Forum für Fragen von Pflegekräften aus dem Arbeits- oder Tarifrecht, aktuelle Urteile etc.
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In solchen Dingen ist Dein Arbeitsvertrag maßgebend.
Wenn dort eine Regelung von "Wunschfrei" zu finden ist, welche nicht von betrieblichen Notwendigkeiten außerkraft gesetzt werden darf, hast Du Veranlassung Einspruch zu erheben.
Da ich mir allerdings einen solchen Arbeitsvertrag schwerlich vorstellen kann, empfehle ich Dir, Deine PDL zu bitten, den Dienstplan so früh wie möglich zu erstellen. Dann kannst Du Deine privaten Termine danach ausrichten oder ggf. mit Deinen Kollegen über Tausch verhandeln. (Aber Achtung : Tauschen muss von der PDL in jedem einzelnen Fall genehmigt werden !)
Basiert der gesamte Dienstplan auf geregelten Arbeits- und Freizeiten? Oder legt die PDL willkürlich das Frei jedes Mitarbeiters fest?
Ja, und dann gibt es noch das gesicherte Frei aus dem System! Es ist schade, dass gerade auch dann, wenn dies von AG angeboten wird, meist von AN abgelehnt wird.
Meine Mitarbeiter wissen bereits im Januar, wann sie im Dezember frei haben. Das gilt für das ganze Jahr. So kann auch Familienleben geplant werden!
Im Übrigen hat ja der MA mind. 13 Wochenenden im Jahr Frei, hier gilt Arbeitsrecht! Da sage ich nur: Wer sich in einem Arbeitsvertrag darauf einläßt, Verhandlungsmasse des AG zu sein, ist selbst schuld, wenn er gar nichts mehr planen kann. Auch das Frei sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein. Wir beweisen seit nunmehr 25 Jahren, dass es auch anders geht!
Und komme mir niemand mit neuen Problemstellungen für diese simple Lösung. Die wurden schon alle durchgekaut.
Ein Mensch existiert nicht - er lebt!
Keiner ist so blind wie der, der nicht sehen will.
Ich vertrete nicht immer die herrschende Meinung - aber ich habe eine Meinung!
Einer sucht für ein Problem eine Lösung - ein Anderer sucht für eine Lösung ein Problem
Meine Mitarbeiter wissen bereits im Januar, wann sie im Dezember frei haben. Das gilt für das ganze Jahr. So kann auch Familienleben geplant werden!
womit ja wohl bewiesen ist, das es funktionieren kann. (biete doch mal kurse an)
leider ist auch bewiesen, das PDL/HL nicht gleich PDL/HL ist. - wie sagte man früher in der schule??? 6 - setzen
@Petra ich weiss, hilft dir nicht - aber wisse.... es geht auch anders.
liebe grüsse
ich lebe mein leben in wachsenen ringen, die sich um die dinge ziehen - den letzten werde ich wohl nicht erringen - aber versuchen will ich ihn. MGorki
Jeder der will, kann sich bei mir informieren.
Besser ist allerdings, wenn man sich vor Ort davon überzeugt, dass meine Worte stimmen, d. h. sich mit meinen Mitarbeitern unterhält, ggf. mal einen Tag sie einfach begleitet.
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Einer sucht für ein Problem eine Lösung - ein Anderer sucht für eine Lösung ein Problem
Hallo ,ich bin neu hier ich arbeite in einem Pflegeheim und bin im Moment nicht gerade sehr motiviert,uns wurde das wunschfrei im letztem Jahr schriftlich gestrichen da zu viele Mitarbeiter oft am selben WE wunschfrei hatten und der Dienst nicht abgedeckt war , unsere wbl hat aber beim Team Gespräch mit uns vereinbart das wir bei ihr Wünsche äußern dürfen ,da der Dienstplan aber noch von der pdl abgesegnet werden muss streicht uns die pdl unsere freien Tage dann wieder, wenn wir daraufhin etwas sagen heißt es man solle tauschen was aber selten funktioniert da bei uns Vollzeit Kräften auch noch die Stunden von 8 auf 6,5 reduziert wurden und wir fast täglich im Dienst sind ,was können wir tun?.Entschuldigung für die Rechtschreibung schreiben über Smartphone
. . . @Petra1970, ganz so willkürlich kann ein Dienstplan doch nicht erstellt werden. Es gibt da den § 106 GewO, in dem das Weisungsrecht des Arbeitgebers dargestellt ist. Was viele gern überlesen, sind die Wörtchen "nach billigem Ermessen".
Beispiel:
Wenn ich am 11. und 12. Februar gern frei haben möchte, weil Tante Lieschen Geburtstag hat und der Arbeitgeber verdonnert mich zum arbeiten, obwohl es möglich wäre, dann ist das Gutsherrenart und Willkür und kein billiges Ermessen.
Was nützt Dir dieses Wissen? Erst mal nix, denn da wird sich kaum jemand beeindrucken lassen, der solche Aushänge tätigt.
Möglichkeiten:
- Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung kontaktieren, wenn es so etwas bei Euch gibt, denn Dienstpläne unterliegen der Mitbestimmung.
- gibt es das nicht, dann ab zur Rechtsabteilung der Gewerkschaft, wenn Du Mitglied bist.
- trifft beides nicht zu, dann gibt es noch die Möglichkeit, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht (bitte keinen "Winkeladvokaten") kontaktieren, wenn Du eine gute Rechtsschutzversicherung hast.
Trifft alles dreies nicht zu, dann wüßte ich nur noch zwei Varianten. Eine davon ist, zu kündigen, wenn Du die Möglichkeit hast, woanders anzufangen. Die zweite Variante möchte ich lieber nicht öffentlich posten . . .
P.S.: um dieses billige Ermessen ausüben zu können, haben sich ja gerade sogenannte Wunschbücher, oder Wunschlisten bewährt. Natürlich - wenn an einem Wochenende 10 von 12 MA frei haben wollen - das geht dann nicht. Da muss der Arbeitgeber wiederum nach billigem Ermessen abwägen, ob der 67.Geburtstag von Tante Lieschen, oder der 90. Geburtstag von Opa Heinrich Vorrang hat . . .
Zuletzt geändert von Schwester Wolfgang am Sa 14. Jan 2017, 00:01, insgesamt 1-mal geändert.
Grund:Ergänzung
Seit es Menschen gibt, gibt es auch eine Lebensregel, deren Beachtung nicht nur ein fortwährendes, zufriedenstellendes Miteinander gewährleistet, sondern auch und besonders zur Erhaltung der Gesundheit und der Schaffenskraft beiträgt:
Sechs Tage sollst Du arbeiten und Dich um Deine Angelegenheiten kümmern, sie stehen unter Deiner freien Verfügung. Der siebente Tag gehört Dir nicht, er steht nicht zu Deiner freien Verfügung.
Wer diese Lebensregel beachtet, hat unschätzbare Vorteile. Wer sich darüber hinweg setzt, wird auch an allem anderen was auszusetzen haben. Wenn jeder nur macht, was ihn beliebt, hört er auf, das Ganze zu sehen. Die Folgen sind unabsehbar.
Zuletzt geändert von johannes am Sa 14. Jan 2017, 18:22, insgesamt 1-mal geändert.
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