Antrag auf Verhinderungspflege - Kein Anspruch auf 24 Std pflege ?

Bietet pflegenden und betreuenden Angehörigen die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen, Unterstützung bei Konflikten mit Heimen oder ambulanten Pflegediensten oder fachkundigen Rat in speziellen Fragen zur Pflege und Betreuung.
Antworten
Dennis88
Beiträge: 10
Registriert: Di 9. Feb 2016, 23:18

Antrag auf Verhinderungspflege - Kein Anspruch auf 24 Std pflege ?

Beitrag von Dennis88 »

Hallo zusammen,

ich benötige eure Hilfe !.

Mein Ehemann ist 27 Jahre alt und an einer Sauerstoffpflichtigen Herzinsuffizienz erkrankt wegen der er bereits 3 x reanimationspflichtig war und seitdem eine kognitive Hirnleistungsschwäche hat. Im Jahr 2014 zudem einen Schlaganfall mit linksseitig armbetonter Kraftminderung.

Er besitzt die Pflegestufe 1 und wird von mir gepflegt.

In dem Pflegegutachten steht drin, dass er

- grundpflegerische Versorgung rund um Uhr benötigt.
- täglich hauswirtschaftliche Versorgung.
- behandlungspflegerische Versorgung 3 x täglich.

Tagsüber benötigt er Hilfe bereits beim aufstehen, anziehen, waschen usw.... sämtliche Mahlzeiten müssen ihm an den tisch gereicht werden, das Mittagessen gekocht werden.... er muss 3 x täglich ( 8, 13 , 22 Uhr) Medikamente einnehmen, die ihm zusammen gestellt werden müssen und die Einnahme muss kontrolliert werden.

Nachts benötigt er mindestens 3 x Hilfe beim Gang zur Toilette. Zudem hat er Nachts häufig Atemnot. So dass er wie im Gutachten erwähnt nachts nicht alleine bleiben kann.

Nun zum eigentlichen Problem.

Ich möchte gerne im März für 14 Tage zu bekannten an die See fahren um einmal hier raus zu kommen und kraft für mich zu tanken.
Eine bekannte der Familie, die nicht mit ihm verwandt oder verschwägert ist, wäre bereit in dieser Zeit ihn zu versorgen und konstant auch die 14 tage bei uns zu wohnen.

nun haben wir bei der Pflegekasse einen Antrag auf Verhinderungspflege gestellt und der Pflegekasse sogleich folgende Kostenkalkulation aufgestellt.

7 € Stundensatz x 24 Std. = 168 € Tagessatz.

168 € x 14 Tage = 2352 €.

Da dieser Betrag den Anspruch der Verhinderungspflege übersteigt, bat ich auch darum die zur Verfügung stehenden Ansprüche aus der Kurzzeitpflege (806 € ) zu übertragen. So dass uns 2418 € zur Verfügung stehen.

Nun rief die Pflegekasse an und teilte mit das sie einen solch hohen Betrag nicht auszahlen werden, dass sei absolut unüblich. Bei derartigen Kosten könne er auch ins Kurzzeitpflegeheim gehen, das allerdings lehnt mein Mann kategorisch ab.

Wisst ihr einen Rat ?

Ist es rechtens dass die Pflegekasse die Zahlung verweigert obwohl die Summe innerhalb des Jahresanspruches liegt. ?

Wie gehen wir nun am besten weiter vor ?

Vielen Dank für eure Antworten.



Benutzeravatar
Griesuh
Beiträge: 2907
Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
Einsatz Bereich: ambul. Pflege
Wohnort: In Hessen

AW: Antrag auf Verhinderungspflege - Kein Anspruch auf 24 Std pflege ?

Beitrag von Griesuh »

Die Kasse hat zu bezahlen. Sage ihnen sie verstoßen gegen den § 39 SGB XI- Verhinderungspflege und gegen den § 42 SGB XI - Kurzzeitpflege.

Es ist egal in welchem Zeitraum der Betrag ver - bzw. gebraucht wird.
Wichtig ist, dass der Betrag und die mögliche Anzahl der Tage nicht überschritten wird.
Die Kasse ist nicht zufälligerweise die DAK?
Stellt sich die Kasse weiter stur schaltet einen Fachanwalt für Sozialrecht ein.


