Die eigenen Eltern pflegen, was bedeutet das?

Bietet pflegenden und betreuenden Angehörigen die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen, Unterstützung bei Konflikten mit Heimen oder ambulanten Pflegediensten oder fachkundigen Rat in speziellen Fragen zur Pflege und Betreuung.
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Kirschie
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Die eigenen Eltern pflegen, was bedeutet das?

Beitrag von Kirschie »

Die eigenen Eltern zu pflegen, bedeutet eine große körperliche und seelische Belastung.

Wie ich schon schrieb, habe ich meine Mutter lange Jahre gepflegt. Viele Punkte führten zu Konflikten.

Anfangs sagte ich meiner Mutter, wenn ich Dich pflege, dann bitte ich dich auch auf mich zu hören, wenn etwas Wichtiges in der Pflege zu beachten war oder wenn z.B. Mobilisation anstand etc. Mit der Zeit waren das aber die Reibungspunkte zwischen uns. Sie wollte oft die notwendigen Pflegemaßnahmen nicht durchführen lassen und gymnastische Übungen waren ihr ein Graus. Sie hatte dann immer so starke Beschwerden, daß diese Übungen nicht durchführbar waren. Ich nahm Ihre Beschwerden immer ernst. Oft kam auch der Satz: Ich bin Deine Mutter, du musst mal auf mich hören. Puhh!

Wie bin ich dann diesen Reibungspunkten begegnet? Ich habe dann Physiotherapeuten von aussen geholt, der gezielte Übungen mit ihr durchführte. Vorher bat ich den Arzt zu kommen, um eine effektive Schmerzbehandlung durchzuführen.
Zusäzlich habe mich dann regelmäßig aus der Situation herausgezogen und für bestimmte feste Zeiten eine Betreuungskraft für meine Mutter bestellt, so konnte ich in diesen Zeiten ganz für mich da sein. Das war auch eine nicht zu unterschätzende Kraftquelle.

Ich werde hier noch weitere Punkte zum späteren Zeitpunkte ansprechen. Wisst Ihr noch Konfliktpunkte und wie man Ihnen begegnen könnte?


Liebe Grüße
Kirsten Schiemann
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Kirschie
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AW: Die eigenen Eltern pflegen, was bedeutet das?

Beitrag von Kirschie »

Ein weiterer Konfliktpunkt könnte sein, wenn mehrere Geschwister mit in der Pflege invulviert sind. Nicht selten favorisieren Eltern die Pflege eines Kindes. Das ist dann zusätzliche Belastung für die anderen Kinder.

Wichtig ist da, aus meiner Sicht, sich immer wieder mit den Geschwistern zusammen zu setzen und eine klare Aufgabenteilung zu haben. Eventuell auch immer mal die Aufgaben zu wechseln und regelmäßig über die entstehenden Probleme reden. Es hilft auch oft, eine neutrale Person dabei zu haben.

Das sollte natürlich auch im Einklang mit den Eltern sein. Auch sollte mit den Eltern, soweit es noch möglich ist, über Pflegemaßnahmen, Aufgabenverteilung und Probleme geredet werden.

Es ist zudem wichtig, daß ein pflegendes Kind am Besten kontinuierlich das Sprachrohr nach aussen ist und auch die Pflege organisiert, damit eine regelmäßige Struktur in der Pflege hinein kommt. Nicht dass jeder der Kinder mal mit de Arzt reden. So entstehen garantiert öfters Mißverständnisse.


Liebe Grüße
Kirsten Schiemann
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doedl
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AW: Die eigenen Eltern pflegen, was bedeutet das?

Beitrag von doedl »

Was mich doch sehr verwunderte:

meine Mutter und mein Stiefvater hatten sich nie unterhalten, wie das wohl ist, wenn einer von ihnen früher geht als der andere.

Natürlich kam es so- natürlich gab es nach dem Schmerz der Trennung vom Partner auch irgendwann den Schmerz der Trennung vom Haus, weil alleine nicht mehr machbar.

Ich finde es wichtig, sich in jüngeren Jahren Gedanken zu machen; grad bei eigenem Haus- muss das gehalten werden auf Deubel komm raus, oder soll man sich nicht auch über Alternativen Gedanken machen- Wohnung etc.

Pflege durch die Kinder war für meine Mutter so selbstverständlich, dass sie sich darüber auch nie unterhielt- wieso ist das so selbstverständlich?

Es war irgendwann eben nicht mehr selbstverständlich.

