Was kommt danach, ich weiß nicht weiter!
Was kommt danach, ich weiß nicht weiter!
Ich wende mich heute an Euch, da heute mein schwärzester Tag ist.
ich habe auch einen Fehler begangen. Kurz zur Schilderung:
Ich arbeite als Pflegehilfskraft. Von meinen Kollegen werde ich geschätz und pflegerisch kann man mir nichts vorwerfen, auch der Umgang mit den Bewohnern ist wirklich gut. Jetzt muss ich aber meinen Fehler gestehen. Ich habe einen Bewohner sehr ins Herz geschlossen. Er trinkt sehr viel, er ist einsam, hat niemanden außer seine Tochter, die einmal im Jahr vorbei schaut. Der HB hatte seinen Ausweis verloren und ich bin mit ihm in die Stadt gefahren und wir haben den Ausweis anfertigen lasse. Er sagte, wenn ich mal etwas auf dem herzen habe, dann kann ich immer zu ihm kommen. Ich war damals in einer schwierigen Situation und borgte mir 400,00 . Ich weiß soetwas macht man nicht. Er hat es auch wiederbekommen.
Heute musste ich zum Chef und hat mir gesagt, das ich nun einen Aufhebungsvertrag morgen einreichen soll. Der pflegedienstleiter hatte meinen Brief einfach vom Tisch des Bewohners mitgenommen und eine Meldung gemacht. er hat gesagt, wenn er mich gündikt, müsste er die Polizei einschalten das könnte als Erpressungsversuch ausgelegt werden und alles würde an die große Glocke kommen. wenn ich morgen einen Aufhebungsvertrag vonmeiner Seite aus abgebe, erhalte ich kein arbeitslosengeld. ich bin alleinerzeihned und habe drei Kinder.
ich liebe meine Arbeit und weiß, das es nicht richtig war. aber was nun? Eine Abmahnung wäre mir lieber gewesen. Was kann ich nun noch machen und kann der Chef von mir soetwas verlangen?
ich habe auch einen Fehler begangen. Kurz zur Schilderung:
Ich arbeite als Pflegehilfskraft. Von meinen Kollegen werde ich geschätz und pflegerisch kann man mir nichts vorwerfen, auch der Umgang mit den Bewohnern ist wirklich gut. Jetzt muss ich aber meinen Fehler gestehen. Ich habe einen Bewohner sehr ins Herz geschlossen. Er trinkt sehr viel, er ist einsam, hat niemanden außer seine Tochter, die einmal im Jahr vorbei schaut. Der HB hatte seinen Ausweis verloren und ich bin mit ihm in die Stadt gefahren und wir haben den Ausweis anfertigen lasse. Er sagte, wenn ich mal etwas auf dem herzen habe, dann kann ich immer zu ihm kommen. Ich war damals in einer schwierigen Situation und borgte mir 400,00 . Ich weiß soetwas macht man nicht. Er hat es auch wiederbekommen.
Heute musste ich zum Chef und hat mir gesagt, das ich nun einen Aufhebungsvertrag morgen einreichen soll. Der pflegedienstleiter hatte meinen Brief einfach vom Tisch des Bewohners mitgenommen und eine Meldung gemacht. er hat gesagt, wenn er mich gündikt, müsste er die Polizei einschalten das könnte als Erpressungsversuch ausgelegt werden und alles würde an die große Glocke kommen. wenn ich morgen einen Aufhebungsvertrag vonmeiner Seite aus abgebe, erhalte ich kein arbeitslosengeld. ich bin alleinerzeihned und habe drei Kinder.
ich liebe meine Arbeit und weiß, das es nicht richtig war. aber was nun? Eine Abmahnung wäre mir lieber gewesen. Was kann ich nun noch machen und kann der Chef von mir soetwas verlangen?
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- Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00
Langsam!
Hallo sumsum.
Zusätzliche Frage: Bist du Rechtsschutzversichert und/oder habt ihr eine Personalvertretung?
MfG DH
Zitat:
Geld allein macht nicht glücklich, aber es besser, in einem Taxi zu weinen als in der Straßenbahn. - Marcel Reich-Ranicki
Was für einen Brief?@sumsum
...Der pflegedienstleiter hatte meinen Brief einfach vom Tisch des Bewohners mitgenommen und eine Meldung gemacht....
