Amtsgericht - Genehmigung zum Bettgitter hoch stellen

Bietet pflegenden und betreuenden Angehörigen die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen, Unterstützung bei Konflikten mit Heimen oder ambulanten Pflegediensten oder fachkundigen Rat in speziellen Fragen zur Pflege und Betreuung.
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Elpida
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Amtsgericht - Genehmigung zum Bettgitter hoch stellen

Beitrag von Elpida »

Folgendes erlebe ich gerade:

Am 05. Dezember schrieb ich ans Amtsgericht:

„S g D + H,
das Pflegeheim in „Neustadt“ verlangt von mir eine Bescheinigung von Ihnen, daß Sie erlauben, daß man am Bett meiner Mutter beide Gitter hochstellen darf. Weil das Freiheitsentzug ist oder so ähnlich.
Meine Mutter ist dort immer während meines Urlaubes untergebracht und beim letzten Mal war die Dame bei der Aufnahme etwas ungehalten. Ich hatte dummerweise erwähnt, daß meine Mutter kürzlich einmal aus dem Bett gefallen war.
Hier zuhause stelle ich ihr jetzt immer einen Stuhl vor's Bett, das reicht.
Zumal sie inzwischen überhaupt nicht mehr den Impuls hat, selbst auf den Toilettenstuhl gehen zu wollen.
Ich bin im Besitz einer notariell beglaubigten Vorsorgevollmacht, aber das reicht nicht für das Heim, sagte man mir dort.
FG“

- eigentlich doch klar ausgedrückt, was wir wünschen, das Heim und ich, oder?

- Am 6.Januar – also 1 Monat später - mußte ich ein mail hinterher schicken, um mal nachzufragen, ob die Sache in Bearbeitung ist – ich ahnte schon, daß es sogar bis zum Juni(!) 2015 eng werden könnte.

- Schien sich überschnitten zu haben, denn am 7.Januar hatte ich Post vom Amtsgericht:

„In dem betreuungsgerichtlichen Verfahren für Frau M. Müller (Pseudonym) , geb. am.... wird um Vorlage der Vorsorgevollmacht sowie um die Einreichung eines ärztlichen Attestes, daß die Anbringung eines Bettgitters erforderlich ist, gebeten.“

- KEIN Wort darüber, wie dieses ärztliche Attest lauten soll. -

- Also zur Ärztin, welche ein Attest ausstellte, für welches ich 15,-€ zahlen mußte.
- Dieses schickte ich am 8. Januar zum Amtsgericht. -

- Am 21. Januar erhalte ich dieses:
„ sg Frau Meier (MEIN Familienname),
in dem betreuungsgerichtl. Verf. Für Frau M. Meier (MEIN Name, NICHT der meiner Mutter!), geb. am.... wird darauf hingewiesen, daß sich aus dem ärztlichen Attest ergeben muß, daß Ihre Mutter aufgrund ihres Gesundheitszustandes selbst nicht mehr in die Anbringung eines Bettgitters einwilligen kann. Es wird um Vorlage eines entsprechenden Attestes gebeten.“

- Ich – stinksauer – also wieder zur Ärztin. Glücklicherweise nahm sie mir NICHT, wie befürchtet, noch einmal 15,-€ ab.
- Kann man gerichtlicherseits nicht GLEICH verdeutlichen, welchen Wortlaut und welche Infos man wünscht?
- Daß hier in diesem Schreiben bereits MEINER statt meiner Mutter Namen benutzt wurde, war mir selbst nicht aufgefallen, weil ich mich über das einzuholende zweite Attest ärgerte.

- Am 30. Januar erhielt ich ein Schreiben in welchem ich darüber informiert wurde, daß man für Frau M. Meier (MEIN Familienname) einen Herrn XY zum Rechtspfleger bestellt hat.

- Besagter Herr XY rief 2 Tage später hier an, um nachzufragen, ob meine Mutter denn nun im HEIM wäre oder bei MIR. -
Nachdem ich ihm dargelegt hatte, daß meine Mutter hier zuhause ist und daß wir eine Genehmigung lediglich für ihre kurzen Aufenthalte im Heim benötigen – so wie ich es bei meinem ersten Schreiben auch beschrieben hatte -, erklärte er mir, daß er in diesem Falle nicht zuständig sei.