Für mich war am schlimmsten, dass ich gezwungen war, Entscheidungen zu treffen, die meiner Meinung nach jeder selbst treffen müsste, nicht das Kind.

Gruß Doedl


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johannes
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AW: Die eigenen Eltern pflegen, was bedeutet das?

Beitrag von johannes »

Ich hatte meinen Eltern frühzeitig empfohlen, eine Generalvollmacht zu erstellen incl. Patientenverfügung. Sie haben meinen Rat befolgt und das war gut so.

Als sie pflegebedürftig wurden, war alles bestens geregelt und es konnte nach ihren Wünschen gehandelt werden. Zwar wurden die früher getroffenen Entscheidungen noch mehrmals hinterfragt, aber sie blieben bei ihrer Meinung von damals.

So konnten beide friedlich einschlafen.


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Kirschie
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AW: Die eigenen Eltern pflegen, was bedeutet das?

Beitrag von Kirschie »

Ja, ich finde eine Generalvollmacht und eine Patientenverfügung auch sehr wichtig, es sollte meiner Meinung nach, aber Folgendes beachtet werden:

Die Vollmachten sollten gemeinsam mit den Kindern oder den Bevollmächtigten erarbeitet werden, denn nicht jedes Kind fühlt sich in der Lage, wie Doedl schon schrieb, die Verantwortung zu übernehmen.
Der oder die Bevollmächtigte sollte darauf bestehen, sich im Vorfeld auch genug Zeit nehmen zu können, darüber nachdenken zu können und danach auch wirklich ehrlich zu sagen, ob er oder sie in der Lage ist die Betreuung zu übernehmen.

Auf eine sachliche Ebene zu bleiben ist zudem sehr wichtig, Schuldgefühle und Pflichtbewusstsein gegenüber den Eltern sollten keine Rolle spielen.

Es sollten auch immer Ersatzbevollmächtigte genannt werden, so verringert sich der Druck der betreuenden Person.


Liebe Grüße
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johannes
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AW: Die eigenen Eltern pflegen, was bedeutet das?

Beitrag von johannes »

1. Der Vollmachtgeber weiß sehr wohl, welches seiner Kinder - die müssen übrigens gar nicht immer die Generalbevollmächtigten sein - nicht nur in der Lage, sondern auch dazu bereit ist, im Falle der Situation, wo er selbst nicht mehr handlungs- und/oder entscheidungsfähig ist, diese Vollmacht auszuüben.

2. Ich kenne keinen Fall, in dem ein Vollmachtgeber jemandem die Generalvollmacht erteilt hätte, von dem er nicht wusste, dass er dazu auch bereit ist. Das heißt, dass im Vorfeld nicht nur ein, sondern viele Gespräche dazu gelaufen sind. Meist ist es ja so, dass die Kinder die Eltern längerfristig dazu animieren müssen, überhaupt eine solche Vollmacht zu erstellen.

3. Eine Generalvollmacht ist ein Vertrauensausdruck. Nun schenkt niemand sein Vertrauen jemand, von dem er im Vorfeld weiß, dass er dieses Vertrauens nicht würdig ist.

4. Wer einen Notar einschaltet, begeht sicher nicht den Fehler, mehrere Personen gleichzeitig als Generalbevollmächtigte einzusetzen. Dies kann logischerweise immer nur in nachrangiger Reihenfolge geschehen. Wenn der Generalbevollmächtigte ausfällt, kann nur ein nachrangig Benannter seine Stelle einnehmen. Sonst wäre es eben keine Generalvollmacht.


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Kirschie
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AW: Die eigenen Eltern pflegen, was bedeutet das?

Beitrag von Kirschie »

Johannes, ich kenne es leider auch anders:

Ein Elternteil ist plötzlich pflegebedürftig und die Kinder erfahren dann erst, dass eine Patientenvollmacht vorliegt. Die Eltern wollten den Kindern vorher keine Sorgen machen oder im anderen Fall hatten die Eltern gehofft, das die Kinder dann aus Mitleid handeln.

Nicht immer nehmen sich die Kinder, im Vorfeld, Zeit zum Nachdenken oder sie trauen sich nicht, den Eltern zu sagen, dass sie mit einer Pflegesituation überfordert sind.

Gerade sehr starke und selbstbewusste Kinder können plötzlich bei dem Gedanken an diese verantwortungsvolle pflegerische Aufgabe scheitern, da es sich um ihre eigenen Eltern handelt. Das war sehr oft der Fall.

