Ich hoffe hier im Forum Antwort auf eine dringende Frage zu finden. Meine Suche nach einer Antwort war bisher wenig erfolgreich.
Ich möchte es meinem Großvater (90/ Bundesland Sachsen) zu Ostern ermöglichen, seine Familienangehörigen zu besuchen. Er hat die Pflegestufe 3 und ist in seiner Mobilität stark eingeschränkt (Ich glaube, das müsste jetzt Pflegegrad 4 sein. Bin mir aber nicht sicher). Zu Hause wird er von einem Pflegedienst betreut, falls das relevant ist.
Muss er die Kosten für den Fahrdienst selber tragen oder besteht die Möglichkeit, dass dies von der Krankenkasse oder der Pflegekasse übernommen wird? Und wenn ja, wie kann ich das beantragen? Welche Möglichkeiten habe ich noch, um ihm dies zu ermöglichen? Hat jemand damit bereits Erfahrungen gemacht?
Danke für eure Hilfe,
Beate
Kostenübernahme Fahrdienst
- doedl
- Beiträge: 6411
- Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
- Beruf: Pflegedinosaurier
- Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
- Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins
Re: Kostenübernahme Fahrdienst
Hallo Beate,
schöne Idee von Dir!
Die Landesverordnung Sachsens sagt über Fahrtkosten explizit nichts aus, aber der kommunale Sozialverband Sachsen führt sie auf- siehe Link.
https://www.ksv-sachsen.de/home/ueber-d ... ungen/nbue
Dort erst mal anrufen und dich kundig machen, dann bei der Pflegekasse des Opas anrufen (Krankenkasse übernimmt nur Rettungsfahrten) und darauf dringen, dass die das übernehmen.
Gruß und viel Erfolg
Doedl
schöne Idee von Dir!
Die Landesverordnung Sachsens sagt über Fahrtkosten explizit nichts aus, aber der kommunale Sozialverband Sachsen führt sie auf- siehe Link.
https://www.ksv-sachsen.de/home/ueber-d ... ungen/nbue
Dort erst mal anrufen und dich kundig machen, dann bei der Pflegekasse des Opas anrufen (Krankenkasse übernimmt nur Rettungsfahrten) und darauf dringen, dass die das übernehmen.
Gruß und viel Erfolg
Doedl
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
- Griesuh
- Beiträge: 2907
- Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
Re: Kostenübernahme Fahrdienst
Hast du diese Frage auch in Gute Frage gestellt? Denn der Wortlaut ist dort fast gleich. Nur dort war es eine SIE.
In GF gab ich folgende Antwort jetzt umgestellt auf ER:
Zum einen gibt es keine Pflegestufen mehr.
Seit 2017 nennt sich das Pflegegrad. Und wenn er Pflegestufe 3 hatte, so dürfte das nun Pflegegrad 4 sein
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Fahrten zum Arzt, wie z. B. der Dialyse.
Aber sie übernimmt keine Kosten für Ausflugsfahrten im Rahmen von Betreuungsleistungen.
Unabhängig davon, kann er diesen Ausflug über die zusätzlichen Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI , oder über die Verhinderungspflege abrechnen, wenn er von Pflegekräften oder einer Begleit/Betreuungsperson von einem zugelassen ambul. Pflegedienst begleitet wird.
Es stehen für die zusätzlichen Entlastungsleistungen n. § 45 SGB XI, mtl. 125€ bereit. Die sind jedoch nur über zugelassene Pflegeeinrichtungen abrufbar.
Für die Verhinderungspflege stehen jährlich 1612€ bereit. Über die Verhinderungspflege könnte dieser Ausflug auch abgerechnet werden.
Der ambul. Pflegedienst, der ihn versorgt, sollte eigentlich darüber ausführlich beraten können.
Grüße Griesuh.
In GF gab ich folgende Antwort jetzt umgestellt auf ER:
Zum einen gibt es keine Pflegestufen mehr.
Seit 2017 nennt sich das Pflegegrad. Und wenn er Pflegestufe 3 hatte, so dürfte das nun Pflegegrad 4 sein
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Fahrten zum Arzt, wie z. B. der Dialyse.
Aber sie übernimmt keine Kosten für Ausflugsfahrten im Rahmen von Betreuungsleistungen.
Unabhängig davon, kann er diesen Ausflug über die zusätzlichen Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI , oder über die Verhinderungspflege abrechnen, wenn er von Pflegekräften oder einer Begleit/Betreuungsperson von einem zugelassen ambul. Pflegedienst begleitet wird.
Es stehen für die zusätzlichen Entlastungsleistungen n. § 45 SGB XI, mtl. 125€ bereit. Die sind jedoch nur über zugelassene Pflegeeinrichtungen abrufbar.
Für die Verhinderungspflege stehen jährlich 1612€ bereit. Über die Verhinderungspflege könnte dieser Ausflug auch abgerechnet werden.
Der ambul. Pflegedienst, der ihn versorgt, sollte eigentlich darüber ausführlich beraten können.
Grüße Griesuh.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste