Beispielfall einer Vorgehensweise was Pflegestufe und Pflege angeht

Bietet pflegenden und betreuenden Angehörigen die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen, Unterstützung bei Konflikten mit Heimen oder ambulanten Pflegediensten oder fachkundigen Rat in speziellen Fragen zur Pflege und Betreuung.
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iceage
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AW: Beispielfall einer Vorgehensweise was Pflegestufe und Pflege angeht

Beitrag von iceage »

Hallo Mike,so falsch liegt die MDK-Gutachterin gar nicht mal,denn wenn Deine Nachbarin im eigenen Haushalt noch selbstständig zurecht kommt und bei grundlegenden Dingen, wie Körperpflege,Essenszubereitung und Essen,Verlassen und Aufsuchen der Wohnung,Toilettengänge usw.,keine fremde Hilfe braucht,dann gibts da auch keine Pflegestufe. Mal Fenster putzen,Einkäufe hochtragen oder mitbringen und Hilfe beim Postverkehr zählen da,glaube ich,nicht wirklich. Wenn Du als Nachbar nun beim Begutachtungstermin bei bist und erzählst,was und wie oft Du für die alte Dame tust,dann nehmen die Dich als "Pflegeperson" auf,als Helfer,der aber nur bei bestimmten Sachen hilft. Gut,die Schätzung der Gesamthilfszeit durch Dich ist vielleicht nicht korrekt,aber bei solchen Gutachten geht es,jedenfalls zur Zeit noch,um "Pflegeminuten" und je nachdem,wie hoch die Anzahl derer ist,kommt eine Pflegestufe zustande oder eben nicht. Dass Du EU-Rentner und schwerbehindert bist,interessiert dabei keinen,spielt auch keine Rolle,denn um Dich gehts ja nicht. Du warst anwesend,hast Aussagen über Deine Hilfe getroffen und da Du das scheinbar regelmäßig oder wenigstens öfter machst,wirst Du als "Pflegeperson" geführt. Dass der MDK das Gutachetn rückwirkend nicht ändern kann,ist klar,denn das Gutachten hat seinem Zweck bereits gedient,eine Pflegestufe wurde abgelehnt und der Verwaltungsvorgang ist damit abgeschlossen. Somit bleibt Dir wirklich nur der Weg der Klage,aber der Erfolg derer wird sein,dass Dich der Richter fragt,warum Du dann an dem Termin teilgenommen und diese Aussagen über die Hilfestellung gemacht hast,wenn Du doch nichts mit der Dame zu tun hast.Und wie schon gesagt,EU-Rente und Schwerbeschädigung Deinerseits spielen dabei absolut keine Rolle,denn a) gehts in dem Gutachten nicht um Dich und b) Du hilfst der alten Dame doch trotzdem. Zum guten Schluss,die Dame hätte besser vorher zu ihrer Krankenkasse oder wenigstens ihrem Hausarzt gehen und sich erkundigen sollen,noch besser wäre ein Pflegestützpunkt gewesen. Tut mir ja leid,dass es so dumm gelaufen ist,aber dagegen ankommen wirst Du jetzt nicht mehr :confused: .
:wave Elisabeth



Regina Dettenrieder

AW: Beispielfall einer Vorgehensweise was Pflegestufe und Pflege angeht

Beitrag von Regina Dettenrieder »

Hier zeigt sich wieder einmal die Problematik des Interessenskonfliktes: Ein Gutachter vom MDK, der zum Wohl des zu Begutachtenden handeln soll kommt vom Leistungsträger (Pflege-/Krankenkasse).
Wie soll denn hier ein neutrales Gutachten zustande kommen?

