn wir es nicht genau SO selbst erfahren hätten.
dass der MDK zur Terminvereinbarung sich mit dir in Verbindung setzen soll.
Genau DAS war hier nicht möglich.
Wir durften als "Tochter" zwar anwesend sein, ABER:
Terminbekanntgabe fiele unter den Datenschutz und da niemand von uns die Betreuung hatte ... naja. Auch der Hinweis auf Alzheimer-Erkrankung war denen völlig egal. "Wenn niemand da ist beim Termin, findet er eben nicht statt."
Daraufhin erst beantragten wir (bzw meine Freundin) die Betreuung, um eine Chance zu haben miteinbezogen zu werden.

Mag sein, dass die sich einfach auch nur angestellt haben und das andere vom MDK das lockerer handhaben.


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Griesuh
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AW: MDK- Negativer Bericht

Beitrag von Griesuh »

Hallo Angie. Das was du schreibst durfte eigentlich nicht pasieren.
Denn die Pflegekassen schicken einen Fragebogen, auf diesem Fragebogen steht auch eindeutig: Terminabsprache gewünscht mit: xxxxxxxxxx.
Da hat wohl ein/e Ma des MDK weit über das Ziel geschoßen.
Es steht sogar eindeutig in den BRI, dass die Pflegeperson mit einbezogen werden muss. da zu gehört auch die Terminabsprache.
Also stinababy, du schreibst den Widerspruch, forderst das kompl. Gutachten an und teilst der Kasse im Widerspruch schreiben mit, dass Termine nur mit dir zu vereinbaren sind. Und du legst gleich den Diagnosebericht vom Arzt mit dazu. Du und deine Mutter unterschreiben diesen Brief.
Hast du das Gutachten in Händen, dann gehe zu einem Pflegedienst in deinem Wohnort und lass dir bei dem Widerspruch helfen und das Widerspruchsschreiben formulieren.
Wir mit unserem PD bieten so eine Hilfe an.
Nach dem Eingang des Widerspruchschreibens bei der Kasse erhaltet ihr einen neuen Termin, bzw. wenn der Widerspruch sachlich richtig und Inhaltlich korrekt ausgefühert wurde kommt es sehr oft auch ohne erneuten MDK Besuch zu einer Einstufung. Deshalb lass dir von Fachleuten helfen und bastle nicht selbst an dem Widerspruchsschreiben herum.


Gute Pflege braucht mehr Zeit

Regina Dettenrieder

AW: MDK- Negativer Bericht

Beitrag von Regina Dettenrieder »

Guten Tag,

Ihre Beschreibungen, "stinababy", zur Situation Ihrer Mutter und Ihre eigene, kann ich absolut nachvollziehen. Ich kenne fast den gleichen Fall. Das Einstufungsverfahren und alles was dazu gehört, lief hier jedoch erfreulich positiv. Die folgenden Schilderungen der Vorgehensweise und Vorbereitungen zum Pflegegutachten wie sie dort waren, mögen Ihnen vielleicht Hilfe sein.

Die Ausgangssituation, wie gesagt, ist beinahe identisch. Es lag auch noch keine Betreuung vor.

Über einen lägeren Zeitraum (2 Monate) wurden sämtliche für die Pflege und Betreuung relevanten Tätigkeiten von der Pflegeperson in einem extra für diese Zwecke angelegten Berichtsheft notiert.
Ein ärztliches Attest bescheinigte dementielle Veränderungen.
Zuerst wurde ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt. In diesem Antrag konnte angekreuzt werden, dass die Pflegeperson schriftlich über den Besuchstermin informiert werden soll.
(Da ist wohl in Ihrem Fall ein Knackpunkt. Wenn Sie das übersehen haben, sollte das allein nicht dazu führen können, dass das gesamte Einstufungsverfahren nicht korrekt läuft.)
Der Pflegebogen wurde wahrheitsgetreu ausgefüllt.
Hierbei sollten Sie bedenken, dass Sie viele Tätigkeiten zusammen mit Ihrer Mutter verrichten, die Sie vielleicht gar nicht gesondert aufschreiben. In erster Linie denke ich an das Trinken. In meinem Fall hat die pflegebedürftige Person vergessen, zu trinken. Wäre sie nicht aufgefordert bzw. hätte man ihr kein Glas hergerichtet, sie wäre nicht einmal auf 1/4 l Flüssigkeit gekommen. Was zu wenig Flüssigkeit für einen dementiell veränderten Menschen bedeutet, braucht hier bestimmt nicht weiter erklärt werden.Dazu muß man aber 3 x täglich vor Ort sein.
Daneben ist es auch keine Frage, dass die Bewegung an der frischen Luft dazugehört. Selbst wenn der Pflegebedürftige alleine gehen kann, ist eine Desorientierung nicht selten gegeben. Wenn der Umgang mit Schlüsseln, adäquater Bekleidung, Schuhwerk... nicht sicher ist, ist auch hier Hilfe notwendig. Das sollte bei der Ermittlung des Bedarfs eine Rolle spielen.

