Hallo. Noch eine Frage zur Häuslichen Pflege durch Angehörige (hier: ergänzend zur Ambulanten Pflege).
Meine Freundin ist seit Jan. 2017 in Pflegegrad III eingestuft. Ich habe vor wenigen Tagen etwas gelesen,was ich bisher nicht wusste. Als Pflegegeldbezieherin sei sie demnach verpflichtet , halbjährlich eine "Beratung in der eigenen Häuslichkeit" in Anspruch zu nehmen, u.a. um die Pflegequalität (durch Angehörige oder selbst organisierte Hilfen) zu sichern.
Hat jemand Erfahrung mit dieser Beratung ? Machen das z.B. auch die grossen Wohlfahrts-und Pflegeinstitutionen wie BRK/DRK,Caritas,AWO.... ?
Beratungseinsatz in der eigenen Häuslichkeit nach §37 Abs.3 SGB XI
Re: Beratungseinsatz in der eigenen Häuslichkeit nach §37 Abs.3 SGB XI
Moin !
Solche Beratungseinsätze macht - in der Regel - jeder ambulante Pflegedienst.
Klappe einfach das Telefonbuch auf.
Im Zweifelsfall rufe die Pflegekasse Deiner Freundin an.
Die Pflegekasse wird Euch auch daran erinnern, wenn der Beratungseinsatz mal
wieder fällig ist. Gar kein Problem.
Bei diesen Einsätzen wird die Pflegefachkraft Vorschläge zur Verbesserung der
Pflege machen und Euch über Möglichkeiten zum Bezug passender Leistungen
informieren. Dem kannst Du getrost entgegensehen.
L.G. Frieda
Solche Beratungseinsätze macht - in der Regel - jeder ambulante Pflegedienst.
Klappe einfach das Telefonbuch auf.
Im Zweifelsfall rufe die Pflegekasse Deiner Freundin an.
Die Pflegekasse wird Euch auch daran erinnern, wenn der Beratungseinsatz mal
wieder fällig ist. Gar kein Problem.
Bei diesen Einsätzen wird die Pflegefachkraft Vorschläge zur Verbesserung der
Pflege machen und Euch über Möglichkeiten zum Bezug passender Leistungen
informieren. Dem kannst Du getrost entgegensehen.
L.G. Frieda
Re: Beratungseinsatz in der eigenen Häuslichkeit nach §37 Abs.3 SGB XI
Danke für die Antwort. Ich hatte heute jedoch erfahren,dass das wohl für uns gar nicht gilt. Bei uns ist ja zusätzlich auch ein Ambul.Pflegedienst,der mind. 2x die Woche kommt. Diese Beratung nach §37 soll wohl nur für die Fälle sein,wo die Pflege ausschliesslich Privat organisiert ist.
- doedl
- Beiträge: 6411
- Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
- Beruf: Pflegedinosaurier
- Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
- Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins
Re: Beratungseinsatz in der eigenen Häuslichkeit nach §37 Abs.3 SGB XI
Ja stimmt.
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
- Griesuh
- Beiträge: 2907
- Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
Re: Beratungseinsatz in der eigenen Häuslichkeit nach §37 Abs.3 SGB XI
Stimmt insofern, als dass die Pflege- Einsätze, die Betonung liegt auf Pflege, des Pflegedienstes über die Kombileistung mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Es gibt aber auch Fälle, da kommt zwar ein ambul. PD 1-2 mal die Woche vorbei und die Leistung wird privat abgerechnet.
Und oder es werden Leistungen aus den Zusätzlichen Entlastugsleistungen nach § 45 SGB XI über einen ambul. PD bezogen.
Auch dann sind diese Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI der Pflegekasse nachzuweisen.
Übrigens, im beischeid der Einstufung in den Pflegegrad, steht nicht nur ab wann es für welchen Pflegegrad welches Pflegegeld gibt, sondern es steht in diesem Schreiben auch, dass die Pflegeberatungsbesuche der Pflegekasse nach zu weisen sind. ( es sei denn es wurde gleich zuanfang Kombileistung beantragt. dann fehlet dieser Zusatz im Schreiben)
Es gibt aber auch Fälle, da kommt zwar ein ambul. PD 1-2 mal die Woche vorbei und die Leistung wird privat abgerechnet.
Und oder es werden Leistungen aus den Zusätzlichen Entlastugsleistungen nach § 45 SGB XI über einen ambul. PD bezogen.
Auch dann sind diese Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI der Pflegekasse nachzuweisen.
Übrigens, im beischeid der Einstufung in den Pflegegrad, steht nicht nur ab wann es für welchen Pflegegrad welches Pflegegeld gibt, sondern es steht in diesem Schreiben auch, dass die Pflegeberatungsbesuche der Pflegekasse nach zu weisen sind. ( es sei denn es wurde gleich zuanfang Kombileistung beantragt. dann fehlet dieser Zusatz im Schreiben)
Gute Pflege braucht mehr Zeit
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste