Geld für Betreuung

Bietet pflegenden und betreuenden Angehörigen die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen, Unterstützung bei Konflikten mit Heimen oder ambulanten Pflegediensten oder fachkundigen Rat in speziellen Fragen zur Pflege und Betreuung.
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doedl
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Geld für Betreuung

Beitrag von doedl »

Hallo Alle,

bitte lest doch mal diesen Artikel
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/h ... -1.3777445

aus der SZ; nach meinem Kenntnisstand ist es garnicht möglich, dass 24 Stunden Betreuungskräfte über die 125 Euro bezahlt werden.

Wer hat da andere Erfahrungen gemacht?

Gruß Doedl


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fmh
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Re: Geld für Betreuung

Beitrag von fmh »

Hallo Doedl,

kenne ich auch nicht anders. Ich denke, dass sich dieser Kasten in der Mitte des Artikels nicht auf den Rest bezieht, sondern allgemein mögliche Leistungen darstellen soll. Dem Geschäftsführer der im Artikel genannten Firma wird das wohl nur recht sein, wenn da ggf ein anderer Eindruck entsteht (bei uns treten die aktuell auch sehr stark in Erscheinung; mit dem richtigen Geldbeutel sicher eine nette Sache).

Beste Grüße


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Griesuh
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Re: Geld für Betreuung

Beitrag von Griesuh »

Die SZ schreibt: Seit Anfang 2017 haben darüber hinaus alle Empfänger von Leistungen aus der Pflegeversicherung Anspruch auf den "Entlastungsbetrag" in Höhe von 125 Euro pro Monat. Der Betrag soll zur Entlastung pflegender Angehöriger und anderer privaten Pflegepersonen wie etwa Freunde oder Nachbarn dienen und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Unstrittig ist, dass diese Gelder für Zusätzliche Entlastungsleistungen bereit stehen. Was jedoch dann weiter ausgeführt wird, das ist absuluter unsinn.

Diese Gelder der Zusätzlichen Entlastungsleistungen n. § 45 SGB XI, sind nur abrufbar, wenn diese Leistung von zugelassenen Pflegeeinrichtungen erbarcht werden, die qualitätsgesicherte Entlastungsleistungen anbieten.
Diese Gelder werden nicht in in Bar ausgezahlt und Angehörige und andere privat Personen können diese Gelder der Entlastungsleistungen nicht bei der Pflegekasse abrufen.
Das sind Sachleistungen und diese werden erst rückerstattet, wenn die Rechnung der zugelassenen Pflegeeinrichtung privat bezahlt wurde und die bezahlte Rechnung mit Zahlbelegt an die Pflegekasse gegangen ist. Es gibt auch die Möglichkeit der Abtrittserklärung an die zugelassene Pflegeeinrichtung, so dass diese dann direkt mit der Pflegekasse abrechnen können.
Junge, Junge.
Wer solche Artikel schreibt sollte sich vorher aber richtig informieren.


Gute Pflege braucht mehr Zeit

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Griesuh
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Re: Geld für Betreuung

Beitrag von Griesuh »

In diesem Bericht stellt sich dieser mysteriöse Pflegedienst im weiteren Verlauf, selbst ein Bein. Denn der Chef sagt:

Eine Fachausbildung oder besondere Vorkenntnisse benötigen die Betreuungskräfte in der Regel nicht.

???????????
Der hat wohl noch nie etwas von der Zusatzqualifikation zum Alltagsbegleiter und Betreuungsqualifikation nach § 45 a und 87 b gehört.
In den meisten Bundeslndern verlangen die Pflegekasse diese Zusatzqualifikation, der MItarbeiter, damit der PD überhaupt die Zusätzlichen entlastungsleistungen mit der Pflegekasse abrechnen dürfen.


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Balot
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Re: Geld für Betreuung

Beitrag von Balot »

Die Gelder für zusätzliche Entlastungsleistung 125€ monatlich können auch Angehörige und Freunde in Anspruch nehmen ,wenn die über die Krankenkasse ein Seminar besuchen und ein Zertifikat bekommen.Mit diesen Zertifikat können Sie als Alltagsbegleiter mit der KK ,über der Person ,abrechnen.In unseren Fall haben die philippinischen Freundinnen meiner philippinischen Frau(Pflegestufe 3 nach Gehirnblutung) ein Seminar besucht.Für meine Frau käme auch nur Alltagsbegleitung in Frage die Ihrer Sprache mächtig ist,kulturellen Hintergrundwissen hat und gerne philippinisch kocht,daher war diese Lösung optimal für uns.



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doedl
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Re: Geld für Betreuung

Beitrag von doedl »

Hallo Balot,

diese Regelungen sind bundeslandspezifisch; es gibt sozusagen nichts, was es nicht gibt.

Die jeweilige Länderverordnung regelt, ob das, wie Du beschreibst, sogar jemand sein kann, der über eine Krankenkasse ein Seminar besucht hat.

Um welches Bundesland handelt es sich denn bei Euch?

Hier in Baden-Württemberg ginge das z. B. garnicht.

Gruß Doedl


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Griesuh
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Re: Geld für Betreuung

Beitrag von Griesuh »

Hallo Balbot.
Wie schon mehrfach erwähnt ist das Bundeslandspezifisch geregelt, ob durch diese Kurse 45 a und 87 b SGB XI auch private, jedoch zugelassene Personen, mit den Pflegekassen abrechen dürfen..

Und wie du selbst schreibst, mussten diene Hilfen diese Kurse belegen um dann eine Zulassung zur Pflegekasse ( nicht Krankenkasse) zu bekommen, damit diese Gelder von der Pflegekasse abrufbar sind.

In Hessen wäre das nicht möglich.

Jedoch benötigen die ambul. Pflegedienste die solche Leistungen anbieten eine separate Zulassung, in dem sie ein Konzept der Kasse vorlegen müssen, und die Betreuungskräfte der Pflegeeinrichtungen benötigen diese Kurse nach SGB XI 45 a und oder 87 b, damit die ambul. Pflegedienste die Zulassung für qualitätsgesicherte Betreuungs und Entlastungsleistungen den Kunden anbieten und mit den Pflegekassen abrechnen können.

Und darum gingt es ursprünglich, da dieser Herr, der diesen Artikel schrieb meinte:

Eine Fachausbildung oder besondere Vorkenntnisse benötigen die Betreuungskräfte in der Regel nicht.

Und diese Aussage ist im Bezug auf Pflegeeinrichtungen schlicht weg falsch, und zeugt davon, dass dieser im Bericht erwähnte Pflegedienst, gesetzliche Vorgaben nicht einhält.


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