Krankenkassenleistungen
- doedl
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Krankenkassenleistungen
Leider wieder ein Thema zum Ärgern:
die Krankenkassen gehen immer rigider mit Verordnungen häuslicher Krankenpflege um; Kürzungen, Streichungen bis hin zu "das kann doch ein Angehöriger machen"- Wundversorgung wird zur "perkutanen Medikamentenabgabe" und ähnliche Scherze.
Wer als pflegender Angehöriger eine Insulinspritze nicht setzen kann, ist von keiner Seite verpflichtet, dies zu tun. Also Einspruch einlegen gegen Ablehnungen (der Versicherte muss unterschreiben), notfalls zum Anwalt für Sozialrecht gehen und die häusliche Krankenpflege einklagen.
Meist reicht der Brief des Anwalts aber aus
Mir schwillt regelmäßig der Kamm bei solcher Verweigerungstaktik
die Krankenkassen gehen immer rigider mit Verordnungen häuslicher Krankenpflege um; Kürzungen, Streichungen bis hin zu "das kann doch ein Angehöriger machen"- Wundversorgung wird zur "perkutanen Medikamentenabgabe" und ähnliche Scherze.
Wer als pflegender Angehöriger eine Insulinspritze nicht setzen kann, ist von keiner Seite verpflichtet, dies zu tun. Also Einspruch einlegen gegen Ablehnungen (der Versicherte muss unterschreiben), notfalls zum Anwalt für Sozialrecht gehen und die häusliche Krankenpflege einklagen.
Meist reicht der Brief des Anwalts aber aus
Mir schwillt regelmäßig der Kamm bei solcher Verweigerungstaktik
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
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AW: Krankenkassenleistungen
ätzend ! aber die beiträge erhöhen - grummel
ich lebe mein leben in wachsenen ringen, die sich um die dinge ziehen - den letzten werde ich wohl nicht erringen - aber versuchen will ich ihn. MGorki
häusliche Krankenpflege - wer kann helfen/unterstützen
... und was macht der Angehörige, der pflegt (Pflegegrad 5 / Patientin bettlägerig und nicht fähig die folgenden Maßnahmen selbst durchzuführen) und die zu verordnende häusliche Krankenpflege nur in einem Full-Time-Job von 24 h erledigt werden kann. Ein Pflegedienst kommt am Morgen und am Abend.doedl hat geschrieben: ↑Mi 25. Jan 2017, 10:47Leider wieder ein Thema zum Ärgern:
die Krankenkassen gehen immer rigider mit Verordnungen häuslicher Krankenpflege um; Kürzungen, Streichungen bis hin zu "das kann doch ein Angehöriger machen"- Wundversorgung wird zur "perkutanen Medikamentenabgabe" und ähnliche Scherze.
Wer als pflegender Angehöriger eine Insulinspritze nicht setzen kann, ist von keiner Seite verpflichtet, dies zu tun. Also Einspruch einlegen gegen Ablehnungen (der Versicherte muss unterschreiben), notfalls zum Anwalt für Sozialrecht gehen und die häusliche Krankenpflege einklagen.
Meist reicht der Brief des Anwalts aber aus
Mir schwillt regelmäßig der Kamm bei solcher Verweigerungstaktik
Aufgaben (neben dem, was bei Pflegegrad 5 und Bettlägrigkeit ohnehin gemacht werden muß):
1) 5 x am Tage Ernährung und Wasser über Magensonde verabreichen und überwachen.
2) Medikamentenpumpe - über Magensonde - 24 h überwachen und morgens Tank wechseln und Tagesdurchfluss einstellen; abends Durchfluss für die Nacht einstellen und überwachen
3) Vorberreiten und verabreichen der Medikamente (morgens/mittags/abends und zur Nacht - wie das bei Parkinson so gefordert ist) über die Magensonde
4) ständige Kontrolle des Rachens und der Atemwege auf Schleim etc. und ggfs. Abpumpen weil bisher nahezu im 2-Monatsrythmus eine Lungenentzündung auftritt mit der Notwendigkeit eines Klinikaufenthalts - wenn man nicht aufpaßt!
5) Insulin-prüfung und morgens sowie abends ein Insulin-spritze setzen
6) ... bestimmt habe ich noch was vergessen ...
Problem:
Ich habe alle hier erreichbaren Pflegedienste angeschrieben und um Anbebote für die zu verordneden häusliche Krankenpflege gebeten. Viele können garnicht helfen (Entfernung/Qualifikation der MitarbeiterInnen/Zeitpunkt der durchzuführenden Maßnahmen etc.), manche nur bestimmte Einzelmaßnahmen und in der Nacht nur gegen Privatrechnung.
