Hallo,
ich arbeite bei einem Ambulanten Dienst in der hauswirtschaftlichen und sozialen Betreuung. Die Einrichtung fände es gut, wenn ich mich zur Schwesternhelferin ausbilden lassen würde.
Was und wie ist der Kompetenzbereich in der Berufsspate?
(PS: bin übrigens Sozialarbeiterin und kriege keinen Job in meinem Bereich. Aufgrund Alter ist eine Ausbildung als Krankenschwester nicht mehr für mich denkbar bzw. sinnvoll)
Schwesternhelferin
- Griesuh
- Beiträge: 2907
- Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
AW: Schwesternhelferin
Hallo erst einmal.
Den Begriff Schwesternhelferin gibt es schon lange nicht mehr.
Dafür gibt es mittlerweiole unterschiedliche Begriffe wie: Helfer in der Pflege, Pflegeassistent, usw. Diese "Berufsaufbaukurse" -- sogenannte formale Qualifikation betragen je nach Anbieter 400 bis 600 Stunden. Somit bist du berechtigt die Grundpflege aus zu führen. In einigen Bundesländern, darunter auch Hessen, darfst du ganz eng begrenzte Behandlungspflege erbringen. Das nennt sich dann: sonstige geeigntet Personen.
Dann gibt es noch die Pflegehelfer mit einer ein jährigen Ausbildung und examen.
Da darfste dann in Hessen ein bischen mehr an Behandlungspflege erbringen.
Da diese Reglungen Landesspezifisch sind, ist hier keine Allgemeingültige Aussage zu treffen welche "Kompetenzen" du mit diesen "Ausbildungen" hast, denn das läuft alles unter ungelernter Kraft.
Den Begriff Schwesternhelferin gibt es schon lange nicht mehr.
Dafür gibt es mittlerweiole unterschiedliche Begriffe wie: Helfer in der Pflege, Pflegeassistent, usw. Diese "Berufsaufbaukurse" -- sogenannte formale Qualifikation betragen je nach Anbieter 400 bis 600 Stunden. Somit bist du berechtigt die Grundpflege aus zu führen. In einigen Bundesländern, darunter auch Hessen, darfst du ganz eng begrenzte Behandlungspflege erbringen. Das nennt sich dann: sonstige geeigntet Personen.
Dann gibt es noch die Pflegehelfer mit einer ein jährigen Ausbildung und examen.
Da darfste dann in Hessen ein bischen mehr an Behandlungspflege erbringen.
Da diese Reglungen Landesspezifisch sind, ist hier keine Allgemeingültige Aussage zu treffen welche "Kompetenzen" du mit diesen "Ausbildungen" hast, denn das läuft alles unter ungelernter Kraft.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
AW: Schwesternhelferin
Halo,
danke für deine Antwort. Hier in NRW ist der Begriff -Schwesternhelferin und Pflegehelfer- noch üblich. Der so bezeichnete Kurs wird z.B. bei den Maltesern angeboten.
Aber weißt etwas spezieller über die Tätigkeit bei einem ambulanten Dienst? Ich denke, dass die Ausübung sich gegenüber Altenheime und Krankenhäusern differenziert.
danke für deine Antwort. Hier in NRW ist der Begriff -Schwesternhelferin und Pflegehelfer- noch üblich. Der so bezeichnete Kurs wird z.B. bei den Maltesern angeboten.
Aber weißt etwas spezieller über die Tätigkeit bei einem ambulanten Dienst? Ich denke, dass die Ausübung sich gegenüber Altenheime und Krankenhäusern differenziert.
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