Ja das ist durchaus möglich.
Die Betreuungsleistungen sind Erstattungsleistungen; das heißt: Du beauftragst, wen immer Du willst damit, bezahlst die Rechnung direkt an den Pflegedienst oder die Nachbarschaftshilfe und reichst die Rechnung bei der Pflegekasse ein.
Allerdings sollte der Dienstleister auch von der Pflegekasse anerkannt sein; am besten beim Pflegestützpunkt nachfragen, wer solche Erstattungsleistungen bei euch erbringt.
Du kannst die Betreuungsleistungen auch bei der Tagespflege einsetzen oder bei der Kurzzeitpflege.
Gruß Doedl
Betreuungsleistungen
- doedl
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- Griesuh
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AW: Betreuungsleistungen
Hi doedl, grundsätzlich hast du recht, jedoch, leider muss ich bei dieser Ausage von dir etwas korrigieren:
Pflegeeinrichtung wird beaftragt, stellt Rechnung an Kunde, Kunde bezahlt den PD, Kunde reicht bezahlte Rechnung, mit Zahlbeleg, bei der Kasse zur Erstattung ein.
Es gibt jedoch eine Vereinfachung: Kunde erteilt dem PD eine Abtrittserklärung der Betreuungsleistungen, dann kann der PD direkt mit der Pflegekasse abrechen ohne den oben beschriebenen Umweg.
Die private Nachbarschaftshilfe für Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI durch private Personen ist nicht mit der Pflegekasse nicht abrechenbar und es gibt auch keine Erstattung.
Die Betreungs und Entlastungsleistungen sind sogenannte Ersattungsleistungen und nur von zugelassenen Pflegeeinrichtungen ausführbar......bezahlst die Rechnung direkt an den Pflegedienst oder die Nachbarschaftshilfe und reichst die Rechnung bei der Pflegekasse ein....
Pflegeeinrichtung wird beaftragt, stellt Rechnung an Kunde, Kunde bezahlt den PD, Kunde reicht bezahlte Rechnung, mit Zahlbeleg, bei der Kasse zur Erstattung ein.
Es gibt jedoch eine Vereinfachung: Kunde erteilt dem PD eine Abtrittserklärung der Betreuungsleistungen, dann kann der PD direkt mit der Pflegekasse abrechen ohne den oben beschriebenen Umweg.
Die private Nachbarschaftshilfe für Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI durch private Personen ist nicht mit der Pflegekasse nicht abrechenbar und es gibt auch keine Erstattung.
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- doedl
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AW: Betreuungsleistungen
Hallo Griesuh,
unter Nachbarschaftshilfe verstehe ich Vereine, die- zumindest hier in Heidelberg- ebenfalls eine Zulassung für die Erbringung von Betreuungsleistungen haben.
Aber danke für den Hinweis; an die Nachbarin aus dem Haus nebenan dachte ich nämlich nicht, hätte aber so aufgefasst werden können.
Gruß Doedl
unter Nachbarschaftshilfe verstehe ich Vereine, die- zumindest hier in Heidelberg- ebenfalls eine Zulassung für die Erbringung von Betreuungsleistungen haben.
Aber danke für den Hinweis; an die Nachbarin aus dem Haus nebenan dachte ich nämlich nicht, hätte aber so aufgefasst werden können.
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- Griesuh
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AW: Betreuungsleistungen
Jo, sofern die Einrichtung eine Zulassung für die Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI haben ist das OK. Aber auf reiner privater Basis, so wie ich es verstanden hatte, geht das nicht.
So, nun ist das Missverständnis auch geklärt.
So, nun ist das Missverständnis auch geklärt.
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