Selbst wenn die festgelegten Voraussetzungen für eine Pflegestufe noch nicht erfüllt sind, und das sieht in diesem Fall wohl so aus, stellt sich doch die Frage: muß man denn solange warten, bis die Betroffene zum Pflegefall wird oder macht es nicht Sinn, vorher einzugreifen, um dieses zu vemeiden? Hier einen individuellen Hilfeplan unter Berücksichtigung der in Ihrem geschilderten Fall vorbildlichen Nachbarschaftshilfe wäre doch eine gute Sache.
Während eines Begutachtungsgespräches brachte es ein MDK-Gutachters selbst auf den Punkt: "Wir sollten die Leute rechtzeitig und ihrem Bedarf gemäß einstufen."
So könnte mit Sicherheit in vielen Fällen ein hoher Pflegeaufwand vermieden werden.
Mir hat noch niemand erklärt, wie nach den derzeitigen Pflegeleistungs-Kritierien eine zunehmende Pflegebedürftigkeit wirklich vermieden werden kann und dem Grundsatz "ambulant vor stationär" in jedem Fall Rechnung getragen wird.

Ich möchte Sie, lieber Mike1961 ermutigen, trotz den Ihnen widerfahrenen Unannehmlichkeiten, weiter mit gutem Beispiel voran zu gehen. Diese Art der gegenseitigen Fürsorge wird das Maß der Lebensqualität im Alter entscheidend beeinflussen wird, davon bin ich überzeugt.

Mit den besten Wünschen

Regina Dettenrieder
Pflege-SHV e.V.



Regina Dettenrieder

AW: Beispielfall einer Vorgehensweise was Pflegestufe und Pflege angeht

Beitrag von Regina Dettenrieder »

Hier kann man sich des Verdachts nicht erwehren, dass die Einstufung nicht korrekt ist und wohl mehrere in die Behandlung/ Betreuung involvierten Stellen wegschauen.
Das darf m.E. nicht akzeptiert werden. Eine mögliche erste Anlaufstelle wäre für mich z.B. ihr Arzt.

Regina Dettenrieder



iceage
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AW: Beispielfall einer Vorgehensweise was Pflegestufe und Pflege angeht

Beitrag von iceage »

Hallo Mike,ich kann Deinen Frust ja verstehen,aber diese Regelungen hab ich nicht gemacht :confused: . Wenn Deine Nachbarin krankheitsbedingte Einschränkungen hat und sich teilweise nicht mehr selbst versorgen kann,kann sie sich an einen ambulanten Pflegedienst wenden,der dann auch die Beantragung der Pflegestufe macht,sowie sich mit den verschiedenen Ämtern wegen der Bezahlerei auseinandersetzt. Anstatt über die Pflegeminuten zu lachen,hätte Deine Hausärztin Dich mal lieber zum Thema ambulante Pflege informieren sollen,wenn Du schon mit ihr darüber redest ! Ich kann die Einstellung,so lange wie möglich selber zurecht zu kommen,gut nachvollziehen,aber wenn Deine Nachbarin nicht mehr alleine kann,wird sie Hilfe brauchen und diese bekommt sie nicht mit der Bewilligung der Pflegestufe alleine. Sicher,sie bekäme das Geld und könnte Euch Nachbarn Eure Hilfe vergüten,aber im Alltag ist ihr damit noch lange nicht geholfen. Wendet Euch doch z.B. an den Verein der Frau Dettenrieder,schreib ihr ne PN wegen der Kontaktdaten und dann werdet Ihr,also Du und Deine Nachbarin,erstmal korrekt beraten. Das ist in so einem Forum immer schwer,so aus der Ferne. Ich würde meinen,wenn Du Deiner Nachbarin helfen möchtest,dann verschaff ihr Informationen und professionelle Hilfe,denn Meckern hilft in diesem Falle leider nichts. Wie gesagt,wende Dich an Frau Dettenrieder und dann schrittweise alles Weitere,dann klappt das schon :yo :yo



Suse2
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AW: Beispielfall einer Vorgehensweise was Pflegestufe und Pflege angeht

Beitrag von Suse2 »