Sie schreiben, Sie haben das Pflegegutachten angefordert. Dann haben Sie jetzt die Möglichkeit, die einzelnen Punkte genau durchzugehen und zu notieren, womit Sie nicht einverstanden sind und warum. Belegen können Sie Ihren Einwand mit den bisher notierten Beobachtungen und Pflege- und Hilfemaßnahmen, die Sie erbringen.
Mir ist ein Gutachtertermin in Erinnerung, bei dem die gepflegte Person gefragt wurde, wieviel sie trinke. Die Antwort stellte den Gutachter zufrieden. Nach dem Gespräch nahm ich ihn zur Seite und sagte ihm, dass die Angaben nicht stimmen. Weiter fragte ich ihn, ob er sich die Haut der Person angeschaut hätte. Dann wäre er wohl zu einem anderen Urteil gekommen. Dasselbe passierte mit der Körpergewichtsangabe. Auch diese Angabe wurde ohne Überprüfung in den Erhebungsbogen eingetragen und - stimmte nicht.
Wichtig ist, dass Ihre Angaben im Pflegebogen vollständig und wahrheitsgetreu gemacht werden. Letztendlich führt eine ausreichende Pflege und Betreuung am ehesten zur Verbesserung oder zumindest nicht zur Verschlimmerung.
Und was die Pflegekassen vielleicht noch mehr interessiert, ambulant ist billiger als stationär.

In dem geschilderten Fall war eine Betreuungsvollmacht nicht notwendig.


Regina Dettenrieder
Pflege-SHV



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Griesuh
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AW: MDK- Negativer Bericht

Beitrag von Griesuh »

Hallo Fr. Regina Dettenrieder
Ihre Aussage:
Daneben ist es auch keine Frage, dass die Bewegung an der frischen Luft dazugehört.
Ist leider nicht korrekt.
Spazierengehen ob Immobil oder Dement ist keine pflegerelevante Tätigkeit nach den BRI und wird dementsprechend auch nicht pflegestufenrelevant bewertet.
Hilfe beim Aufsuchen u. verlassen der Wohnung wird nur dann pflegerelevant angerechnet, wenn es pflegerisch und medizinisch begründet und erforderlich ist. Das reine Spazieren gehen wird nicht bwertet.
Begleitung zu arztbesuchen schon, wenn sie mind 1 x wtl. erfolgen müssen, und medizinisch erforderlich sind und über einen Zeitraum von mind. 6 Monaten erfolgen müssen.
Also nix mit spazieren gehen an der frischen Luft, gehört da zu.
Weiter schreiben sie:
Wenn der Umgang mit Schlüsseln, adäquater Bekleidung, Schuhwerk... nicht sicher ist, ist auch hier Hilfe notwendig.
Richtig, hier ist hilfe Notwensig, das wird dann unter: Richten der Kleidung erfasst, wenn es pflegerelevant ist.
Nicht jedoch um das Haus verlassen zu können wenn sie mit dem pflegebedürftigen spazieren gehen wollen.
Das fällt unter die psychozozialen Betreuungsdienste und findet in der Bewertung als PEA nach § 45 b SGB XI ( Zusätzliche Betreuungsleistungen bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz) eingang, nicht jedoch in der Pflegestufe.
Schauen sie in die 180 Seiten umfassende BRI. http://www.mdk.de/media/pdf/BRi_Pflege_090608.pdf
Zuletzt geändert von Griesuh am So 23. Jan 2011, 07:04, insgesamt 1-mal geändert.


