Wieviele Arbeitstage am Stück zulässig ???

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Yedabah 79
Beiträge: 6
Registriert: So 12. Apr 2015, 10:17

Wieviele Arbeitstage am Stück zulässig ???

Beitrag von Yedabah 79 »

Ich hab diesbezüglich mal eine Frage.
Wir arbeiten im 7 Tage Dienst 7 Tage frei Zyklus. Die Meisten von uns haben eine Monatsstundenzeit von 60-80 Std. Es teilen sich immer 2 Mitarbeiter eine Tour.
Jetzt ist mein "Gegenpart" krank und ich habe heute den 18.Tag gearbeitet....mein Dienst, dachte ich, endet kommenden Freitag, also nach 21 Tagen Dienst am Stück. Soweit so gut, kann ja mal vorkommen. Heute hing der Dienstplan für Mai und laut dem haben ich nicht frei, sondern durchgehend Dienst bis einschließlich 15.05. - Summa sumarum 5 Wochen am Stück ohne frei....hab gefragt, ob das denn wohl ihr ernst sei. Meine Kollegin ist vorerst bis zu dem Datum krank.....
Antwort war, dass ich vergangenes Jahr wegen einer Knie OP ja auch 6 Wochen krank war und meine Kollegin ja auch die 6 Wochen durch gearbeitet hätte.
Meine Frage: Wie lange am Stück MUSS ich arbeiten, ab wann kann ich mich weigern??? gehe nämlich jetzt schon auf dem Zahnfleisch und hab keine Kraft mehr



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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: Wieviele Arbeitstage am Stück zulässig ???

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . das geht ja nun mal gleich gar nicht! Das ist astrein ein Abwälzen des unternehmerischen Risikos auf die Arbeitnehmer!
Normalerweise ist nach 12 Tagen Feierabend, denn laut § 11(3) ArbZG ist innerhalb von 2 Wochen der Ausgleichstag für einen gearbeiteten Sonntag zu gewähren, ohne wenn und aber. Da dieser Ausgleichstag nicht auf einem Sonntag gewährt werden darf, ist also nach 12 Tagen Ruhe (der 13.Tag ist der Ausgleichstag und der 14. ist ein Sonntag).
Bei exzessivem und bösartigem Auslegen dieser Regel könnten unter Umständen einmalig (z.B. nach Urlaub, oder bei Neubeginn) auch 19 Tage möglich sein, weil die Regelung des ArbZG ja besagt "innerhalb eines den Beschäftigungszeitraum einschließenden Zeitraum von 2 Wochen". Das bedeutet, dass man den freien Tag für den Sonntag auch schon vorher geben könnte. Nur: welcher vernünftige Arbeitgeber macht das? Denn wenn der Arbeitnehmer nach dem vorher gewährten Freizeitausgleich erkrankt, hat der Arbeitgeber Pech. Den freien Tag hätte man erhalten, ohne Arbeitsleistung an anderer Stelle zu erbringen. Da müsste der Arbeitgeber als Baby schon mit dem Klammersack gepudert worden sein . . .

P.S.:
Die Kunst der Mitarbeiterführung besteht immer noch darin, die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass sie die dabei entstehende Reibungshitze als Nestwärme empfinden . . .

P.P.S.: Möglichkeiten:
- Das Gespräch mit der Leitung suchen und darauf hinweisen (evtl. den Text abkopieren und vorhalten)
- Ganz fix zu einem Anwalt für Arbeitsrecht (wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast), oder zur Rechtsabteilung der Gewerkschaft (wenn Du Mitglied bist). Mitunter reicht ein freundlicher und kompetenter Anruf, oder Brief eines solchen Menschen, um die Leitung zur Umkehr zu bewegen . . .



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