Wenn Deine Nachbarin krankheitsbedingte Einschränkungen hat und sich teilweise nicht mehr selbst versorgen kann,kann sie sich an einen ambulanten Pflegedienst wenden,der dann auch die Beantragung der Pflegestufe macht,sowie sich mit den verschiedenen Ämtern wegen der Bezahlerei auseinandersetzt. Anstatt über die Pflegeminuten zu lachen,hätte Deine Hausärztin Dich mal lieber zum Thema ambulante Pflege informieren sollen,wenn Du schon mit ihr darüber redest
@ Iceage

allen Ernstes wie kommst du auf so eine Aussage???
das sind nun wirklich keine Aufgaben eines amb. PD

und die HÄ sind so ziemlich die letzten die wissen was einstufungsrelavant für eien PS ist...
die haben eher den Hang, auch zu den Angehörigen, zu sagen, keien Sorge wird auf jeden Fall eine PS3 und denken dabei an die Eingruppierungen im KH


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Griesuh
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AW: Beispielfall einer Vorgehensweise was Pflegestufe und Pflege angeht

Beitrag von Griesuh »

hallo, hier werden Sandalen und Winterstiefel mit einander gleichstellt.
Leider ist es so in den Begutachtungsrichtlinien geregelt, die nun einmal von den Spitzenverbänden der KV und des MDS erstellt wurden zu handeln ist, dass hauswirtschaftliche Versorgung alleine keine Pflegestufe begründet.
Um in eine Pflegestufe zu gelangen, sind mind. 45 Min. tgl. Hilfe direkt am Körper wie Waschen, Hilfe b. An/auskleiden, Inkontinenzversorgung, Nahrung anreichen, Lagerung Kämmen, Rasieren, Mund/Zahnpflege zu erbringen.
Hilfe beim Transfer, wo bei das Stehen, Gehen, Aufstehen vom Bett, Stuhl und Toilette sowie Treppensteigen gemeint ist. Um diesesn Hilfebedarf anerkannt zu bekommen müssen die Transfer in einem direkten zusammenhang zur Pflege stehen. Hilfe beim Treppensteigen z. B. : Schlafzimmer im 1. OG, Bad im EG. Dann würde sofern erforderlich der Hilfebedarf Treppensteigen gewertet werden.
Muss ihr beim Verlassen des Hauses geholfen werden so ist das nur zu besuchen beim Arzt an zu erkennen. Und dazu muss der Besuch mind. regelmäßig 1 x wtl. medizinisch erforderlich sein und für mind. über einen Zeitraum von 6 Monaten erfolgen.
Will sie spazieren gehen, so zählt die Hilfe in diesem Fall nicht.
Sollte eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenzen wegen Demenz, geistiger oder seelischer Behinderung vorhanden sein, so werden nach
§45 a des SGB XI sogenannte zusätzliche Betreuungsleistungen auch ohne Pflegestufe gewährt. Diese Gelder zwischen 100 u. 200 € mtl. sind jedoch nur von zugelassenen Pflegeeinrichtungen bei Erbringung reiner Betreuungsleistungen, mit der Pflegekasse abrechenbar.
Weiterhin muss einmal klargestellt werden, der MDK ist keine Untergruppe der Kranken u. Pflegekassen. Der MDK ist eine unabhängige Organisatiobn, die von den Kassen zur Begutachtung beauftragt wird. Inzwischen gibt es auch weitere Firmen die Begutachtungen ausführen. Der MDK und der Gutachter erhalten von den Kassen keinen Zwang zur Einstufung. Das ist leider immer noch eine weitverbreitete Stammtischmeinung.
Schaut einmal unter http://www.mdk.de
dann dort auf Begutachtungsrichtlinien.
Ihr werdet dann die 180 Seiten der Begutachtungsrichtlinien finden.
Dort ist alles genau nach zu lesen.
Was die Benennung einer Pflegeperson, nicht Pfleger, anbelangt, so ist die Angabe zwingend erforderlich um Pflegegeld zu erhalten. Kann keine Pflegeperson benannt werden, so wird es nur die Sachleistung geben. Das bedeutet, dass ein zugelassener Pflegedienst eingeschaltet werden muss. Eine Auszahlung an den Pflegebedürftigen erfolgt in diesem Fall nicht.
Wird ein Pflegedienst zur Pflege organisiert und eine privat Person als weitere Hilfe genannt, so ist die Kombileistung an zu geben. Da dann der Pflegebedürftige prozentual den nicht verbrauchten Anteil der Kombileistung umgerechnet auf das Pflegegeld ausbezahlt bekommt.

