Ab wann werde ich als Examinierte Kraft bezahlt

Alles zum Beruf Pflege was nicht mit der Pflege direkt zu tun hat.
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schäfchen
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Registriert: Fr 30. Sep 2005, 12:52

Ab wann werde ich als Examinierte Kraft bezahlt

Beitrag von schäfchen »

HI.

Ich habe da mal ein Problem. Vom hand werk kennt man ja das der ausbildungsvertrag nicht zum 31.08 endet sondern mit der bestanden Prüfung bzw. danach das normale gehalt bezahlt wird.
Wie is das nun in der alten Pflege? Unser Ausbildungsvertrag läuft bis 31.08.07 letzte Prüfung ist am 17.07.07 und Exsamensfeier am 27.07.07. Müsste ich dann nicht ab den 28.07 als Examinierte kraft bezahlt werden?

Wie is das geregelt? Gibt es dafür ein Gesetz? Wir war des bei denen die in bayern 2003 bis 2006 Prüfung gemacht haben?

Danke für die antwort und die beschäftigung mit dem Thema



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Colopista
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Registriert: Sa 2. Jun 2007, 12:11

AW: Ab wann werde ich als Examinierte Kraft bezahlt

Beitrag von Colopista »

hi schäfchen

ist doch klar, dein vertrag läuft zum 31.8.07 aus das heißt: ab dem 1.9.07 bist du examiniert, ab da gibt vielleicht richtig viel kohle. vorher arbeitest du eben als schülerin weiter.
gruß colopista



schäfchen
Beiträge: 44
Registriert: Fr 30. Sep 2005, 12:52

AW: Ab wann werde ich als Examinierte Kraft bezahlt

Beitrag von schäfchen »

Danke Colopista

Habe halt gedacht weil`s im Handwerk anders ist ist es vieleicht auch in dieser ausbildung ähnlich. Dann Is ja ok habe eh noch genug überstunden.



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chrissy
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Registriert: Fr 23. Sep 2005, 20:31

AW: Ab wann werde ich als Examinierte Kraft bezahlt

Beitrag von chrissy »

Ich muss dich korrigieren,

Die letzte Prüfung bzw. die Examensfeier ist am 27.7. Mit demBestehen der letzten Prüfung ist diwe Ausbildung bereits beendet und die Feier ist nur noch Formsache. Schäfchen ist also ab spätestens 28.07. als exam Kraft zu bezahlen .
So wurde es mir erklärt und ich wurde auch mit dem Tag der letzten Prüfung als Exe bezahlt obwohl die Ausbildung noch 4 Wochen länger geplant war.

LG

chrissy


Wer sich nicht wehrt - lebt verkehrt :p rost

Jeanette
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Registriert: Mo 13. Nov 2006, 20:34

AW: Ab wann werde ich als Examinierte Kraft bezahlt

Beitrag von Jeanette »

hallöle,
bei uns werden die schüler erster nach ausbildungsvertragsende bezaht, den rest bis dahin bekommen sie schülergehalt
lg jeanette



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Christl
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Registriert: Mi 25. Jan 2006, 22:01

AW: Ab wann werde ich als Examinierte Kraft bezahlt

Beitrag von Christl »

Schäfchen ist also ab spätestens 28.07. als exam Kraft zu bezahlen .
Muss dir wiedersprechen. Wenn in dem Ausbildungsvertrag nichts dergleichen steht, hat Schäfchen keinerlei Anspruch auf Bezahlung als Fachkraft. Schliesslich hat Schäfchen mal eine Vertrag unterzeichnet, in dem ein Vertragsende klar definiert ist...

Bei meiner ersten Berufsausbildung (handwerklicher Bereich) hat mich mein Ausbildungsbetrieb auch nach Beendigung der praktischen Prüfung wie einen Gesellen bezahlt. Aber auch dafür gab es für mich keinerleich rechtliche Ansprüche, das ist jedem Ausbildungsbetrieb freigestellt, ob er das machen will oder nicht. Dafür gibt es schliesslich die Ausbildungsverträge...

Gruss Christl


Beurteile niemanden, ehe du nicht an seiner Stelle gestanden hast

schäfchen
Beiträge: 44
Registriert: Fr 30. Sep 2005, 12:52

AW: Ab wann werde ich als Examinierte Kraft bezahlt

Beitrag von schäfchen »

Hi.
Noch mal zu demThema. Weis jemand von euch wo man sich darüber informieren kann oder wo das im Gesetz steht und ob vieleicht jemand einen Link kennt. Weil meine evtl. zukünftige chefin meinte das sie ihre Schüler auch entweder aus stellt oder als Examiniertekraft bezahlt und das das ncith anderes gehen würde. Ich weis jetzt gar nichts mehr in der Schule brauch ich mich net zu informieren weil die wissen ja meist weniger als man selbst.

