Wieder neue Regelung des AG

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Hanna
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Wieder neue Regelung des AG

Beitrag von Hanna »

Liebe Kollegen,
wir haben durchweg 12 STd. Schichten,andere Arbeitszeiten gibt es nicht.
Nun arbeiten die 450 € Kräfte in der Regel 3x im Monat.
Bisher war es so, dass man bei einem Krankheitstag ( also man steht 3x auf dem Dienstplan und war an einem dieser Tage krank ) diese 12 Std. als K angerechnet bekam.

Niemand meldet sich gerne krank wenn man nur 3x im Monat arbeitet.

Die neue Regelung sieht vor, dass man für diesen Dienst nur noch 1,7 Std gutgeschrieben bekommt. ( die fiktive tgl. Arbeitszeit in 3 Monaten)
Daraus folgt,dass man unweigerlich mit Minusstd. aus dem Monat geht. Ist das rechtens?
Ich war immer der Meinung durch K darf kein Minus entstehen.
Frage: wo kann man dies im Gesetz nachlesen und wie wird das in eurem Betrieb gehandhabt?

Danke fürs lesen

H a n n a



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Lilli2710
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AW: Wieder neue Regelung des AG

Beitrag von Lilli2710 »

Schau mal ... vllt trifft da ja schon etwas auf dich zu ?

*KLICK*



Hanna
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AW: Wieder neue Regelung des AG

Beitrag von Hanna »

Danke Lilli 2710, dass ist schon mal eine Ausgangspunkt.
Leider beantwortet es nicht wie man das bei 450€ Kräften handhabt, die sind ja nicht 3 Wochen krank geschrieben, würden ja auch nichts bekommen,denn die arbeiten nur 3x im Monat. Es geht um den Zeitraum wenn man einen Dienst ausfällt. Aber die Aussage,dass man die Std. so gut geschrieben bekommen muss wie auf dem Dienstplan eingetragen ist schon mal gut-Voraussetzung die gilt auch im Mini Job.

LG

Ha n n a



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Schwester Wolfgang
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AW: Wieder neue Regelung des AG

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . dann schau mal ins TZBefrG, §4(1) - da steht was über ein Diskriminierungsverbot und im §2 des gleichen Gesetzes ist ausgeführt, dass auch geringfügige Beschäftigung einen Arbeitnehmerstatus hat, folglich gilt alles, was für Vollzeit-AN gilt, auch für Teilzeit-und Minijob - alles andere wäre eine ungesetzliche Diskriminierung . . .



Hanna
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AW: Wieder neue Regelung des AG

Beitrag von Hanna »

Danke Sr. Wolfgang, die andere Baustelle ist,dass auch die Voll u. TZK ihre Std. gekürzt bekommen, angerechnet werden für den 12 Std. Dienst auch nur 8 oder weniger Std.,aber dies durchgängig solange eine Krankmeldung vorliegt.
Bei den 450€ Kräften,die in der Regel nur 3x im Monat arbeiten werden nur die durch Krankheit ausgefallenen Dienste mit 1,7 Std, nicht die Tage die man wirklich AU ist berechnet, so wurde es bei der Besprechung gesagt.
Das hieße praktisch bei drei ausgefallenen 12 Std. Schichten würden am Ende eines Monats 5,1 Std als Arb.Zeit eingetragen.

Das hier Geschriebene bezieht sich auf gültige laufende Dienstpläne.

Gruß
H a n n a
Zuletzt geändert von Hanna am So 12. Okt 2014, 20:39, insgesamt 1-mal geändert.



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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: Wieder neue Regelung des AG

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . ja sagts einmal, habt Ihr denn keinen Betriebsrat, Mitarbeitervertretung, oder ähnliches? Sonst bleibt in der Sache nur jedem einzelnen der Weg zum Rechtsanwalt, oder zur Rechtsabteilung der Gewerkschaft . . .
Tja und was gesagt wird, muss ja nicht stimmen, oder?



erläuchtung
Beiträge: 148
Registriert: Mo 14. Mär 2011, 10:27

AW: Wieder neue Regelung des AG

Beitrag von erläuchtung »

[quote=""Hanna""]
...

Die neue Regelung sieht vor, dass man für diesen Dienst nur noch 1,7 Std gutgeschrieben bekommt. ( die fiktive tgl. Arbeitszeit in 3 Monaten)
...
[/quote]

Hallo Hanna,

habe Deinen Beitrag erst heut gelesen
... aber es wundert mich schon sehr, dass hier die fiktive tgl. AZ in 3 Monaten angegeben wird.

Jeder Dienstplan muß die zu leistende wöchentliche Arbeibstzeit deklarieren, zumindest aber auch bei Aushilfskräften die 'monatlichen' Soll - Stunden.

Dieses hieße für einen Monat :

12 h x 3 Tage = 36 h/Monat ;
wenn Du diese 36 h : 21 AT nimmst, kommst Du pro Tag auf ~ dieser 1,7 Std.

Bist Du beispielsweise Montag krank und im Dienstplan stehen gerade dann 12 h Arbeitszeit, so müßten diese dann auch komplett für diese 12 h als krank vom AG übernommen werden.

Wir haben viele Teilzeitkräfte, diese mitunter die unterschiedlichsten Stunden tgl. arbeiten.
Angerechnet werden hier jeweils diese Stunden, welche dienstplanmäßig geplant waren.


(p.S.: ....abgesehen davon,
3 Tage von jeweils 12 h im Monat -wahrscheinlich noch nicht einmal am Stück - ,da sollte schon eine wirklich ernsthafte Erkrankung vorliegen ;-) )

Im Zweifelsfall, den Weg von Schwester Wolfgang...



Martina62
Beiträge: 11
Registriert: Mi 14. Aug 2013, 11:00

AW: Wieder neue Regelung des AG

Beitrag von Martina62 »

[quote=""Schwester Wolfgang""]. . . ja sagts einmal, habt Ihr denn keinen Betriebsrat, Mitarbeitervertretung, oder ähnliches? Sonst bleibt in der Sache nur jedem einzelnen der Weg zum Rechtsanwalt, oder zur Rechtsabteilung der Gewerkschaft . . .
Tja und was gesagt wird, muss ja nicht stimmen, oder?[/quote]

Das frag ich mich allerdings auch! Sollte das nicht der Fall sein, würde ich euch empfehlen unebdingt einen zu gründen (Hilfe dazu gibts z.B. auf http://www.ifb.de/betriebsrat/). Ich selbst bin zwar nicht im Pflegebereich tätig, aber in der Firma bei uns gibts auch einen Betriebsrat und der kümmert sich im Normalfall um solche Fälle! Eventuell kann euch die Seite ja auch so paar Infos geben......

lg



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