Soviel in Kürze zu den Begutachtungsrichtlinien und den Anspruchsvoraussetzungen.

So Mike 1961, wobei benötigt die Dame tgl. Hilfe?
Bei der Körperpflege, Baden, Duschen, Inkontinenzversorgung- sprich Windelwechsel, Hilfe bei der Intimpflege, Hilfe bei den Toilettengängen, Hilfe beim An/Auskleiden, Kämmen, Zahn/Mundpflege, brauch sie Hilfe beim verlassen / aufsuchen des Bettes, muss sie gelagert werden ??
Oder sind es nur sporatische Hilfeleistungen die den Haushalt und das Einkaufen betreffen?
Zuletzt geändert von Griesuh am So 5. Dez 2010, 07:41, insgesamt 1-mal geändert.


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Griesuh
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AW: Beispielfall einer Vorgehensweise was Pflegestufe und Pflege angeht

Beitrag von Griesuh »

Der Hausarzt hat am allerwenigsten mit einer Einstufuzng zu tun. Nämlich gar nichts. Er hat lediglich die Diagnosen zu benennen. Das wars.
Einen Einstufungantrag kann nur der Pflegebedürftige und oder dessen gesetzl. Vertreter beantragen, auch Anträge bei anderen Kostenträgern kann und darf nur der Pflegebedürftige stellen, jedoch niemals ein Pflegedienst.
Der Pflegedienst kann beim ausfüllen der Anträge behilflich sein, mehr aber auch nicht.
Weiter kann ein PD beraten welche Hilfsmöglichkeiten es gibt, genauso wie Pflegestützpunkte. Wobei diese Beratung KOSTENLOS ist.
Mike 1961 wieso kannst du als 50 Jähriger nicht mehr beim Waschen helfen? Ich bin 59 und bin noch aktiv in der Pflege.
Was deine Unfallversicherungsausage anbelangt liegst du auf dem Holzweg.
Besteht eine Pflegestufe, so ist die Pflegeperson im Rahmen der Pflege nach dem § 44 des SGB XI Unfallversichert.

Anstatt sich gleich schon im Vorfeld fachliche Hilfe auch zur Antragstellung zu holen, es ist immer wieder erstaunlich, wie schnell dann bei einem nicht den Erwartungen entsprechendem Ergebnis, wegen Unwissenheit der Zusammenhänge ihrgendwelche Urteile gefällt und Äusserungen von sich gegeben werden.

Mein Tipp:
Mike 1961, gehe mit deiner Nachbarin zu einem ambulanten Pflegedienst in euerem Ort, lasst euch dort beraten, bzw. den Widerspruch zum Bescheid der Pflegestufe bearbeiten. Widerspruchsfrist ist 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides durch die Kasse. Der PD kann bei der Formulierung des Widerspruchen helfen.
Den Ärger hättet ihr euch ersparen können, hättet ihr gleich fachliche Hilfen und Beratung bei einem der Pflegestützpunkte ( würde besser Beratungsstelle heißen) und oder bei einem ambulanten Pflegedienst eingeholt.


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doedl
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AW: Beispielfall einer Vorgehensweise was Pflegestufe und Pflege angeht

Beitrag von doedl »

Hallo Alle

viele gute Tipps...
Das Grundproblem ist: die Dame hat enormen Hilfebedarf, wurschtelt sich jedoch allein durchs Leben.

Also einen Pflegedienst beauftragen; Hilfe bei der täglichen Körperpflege, dann kommen die Pflegeminuten schnell zusammen.

