was ist erlaubt???

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Der Rebell 2010
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Registriert: Di 16. Dez 2008, 05:52

was ist erlaubt???

Beitrag von Der Rebell 2010 »

Aus aktuellen Anlass folgende Frage. Was darf der Arbeitgeber?
Kurz zu den Fakten
Kleine Einrichtung besteht aus zwei Stationen. Durch akuter Erkrankung fallen viele MA aus. Insgesamt entspricht der Ausfall durch Krankheit, der Anzahl aller MA, die sonst in der gesamten Einrichtung im Spätdienst im Dienst wären. ( In der Regel etwas weniger als im FD )
Ein derartiger Ausfall ist kaum zu kompensieren. ( noch dazu Wochenende )
Was kann der Arbeitgeber in diesem Fall verlangen?
Darf er Dienst aus frei anordnen? begründet durch Situation?
Jeder MA hat das recht auf frei und nein zu sagen. Soweit alles klar. Die Versorgung der Bew. hat aber absoluten Vorrang ( gilt ja auch in Urlaubszeit )
Ist eine Veränderung der Dienstzeit in diesem Falle ( geteilter Dienst ) erlaubt????
für sachdienliche Hinweise schon mal vielen Dank



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johannes
Beiträge: 3704
Registriert: Sa 17. Nov 2001, 23:53
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AW: was ist erlaubt???

Beitrag von johannes »

Tja, in der Regel kommt ja jetzt:

"Mein Frei gehört mir!"

aber:

ist dies eine Ausnahmesituation? Gibt es eine systematische Unterbesetzung? Fragen, die hier nicht zur Sprache kommen. Ohne eine Antwort, ist es wohl schwer zu beurteilen, was erlaubt sei.

Handelt es sich tatsächlich um eine Ausnahmesituation, halte ich ein "holen-aus-dem-Frei" für durchaus legitim.


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Eleni
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AW: was ist erlaubt???

Beitrag von Eleni »

Ist eine Veränderung der Dienstzeit in diesem Falle ( geteilter Dienst ) erlaubt????

ja, der AG kann es anordnen um die Versorgung der Bewohner zu gewährleisten, gibt auch einen entsprechenden Paragraphen dafür, fällt mir jezt nicht ein. Der AG muss allerdings beachten , dass die Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird.


Wenn einem das Wasser bis zum Halse steht, dann soll man den Kopf nicht hängen lassen.

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Schwester Wolfgang
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AW: was ist erlaubt???

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . na, den Paragrafen möchte ich mal sehen.
Aber um johannes beizupflichten: da ist zu wenig Fleisch am Knochen. Z.B. die spannende Frage: gibt es einen Betriebs-oder Personalrat? Denn wenn ja, unterliegt die veränderte Arbeitszeit dessen Mitbestimmung. Wenn nein, gilt §106 GewO mit den dort genannten Einschränkungen.
Und für mich immer ganz wichtig: wie ist das Verhältnis Arbeitgeber oder Leitung zu den Mitarbeiterinnen. Ist es ein gutes, wird man wohl kaum derart die Rechtmäßigkeit hinterfragen, sondern nach der Kanzlerin-Devise "wir schaffen das" arbeiten. Ist das Verhältnis nicht vom gegenseitigen Geben und Nehmen geprägt, kann man sich natürlich auf die rechtliche Seite "mein Frei gehört mir" zurückziehen . . .



Suse2
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Beitrag von Suse2 »

[quote=""Schwester Wolfgang""]. . .
Und für mich immer ganz wichtig: wie ist das Verhältnis Arbeitgeber oder Leitung zu den Mitarbeiterinnen. Ist es ein gutes, wird man wohl kaum derart die Rechtmäßigkeit hinterfragen, sondern nach der Kanzlerin-Devise "wir schaffen das" arbeiten. Ist das Verhältnis nicht vom gegenseitigen Geben und Nehmen geprägt, kann man sich natürlich auf die rechtliche Seite "mein Frei gehört mir" zurückziehen . . .[/quote]


Genau so sehe ich das auch......


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Der Rebell 2010
Beiträge: 99
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AW: was ist erlaubt???

Beitrag von Der Rebell 2010 »

Um mal ein bisschen Fleisch auf die Knochen zu bringen :D :D :D ( das gefällt mir, Schwester Wolfgang ) hier einige Zusatzinformationen.
Anzahl erkrankter MA ist aktuell Ausnahmesituation!!!
Überdurchschnittlicher Krankenstand jedoch nicht ungewöhnlich. ( Ursachen dafür beruhen teilweise noch aus der Vergangenheit.
Verhältnis MA/Leitung ok aber distanziert da relativ neu. Von Seiten der MA herrscht aus Vergangenheit großes Misstrauen. Teilweise entspricht das Wissen der MA über Rechte nicht mehr aktuellen arbeitsrechtlichen Stand
( z. B. ich habe jedes zweite Wochenende frei ) oder ich war doch krank und warum muss ich Krankheit einarbeiten? ( MA wurde gebeten einzuspringen )
Betriebsrat gibt es, dieser versucht auch die betrieblichen Interessen so gut wie möglich mit den Interessen/ Wünschen der MA zu vereinbaren, kann aber genau deshalb nicht jeden gerecht werden da er in diesem Fall die A-Karte hat.
So und nun?????



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Schwester Wolfgang
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Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . in diesem Fall könnte der Betriebsrat z.B. eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen, dass:
a) die geteilten Dienste als absolute Ausnahme nur für den begrenzten Zeitraum des jetzigen personellen Engpasses erlaubt werden. Mit der gleichzeitigen Verpflichtung des Arbeitgebers, unter Beteiligung des BR alle Möglichkeiten auszuschöpfen, den Gründen für den hohen Krankenstand auf die Spur zu kommen und künftig durch geeignete Maßnahmen gegenzusteuern.
b) bei der Zuteilung von geteilten Diensten auf persönliche Härten einzelner Mitabeiter/innen Rücksicht genommen wird.
So kann man das der Belegschaft auch entsprechend vermitteln . . .

P.S.: lehnt er die Verpflichtung nach a) ab, dann gibts keine Zustimmung zu Teildiensten, denn dann wird das Übel schließlich nicht an der Wurzel gepackt und der nächste Engpass winkt schon . . .



Der Rebell 2010
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AW: was ist erlaubt???

Beitrag von Der Rebell 2010 »

Schwester Wolfgang,
genau dies hat der Betriebsrat auch so erklärt und von Seiten der Leitung besteht kein Problem bei der Formulierung vorübergehend.
Dennoch sind einige MA der Meinung das geht nicht und möchten deshalb demnächst ihren Hausarzt aufsuchen weil sie sich plötzlich auch irgendwie krank fühlen.
l.G.



Der Rebell 2010
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Beitrag von Der Rebell 2010 »

und den weiteren Vorschlägen/ Beteiligung des Betriebsrats zur Ursachenforschung und Behebung des Krankenstands etc.



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Schwester Wolfgang
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AW: was ist erlaubt???

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . na ja, allen kann man es leider nicht recht machen, aber wenn man die Sache guten Gewissens vertreten kann, ist doch die Welt in Ordnung . . .



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