Ich bin "technisch" in der Lage die Maßnahmen durchzuführen (habe ich mir in der Klinik sehr oft angeschaut und auch unter Aufsicht probiert). Ohne das mir jemand hilft, bin ich jedoch 7 Tage jeweils 24 h gefordert und muß einen MiniJob und eine selbständige Tätigkeit als Beratender Betriebswirt (bin Rentner aber noch recht aktiv) aufgeben, um für meine Frau da zu sein.
Wer ist in einer ähnlichen Situation und kann mir Tips geben, wie eine solche Situation zu bewältigen ist und welche unterstützenden Maßnahmen möglich sind - ins Heim gebe ich meine Frau nicht!
Bin für jeden Rat dankbar.
Gruß
oh
Man muss die Dinge nehmen wie sie kommen - man sollte jedoch dafür sorgen, dass sie so kommen, wie man sie nehmen möchte!
- Griesuh
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Re: Krankenkassenleistungen
Häusliche Krankenpflege bedeutet nicht nur Grundpflege nach dem SGB XI . Das ist schon eine Herausfordrung an sich selbst.
Insbesondere für pflegende Angehörige.
Häusliche Krankenpflege bedeutet auch : Behandlungspflege nach dem SGB V.
Sprich Wundversorgung, Dekubitusversorgung, Absaugen, Injektionen, Medi-Gabe, Kommpressionstherapie und CO.
Und das meint unsere doedl.
Die Kassen versuchen immer wieder ihren verpflichtungen nicht nach kommen zu müssen.
Hier einmal ein Beispiel von mir selbst:
Man könnte lachen, wenn es nicht ernst wäre:
Ich gehbehindert , laufen -- leider nur kurze Strecken-- nur mit Rollator möglich. Beantragt eine elektrische Zusatzausrüstung für Rollstuhl, ( E-Fix) zum selbst fahren. Der Rollstuhl kann dann auch als Rollator genutzt werden und ist weiterhin faltbar und kann im Kofferraum verstaut werden. Mit diesem Teil ist ein maximaler selbstständiger und flexibler Einsatz des Hilfsmittels und der Mobilität möglich. Die KK sieht zwar den Bedarf zur selbstständigen Fortbewegung. Aber nicht in diesem E-Fix, sondern in einem E-Scooter. Diesen würden sie bewilligen. Denn damit käme ich ja auch von A nach B. Prima! Und am Ziel -- B? Wie geht es dann weiter?
Zur Erinnerung--- laufen nur mit Rollator möglich.
Sitze dann auf den E-Scooter und schaue mir vom E-Scooter aus Ziel B an und fahre unverrichter Dinge wieder heim. ( Laufen nur mit Rollator oder ich fahre mit dem E-Scooter in den Supermarkt und mache mir einmal breite Gänge !!!!! die freuen sich)
Begründung der KK für die E-Scooter Entscheidung:
sie wollen nur die beste Versorgung für ihre Versicherten , müssten aber auch den Kostenfaktor berücksichtigen ??
E-Fix und E-Scooter fast gleicher Preis.
Dann kam noch das Argument: den E-Fix müssten sie kaufen, den E-Scooter könnten sie mieten.
Toll oder ??
Der Widerspruch läuft schon.
Insbesondere für pflegende Angehörige.
Häusliche Krankenpflege bedeutet auch : Behandlungspflege nach dem SGB V.
Sprich Wundversorgung, Dekubitusversorgung, Absaugen, Injektionen, Medi-Gabe, Kommpressionstherapie und CO.
Und das meint unsere doedl.
Die Kassen versuchen immer wieder ihren verpflichtungen nicht nach kommen zu müssen.
Hier einmal ein Beispiel von mir selbst:
Man könnte lachen, wenn es nicht ernst wäre:
Ich gehbehindert , laufen -- leider nur kurze Strecken-- nur mit Rollator möglich. Beantragt eine elektrische Zusatzausrüstung für Rollstuhl, ( E-Fix) zum selbst fahren. Der Rollstuhl kann dann auch als Rollator genutzt werden und ist weiterhin faltbar und kann im Kofferraum verstaut werden. Mit diesem Teil ist ein maximaler selbstständiger und flexibler Einsatz des Hilfsmittels und der Mobilität möglich. Die KK sieht zwar den Bedarf zur selbstständigen Fortbewegung. Aber nicht in diesem E-Fix, sondern in einem E-Scooter. Diesen würden sie bewilligen. Denn damit käme ich ja auch von A nach B. Prima! Und am Ziel -- B? Wie geht es dann weiter?
Zur Erinnerung--- laufen nur mit Rollator möglich.