Gruß Doedl


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AW: Beispielfall einer Vorgehensweise was Pflegestufe und Pflege angeht

Beitrag von iceage »

Guten Morgen,o.K.,ich hab mich vielleicht etwas mißverständlich ausgedrückt,wollte aber genau das sagen,was Griesuh hier ausgeführt hat. Suse2,ich meinte die Beratung durch einen PD und käme dann ein Pflegevertrag zustande,würde,wie heute meist üblich,der PD sich mit Kassen und Soz.Amt auseinandersetzen,als Serviceleistung quasi. Im Übrigen halte ich es mit Griesuh,es ist erstaunlich,wieviel heute noch aus purer Unwissenheit schief geht und wenns dann soweit ist,haben alle Anderen Schuld !



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Beitrag von Suse2 »

[quote=""doedl""]Hallo Alle

viele gute Tipps...
Das Grundproblem ist: die Dame hat enormen Hilfebedarf, wurschtelt sich jedoch allein durchs Leben.

Also einen Pflegedienst beauftragen; Hilfe bei der täglichen Körperpflege, dann kommen die Pflegeminuten schnell zusammen.

Gruß Doedl[/quote]

@ Doedl

keine Frage wäre der Beste Weg, scheitert aber doch meistens an den Kosten die dann durch den PS zustande kommen :confused: und nicht aufgebracht werden können


@ Griesuh

danke, zu der umfangreichen Ausführung fehlte mit am späten Abend Zeit und Lust


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Griesuh
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AW: Beispielfall einer Vorgehensweise was Pflegestufe und Pflege angeht

Beitrag von Griesuh »

hallo doedl, deine Aussage:
Also einen Pflegedienst beauftragen; Hilfe bei der täglichen Körperpflege, dann kommen die Pflegeminuten schnell zusammen,
greift nicht.
Denn eine Einstufung kommt daurch zustande, welche Hilfe tatsächlich erforderlich ist und nicht dadurch welche Leistungen durch andere Personen erbracht werden.
Um es einmal auf dich um zu münzen: Du bestelltst meinen PD um dich morgens Versorgen zu lassen obwohl du noch das meiste selbst machen könntest, auch wenn es etwas länger dauert. Jetzt glaubst du du bekommst eine Pflegestufe da ein PD dich versorgt?. Leider falsch gedacht.
Warum z. B. soll ein PD der Dame die Zähne oder Prothese putzen, wenn sie es noch selbst könnte.?
Abgesehen davon, muss man einmal davon abkommen, dass die Pflegeversicherung eine Vollkaskoversicherung ist.
Nein, die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung mit einer hohen Selbstbeteiligung.
Zuletzt geändert von Griesuh am So 5. Dez 2010, 10:06, insgesamt 1-mal geändert.


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Regina Dettenrieder

AW: Beispielfall einer Vorgehensweise was Pflegestufe und Pflege angeht

Beitrag von Regina Dettenrieder »

Aus den bisherigen Berichten kann doch entnommen werden, dass sich mehr oder weniger alle einig sind: die Dame ist nicht ausreichend versorgt.
@ Grieshu
Unter dem von Ihnen angegeben Link ist unter "wir über uns" zu lesen:

`Die Leistungen der gesetzlichen Kankenversicherung und der sozialen Pflegversicherung müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Mit dem medizinischen und pflegerischen Wissen der MDK stellen die Kranken- und Pflegekassen dies sicher.Die Medizinischen Dienste beraten die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Fragen der allgemeinen medizinischen und pflegerischen Versorgung und begutachten im Einzelfall.Die Medizinischen Dienste sind Gemeinschaftseinrichtungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Sie sind in den Bundesländern jeweils als eigenständige Arbeitsgemeinschaften organisiert.`

Abgesehen von der Rolle des MDK, so haben wir in unserem SGB XI mit § 5 einen weiteren Grundsatz: Vorrang von Prävention und medizinischer Rehabilitation.

Und ich frage mich: wie wird in dem hier geschilderten Fall der Prävention Vorrang eingeräumt?

