Arbeiten im amb. Pflegedienst

Alles zum Beruf Pflege was nicht mit der Pflege direkt zu tun hat.
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Sunflower
Beiträge: 120
Registriert: Do 18. Mär 2004, 18:53

RE: Arbeiten im amb. Pflegedienst

Beitrag von Sunflower »

Hallo Pedi....hmm, ich denke mal du wirst das machen was du in dem Lehrgang gelernt hast, also hauptsächlich Grundpflege schätze ich mal? Und von der Behandlungspflege kannst du die Dinge machen, die dir eine AP "beigebracht" hat und sich davon überzeugt hat, das du es richtig und eigenständig durchführen kannst. Also, bei uns is es jedenfalls so, aber ob's dafür rechtliche Grundlagen gibt, weiß ich leider nicht....Als Arzthelferin wirst du wie eine Helferin angesehen, insofern ändert das nicht viel, nur das du natürlich BZ-Messen, und so ne Sachen scho kannst...Hast du denn schon angefangen bei dem Pflegedienst zu arbeiten?
LG
Sunflower



t-rex
Beiträge: 474
Registriert: Fr 18. Mär 2005, 10:52

RE: Arbeiten im amb. Pflegedienst

Beitrag von t-rex »

Ich habe auch bei uns nachgefragt, und du darfst nach guter Einarbeitung, nicht nur Grundpflege sondern auch Behandlungspflege ( Injektionen, VW usw.) verrichten.
Hilft dir das weiter?
8) gruß siese 8)


:liebe verliebt und verheiratet :evil:

Sven
Beiträge: 33
Registriert: Fr 6. Mai 2005, 23:01

RE: Arbeiten im amb. Pflegedienst

Beitrag von Sven »

Selbstverständlich darfst Du alles, was Du während der Ausbildung zur Arzthelferin erlernt hast, auch beim amb. Pflegedienst durchführen. Schließlich hast Du ja ein Examen abgelegt und somit Deine Ausbildung positiv beendet. Zusätzlich kannst Du weitere Dinge unter Aufsicht des entsprechend qualifizierten Fachpersonals erlernen (z.B. Dekubitusversorgung ) und darfst diese dann auf Grund Deiner "materiellen Qualifikation" (falls diese Dir zugestanden wird) auch durchführen.
Sven



ferdi
Beiträge: 994
Registriert: Di 10. Mai 2005, 18:55

RE: Arbeiten im amb. Pflegedienst

Beitrag von ferdi »

Aus Euren Antworten schließe ich, das ist mal wieder eine Angelegenheit die in jedem Bundesland anders geregelt ist.

Hier, NRW, ist es so wie "Gast" es sagt. Die Krankenkassen zahlen nach 3 Leistungsstufen. Artzhelferinnen, KPH´s und APH´s dürfen alles was unter die Leistungsstufe 1 fällt. Dazu gehört auch die Wundversorgung (z.B. Dekubitus) Grad I.
Medikamente geben darf auch eine angelernte Pflegkraft (keine medizinischen Kenntnisse) wenn der Kunde ansonsten nur im Rahmen der Pflegversicherung versorgt wird. Vorrausgesetzt die Pflegefachkraft hat den Tages- Wochendispenser gestellt. Medi stellen dürfen AH, APH und KPH auch.
Es ist nicht leicht alles auseinander zu dröseln. In den Altenheimen (hier) dürfen sie nichts der Gleichen. Da sind sie nur bessere ungelernte.

Bundeseinheitlich ist, die Pflegedienste schließen mit den Krankenkassen einen Versorgungsvertrag/Leistungsvertrag ab. In diesem Vertrag ist jeder, angefangen bei der PDL namendlich und mit Berufsbezeichnung aufgeführt. Da ist auch genau aufgeführt was Pflegekräfte dürfen wenn die und die Vorraussetzung da ist. Was Pflegehilfskräfte (dazu gehören auch AH) dürfen und wer nur von Pflegefachkräften versorgt werden darf.

Mein Rat: "Lass Dir, basierend auf den Versorgungsertrag, eine detailierte Stellenbeschreibung geben. Was muß ich, was darf ich?"

ferdi



Petra
Beiträge: 82
Registriert: So 7. Sep 2003, 20:59

Beitrag von Petra »

Hallo,

ich habe die Erfahrung gamacht, dass eine Arzthelferin in der stationären Pflege nicht als Fachkraft zählt, in der ambulanten Pflege aber doch. Gibt es dafür eine Erklärung, oder kann der Träger der stationären Pflege es selbst bestimmen, wer Pflegefachkraft ist und wer nicht?

LG

Petra



Hohenstein
Beiträge: 992
Registriert: Fr 7. Jan 2005, 16:09

RE: Arbeiten im amb. Pflegedienst

Beitrag von Hohenstein »

huhu Glückwunsch zu der Stelle.
Ich lerne KPH und weiß auch net genau was ich machen darf und was nicht später.
Meine Lehrerin meint, das ist nicht genau rechtlich festgelegt und ist von KH zu KH un terschiedlich und so auch in der ambulanten Pflege, jeder Pflegedienst ist anders und bei jedem darf man als KPH mehr oder weniger.



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