Danke nochmal für eure Informationen



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orlini
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Registriert: Do 21. Jul 2005, 17:08

AW: Ab wann werde ich als Examinierte Kraft bezahlt

Beitrag von orlini »

Hallo,

ich habe morgen meine letzte Prüfung. Arbeite im ambulanten Pflegedienst. Obwohl ich eigentlich mit der Ausbildung fertig bin, habe ich noch laut Vertrag 7 Wochen als Azubi zu walten. Das heißt, ich darf keine Leistungsnachweise unterschreiben, und nicht alleine auf Tour gehen. Das hat alles rechtliche Aspekte. Erst wenn ich mein Examen und die Erlaubnis zur Berufsbezeichnung habe, werde ich als vollwertige exam. Kraft angesehen und bezahlt.
Gesetze in Deutschland sind kompliziert. manchmal verstehe ich den Sinn nicht genau! Die machen einen das Leben ganz schön schwer.

gruß orlini



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Colopista
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AW: Ab wann werde ich als Examinierte Kraft bezahlt

Beitrag von Colopista »

Hallo Schäfchen

habe, statt auf meine praktische Prüfung zu lernen, mich schlau gemacht.(Kann ja nicht schaden). Allso: im Klie steht: Berufsrecht, Altenpflegegesetz vom 17. 11.2000, unter §4 Zitat: Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung drei Jahre.

gruß colopista



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Tish
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Registriert: Fr 6. Jul 2007, 17:03

AW: Ab wann werde ich als Examinierte Kraft bezahlt

Beitrag von Tish »

Bei uns ist es (leider) genauso und darauf freuen die Betriebe sich natürlich gewaltig! Einige Wochen noch zusätzliche Examinierte zu haben, die für Schülergehalt arbeiten. Traurig, aber wahr. Dann haben sie ja jetzt etwas, wofür sie investiert haben.
Allerdings war es bei uns ganz unterschiedlich. Bei einigen stand im Vertrag, dass die Ausbildung mit beenden der Prüfung endet und bei anderen erst wenn die vollen 3 Jahre um sind.



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ebel
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AW: Ab wann werde ich als Examinierte Kraft bezahlt

Beitrag von ebel »

Hallo Schäfchen,
auch wenn Du meinst, die in der Schule wissen dazu weniger ...
Kohle wie Examiniert bekommst Du erst, wenn Du einen Arbeitsvertrag als Examinierte hast. Deine bestandene Prüfung reicht alleine nicht. Wenn Du einen Arbeitgeber findest, der Dich als Examinierte ab 1.8. einstellt und dann Du einen Auflösungsvertrag für Deinen Ausbildungsvertrag erhältst mag es gehen. Obwohl der Gesetzestext halt von "Die Ausbildung dauert drei Jahre" diese Möglichkeit (anders als bei der Krpfl. - wo das offen ist) in eine Grauzone verweist.
Aber unsere Schüler haben in den Wochen nach der Prüfung bis Ausbildungsende Urlaub, feiern Überzeiten ab oder arbeiten etwas "lockerer" - sprich, sie genießen die letzten "sorglosen" Tage, wo sie nicht vollverantwortlich arbeiten. Was drängt Dich so? Nur die Kohle? Oder die Ungerechtigkeit für Schülergehalt voll ranklotzen zu müssen?
Gruß
ebel



schäfchen
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Registriert: Fr 30. Sep 2005, 12:52

AW: Ab wann werde ich als Examinierte Kraft bezahlt

Beitrag von schäfchen »

Hi Ebel.

Was mich so ankotz is einfach nur das ich im mom 116 Überstunden habe und nach dem august vermutlich immer noch 60 h habe und des kotzt mich ma ultra an weil ich sie net abfeiern darf sondern mir aus bezahlen lassen müss und des für 5,30 die h plus die abzüge also bleib ja fast gar nciths mehr da war für mich die fahrt zum Arbeitsplatz teuere als überhaupt was. und des ärgert mich einfach. Weil finde des einfach nur aus nutzung eines Schülers. Hätte ich gewusst wie es am ende läuft hätte ich mir bestimmt net so den Arsch auf gerissen für Betrieb und hätte noch in meiner Freizeit z.B bewohner Bad geschmückt mit meinen eigenen Materialenen. Mich ärgert net das ich bis 31. 08 arbeiten muss sonder des aussen herum.