Selbst Operateure operieren nicht die nahe stehenden Angehörigen. Das ist eine besondere seelische Herausforderung.


Liebe Grüße
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Kirschie
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AW: Die eigenen Eltern pflegen, was bedeutet das?

Beitrag von Kirschie »

Aber immer noch oft genug wird nicht vorgesorgt. Die Eltern wissen, dann meist, daß diese schwere Aufgabe für die eigenen Kinder zu viel ist oder es gibt keine Kinder oder Verwandte, die die Betreuung übernehmen könnten.


Liebe Grüße
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johannes
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AW: Die eigenen Eltern pflegen, was bedeutet das?

Beitrag von johannes »

Jeder hat die Wahl zwischen "gesetzlich bestellten Betreuern" - dies entscheidet ein Gericht - oder "privat bestellten Betreuern" - dies entscheidet der zu Betreuende selbst (Generalvollmacht).

Eine Generalvollmacht soll dazu dienen, dass nicht völlig Fremden Entscheidungen im Falle der Entscheidungsunfähigkeit übertragen werden, sondern jenen, die den zu Betreuenden persönlich kennen.

Das können die eigenen Kinder sein, andere Verwandte oder auch Freunde oder Bekannte. Entscheidend ist in solchen Fällen immer eine Vertrauensbasis.

Generalbevollmächtigte haben aber aus dieser Position heraus nicht die konkrete Pflege zu übernehmen, sondern Entscheidungen für den zu Betreuenden in seinem Sinn und Interesse zu treffen.
Zuletzt geändert von johannes am Mo 16. Jan 2017, 13:00, insgesamt 1-mal geändert.


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Kirschie
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AW: Die eigenen Eltern pflegen, was bedeutet das?

Beitrag von Kirschie »

Johannes, das was Du beschreibst ist THEORIE, die Praxis sieht anders aus.
Familienkonstellation, Konflikte, Gefühle, Isolation, Einsamkeit, Ängste, finanzielle Sorgen, Misstrauen, übermäßige Liebe, Hass, Wut, Glaube, verschiedene Bildungsschichten, mangelnde und fehlende Infrastruktur etc.
Das Alles mische man mit Informationsmangel. Ein Großteil der älteren, teilweise isolierten Menschen in den eigenen vier Wänden, sind in dieser Form nicht informiert, was vorsorglich zu tun ist.
Es fehlt auch meist der Antrieb über den eigenen Tellerrand und in die Zukunft hinaus zu schauen.

Die Menschen sollten wir erreichen und informieren.


Liebe Grüße
Kirsten Schiemann
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Benutzer 10209 gelöscht

AW: Die eigenen Eltern pflegen, was bedeutet das?

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

""" Die Menschen sollten wir erreichen und informieren. """

.................. Wenn möglich.
Du schreibst selber, dass die familiären Konstellationen grenzwertig sein können.
In wie weit die Pflegekraft hier beratend tätig werden kann, ist eine Einzelfallentscheidung, die im Team getroffen werden sollte / muss........



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Kirschie
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AW: Die eigenen Eltern pflegen, was bedeutet das?

Beitrag von Kirschie »

Ich finde es wichtig, dass zu Beginn immer eine neutrale, unabhängige Pflegekraft berät, die mit den Krankenkassen abrechnen kann.

Wenn die Pflegebedürftigen und dessen Angehörige in keinster Weise beeinflusst sind, öffnen sie sich auch recht schnell.

Wenn ein Leistungserbringer berät, kann Mißtrauen entstehen. Es ist auch nicht möglich als Leistungserbringer neutral zu beraten.


Liebe Grüße
Kirsten Schiemann
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johannes
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AW: Die eigenen Eltern pflegen, was bedeutet das?

Beitrag von johannes »

Na, Kirschie, das sind aber mutige Aussagen.


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AW: Die eigenen Eltern pflegen, was bedeutet das?

Beitrag von Kirschie »

Ja Johannes, das ist ganz klar meine Meinung, ohne damit Jemanden persönlich beleidigen zu wollen.

Ich habe auch nebenberuflich für einen ambulanten Pflegedienst gearbeitet, habe dort unter Anderem die 37er Beratungen gemacht, ich habe klar gespürt, dass es ganz klar eine abhängige Beratung ist. Allein schon, dass die Angehörigen sich nicht so trauten, bei Bedarf einen anderen Pflegedienst Ihrer Wahl zu nehmen, obwohl ich meine neutrale Beratung immer betonte.