!!! ??? !!!

- Ich hatte während dieser Tage versucht, die Amtsgerichtsmitarbeiterin telefonisch zu erreichen, was mir am dritten Tag dann gelang, um Ihr mitzuteilen, daß meine Mutter MÜLLER und nicht Meier heißt.

- Am 7. Februar ging ein Zusatzbeschluß ein: (ZWEI Monate nach Antragsstellung!)
„ wir der Beschluss XXXXX.... wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, daß der Name der Betroffenen nicht M. Meier, sondern M.MÜLLER heißt.“

Am 11. Februar nun erhielt ich folgendes:
„Sg Frau Meier,
in dem betreuungsg. Verf. Für Frau M. Müller, geb. am.... befindet sich die Betroffene nicht mehr im Altenzentrum Neustadt sondern zuhause. Im häuslichen Umfeld ist die Genehmigung eines Bettgitters jedoch nicht erforderlich. Es wird daher um Mitteilung gebeten, ob sich Ihr Antrag vom 05.12.2014 damit erledigt hat.“

- Bevor ich wütend wurde, mußte ich erstmal schallend lachen!
Wie hieß sie noch, die lustige Sendung vor ungefähr 20 Jahren, in der solche Possen in schöner Regelmäßigkeit immer von der Telekom beschrieben wurden?

Stand der Dinge also wie 2 Monate zuvor!

- Ich schreibe folgendes mail:
Sg Frau XX,
Bitte – ich benötige eine Formulierung von Ihnen für das Heim, daß sie DORT ein Schreiben in Händen haben mit der Erlaubnis, die Bettgitter bei meiner Mutter Bett dort hochstellen zu dürfen.

(Ich hätte beinahe dazu geschrieben: DORT – IN NEUSTADT – NICHT hier!
Neinneinnein, HIER nicht, IM HEIM brauchen wir das. Daß ich das HIER NICHT benötige, weiß ich!)
(Ich komme mir manches Mal so vor, als müsse ich ZEHNjährigen etwas erklären.
Wie bei Textaufgaben bei Mathe zum Beispiel.
Ich habe hier ein Buch von 1986: Der Verlust des Denkens
Es geht ums Computerzeitalter.
!!!)

Mein Antrag hat jetzt 2 Monate gedauert! WANN soll ich einen solchen stellen können, damit das pünktlich zu meinem Urlaubstermin ausgestellt ist??????????
Oder aber: kann ich nicht in Urlaub fahren, weil das Heim die Aufnahme meiner Mutter verweigert, wenn die amtsgerichtliche Erlaubnis nicht vorliegt?
Also – ich bitte um einen Satz wie:
Es wird dem XXXXXX-Haus in Neustadt genehmigt, bei Frau M. Müller während ihrer Kurzzeitpflegeaufenthalte dort die Bettgitter hochzustellen.
Danke und freundliche Grüße“

- Die Tage vergehen, ich höre nix und mir schwant Übles.

- Am letzten Donnerstag, am 19.Februar also, erreiche ich die Vertretung von der normalerweise zuständigen Amtsgerichtsmitarbeiterin. Welche mir haarsträubende und nicht nachvollziehbare Gründe darlegt, warum man das nicht ausstellen könne. Mein Versuch, mit Ihr darüber zu diskutieren, WAS denn nun geschehen solle, endete damit, daß sie mich sichtlich, bzw. hörbar abwürgte. Wenn ich nicht aufgegeben hätte, hätte die Maus vermutlich eingehängt.

-Ich rufe stinksauer beim Heim an, mit der Bitte, daß jetzt bitteschön deren Oberboss Kontakt mit dem Amtsgerichtsoberboss knüpfen möge, weil ICH als kleines Bürgerlein nicht mehr weiter komme. Die Pflegedienstleiterin versprach mir, sich darum zu kümmern und mich zu informieren.

