Bezahlung nach AVR

Alles zum Beruf Pflege was nicht mit der Pflege direkt zu tun hat.
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Katharina
Beiträge: 205
Registriert: So 9. Nov 2003, 09:08

Bezahlung nach AVR

Beitrag von Katharina »

Hey!

Sorry wenn hier schon öfters gefragt wurde, aber ich hab bislang nichts wirklich brauchbares gefunden.

Ab 1.10. habe ich eine Vollzeitstelle bekommen, werde dort nach AVR bezahlt.

Nun steht im Vertrag:" Sie ist in Vergütungsgruppe KR4, Ziffer 3 der Anlage 2a zu den AVR eingruppiert"

Ich hab eine Tabelle gefunden, werde daraus aber nicht schlau.

Kann mir vllt jemand weiterhelfen was ich ca. pro stunde/Monat verdiehnen würde?

Bin 20 Jahre und unverheiratet ;)

Ich weiss ich hätte längst mal fragen sollen...aber wie das so ist in der euphorie.... ;)



mara
Beiträge: 115
Registriert: Sa 8. Mai 2004, 19:56

AW: Bezahlung nach AVR

Beitrag von mara »

Grundvergütung: 1450,66
Ortszuschlag : 473,21
allgem.Zulage: 107,44

plus Schichtzulage, WE-Dienste, Nacht- oder Feiertagsarbeit.

Bin allerdings ein wenig älter (27), das sollte auch noch ein wenig ausmachen...

Im Schnitt hatte ich 1440€ netto, erwarte grade meine erste Abrechnung nach Heirat *sfg*

Mit den Tabellen steh ich auch auf Kriegsfuß :hehe , klink mich aber mal mit ner Frage ein:

Ab wann wird im AVR höhergestuft? Wurde bei Einstellung dieses Jahr in KR4 eingestuft (Examen 99)... habe bisher keine Fachweiterbildung, ist aber im nächsten Jahr angestrebt, inoffiziell vertrete ich aber bereits die stellvertr. PDL, wobei Pdl=Hausleitung ist ...

MfG, Sandra



ferdi
Beiträge: 994
Registriert: Di 10. Mai 2005, 18:55

AW: Bezahlung nach AVR

Beitrag von ferdi »

Hallo Mara,

2 Jahre nach Examen KR 4 dann KR 5
nach weiteren 4 Jahren KR 5a
weitere Aufstiege nach Weiterbildung

alle 2 Jahre Altersaufstieg zählt ab dem 20. Lebensjahr.

Heißt für Dich: Vergütungsgruppe KR 5a, Lebensaltersstufe 3 = 1612,45 € Grundvergütung, plus Ortszuschlag und Zulagen.
Verheirateten Ortszuschlag = 575,03 €.


Hallo Katharina,

Vergütungsgruppe KR IV, Lebensaltersstufe 1 = 1344,17 €, plus Ortszuschlag und Zulagen.

ferdi



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nadya
Beiträge: 80
Registriert: Fr 26. Mai 2006, 13:43

@ Ferdi

Beitrag von nadya »

Lieber Ferdi,

glaubst Du nicht auch, dass im KR genauso wie im TVÖD der Ortszuschlag bald wegfallen wird? Was meinst Du, wird da nicht angepasst?

Weil das wäre schon ein krasser Unterschied im Verdienst KR oder TVÖD.

Bis dann, VLG Nadya



ferdi
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Registriert: Di 10. Mai 2005, 18:55

AW: Bezahlung nach AVR

Beitrag von ferdi »

Hallo Nadya,

KR ist nach BAT die Vergütungsstufe für Pflegepersonal und Hebammen im öffendlichen Dienst.
Der TVöD, Tarif-Vertrag öffendlicher Dienst, hat am 01.10.05 den BAT, Bundes-Angestellten-Tarif, abgelöst. Der BAT ist somit eingefroren und hat nur noch Bestandsschutz. Das heißt er existiert zwar noch aber es wird sich nichts mehr ändern. Wenn im nächsten Jahr im öffendlichen Dienst Lohnverhandlungen sind betrifft das den BAT nicht mehr. Wer noch im BAT ist muß einzeln mit dem AG z.B. über Lohnerhöhung verhandeln.
Nach TVöD gab es in 2006 und gibt es in 2007 Einmalzahlungen 300 €, je 150 € für die Monate April und Juli.
Hat das einer bekommen der noch nach BAT bezahlt wird?

ferdi

NS:
Wichtig: Zusammenfassung: Gehalt/Verdienst in der Pflege
Marcell



Sr.Yvonne
Beiträge: 20
Registriert: Di 22. Aug 2006, 08:47

AW: Bezahlung nach AVR

Beitrag von Sr.Yvonne »