Zusätzliche Frage: Bist du Rechtsschutzversichert und/oder habt ihr eine Personalvertretung?
MfG DH
Zitat:
Geld allein macht nicht glücklich, aber es besser, in einem Taxi zu weinen als in der Straßenbahn. - Marcel Reich-Ranicki
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Boden der Tatsachen
Hallo sumsum.
Nun wollen wir mal auf dem Boden der Tatsachen bleiben.
StGB § 253 Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
...
Ohne jetzt weiter auf den Tatbestand der Erpressung einzugehen, wird doch schon durch den Gesetzestext deutlich, dass dein Pflegedienstleiter übertreibt.
Mein Rat:
Nichts unterschreiben und abwarten. Trotzdem die MAV informieren.
MfG DH
Zitat:
Die Drohung ist stärker als die Ausführung. - Alte Schachspielerweiseheit
Nun wollen wir mal auf dem Boden der Tatsachen bleiben.
StGB § 253 Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
...
Ohne jetzt weiter auf den Tatbestand der Erpressung einzugehen, wird doch schon durch den Gesetzestext deutlich, dass dein Pflegedienstleiter übertreibt.
Mein Rat:
Nichts unterschreiben und abwarten. Trotzdem die MAV informieren.
MfG DH
Zitat:
Die Drohung ist stärker als die Ausführung. - Alte Schachspielerweiseheit
Danke für deine Antwort. Aber der Chef erwartet moregn den Aufhebungsvertrag. Wie soll ich mich verhalten, wenn ich wider runter muß?
Und wenn ich die MAV informiere, das weiß mein Chef gleich wieder. In der MAV ist auch der Pflegedienstleiter drin, der den Brief einfach dem Chef gezeigt hat. siehst du, ich drehe mich im Kreis.
Und wenn ich die MAV informiere, das weiß mein Chef gleich wieder. In der MAV ist auch der Pflegedienstleiter drin, der den Brief einfach dem Chef gezeigt hat. siehst du, ich drehe mich im Kreis.
Hallo,
was ist denn mit dem Heimgesetz, welches untersagt Geschenke anzunehmen und wenn dann nur geringfügige Geschenke??
Dieses Gesetz wurde doch gemacht um die alten Menschen zu schützen, wenn man sich Geld von den alten Menschen leiht hat das doch eigentlich den gleichen Effekt!?
Es geht ja eigentlich darum dass die zu Pflegenden nicht käuflich sind und die BW sich keine zusätzliche Leistung erkaufen können um einen Vorteil zu bekommen. Durch die freundliche Ausleihe an sumsum hat meiner Meinung aber einen Vorteil erkaufen können.
@ Sumsum
ich würde versuchen nochmal mit der PDL zu sprechen und darlegen dass du dieses Bewusstsein in dem Moment nicht hattest. Du hast das Geld wie du sagst ja schon zurück bezahlt, vielleicht reicht auch eine Abmahnung aus.
Ich drücke dir die Däumchen
was ist denn mit dem Heimgesetz, welches untersagt Geschenke anzunehmen und wenn dann nur geringfügige Geschenke??
Dieses Gesetz wurde doch gemacht um die alten Menschen zu schützen, wenn man sich Geld von den alten Menschen leiht hat das doch eigentlich den gleichen Effekt!?
Es geht ja eigentlich darum dass die zu Pflegenden nicht käuflich sind und die BW sich keine zusätzliche Leistung erkaufen können um einen Vorteil zu bekommen. Durch die freundliche Ausleihe an sumsum hat meiner Meinung aber einen Vorteil erkaufen können.
@ Sumsum
ich würde versuchen nochmal mit der PDL zu sprechen und darlegen dass du dieses Bewusstsein in dem Moment nicht hattest. Du hast das Geld wie du sagst ja schon zurück bezahlt, vielleicht reicht auch eine Abmahnung aus.
Ich drücke dir die Däumchen
Rechthaben ist erst eine Kunst; wenn auch die anderen glauben, dass mans hat!