Gute Pflege braucht mehr Zeit

Benutzeravatar
doedl
Beiträge: 6411
Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
Beruf: Pflegedinosaurier
Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins

AW: Antrag auf Verhinderungspflege - Kein Anspruch auf 24 Std pflege ?

Beitrag von doedl »

Ja hm, der Name Ronald Richter wirkt da ggf. Wunder, grins


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

Dennis88
Beiträge: 10
Registriert: Di 9. Feb 2016, 23:18

AW: Antrag auf Verhinderungspflege - Kein Anspruch auf 24 Std pflege ?

Beitrag von Dennis88 »

Hallo nochmal,

Die Kasse ist die IKK !.

Ich habe mich heute beim VDK erkundigt und diese meinen mein Mann wäre nicht gezwungen in ein Kurzzeitpflegeheim zu gehen wenn er das nicht möchte, dafür sei ja das Verhinderungsgeld gedacht.

Wie weise ich der Pflegekasse die tatsächlich entstandenen kosten nach ?

Danke nochmals



Benutzer 10209 gelöscht

AW: Antrag auf Verhinderungspflege - Kein Anspruch auf 24 Std pflege ?

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Zu Deiner Kalkulation : 7 Euronen pH ?
(Mindestlohn!)

Nachweis: Die (Pflege-)Betreuungsperson schreibt einen
Stundenzettel, der vom Patienten gegengezeichnet wird.

Am Besten fragst Du die Pflegekasse direkt, welche
Nachweise sie haben möchte, und ob sie Vordrucke hat.
~ (Lass`mir arbeiten oder lass`mich arbeiten ..... ?!?) ~

LG, Frieda



Dennis88
Beiträge: 10
Registriert: Di 9. Feb 2016, 23:18

AW: Antrag auf Verhinderungspflege - Kein Anspruch auf 24 Std pflege ?

Beitrag von Dennis88 »

Mindestlohn ?

Bin ich etwa verpflichtet einer privaten Ersatzpflegeperson den Mindestlohn zu zahlen wenn wir uns einvernehmlich auf 7 € einigten ?? Ich bzw. mein Mann fungiert doch nicht als Arbeitgeber ?.

Das ist alles so kompliziert dass ich bereits überlege zuhause zu bleiben, nur meine Akkus sind langsam leer.... ich werde bei dem Hickhack mit der Pflegekasse die nächsten Jahre wohl nicht nochmal fahren.

An Elfriede:

Das Grundproblem liegt nicht am Mindestlohn sondern daran dass die Pflegekasse eine 14 tägige Verhinderungspflege für 24 Std. nicht auszahlt, obwohl die Gesamtsumme innerhalb des "Jahresbudget" liegt und eine rund um die Uhr Versorgung im Pflegegutachten festgehalten ist.
Sie hätten meinen Mann lieber in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. Dies lehnt er auch aufgrund seines jungen Alters kategorisch ab.
Ich denke er hat in seinem jungen Leben genug durchgemacht und ihm das recht zu gewähren in seiner gewohnten Umgebung zu verbleiben.

Mit der Gesamtsituation kommen wir derweil gut zurecht, nur das Theater mit den Behörden und der Pflegekasse überfordert mich.

Beim Versorgungsamt hatte die Hausärztin nun einen GdB von 100 und Merkzeichen G, aG, B, RF erwirkt. Aber das war auch ein Kampf.
Auf Dauer macht das wirklich mürbe.

Ich wünsche euch einen schönen Abend



Benutzeravatar
doedl
Beiträge: 6411
Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
Beruf: Pflegedinosaurier
Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins

AW: Antrag auf Verhinderungspflege - Kein Anspruch auf 24 Std pflege ?

Beitrag von doedl »

Hallo Dennis,

kann ich sehr gut nachvollziehen: nicht nur, dass der/ die pflegende Angehörige Schwerstarbeit in der häuslichen Pflege vollbringt- sich dann noch um jeden Furz mit der Kasse streiten zu müssen, macht total mürbe.

