wechsel der kr
wechsel der kr
meine frage ist es richtig das ein neuer arbeitgeber von kr 5 auf kr 4 runter stufen darf???
also habe bei einem pflegedienst gearbeitet war da in kr 5 eingestuft nun habe ich in einem heim angefangen und sehe das man mich auf kr4 eingestuft hat ist das rechtens????
habe beim pflegedienst mit 42 jahren auf 75% gearbeitet lohsteuerklase 2 und 2 kinder gehabt und pie mal daumen 1600 netto verdient nun bin ich im heim habe wieder 75% lohsteuerklasse2 und 2 kinder drauf und verdiene nur noch ca. 1300 netto??????????????????????
weder der betriebsrat noch der neue chef kann mir helfen der betriebsrat ist nicht wissend und beim chef hiess es als ich nach der stufe frage es würde nicht in seinem ermessen liegen sondern an der lohnstelle da habe ich nachgefragt die meint nein da wäre der chef für zuständig, ach mein vertrag ist an bat angelehnt heisst es.
habe auch mal im haus(DRK) nach gefragt mir kann keiner helfen.
also habe bei einem pflegedienst gearbeitet war da in kr 5 eingestuft nun habe ich in einem heim angefangen und sehe das man mich auf kr4 eingestuft hat ist das rechtens????
habe beim pflegedienst mit 42 jahren auf 75% gearbeitet lohsteuerklase 2 und 2 kinder gehabt und pie mal daumen 1600 netto verdient nun bin ich im heim habe wieder 75% lohsteuerklasse2 und 2 kinder drauf und verdiene nur noch ca. 1300 netto??????????????????????
weder der betriebsrat noch der neue chef kann mir helfen der betriebsrat ist nicht wissend und beim chef hiess es als ich nach der stufe frage es würde nicht in seinem ermessen liegen sondern an der lohnstelle da habe ich nachgefragt die meint nein da wäre der chef für zuständig, ach mein vertrag ist an bat angelehnt heisst es.
habe auch mal im haus(DRK) nach gefragt mir kann keiner helfen.
Genieße das Leben ständig,denn du bist länger tot als lebendig!
AW: wechsel der kr
Hi Antje
Du hast also das Haus gewechselt?? Dann ist das schon rechtens. Würde ich woanders anfangen (Alter, Kinder, Tarif ähnlich wie bei dir) würde ich kaum das verdienen, was ich jetzt habe.
Einige Kollegen von mir ist das nämlich auch passiert beim wechseln.
Hast du dies im Vorfeld, also vor Vertragsunterzeichnung, nicht abgeklärt?
Zu meinem jetzigen Verdienst bin ich auf Grund meiner langen Betriebszugehörigkeit gekommen.
Ich weiß nur nicht was die niedrigste Stufe vom KR ist, in die man einsteigen müsste(Als Exe)..
Das du im Haus keine Auskunft darüber bekommst, finde ich schon merkwürdig..
Lg jilsi
Du hast also das Haus gewechselt?? Dann ist das schon rechtens. Würde ich woanders anfangen (Alter, Kinder, Tarif ähnlich wie bei dir) würde ich kaum das verdienen, was ich jetzt habe.
Einige Kollegen von mir ist das nämlich auch passiert beim wechseln.
Hast du dies im Vorfeld, also vor Vertragsunterzeichnung, nicht abgeklärt?
Zu meinem jetzigen Verdienst bin ich auf Grund meiner langen Betriebszugehörigkeit gekommen.
Ich weiß nur nicht was die niedrigste Stufe vom KR ist, in die man einsteigen müsste(Als Exe)..
Das du im Haus keine Auskunft darüber bekommst, finde ich schon merkwürdig..
Lg jilsi
AW: wechsel der kr
also ich weiss das wenn man gerade sein examen hat mit 4 anfängt und dann bei 3 jahren berufserfahrung auf 5 steigt , das ist mein stand kann ja sein das dies eine falsche info ist.......trotzdem verstehe ich diese runterstufung nicht bin ja schleißlich kein anfänger mehr sondern hab langjährige erfahrung
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AW: wechsel der kr
Wenn Du Du Deinen Arbeitsplatz wechselst zählen Deine Berufsjahre nicht mehr.
Es ist so wie es jilsi beschrieben hat .
LG
Es ist so wie es jilsi beschrieben hat .
LG
AW: wechsel der kr
Das stimmt so nicht, dass die Berufserfahrug nicht zählt, nur die Lebensaltersstufe gilt nicht mehr. Schau mal in den für Dich geltenden Tarifvertrag nach, in der AVR ist es jedenfalls so, dass die nachgewiesene Berufserfahrung von mind. drei Jahren zur Einstufung KR5 führt.
LG
mavler
LG
mavler
AW: wechsel der kr
[quote=""pegean""]Wenn Du Du Deinen Arbeitsplatz wechselst zählen Deine Berufsjahre nicht mehr.
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Kann mavler nur zustimmen. Das stimmt so nicht.
Ich habe auch meinen Arbeitsplatz gewechselt und die fällige Höherstufung bekommen.
Gruß
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Kann mavler nur zustimmen. Das stimmt so nicht.
Ich habe auch meinen Arbeitsplatz gewechselt und die fällige Höherstufung bekommen.
Gruß
AW: wechsel der kr
Dito...
Dann haben meine Kollegen wahrscheinlich auch nur Pech gehabt...
Lg jilsi
Dann haben meine Kollegen wahrscheinlich auch nur Pech gehabt...
Lg jilsi
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