Hallo;
Neulich habe ich im Gespräch mit einem Freiberufler-Kollegen ein interessantes Thema gehabt bei dem wir keine zufriedenstellende Antwort fanden.
Er berichtete, dass er bei einem Patienten mehr Haushaltshilfe machen würde, als Pflege und daher dort nicht mehr arbeiten möchte. Viele Dinge, für zu denen er sich prinzipiell nicht verpflichtet fühlt und die dem Auftrag Pflege und Betreuung nicht entsprächen. Abwasch, Wäsche, Reparaturarbeiten,Einkäufe...alle Arbeiten die in Haushalt wohl so anfielen.
Mir fiel dabei ein, dass bei einem Pflegedienst, bei dem ich mal arbeitete, einzelne Haushaltshilfetätigkeiten angeboten worden, die aber Mehrwertsteuerpflichtig waren. Fensterputzen jedoch war untersagt, da hier keine Unfallversicherung bestünde.
Nun zu meiner Frage: gibt es eine definierte Grenze, die die Aufgabengebiet, Pflichten und Rechte von Pflegekräften/Freiberuflern von denen von Haushaltskräften abgrenzt? Vielleicht auch mit Rechtsgrundlage? Ich kann mir vorstellen, dass dabei ja auch ein Konkurrenzverhältnis zur Hauswirtschaftsbranche, Versicherungs-und Abrechnungsfragen entstehen !?
Mit bestem Dank für Antworten im Voraus.
Grenze zwischen Pflege- und Haushaltskraft
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Re: Grenze zwischen Pflege- und Haushaltskraft
Was steht im Vertrag? Grundsätzlich erbringen wir Leistungen die vertraglich vereinbart wurden. Es liest sich als wäre er in einer 24h Versorgung eingesetzt gewesen. Gerade hier ist es deutlich nachzulesen, welche Leistungen vertraglich vereinbart wurden. Anteil SGB V und Anteil SGB XI sowie private Zusatzleistungen
sophie
sophie
- doedl
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Re: Grenze zwischen Pflege- und Haushaltskraft
Die erste Rechtsgrundlage die mir einfällt: keine Freiberufler im Pflegedienst.
Eine Abgrenzung von Tätigkeiten gibts eher nach oben: wer darf Medis stellen, Verbände machen.
Nach unten gäbe es Stellnbeschreibungen. Es ist ja nichts rechtswidrig, als Pk Hauswirtschaft zu erbringen
Eine Abgrenzung von Tätigkeiten gibts eher nach oben: wer darf Medis stellen, Verbände machen.
Nach unten gäbe es Stellnbeschreibungen. Es ist ja nichts rechtswidrig, als Pk Hauswirtschaft zu erbringen
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
Re: Grenze zwischen Pflege- und Haushaltskraft
Hier greift rechtlich nur der Vertrag:
1.) Der Vertrag zwischen Patient und Pflegedienst.
2.) Der Vertrag zwischen Pflegedienst und Pflegekraft. (Sei sie angestellt oder freiberuflich)
In den Verträgen zu 2.) steht unweigerlich der Passus "... allen zumutbaren Tätigkeiten ...".
Ob sich das für den Pflegedienst rechnet, eine PFK "Oma Frieda ihre Unnerbuxen" an die Leine
hängen zu lassen, sei dahingestellt...
Persönliche Meinung:
Wenn ich mich "nicht verpflichtet fühle", hat der Vertrag keine Grundlage mehr und ist zu beenden.
1.) Der Vertrag zwischen Patient und Pflegedienst.
2.) Der Vertrag zwischen Pflegedienst und Pflegekraft. (Sei sie angestellt oder freiberuflich)
In den Verträgen zu 2.) steht unweigerlich der Passus "... allen zumutbaren Tätigkeiten ...".
Ob sich das für den Pflegedienst rechnet, eine PFK "Oma Frieda ihre Unnerbuxen" an die Leine
hängen zu lassen, sei dahingestellt...
Persönliche Meinung:
Wenn ich mich "nicht verpflichtet fühle", hat der Vertrag keine Grundlage mehr und ist zu beenden.
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