Ein Beschäftigungsverhältnis liegt nicht vor, wenn die Person, die die Verhinderungspflege macht, dies nicht gewerblich tut und eine sogenannte "sittliche Pflicht" vorliegt.

Hier dazu der Link: http://www.ole-wielebinski.de/index.php ... ungspflege

Ein Tipp für die nächste "Erholungsreise"- beantrage eine Kur für Dich. Geht die Pflegeperson auf Kur, übernimmt die Pflegekasse für den Gepflegten die Kosten für eine Kurzzeitpflege in der Kureinrichtung (vorausgesetzt, die Rehaklinik ist personell auf diesen Kurgast ausgerichtet- das kann man aber erfragen).

Hier gibt es auch einen speziellen Reiseveranstalter für Urlaub- Pflegeperson und Pflegebedürftiger- vielleicht fürs nächste Mal: http://www.runa-reisen.de/reisen/pflegehotels.php

Gruß Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

Dennis88
Beiträge: 10
Registriert: Di 9. Feb 2016, 23:18

AW: Antrag auf Verhinderungspflege - Kein Anspruch auf 24 Std pflege ?

Beitrag von Dennis88 »

Hallo nochmals,

noch immer streite ich mit der Pflegekasse um die Auszahlung der Verhinderungspflege. Nachdem sie nun nach Androhung rechtlicher Schritte eingelenkt haben und die 24 Std Versorgung anerkennen, zahlen Sie den Betrag nun nicht im voraus aus !!!. Die Ersatzpflegeperson möchte aber im voraus bezahlt werden und ich bin leider nicht in der Lage die 2352 € im voraus zu zahlen. Seht ihr dort eine Möglichkeit ??

Wo wir schon einmal dabei sind, wird das Pflegegeld für die zeit in der ich weg bin hälftig weiter bezahlt. Wobei der erste und letzte Tag voll bezahlt wird.

Damit bin ich komplett überfordert !.
(Verhinderungszeit 21.03.2016 - 03.04.2016).

Das heißt doch das mein Mann vom 01.03.2016 - 21.03.2016 volles Pflegegeld erhält und vom 22.03.2016 - 02.04.2016 nur halbes. ???

Wenn man demnach 244 € / 30 Tage = 8,14 €
demnach bekommt er vom 01.03.2016 - 21.03.2016 täglich 8,14
und vom 22.03.2016 - 02.04.2016 täglich 4,07 €.

Ich danke euch wieder mal im voraus für eure Hilfe.



Benutzeravatar
Griesuh
Beiträge: 2907
Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
Einsatz Bereich: ambul. Pflege
Wohnort: In Hessen

AW: Antrag auf Verhinderungspflege - Kein Anspruch auf 24 Std pflege ?

Beitrag von Griesuh »

Grundsätzlich steht die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI dafür bereit, wenn die Hauptpflegeperson, aus welchen Gründen auch immer, verhindert ist und eine dritte Person oder einen ambul. Pflegedienst für die Dauer der Verhindrung die Pflege übernimmt. Angehörige, auch verschwägerte bis zum 2. Verwandtschaftsgrad er halten keinen Lohn für die VHP durch die Pflegekasse.

Bei der Pflegekasse ist ein Antrag auf VHP zu stellen. Die VHP ist eine Erstattungsleistung.

Das bedeutet, du musst in Vorlage mit der Bezahlung gehen, reichst dann die Quittung, aus der der Nahme der VHP-Person hervorgeht, Anschrift, Dauer - von bis, die Stundenanzahl, der Stuhndenlohn und der ges. Betrag der VHP hervorgehen muss, bei der Pflegekasse zur Rückerstattung ein. Auf dem Beleg die Unterschrift der Person die die VHP erbrachte nicht vergessen.

Dann erstattet dir die Pflegekasse die vorgelegten Ausgaben.Denis88, nochmals, die VHP ist eine ERSTATTUNGSLEISTUNG.
Das bedeutet, dass du in Vorkasse treten musst und die Quittung bei der Kasse einreichst, dann bekommst du das Geld zurück.
Nach zulesen im § 39 SGB XI


Gute Pflege braucht mehr Zeit

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 16 Gäste