Hallo....Ich habe grade ne Teilzeitstelle auf 50% angenommen...
Habe Lohnsteuerklasse I und bin nicht verheiratet.
Wenn man nach AVR Kr4 bezahlt wird, und man 1344,17 auf Vollzeit raus bekommt, kann ich doch nicht die Hälfte verdienen oder? kann mir jemand helfen...? Werde aus den Tabellen nicht schlau

Gruß Yvonne



Pflegeakademiker
Beiträge: 83
Registriert: Mi 1. Feb 2006, 15:40

AW: Bezahlung nach AVR

Beitrag von Pflegeakademiker »

AVR: http://www.diag-mav.org/arhilfen/gesetz ... hang-c.htm

In Google nach Gehaltsrechner suchen und Dir einen aussuchen.
Deine Daten eingeben und schauen was er sagt.
Im Zweifelsfall bei deinem zuständigen Finanzamt und Arbeitgeber nachfragen.
Der Arbeitgeber muss dir doch die Gehaltstabellen zur Einsicht offenlegen.


Liebe Grüße

Pflegeakademiker

mara
Beiträge: 115
Registriert: Sa 8. Mai 2004, 19:56

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Beitrag von mara »

@ferdi
hmm.... dann werd ich wohl, wenn ich demnächst meinen Festvertrag erhalte schriftlich um Höherstufung ersuchen :hehe



ferdi
Beiträge: 994
Registriert: Di 10. Mai 2005, 18:55

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Beitrag von ferdi »

Hallo Sr. Yvonne,

Die 1344,17 €, plus Ortszuschlag, plus tarifliche Zulagen, Sonn-, Feiertags- und Nachtzulagen sind zusammengezählt Dein Brutto Verdienst.
Da gehen Steuern und Sozialabgaben von ab.
Bei einer Teilzeitstelle von 50% wird das alles halbiert.

Netto Gehalt nach Steuerklasse kann ich nicht errechnen. Da ist Pflegeakademikers Rat Dir sicher hilfreich.
Ich weiß nur das man bei einer 50% Stelle in eine andere Steuergruppe kommt. Das heißt Netto muß es mehr als die Hälfte sein.

Was ich Betr. "Steuergruppe" weiß :( , wenn ich mir 20 Überstunden auszahlen lasse rutsch ich eine Gruppe höher und bekomm am Ende 5 € die Stunde raus. :evil:

ferdi



jilsi
Beiträge: 895
Registriert: So 10. Aug 2008, 19:14

AW: Bezahlung nach AVR

Beitrag von jilsi »

Hallo mkuehn
Wenn man nach AVR Kr4 bezahlt wird, und man 1344,17 auf Vollzeit raus bekommt,
beantwortet das deine Frage?? :)

Lg jilsi

Mit Kr4 fängt man meistens an als Exe...



Venus
Beiträge: 72
Registriert: Di 5. Dez 2006, 17:24

AW: Bezahlung nach AVR

Beitrag von Venus »

Hallo,

ob das so noch ist, weiß ich gar nicht. Der Ortszuschlag fällt doch zumindest in einigen Betrieben weg.

MA, die vorher nach dem alten AVR bezahlt wurden, bekommen das so auch weiter, aber bei Neueinsteigern ..., da würde ich mich genau erkundigen.

Viel Glück, VLG



kobold04
Beiträge: 7
Registriert: Di 25. Jul 2006, 12:40

AW: Bezahlung nach AVR

Beitrag von kobold04 »

Hallo!
Ich möchte mich gerne diesem Thema anschliessen und etwas Fragen da ich bei diesen ganzen Tabellen etc. auch nicht durchblicke.
Wer kann mir sagen wo ich als Altenpflegerin mit 10 Jahren Berufserfahrung als Bereichsleitung und stellv. PDL (im ALtenheim) eingestuft werde und um welchen Verdienst es sich handelt?
AVR Caritas



Blumentopf
Beiträge: 81
Registriert: Mo 11. Feb 2008, 14:15

AW: Bezahlung nach AVR

Beitrag von Blumentopf »

kennt jemand die genauen zahlen mit wieviel euro/h mehrarbeit, sonntags und samstagnachmittagsarbeit im avr beglichen werden? und wie hoch die avr sätze für krankheits und urlaubsgeld sind?

noch eine grundsätzliche frage zu den mitlerweile abgeschafften (?!) ortszuschlägen: was war deren bemessungsgrundlage?



ferdi
Beiträge: 994
Registriert: Di 10. Mai 2005, 18:55

AW: Bezahlung nach AVR

Beitrag von ferdi »

Hallo Blumentopf,

nur ver.di- Mitglieder haben Anspruch auf tarifliche Regelungen, nach früher BAT, jetzt TVöD. Da bekommst du deine Gehaltforderungen genau ausgerechnet.
So genau können wir das hier nicht zumal AVR vom TVöD abweicht.

ferdi



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