Betreuung bzw. Pflege meiner Mutter

Bietet pflegenden und betreuenden Angehörigen die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen, Unterstützung bei Konflikten mit Heimen oder ambulanten Pflegediensten oder fachkundigen Rat in speziellen Fragen zur Pflege und Betreuung.
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Griesuh
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AW: Betreuung bzw. Pflege meiner Mutter

Beitrag von Griesuh »

Hallo, einen Pflegestützpunkte hätte ich unter andern auch vorgeschlagen.
Die beste Adresse für solch eine Beratung stellt noch immer ein örtl. ambulanter Pflegedienst dar. Die dortige Pflegedienstleitung sollte euch beraten können.
Die Medikamentengabe kann unabhängig von einer Pflegestufe direkt mit der Krankenkasse durch einen Pflegedienst abgerechnet werden.
Dazu muss der behandelnde Arzt eine Verordnung ausstellen. Darauf sind die relevanten Diagnosen, warum die Medikamentengabe erfolgen muss zu vermerken ( Unter anderem auch: nicht gesicherte Selbsteinnahme der Medikamente, koknitive Störungen, eingeschränkte Funktion der Hände) Die Herzinfuffizienz als solche ist kein Grund, dass die Kosten für Medigabe von den Kassen übernommen wird. Weiter muss auf der Verordnung stehen wie oft sie tgl. medikamente bekommt und eine aktuelle Medi-liste ist bei zu legen. Die sogenannte Erstverordnung gilt immer für 14 Tage. Die Folgeverordnung kann bis 31.12. ausgestellt werden, was viele Ärzte aber nicht machen. Sie stellen die VO's immer nur Quartalsweise aus. Jede Verordnung kostet euch 10€. Ebenso habt ihr als Eigenanteil maximal 10 % der Kosten der Medi-Gabe für die ersten 28Tage zubezahlen. Die Kasse schickt euch darüber eine Rechnung.
Diese Verordnung ist von euch und dem Pflegedienst auf der Rückseite zu unterschreiben. Der pflegedienst reicht dann die Verordnung zur Kostenübernahmebewilligung an die Kasse weiter.

Da sie keine Pflegestufe hat, ist die Leistung Hilfe bei der Flüssigkeitskontrolle, Haushaltshilfen usw. privat zu bezahlen.
Hier jedoch jetzt über eine Ferndiagnose zu sagen, ob doch ein Einstufungsantrag gestellt werden sollte ist nicht möglich. Das muss der beratende Pflegedienst bei einem Gespräch vor Ort bei euch zu Hause abklären.
Also nur zu und frage einen ortsansäßigen Pflegedienst.

LG


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Teeyop
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AW: Betreuung bzw. Pflege meiner Mutter

Beitrag von Teeyop »

Guten Morgen,

die Auführung war Klasse nur der Medikamentenplan hat nichts bei der Krankenkasse zu suchen !

Mfg

Teyop



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Teeyop, was die Wunddokumentation, Wundberichte, Wundbilder und sonstige Dokumentation anbelangt hast du recht.
Jedoch beim Medi-Plan sieht es anders aus. Selbst Vertreter des BPA sagen, der Mediplan soll beigelegt werden.

Gucks du hier:

11 Medikamentengabe Verordnungsfähig sind das Richten und die Gabe von
Medikamenten
10 a/
11 a
Präparate (auch bei
Injektionen)
Die Angabe des/ der Arzneimittel sind für Injektionen und
Medikamente erforderlich

oder hier:

http://www.schwan-partner.de/cms/filead ... pflege.pdf
Zuletzt geändert von Griesuh am Di 5. Apr 2011, 10:22, insgesamt 1-mal geändert.


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Teeyop
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AW: Betreuung bzw. Pflege meiner Mutter

Beitrag von Teeyop »

Tröttttttttt, falsch...in den Rahmenrichtlinien nach 92 sgb V ist dies keine Vorgabe. Hier wird lediglich auf die Verantwortung des Arztes verwiesen, der eine korrekte wirkstoffmengen Einnahme zu gewährleisten hat. Eine Rücksprache mit der KV ergab, nur das Warum aber niemals das Wie hat auf der Verordnung etwas zu suchen. Und wer mal darüber nachdenkt , was will die Kasse mit dem Mediplan ? Es ergibt sich dazu keine Rechtsgrundlage.....Und ist laut Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten nicht erlaubt. Wer läßt beim BPA so etwas los ?

Mfg
Teeyop



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Teeyop Tröttttttttt, falsch...
Schaue dir einmal genau an was auf einer Verordnung alles steht.
Schaue sehr genau hin, was unter dem Punkt Medikamentengabe steht.
Hier eine Verordnung zum anschauen:

http://www.kbv.de/vl/36168.html

Dort gehst du auf:
Verordnung häuslicher Krankenpflege Muster 12 dann öffnet sich die VO.


oder hier in den HKP Richtlinien:

Gucks du hier:

11 Medikamentengabe: Verordnungsfähig sind das Richten und die Gabe von
Medikamenten
10 a/
11 a
Präparate (auch bei
Injektionen)
Die Angabe des/ der Arzneimittel sind für Injektionen und
Medikamente erforderlich

Also nix für ungut.
Zuletzt geändert von Griesuh am Di 5. Apr 2011, 18:59, insgesamt 1-mal geändert.


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Teeyop
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AW: Betreuung bzw. Pflege meiner Mutter

Beitrag von Teeyop »

Nö, das Formblatt bzw. Verordnungsschein ist nicht Bestandteil des 92 er.
Diese Angaben sind eigentlich für den Leistungserbringer gedacht, wenn dieses nicht gesondert übermittelt werden kann.
Zudem sich immer noch kein Grund ergibt was die Kasse mit dem Mediplan will .....es sei denn, die Aok sucht immer noch nicht verordnungsfähige Medikamente trotz des eindeutigen BSG Urteils.

Mfg
Teeyop



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Teeyop Nö.
Was die Dokumentation anbelangt wie Wundberichte, Wundverlauf, Wundbilder, Versorgungspläne und sonstige Dokumentation betrifft,
haste Recht. Aber nicht bei den Medikamenten.
Guckst du nochmals hier:

http://www.kvs-sachsen.de/mitglieder/kv ... ?drucken=1


Auszug aus :
Richtlinie zur Verordnung häuslicher Krankenpflege (HKP)

................
Bei der Kennzeichnung der zu erbringenden Leistungen ist auf Folgendes zu achten:
Vor der täglichen Medikamentengabe ist abzuklären, ob ein Richten in einer Wochenbox ausreichend ist. Im Haushalt lebende Personen, die diese Leistung übernehmen könnten (ggf. auch teilweise), sind hinzuzuziehen. Es sollte abgewogen werden, ob durch Medikationsanpassung tägliche Einsätze reduziert werden können.
Die Präparate sowie ein aktueller Medikamentenplan sind mit aufzuführen.

Auszug Ende.

Also nix für ungut.


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