Es dauert nicht mehr lange bis zum 5. März! Dann ist es DREI Monate her, seit meinem Antrag!
In weiteren 3 Monaten möchten mein Freund und ich gern 3 Wochen weg.
Falls das aufgrund des Zustandes meiner Mutter dann geht, natürlich.
Aber vorbereiten und planen müssen wir ja.

Ich habe hier absichtlich die Namen Müller und Meier benutzt, weil meiner Mutter und mein Name sich tatsächlich von der Länge her ähneln und mit dem gleichen Buchstaben beginnen.

Daß ich hier keine Rechtsauskünfte bekommen kann, weiß ich.
Darum geht’s mir auch nicht. Ich wollte diese Geschichte nur mal erzählen.
Und ich frage mal, ob jemand etwas Ähnliches erlebt hat.

GrüßEuch!



Benutzer 10209 gelöscht

AW: Amtsgericht - Genehmigung zum Bettgitter hoch stellen

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

--- rechtlich unverbindlich ---

Eine Vorsorgevollmacht ersetzt leider nicht die gerichtlich bestellte
Betreuung ("grüner Ausweis").

Für Hintergrundinformationen empfehle ich:
http://www.pflegewiki.de
Suchbegriff : FEM (freiheitsentziehende Maßnahmen)
Hier besonders den Link zu den "Empfehlungen des Sozialsenats
Bremen zum Freiheitsentzug".

LG, Frieda

PS.: Danke für Deine PN.



Elpida
Beiträge: 45
Registriert: So 11. Jan 2015, 23:05

AW: Amtsgericht - Genehmigung zum Bettgitter hoch stellen

Beitrag von Elpida »

tja - was nützen alle Infos über Recht und Gesetz, wenn es niemand umsetzt?

Heute Eingang Post vom Amtsgericht.
Ich hätte mich gewundert, wenn ENDLICH - nach nunmehr DREI Monaten....

Selbstverständlich NICHT!

"Sg Frau Meier;
in dem betreuungsgerichtlichen Verfahren für Frau M. Müller, geb. am....,
wird um Mitteilung gebeten, ob und wann die nächste Heimunterbringung angedacht ist.
mfg"

Das kleine Wörtchen "ob" in diesem Text beweist die Blödheit heutiger Amtsangestellter.
JA WIESO WOHL HABE ICH DEN ANTRAG GESTELLT?
Weil's mir soviel Spaß macht mich über die Amtsgerichtspost zu ärgern?

Anrufversuch bei der zuständigen Amtsgerichtstu... frau erfolglos, es geht keiner dran, ans Telefon.

Ich habe beim Heim angerufen und dort vorgeschlagen, daß sie in Erwägung ziehen mögen, meine Mutter wieder in ein Niedrigbett zu legen, mit Matte davor. Kann man machen, hieß es. Ich soll aber nochmal mit der Pflegedienstleiterin sprechen, auch sie war gerade nicht vor Ort.

Es könnte ja auch mal sein, daß ich plötzlich ausfalle, was ich natürlich nicht hoffe, aber KÖNNTE ja.
Und dann? Wohin mit Mutter, wenn das Heim sich quer stellen würde ohne die Sch....-Genehmigung?

Grüßeuch!



Suse2
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AW: Amtsgericht - Genehmigung zum Bettgitter hoch stellen

Beitrag von Suse2 »

hm.... also ich handhabe es mit dem für uns zuständigen
AG so...

wenn ein KZP Gast zu uns kommt und dei Anghörigen zuhause ein Bettgitter
einsetzen müssen und wünschen, dass wir das auch tun, rufe ich den Richter
an teile ihm mit, dass wir eben diesen Gast mit Fixierung aus der Häuslichkeit haben..
dazu macht er sich einen Aktenvermerk und damit ist gut, nur wenn sich daraus eien vollstationäre Pflege ergibt - passiert ja - dann geht der Antrag raus, sofern überhaupt erforderlich ist..

ist es denn überhaupt eien Fixierung, ist deine Mutter noch in der Lage willensgesteuert und bewusst das Bett zu verlassen??

Niederflurbetten haben wir sowieso im ganzen Haus ...


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