Die Hintergründe sind hier völlig unbekannt. Besteht eine Betreuung über das Amtsgericht? Gibt es eine Generalvollmacht? Das sind wichtige Grundfragen, die zu klären sind.
1. Besteht eine Betreuung, kann das AG entscheiden, wie das Vermögen des Betreuten zu verwalten ist. Der Betreuer kann ein Familienangehöriger sein. Das Vermögen ist ausschließlich zur Versorgung des Betreuten einzusetzen.
2. Daß das Vermögen der Ehefrau hiervon betroffen sein soll, ist mir neu (eigenes Konto).
3. Meines Wissens sollte hier ein Fachanwalt für Sozialrecht zum Zuge kommen. Den Anwalt des Vertrauens befragen, der muß eine sachlich korrekte Auskunft geben. Keinesfalls ohne Anwalt agieren, das wäre zu gefährlich.
Amtsgericht untersagt Taschengeld für die Ehefrau
AW: Amtsgericht untersagt Taschengeld für die Ehefrau
Ein Mensch existiert nicht - er lebt!
Keiner ist so blind wie der, der nicht sehen will.
Ich vertrete nicht immer die herrschende Meinung - aber ich habe eine Meinung!
Einer sucht für ein Problem eine Lösung - ein Anderer sucht für eine Lösung ein Problem
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AW: Amtsgericht untersagt Taschengeld für die Ehefrau
Hallo holger2,
sollte aus dem Schreiben des AG nicht hervorgehen, warum das Vermögen eingefroren werden soll, wäre der erste Schritt die Bitte um Aufklärung über die Gründe. Das kann schon sehr viel weiter helfen.
sollte aus dem Schreiben des AG nicht hervorgehen, warum das Vermögen eingefroren werden soll, wäre der erste Schritt die Bitte um Aufklärung über die Gründe. Das kann schon sehr viel weiter helfen.
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