Regina Dettenrieder



überflüssig
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AW: Beispielfall einer Vorgehensweise was Pflegestufe und Pflege angeht

Beitrag von überflüssig »

Hallo zusammen,
Aus den bisherigen Berichten kann doch entnommen werden, dass sich mehr oder weniger alle einig sind: die Dame ist nicht ausreichend versorgt.
Wohl wahr, dieses Eindruckes kann man sich nur schwer erwehren.
@Griesuh
Will sie spazieren gehen, so zählt die Hilfe in diesem Fall nicht.
Was macht denn jemand der alleine gar nicht, oder nur mit unzumutbarem Zeit und Gefahrenaufwand aus dem Haus kommt, um sich Essen zu kaufen?
Die erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz greift „nur“ bei Demenz, geistiger oder seelischer Behinderung ?
Was ist mit den Menschen, die körperlich derart eingeschränkt sind, dass ihnen die Alltagskompetenz verloren ging?
Mike 1961 wieso kannst du als 50 Jähriger nicht mehr beim Waschen helfen?
:mad:
Vielleicht weil er nicht als professionell Pflegender arbeitet und die Nachbarin ihn eben als Nachbarn kennt, als quasi Fremden, der in ihrem Bad nichts verloren hat während sie sich wäscht? :eek:
zum anderen würden sie sich vom Nachbar waschen lassen ?

Also ich nicht. :(
So Mike 1961, wobei benötigt die Dame tgl. Hilfe?
Sie kann nur noch mit Gehhilfe …..da sie nicht durch ihre Badezimmertür passt.
...Muskelschwäche in den Händen und Armen keinen Gehstock nutzen kann.
Sie hat aufgrund einer Erkrankung einen krummen Rücken und starke Bewegungseinschränkung.
Sie kommt mit den Händen nur bis zum Knie und nur ab und an wäscht eine andere Bekannte ihr die Füsse.
Im Bad hat sie zwar einen Badelift, kommt aber alleine nicht in diesen …..
….solche mit ihren Fingern nicht nutzen kann.
Das ist leider immer noch eine weitverbreitete Stammtischmeinung.

Nette Wortwahl...
Ihr werdet dann die 180 Seiten der Begutachtungsrichtlinien finden.

Oh je, Mike 1961 hat lediglich seine persönlichen Erfahrungen vorgestellt. Im Rahmen der Nächstenliebe kümmert er sich mit anderen Helfern um die Dame, damit sie z.B. nicht verhungert.... Das diese hilfsbereiten Nicht-Profis sich nicht erst die theoretischen Grundlagen erarbeiten und sich die 180 Seiten Richtlinien „reinziehen“ bevor sie die Dame unterstützen, darf doch nicht ihr, bzw. sein Fehler sein.
Mein Tipp:
Mike 1961, gehe mit deiner Nachbarin zu einem ambulanten Pflegedienst in euerem Ort, lasst euch dort beraten, bzw. den Widerspruch zum Bescheid der Pflegestufe bearbeiten.
Das ist doch ein guter Rat.
Abschließend halte ich es mit Frau Dettenrieder
Ich möchte Sie, lieber Mike1961 ermutigen, trotz den Ihnen widerfahrenen Unannehmlichkeiten, weiter mit gutem Beispiel voran zu gehen. Diese Art der gegenseitigen Fürsorge wird das Maß der Lebensqualität im Alter entscheidend beeinflussen wird, davon bin ich überzeugt.
VG überflüssig



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Beitrag von johannes »

Hatte den Fall, daß MDK eine Person nach Ansicht der Angehörigen nicht korrekt eingestuft hat. Fragten mich um Rat. Hab gleich meinen Erhebungsbogen gezückt, mit ihnen gemeinsam ausgefüllt unterschrieben. Sie legten damit Widerspruch ein und was wurde genehmigt? Pflegestufe 3!

Was kann man draus lernen? Richtige Mittel = Fachleute fragen, die bereit sind zu helfen und nicht gleich kassieren wollen, fundierten Widerspruch einlegen und dann ab damit. Notfalls tatsächlich klagen wegen vorsätzlich falscher Beurteilung. Dann kommt gewiß Bewegung in die Sache.


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Beitrag von Griesuh »

Hi Johannes, diesmal bin ich deiner Meinung. Denn das hatte ich auch schon gesagt: Im Vorfeld Fachleute fragen und sich beraten lassen.