- Marcell
- Beiträge: 2383
- Registriert: Sa 11. Aug 2001, 16:35
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Hallo
Aber hat der Pflegedienstleiter nicht auch eine Straf Tat begangen in dem er den Brief gelesen hat der ihn nicht gehört? Zudem hat er den ja auch noch mit gehen lassen. Ich würde den Aufhebungs Vertrag nicht abgeben und erstmal abwarten was kommt. So wie du es schilderst hat der Mann ja noch alle Sinne beisammen.
Grüße
Marcell
Aber hat der Pflegedienstleiter nicht auch eine Straf Tat begangen in dem er den Brief gelesen hat der ihn nicht gehört? Zudem hat er den ja auch noch mit gehen lassen. Ich würde den Aufhebungs Vertrag nicht abgeben und erstmal abwarten was kommt. So wie du es schilderst hat der Mann ja noch alle Sinne beisammen.
Grüße
Marcell
Der Bewohner ist vollkommen geschäftsfähig. Ich mußte mir nur sagen lassen, das er trinkt! Das weiß ich wohl alleine. Ich habe den Pflegedienstleiter das heute gefragt, wo er sich das Recht rausnimmt, den Brief mitzu nehmen.
Ich habe echt Angst, was morgen auf mich drauf zu kommt. Ist das eigentlich wirklich ein fristloser Kündigungsgrund? Wir dürfen ja keine Geschenke und Gelder annehmen, ich weiß das alles selber. Verdammt ich weiß wirklich nicht mehr weiter!
Ich habe echt Angst, was morgen auf mich drauf zu kommt. Ist das eigentlich wirklich ein fristloser Kündigungsgrund? Wir dürfen ja keine Geschenke und Gelder annehmen, ich weiß das alles selber. Verdammt ich weiß wirklich nicht mehr weiter!
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- Beiträge: 2083
- Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00
Im Kreis drehen
Hallo sumsum.
Du gehst zu ihm. Wenn er eine Kündigung, einen Aufhebungsvertrag oder eine Unterschrift haben will, erklärst du ihm, dass du dich erst von einem Rechtsanwalt beraten lassen willst (Du kannst ggf. Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen s. Link unten) . Er solle eben tun, was er für richtig hält.
http://www.arbg-siegen.nrw.de/aufgaben/ ... shilfe.pdf
MfG DH
Zitat:
Für freie Menschen sind Drohungen wirkungslos. - Unbekannt
Du gehst zu ihm. Wenn er eine Kündigung, einen Aufhebungsvertrag oder eine Unterschrift haben will, erklärst du ihm, dass du dich erst von einem Rechtsanwalt beraten lassen willst (Du kannst ggf. Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen s. Link unten) . Er solle eben tun, was er für richtig hält.
http://www.arbg-siegen.nrw.de/aufgaben/ ... shilfe.pdf
MfG DH
Zitat:
Für freie Menschen sind Drohungen wirkungslos. - Unbekannt
gerade weil auch dein PDL einen Fehler begangen hat solltest du versuchen nocheinmal mit ihm zu sprechen, wir sind alle nur Menschen und machen Fehler, wichtig ist sie sich selbst einzugestehen. Wenn du deine Lage vernünftig darlegst und um die Abmahnung bittest??? Einen Versuch ist es doch alle mal wert.
Bis morgen werden sich die Gemüter beruhigt haben so dass ein Gespräch vielleicht möglich ist.
Versuch es nicht ganz so schwarz zu sehen, vielleicht gibt es ja einen anderen Weg als die Kündigung.
Bis morgen werden sich die Gemüter beruhigt haben so dass ein Gespräch vielleicht möglich ist.
Versuch es nicht ganz so schwarz zu sehen, vielleicht gibt es ja einen anderen Weg als die Kündigung.
Rechthaben ist erst eine Kunst; wenn auch die anderen glauben, dass mans hat!
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- Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00
Verhältnismäßigkeitsprinzip
Hallo andrea.
MfG DH
Zitat:
Immer sind es die Schwächeren, die nach Recht und Gleichheit suchen, die Stärkeren aber kümmern sich nicht darum. - Aristoteles
Die Vorschrift mag u.a. verletzt worden sein. Strafrechtlich ist da aus meiner Sicht aber nicht viel zu holen. Darum ging es aber erst mal. Zudem gibt es das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Eine Abmahnung mag (im Erstfalle) somit ihre Rechtfertigung finden. Im schlimmsten Fall eine ordentliche Kündigung. Alles andere ist übertrieben.@andrea
...was ist denn mit dem Heimgesetz, welches untersagt Geschenke anzunehmen und wenn dann nur geringfügige Geschenke??...