Sitze dann auf den E-Scooter und schaue mir vom E-Scooter aus Ziel B an und fahre unverrichter Dinge wieder heim. ( Laufen nur mit Rollator oder ich fahre mit dem E-Scooter in den Supermarkt und mache mir einmal breite Gänge !!!!! die freuen sich)
Begründung der KK für die E-Scooter Entscheidung:
sie wollen nur die beste Versorgung für ihre Versicherten , müssten aber auch den Kostenfaktor berücksichtigen ??
E-Fix und E-Scooter fast gleicher Preis.
Dann kam noch das Argument: den E-Fix müssten sie kaufen, den E-Scooter könnten sie mieten.
Toll oder ??
Der Widerspruch läuft schon.
Zuletzt geändert von Griesuh am Di 24. Jul 2018, 07:45, insgesamt 1-mal geändert.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
- doedl
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Re: Krankenkassenleistungen
Typisches Beispiel für sinnbefreite Krankenkassendenke!!
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- Griesuh
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Re: Krankenkassenleistungen
Neues von der Techniker Krankenkasse.
Ich hatte einen E-Antrieb für meinen Rollstuhl beantrag, den ich selbst steueren kann.
Denn ich muss im Wechsel - Stehen, Sitzen und Laufen. Dieser E-Antrieb kann auch auf Leerlauf gestellt werden und ich kann dann den Rollstuhl für Kurze Strecken als "Rollator" nutzen.
Den Antrag hat die TK bzw ein Sachbearbeiter zurückgewiesen, da sie meinten ein E-Modil würde ausreichen um von A nach B zukommen.
Das ist jedoch nicht der Fall, denn zum einen würde durch das ständige Sitzen bei der Fortbewegung auf dem E-Mobil, meine Mobilität auf Dauer weiter eingeschränkt.
Und selbst die angebotene Halterung am E-Mobil, für den Rollator bringt nichts.
Denn bin ich meine 150 Meter gelaufen, und müsste mich wieder setzen, so steht das E-Mobil 100 Meter hinter mir!!!!!
Na, dann laufe ich eben wieder zurück.
Der Sachbearbeiter meinte zynisch: um meine Mobilität aufrecht zuerhalten könne ich ja in der Wohnung hin und her laufen.
und ich könne ja selbst Übungen ausführen, die die Mobilität erhalten.
Wie respektlos ist das denn gegenüber behinderten Menschen?
Jedenfalls geht es jetzt mit einer Klage ans Sozialgericht
Ich hatte einen E-Antrieb für meinen Rollstuhl beantrag, den ich selbst steueren kann.
Denn ich muss im Wechsel - Stehen, Sitzen und Laufen. Dieser E-Antrieb kann auch auf Leerlauf gestellt werden und ich kann dann den Rollstuhl für Kurze Strecken als "Rollator" nutzen.
Den Antrag hat die TK bzw ein Sachbearbeiter zurückgewiesen, da sie meinten ein E-Modil würde ausreichen um von A nach B zukommen.
Das ist jedoch nicht der Fall, denn zum einen würde durch das ständige Sitzen bei der Fortbewegung auf dem E-Mobil, meine Mobilität auf Dauer weiter eingeschränkt.
Und selbst die angebotene Halterung am E-Mobil, für den Rollator bringt nichts.
Denn bin ich meine 150 Meter gelaufen, und müsste mich wieder setzen, so steht das E-Mobil 100 Meter hinter mir!!!!!
Na, dann laufe ich eben wieder zurück.
Der Sachbearbeiter meinte zynisch: um meine Mobilität aufrecht zuerhalten könne ich ja in der Wohnung hin und her laufen.
und ich könne ja selbst Übungen ausführen, die die Mobilität erhalten.
Wie respektlos ist das denn gegenüber behinderten Menschen?
Jedenfalls geht es jetzt mit einer Klage ans Sozialgericht
Gute Pflege braucht mehr Zeit
- fmh
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Re: Krankenkassenleistungen
Hallo Griesuh,
respektlos trifft es schon ganz gut, man könnte es auch ahnungslos und menschenverachtend nennen... Ein Glück, dass du dich in der Materie auskennst und ich hoffe, dass deine Energie ausreicht, um denen mehrfach in den Hintern zu treten. Auf jeden Fall wünsche ich dir weiterhin gute Nerven!
Lass dich nicht unterkriegen!
Beste Grüße
fmh
respektlos trifft es schon ganz gut, man könnte es auch ahnungslos und menschenverachtend nennen... Ein Glück, dass du dich in der Materie auskennst und ich hoffe, dass deine Energie ausreicht, um denen mehrfach in den Hintern zu treten. Auf jeden Fall wünsche ich dir weiterhin gute Nerven!
Lass dich nicht unterkriegen!
Beste Grüße
fmh
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