Klienten betonten auch sehr häufig, dass sie sich niemals von der Krankenkassen beraten lassen würden, da sie dort ja Leistungen beantragen möchten.

Sag mir ganz ehrlich, wenn Du beim ambulanten Pflegedienst arbeiten würdest und zusätzlich dort Pflegeberatung machen würdest, könntest Du wirklich neutral sagen, dass Patienten sich bei Bedarf eine Pflegedienst nach ihrer Wahl aussuchen sollen?

Neutrale ansässige neutrale Pflegeberater/in Vorort vernetzen sich ja auch mit den guten Pflegediensten, was den Pflegedienste ja auch zugute kommt. Vorher sucht sich der Pflegebedürftige und die Angehörigen aber ein Pflegedienst ihrer Wahl auch, die ich dann im Falle eines Case Managements kontaktiere.


Liebe Grüße
Kirsten Schiemann
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johannes
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Beitrag von johannes »

frag mal doedl, ob ich das kann.

Es gibt solche und sone.


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Beitrag von Kirschie »

Ich glaube Dir, dass Du Willens bist Johannes, gut und neutral zu beraten aber alleine die Tatsache, dass du bei einem Leistungserbringer arbeiten würdest, ist schon ein Faktor für aufkommendes Misstrauen seitens der Klienten.

Es würde dich beizeiten auch wütend machen, wenn Du immer Dein Bestes gibst, bei der Beratung und die Pflegebedürftigen würden danach vieleicht doch zu einem anderen Pflegedienst gehen. Dann würde dir die PDL aufs Dach steigen und Deine gute Beratung würde klar negativ bewertet. Das machst Du dann garantiert nicht mehr lange, neutral beraten. Verständlicherweise!

Genauso ist es, wenn sich Leute Schuhe im Laden anschauen und sich dort beraten lassen und dann im Internet kaufen. Dann geht der Schuhladen auch irgendwann pleite.


Liebe Grüße
Kirsten Schiemann
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AW: Die eigenen Eltern pflegen, was bedeutet das?

Beitrag von Kirschie »

Beauftragte Pflegeberater einer neutralen Beratungsstelle hingegen, werden für die Beratung von den PK entlohnt. Je besser beraten wird und die Menschen haben Vertrauen, desto mehr Aufträge. Das ist eine gute Motivation, im Interesse der Klienten zu beraten.

Durch Vernetzung und Kooperationen mit dem Pflegeberater haben dann auch wieder die Leistungserbringer etwas davon.

Pflegebedürftige und deren pflegenden Angehörige haben die freie Wahl.

Durch die Beratung, kann auch der Druck aus der Angehörigenpflege genommen werden.
Gerade bei der Pflege der Eltern spüre ich oft förmlich diese hochexplosive Luft zwischen den Generationen.


Liebe Grüße
Kirsten Schiemann
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doedl
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Beitrag von doedl »

Sorry Kirschie, wir würden eher Probleme kriegen, wenn alle aus den Beratungsbesuchen uns als Pflegedienst haben wollten.


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Kirschie
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Beitrag von Kirschie »

@doedl.:
Pflegedienste machen doch die 37er Beratung und die Angehörigenschulungen (§45), die werden von den PK bezahlt.
Dann gibt es doch nur die Erstberatung seitens der Pflegedienste, wenn die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige generell einen Pflegedienst brauchen und einen ausgewählten Dienst anrufen und bestellen?

Oder macht Ihr auch die 7a Beratung?

Welche dieser Beratungen meinst Du doedl?
Wenn dein Pflegedienst keinen Nutzen davon hat, wo bleibt die Wirtschaftlichkeit diese Beratung durchzuführen, mal ganz lieb gefragt?


Liebe Grüße
Kirsten Schiemann
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Benutzer 10209 gelöscht

AW: Die eigenen Eltern pflegen, was bedeutet das?

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Die Kernfrage ist hier :

Wer hat die "Erstberatung" bestellt - und wen ?
--- Einen Pflegeberater / Pflegestützpunkt (unabhängig)
oder hat der Sozialdienst der Klinik gleich seinen Kumpel angerufen?
Heikles Thema!

Wenn ich zu so einem Termin gerufen werde, werde ich - als Pflegedienstmitarbeiterin - natürlich einen Maulkorb tragen.

In der Pflege kennen wir doch verschiedene Ziele :
- Nahziele und Fernziele, realisierbare und Einstufungs(-gradungs)ziele ... u.v.a.

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