Was die anderen Beiträge anbelangt kann nur gesagt werden, dass die BRI leider so ausgelegt sind, dass eine Pflegestufe erst ab tgl. 45 Pflege und Hilfe direkt am Körper zum tragen kommt.
Alle psychozozialen Hilfen, zählen leider nicht, nach dem bisherigen System als Pflege und dürfen daher auch nicht als Pflege erfasst werden.
Wir wissen alle, dass es bei der Pflege und dem Hilfebedarf nicht nur um diese Minuten hascherei geht.
Sollten die Einstufungskriterien geändert werden, dass z. B. auch spzieren gehen als Pflege erfasst wird, werden die Kassenbeiträge ins unermessliche steigen. Denn es würden erheblich mehr Menschen in eine Pflegestufe eingestuft werden, bzw eine höhere PS erhalten.
Rein menschlich sehr wünschenswert.
Jedoch würden dadurch die Kassenbeiträge ins unermessliche steigen.
Dann wird wohl ein höherer Eigenanteil zu bezahlen sein, auch hier geht dann das geschreie los: Zu teuer und viel zu viel.
Gleichzeitig wird gesagt, Pflegekräfte müssen mehr Lohn erhalten.
Wo soll das Geld her kommen, wenn keiner mehr bezahlen will? .
Bitte nicht falsch verstehen, auch ich bin dafür, die BRI abzuändern, denn wie sie jetzt sind kann der individuelle Hilfebedarf nicht umgesetzt werden.
Umfassende Hilfe mit Qualität kostet Geld.
Wir müssen von der Mitnahmementalität los kommen.
Die Frage bleibt: Was ist privat zu bezahlen, was übernehmen die Kassen, was ist in Eigenhilfe durch Familie, Bekannte, Freunde und Nachbarn zu leisten?
Wie schon einmal gesagt: Die Pflegeversicherung ist KEINE Vollkasko ohne Selbstbeteiligung sondern die Pflegeversicherung ist eine Teilkasko mit sehr hohem Eigenanteil.


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Beitrag von doedl »

[quote=""Griesuh""]hallo doedl, deine Aussage:
Also einen Pflegedienst beauftragen; Hilfe bei der täglichen Körperpflege, dann kommen die Pflegeminuten schnell zusammen,
greift nicht.
[/quote]

Hallo Griesuh,

habe den Threat vielleicht nicht so gründlich gelesen wie Du; allerdings war von starken Bewegungseinschränkungen aufgrund von Kinderlähmung die Rede, von sich nicht die Füße waschen können und auch nicht baden können, anscheinend auch nicht richtig gehen können....

Wenn jemand seine Arme nicht heben kann, sich nicht bücken und kaum laufen, hm... also dann erklär mir, wieso derjenige für die Körperpflege niemand braucht?? Bei einer Begutachtung soll ja nicht der stattfindende Pflegeaufwand bemessen werden, sondern der erforderliche.

Ok es ist ne Ferndiagnose, wie alles hier.

Gruß Doedl


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Beitrag von Griesuh »

Hi doedl, da hast du dich evtl. etwas unklar ausgedrückt.
Duch schriebst:
Also einen Pflegedienst beauftragen; Hilfe bei der täglichen Körperpflege, dann kommen die Pflegeminuten schnell zusammen.

Eben nicht. Du kannst dir soviel PD's ins Haus holen wie du willst und dir alles von dritten erledigen lassen. Wenn du keine 45 min. tgl. Hilfe direkt am Körper nach den BRI benötigst und du dir helfen lässt da es dir schwer fällt, begründet das leider keine Pflegestufe.
Ob mit oder ohne PD, ob mit oder ohne private Pflegepersonen: Auschlaggebend ist, ob der Betreffende Hilfe erforderlich hat, die nach den BRI als Hilfe erfasst werden dürfen.


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Beitrag von doedl »

Hi Griesuh

hab mich unklar ausgedrückt! Meinte das natürlich nur im Zusammenhang mit dem geschilderten Fall und den genannten Einschränkungen.

Grüßle


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