Gute Pflege braucht mehr Zeit

Plüschfussel
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AW: MDK- Negativer Bericht

Beitrag von Plüschfussel »

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Ich hoffe, daß hilft ebenfalls ein wenig.

Ich habe in der letzten Zeit viel über die Eintufungen des MDK gelesen.
Wobei wir aber mit unserer Mutter eher keine Probleme dahingehend hatten.

Ich habe jedoch gesehen, daß die Pflege durch Verwandte oftmals nicht denselben Stellenwert erhalten, wie die Pflege durch einen Pflegedienst.

Das kann man von verschiedenen Perspektiven aus betrachten.

Denn häufig werden zb. für einen zu pflegenden Ehepartner Leistungen aufgeführt, bei denen es schwer ist diese abzugrenzen.
Ein Beispiel: Für meinen Ehemann habe ich 40 Jahre lang das Essen zu bereitet und Einkäufe erledigt, als Hausfrau.
Das beihaltete aber dann auch mein eigenes Essen. Das nun einzustufen ist sicherlich ein Problem.
Ich möchte das nun nicht wertend anmerken und das muß auch nicht Deine Mom betreffen, sondern nur als Beobachtung, wo es die meißten Diskrepanzen bei den Einstufungen gab.

Würde ich meinem Mann zb. morgens beim Waschen und Anziehen helfen müssen, so würden viele Tätigkeiten unseres normalen Zusammenlebens von der Pflegesituation überhaupt nicht betroffen.
Und hier ist es sicherlich schwierig abzugrenzen, was gehört denn nun zu den Pflegeleistungen, und was nicht?
Wenn ich das mal ohne die Grundpflege meines Mannes betrachte, der das alleine erledigen kann, dann habe ich trotzdem so einen "Pflegefall" hier zuhause, obwohl der alles andere als ein Pflegefall ist.



( oops,Sorry.)
Liebste Grüße Fearn



Regina Dettenrieder

AW: MDK- Negativer Bericht

Beitrag von Regina Dettenrieder »

Für die Pflegeeinstufung ist manches nicht relevant, da gebe ich Ihnen, Griesuh vollkommen Recht. Wenn man aber genau schauen und festhalten möchte, welchen Bedarf an Hilfe der Betreffende hat, sollte m.E. alles erfasst werden, was tatsächlich Realität ist, ungeachtet der im Katalog festgeschriebenen Kriterien. Der Gutachter hat dann die größtmögliche Chance, sich ein genaues Bild von der Situation zu machen. Wichtig scheint mir auch der Aspekt, dass zu den pflegerelevanten Tätigkeiten (führen zu einer Pflegestufe) auch die betreuenden Tätigkeiten (führen zu Leistungen bei erhöhtem Betreuungsbedarf) hinzukommen.
Darunter fallen z.B. Begleitung beim Spaziergang, Achten auf adäquate Bekleidung, Auf-/Zuschließen der Wohnung u.v.m... .



