Hallo, ich habe mal eine Frage
Arbeite seit 10 Jahren in einem kirchlichen KH, welches BAT Verträge führt aber noch einem speziellen Hausvertrag betreibt, der dem BAT angeschlossen ist.
Jetzt habe ich zum 31.12. gekündigt und fange am 1.1. sofort wieder in einem anderen kirchlichen KH an, welches auch BAT Veträge hat.
Weiß jemand ob die Klausel bis 31.03. trotzdem wirksam ist und ich das Weihnachtsgeld zurückzahlen muss? oder kann es aufgeteilt werden von beiden Arbeitgebern....
Im eigentlichen Hausvertrag, den ich unterschrieben habe, "damals", steht nichts bezüglich dessen drin.
Genauso versteh ich nicht laut BAT wäre ich im öffentlichen Dienst, aber Hausvertrag steht:
Ebenfalls Bestandteil dieses Hausvertrages sind die Anlagen SR2a und SR2c des BAT sowie der Zuwedungstarifvertrag für Angestellte und der Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Angestellte in der jeweils gültigen fassung- mit der Abweichung, dass als Anspruchsberechtigung nicht der öffentliche sondern der kirchliche Dienst Grundlage ist...
Weihnachtsgeld!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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AW: Weihnachtsgeld!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Hallo loreen!
Anscheinend gilt die kirchliche Fassung des BAT (BAT-KF), die - nach oberflächlicher Durchsicht - inhaltlich weitgehend mit dem TVöD übereinstimmt und lediglich an Besonderheiten kirchlicher Arbeitsverhältnisse angepaßt wurde. Da im BAT-KF keine Rückzahlungsklausel steht, wirst Du wohl auch nichts zurückzahlen müssen. Außerdem wechselst Du ja quasi nur den Arbeitgeber innerhalb der Kirche, was in den AVR, die andere kirchliche Einrichtungen anwenden, eindeutiger geregelt ist.
Gruß
Anscheinend gilt die kirchliche Fassung des BAT (BAT-KF), die - nach oberflächlicher Durchsicht - inhaltlich weitgehend mit dem TVöD übereinstimmt und lediglich an Besonderheiten kirchlicher Arbeitsverhältnisse angepaßt wurde. Da im BAT-KF keine Rückzahlungsklausel steht, wirst Du wohl auch nichts zurückzahlen müssen. Außerdem wechselst Du ja quasi nur den Arbeitgeber innerhalb der Kirche, was in den AVR, die andere kirchliche Einrichtungen anwenden, eindeutiger geregelt ist.
Gruß
Jutta und Peter
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