MfG DH
Zitat:
Immer sind es die Schwächeren, die nach Recht und Gleichheit suchen, die Stärkeren aber kümmern sich nicht darum. - Aristoteles
Hallo sumsum
Ich finde auch die übertreiben etwas. Natürlich war das nicht ok, was du gemacht hast, aber man soll die besondere situation nicht vergessen, in der du warst. Außerdem hast du ja das Geld zurückgezahlt.
Die Pflegedienstleitung hat auch Rechtswidrig gehandelt und das Briefgeheimniss missachtet. Ich finde eine Abmahnung und ein offenes Gespräch sollten reichen.
ich drücke dir ganz fest die Daumen
Ich finde auch die übertreiben etwas. Natürlich war das nicht ok, was du gemacht hast, aber man soll die besondere situation nicht vergessen, in der du warst. Außerdem hast du ja das Geld zurückgezahlt.
Die Pflegedienstleitung hat auch Rechtswidrig gehandelt und das Briefgeheimniss missachtet. Ich finde eine Abmahnung und ein offenes Gespräch sollten reichen.
ich drücke dir ganz fest die Daumen
es ist schön bei euch noch Hoffnung zu finden. ich weiß, das mich morgen ein schwerer Arbeitstag erwartet und wenn ich dem Chef das morgen mitteile, das das Ding gegessen ist. ich denke mal ne fristlose wird er nicht tun, da ich ja schon voll eingeplant bin zum schaffen über die feiertage.
Am liebsten würde ich es ihm schriftlich mitteilen. Soll ich?
Am liebsten würde ich es ihm schriftlich mitteilen. Soll ich?
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- Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00
Abwarten!!!
Hallo sumsum.
MfG DH
Zitat:
Ist man in kleinen Dingen nicht geduldig, bringt man die großen Vorhaben zum Scheitern. - Konfuzius
Nein! Nur abwarten und sehen was kommt! Siehe oben!@sumsum
...Am liebsten würde ich es ihm schriftlich mitteilen. Soll ich?
MfG DH
Zitat:
Ist man in kleinen Dingen nicht geduldig, bringt man die großen Vorhaben zum Scheitern. - Konfuzius
Gut, also gehe ich morgen auf Arbeit so wie immer. und dann irgendwann gegen 10.00 Uhr, wenn der Chef eintrifft, darf ich dann bei ihm wieder stramm stehen! Oh gott, der wird mir schon drohen, so wie er es heute gemacht hat.Lass jetzt alles auf mich zu kommen. ich glaube andere würden krankmachen, das tue ich nicht, aber vielleicht, wenn er mich kündigt? keine Ahnung mehr. Ich weiß nur, das es welche gibt, die schon die tollsten Pflegefehler gemacht haben und immer wieder vom Chef verschont worden sind. naja, da muss ich jetzt durch. Aber bei uns im Heim hat auch jemand ein Haus geschenkt bekommen und die Angestellte wohnt darin. Das ist doch auch nicht erlaubt. Naja bin eben bloß ne Pflegehilfskraft, aber ne gute. Ich habs vergeigt, game over!
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- Beiträge: 2083
- Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00
Ruhe bewahren!
Hallo sumsum.
Also noch mal: Nichts abgeben! Nichts unterschreiben! Morgen nach der Arbeit in Ruhe weitersehen!
MfG DH
Zitat:
Wenn du im Recht bist, kannst du dir es leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren. - Mohandas Karamchand "Mahatma" Gandhi
Ich kann deine Hilflosigkeit nachvollziehen. Aber die Situation ist im Moment wie sie ist.@sumsum
...Ich habs vergeigt, game over!
Also noch mal: Nichts abgeben! Nichts unterschreiben! Morgen nach der Arbeit in Ruhe weitersehen!
MfG DH
Zitat:
Wenn du im Recht bist, kannst du dir es leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren. - Mohandas Karamchand "Mahatma" Gandhi
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