Hausnotruf mindert Einkommensteuer

Bietet pflegenden und betreuenden Angehörigen die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen, Unterstützung bei Konflikten mit Heimen oder ambulanten Pflegediensten oder fachkundigen Rat in speziellen Fragen zur Pflege und Betreuung.
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Benutzer 204 gelöscht

Hausnotruf mindert Einkommensteuer

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

"Kosten eines Hausnotrufs können teilweise von der Steuerschuld abgezogen werden. Das gilt auch beim „betreuten Wohnen“, wie jetzt der Bundesfinanzhof in München entschied. "

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/mei ... 39106.html



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johannes
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Registriert: Sa 17. Nov 2001, 23:53
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AW: Hausnotruf mindert Einkommensteuer

Beitrag von johannes »

Das bedeutet aber nicht, dass die Kosten für den Hausnotruf von der Steuerschuld abgezogen werden können. Um es zu verdeutlichen:

fiktiv:
Einkommen: 20.000 €
Steuerschuld: 2760 €
Kosten für Hausnotruf: 2.000 €
Steueranteil: 300 €
Reststeuerschuld: 2460 €

Wie gesagt - fiktiv!

Die Kosten sind somit dennoch 1700 €, die selbst zu tragen sind.
Kostet der Hausnotruf weniger, sind auch die Steuerersparnisse entsprechend weniger, aber nur unter der Voraussetzung, dass der Betreffende überhaupt eine Steuererklärung macht.

Hat der Steuerpflichtige, wie es häufig der Fall ist, überhaupt keine Steuern zu zahlen, weil sein 'Einkommen so niedrig ist, ist für ihn der "Steuervorteil" sowieso gleich "0". Schließlich kann man von nix nix abziehen.


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