Hallo Forengemeinde,
ich habe ein Problem mit dem ich trotz Google und Forensuche nicht wirklich weiterkomme. Deshalb hoffe ich auf eurer Fachwissen.
Meine Eltern pflegen meine Oma. Jetzt haben Sie nach drei Jahren endlich mal Urlaub gemacht. Meine Oma ist mit Demenz doch recht anstrengend.
Eine Freundin der Familie hat die Pflege übernommen und wir haben den Antrag für die Verhinderungspflege gestellt.
Jetzt sollen wir im Nachweis über ersatzweise erbrachte Pflegeleistungen die Vergütung für die Pflegeperson eintragen.
Es gibt für ein Jahr maximal 1.612 Euro bzw.42 Tage lang diese Vergütung.
Doch wie setzt man die Vergütung an? Sie hat jetzt 10 Tage lang die Pflege meiner Oma übernommen. Da wir sonst keine Verwendung mehr haben, können wir doch das Jahresbudget verbrauchen (Meine Eltern pflegen meine Oma jetzt schon seit vier Jahren und haben das Geld noch nie in Anspruch genommen). Würde bedeuten das man für Zehn Tage 1.612 Euro (Tagessatz 161,20 Euro) ansetzen kann? Die würden uns ja per Gesetz zustehen. Oder kann die Pflegekasse das als zu hoch einstufen und ablehnen? Wie hoch darf der Satz aussehen?
Wie sieht es denn Steuerlich aus? Nimmt man vielleicht besser nur die 450 EUR über die gesamte Zeit, da Steuerlich günstiger?
Fragen über Fragen
Grüße
Marcel
Höhe der Vergütung für Verhinderungspflege
- Griesuh
- Beiträge: 2907
- Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
AW: Höhe der Vergütung für Verhinderungspflege
Hallo, Marcel: du schreibst:
Das würde ich nicht machen. das Jahr ist noch lang. Wenn deine Eltern evtl. noch erkranken oder auch nur Stunden oder Tageweise ausfallen, warum auch immer, habt ihr die Verhinderungspflege verbraten.
Die Verhinderungspflege wird ab 2015 übrigens für 6 Wochen mit 1612 gewährt.
Die Bekannte hat jetzt 10 Tage gepflegt. War sie 24 Stunden vor Ort? Sicherlich nicht.
Die Kasse wird diesen Aufwand den du angeben willst, 10 Tage pflege durch eine privat Person = 161,20 am Tag nicht abkaufen.
Sie war doch sicherlich stundenweise dort? Dann entfällt die 6 Wochenreglung.
Gebt die Stundenzahl an die die Bekannte tgl dort war und setzt die Stunde mit 10 oder 12 an. Das ist realistisch. Bei 5 Stunden Pflege u. Betreuung am Tag wären das 60 mal 10 = 600.
Das ist eine realistische Angabe.
Für euch hat das steuerlich keinerlei auswirkungen.
Sollte die Bekannte dies jedoch beruflich erbringen, so ist sie für ihre Steuern uud Sozialabgaben selbst verantwortlich. Macht sie dies ehrenamtlich, so ist auch sie steuerfrei.
Ihr müsst die Bekannte zu erst ausbezahlen.
Das auf diesem Antrag eintragen mit Name, Anschriftt und Unterschrift der Bekannten und zur Rückerstattung bei der Pflegekasse einreichen.
Übrigens Verwandte bis zum 2. Grad erhalten keine Vergütung für die Verhinderungspflege.
Alles gar nicht so problematisch wie gedacht.
.Da wir sonst keine Verwendung mehr haben, können wir doch das Jahresbudget verbrauchen
Das würde ich nicht machen. das Jahr ist noch lang. Wenn deine Eltern evtl. noch erkranken oder auch nur Stunden oder Tageweise ausfallen, warum auch immer, habt ihr die Verhinderungspflege verbraten.
Die Verhinderungspflege wird ab 2015 übrigens für 6 Wochen mit 1612 gewährt.
Die Bekannte hat jetzt 10 Tage gepflegt. War sie 24 Stunden vor Ort? Sicherlich nicht.
Die Kasse wird diesen Aufwand den du angeben willst, 10 Tage pflege durch eine privat Person = 161,20 am Tag nicht abkaufen.
Sie war doch sicherlich stundenweise dort? Dann entfällt die 6 Wochenreglung.
Gebt die Stundenzahl an die die Bekannte tgl dort war und setzt die Stunde mit 10 oder 12 an. Das ist realistisch. Bei 5 Stunden Pflege u. Betreuung am Tag wären das 60 mal 10 = 600.
Das ist eine realistische Angabe.
Für euch hat das steuerlich keinerlei auswirkungen.
Sollte die Bekannte dies jedoch beruflich erbringen, so ist sie für ihre Steuern uud Sozialabgaben selbst verantwortlich. Macht sie dies ehrenamtlich, so ist auch sie steuerfrei.
Ihr müsst die Bekannte zu erst ausbezahlen.
Das auf diesem Antrag eintragen mit Name, Anschriftt und Unterschrift der Bekannten und zur Rückerstattung bei der Pflegekasse einreichen.
Übrigens Verwandte bis zum 2. Grad erhalten keine Vergütung für die Verhinderungspflege.
Alles gar nicht so problematisch wie gedacht.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
AW: Höhe der Vergütung für Verhinderungspflege
Manchmal ist der Dienstweg der beste.
Frage doch mal die Pflegekasse :
Wenn es eine gute ist, hat sie eine Kundenberatungsstelle/einen Obmann.
Dann bekommt man (hoffentlich) eine verbindliche Auskunft.
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Wenn es eine gute ist, hat sie eine Kundenberatungsstelle/einen Obmann.
Dann bekommt man (hoffentlich) eine verbindliche Auskunft.
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