Regina Dettenrieder
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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Nein, Frau Regina Dettenrieder. Mit ihrer Aussage im letzten Beitrag erwecken sie einen völlig falschen Eindruck was als Pflegerelevant bewertet wird und wecken damit völlig falsche Erwartungen und Begrhrlichkeiten.
Dann kommt es genau zu solchen Reaktionen wie von stinababy, wenn die erhofften Min. nicht zu stande kommen.
Alles was sie im letzten Beitrag auf zählen hat nichts mit Pflegerelevanten Tätigkeiten nach den BRI zu tun. Klar können sie das alles aufzählen, hat jedoch keinen einfluß auf die Pflegestufe.
Der Gutachter und die Kasse müssen sich an die BRI halten.
Zählen Sie lieber auf was tgl. direkt am Körper gemacht wird wie: waschen, baden, duschen, Mund(Zahnpflege), kämen, rasieren, Teilwäsche Oberund oder Unterkörper, Teilwäsche Hände z.B. nach Toilettengängen, teilwäsche Gesicht, Inkontinezversorgung und Intimpflege, Hilfe beim Wasserlassen, Hilfe beim Stuhlgang, Windelwechsel nach Wasserlassen und nach Stuhlgang, Wechseln von Vorlagen, entleeren von urinbeutel/Toilettenstuhl, Wechsel von Stomabeuteln, richten der Kleidung nach den Toilettengängen, Hilfe beim aufstehen/ zubett gehen, an/ausziehen An/auskleiden Oberkorper, an/auskleiden Unterkörper( dazu gehört auch Schuhe an/aus ziehen), Lagerung, Hilfe beim Transfer ( aufstehen vom Stuhl, Toilette), Hilfe beim gehen-- jedoch nur wenn es im direkten Zusammnehang mit der Pflege steht, Treppensteigen ( wenn es im unmittelbarem Zusammenhang mit der Pflege steht.(Schlafzimmer im 1. OG, Bad im EG. Ansonsten zählt Treppensteigen nicht.), Mundgerechte Zubereitung der Mahlzeiten, anleiten zur Flüßigkeitsaufnahme, Essen reichen, Getränke einschenken usw.
Das ist Pflegerelevant, und darauf ist zu achten, dass in diesen bereichen alles erfasst wurde.

Nochmals, spazieren gehen darf laut BRI nicht als Pflegezeit berechnet werden und zählt daher nicht als Pflege.
Das wird in der Erfassung der eingeschränkten Alltagskompetenz erfasst
( § 45b SGB XI Zusätzliche Betreuungsleistungen) und führt, wenn im Assesment mind. 2 Faktoren zutreffend sind zur Anerkennung als PEA = ( Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz) Diese PEA kann auch ohne eine Pflegestufe zu erreichen, anerkannt werden.
Dann stehen mtl bis zu 200€ zur Verfügung, die für Betreuungsleistungen aufgebraucht werden können. Dieses Geld gibt es jedoch nicht in Bar, sondern ist eine Sach und Erstattungsleistung. Das bedeutet: eine zugelassene Einrichtung erbringt Betreuung. Die Rechnung zahlt der Pflegebedürftige und reicht diese bei der Kasse zur Erstattung ein. Der PD kann auch direkt mit der Kasse abrechen, da zu ist jedoch eine Abtretungserklärung zwischen Pflegebedürftigen u. Pflegedienst erforderlich.
Glauben sie ruhig einem ehemaligen Gutachter und jetzigem betreiber eines Pflegedienstes. Das ist auch ein Teil unseres tgl. Brotes.


Gute Pflege braucht mehr Zeit

Regina Dettenrieder

AW: MDK- Negativer Bericht

Beitrag von Regina Dettenrieder »

Ihre Aussagen, Griesuh, können voll und ganz so stehen bleiben und ich glaube Ihnen, was Sie schreiben.
Nach wie vor sehe ich grundsätzlich zwei Möglichkeiten, festzuhalten, was ein pflegebedürftiger Mensch an Hilfebedarf hat.
Zum einen kann der Antragsteller einen Kriterienkatalog hernehmen und nachschauen, was in welchem Bereich zu einer Einstufung führt und dementsprechend den Pflegebogen ausfüllen. Es ist aber doch auch möglich, alles, was dieser Mensch an Pflege und Hilfe benötigt - und die Tochter weiß und praktiziert das ja jeden Tag - aufzuschreiben. Und hierzu gab ich die Anregungen. Damit ist nicht gesagt, dass diese Punkte alle zum Tragen kommen, sie geben aber doch Aufschluss über die Einschränkungen insgesamt.
Wären die Einstufungskriterien und Bewertungsmethoden derzeit schon perfekt und damit auch eine individuelle Bedarfsermittlung möglich, müsste man nur den Kriterienkatalog abarbeiten. Dass dies nicht der Fall ist, ist bekannt. So denke ich, dass es ein weiterer Weg ist, selbst den individuellen Bedarf festzuhalten, losgelöst von den MDK-Vorgaben, in der Hoffnung, dass ein passendes Ergebnis zustande kommt. Sicher ist das nur eine Möglichkeit, zu denken und zu handeln.

Regina Dettenrieder
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