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-Felicitas-
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Registriert: Sa 22. Jul 2006, 04:41

AW: Ab wann werde ich als Examinierte Kraft bezahlt

Beitrag von -Felicitas- »

hdfhdfhf
Zuletzt geändert von -Felicitas- am Di 2. Mär 2010, 19:40, insgesamt 1-mal geändert.



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ebel
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AW: Ab wann werde ich als Examinierte Kraft bezahlt

Beitrag von ebel »

Hallo Schäfchen,
ich kann Deine Wut verstehen. 116 Überstunden sind ja volle 3 Wochen!
Ich würde wohl mit der HL verhandeln und abfeiern ... oder arbeitest Du danach weiter im gleichen Heim?
Rechtlich sitzt Du leider immer am kürzeren Hebel. Dein Vertrag ist erst mal bindend. Und Überstunden (sofern Du als Schüler überhaupt Überstunden machen darfst) die Du als Schüler angesammelt hast, kannst Du auch nur zum Schülergehalt ausbezahlt bekommen. Und auch nicht in die Zeit als Examinierte mitnehmen. Das ist echt "zum Mäuse melken".
Wenn Du gut verhandeln kannst, versuche, die drei Wochen Überstunden frei zu bekommen und mach in der Zeit einen Nebenjob. Oder genieße den Sommer ...
Aber der Wunsch, in der Zeit voll zu arbeiten und volle Kohle zu bekommen und dann noch Deine Überstunden im Laufe Deines Lebens als exam PK abzufeiern ... wirst Du wohl leider abschminken müssen.
Schade (und sehr ärgerlich :mad: )
Gruß
ebel



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demmel
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Registriert: Di 23. Jan 2007, 10:27

AW: Ab wann werde ich als Examinierte Kraft bezahlt

Beitrag von demmel »

Als examinierter Fachkraft gilts Du erst, wennn Deine Ausbildungsvertrag ausgelaufen ist. Steht übrigens auch auf der Urkunde (zumindest auf meiner) ab wann Du dazu berechtigt bist die Berufsbezeichnung Altenpflegerin zu tragen. Habe meine Ausbildung letztes Jahr im September beendet. Altenpflegerin darf ich mich offiziell aber erst seit dem 01.10.06 nennnen...........


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KleeneAnci
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AW: Ab wann werde ich als Examinierte Kraft bezahlt

Beitrag von KleeneAnci »

Hi,

wie orlini schon geschrieben hat - erst mit der Urkunde bist Du eine examinierte Karft - vorher dürftest Du bei uns im ambulanten Dienst auch gar nicht anfangen! Darum ist es auch so wichtig, das gleich nach bestander Prüfung Deine Unterlagen eingereicht werden, so dass Du schnellstmöglichst die Urkunde bekommst!

LG, Anci


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demmel
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Registriert: Di 23. Jan 2007, 10:27

AW: Ab wann werde ich als Examinierte Kraft bezahlt

Beitrag von demmel »

erst mit der Urkunde bist Du eine examinierte Karft
Das kann man auch falsch verstehen. Auf der Urkunde, wie schon beschrieben steht ein Datum ab wann sie gültig ist und nach diesem Datum ist sich zu richten. Und da wird das Datum draufstehen, ab da an, wo man sich in keinem Ausbildungsverhältnis befindet. Die Urkunde bekommst man ja nicht erst ab dem Tag der offiziellen "Zulassung", sondern beim Abschluss verliehen und der ist in der Regel 1-2 Wochen vorher manchmal auch eher.


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schäfchen
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Registriert: Fr 30. Sep 2005, 12:52

AW: Ab wann werde ich als Examinierte Kraft bezahlt

Beitrag von schäfchen »

Hi.
Danke für eure Stellung nahme. Mir geht es mit lehr weile schon gar nimmer so darum das ich noch bis 31.08 arbeiten muss hab ich verstanden is laut Altenpflegegesetz laut Tarifvertrag und laut Ausbildungsvertrag halt so. Aber die überstunden will ich abfeiern und mir nicht ausbezahlen lassen weil ich des eine unverschämtheit finde. Naja. Schüler dürfen eigentlich keine überstunden machen da habt ihr schon recht. Aber laut tarifvertrag:
"(3) Eine über die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist nur ausnahmsweise zulässig."
d.h. für mich das ich mit 116 h in ausnahmefällle eingesprongen bin und es damit rechtens wäre. Aber leider steht in dem Tarifvertrag nichts wie diese ausnahmsweise mehr geleistete Zeit abgegolten wird.

Naja schau ma mal was ich morgen erreiche.
Tschau und danke für`s zuhören und eure antworten



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