Was darf ich, was nicht?

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vivo2704
Beiträge: 12
Registriert: So 14. Okt 2012, 11:14

Was darf ich, was nicht?

Beitrag von vivo2704 »

Hallo Leute.

Habe das Forum durchforstet und denke, hier müßte ich richtig sein.

Ich bin exam. KP und arbeite seit fast 4 Jahren in der häuslichen Beatmungspflege (ALS-Patienten)

Nun stehe ich an einem Punkt, wo ich irgendwie nicht weiter komme.

Folgendes:

Ich beteue seit 3 1/2 Jahren meine Patientin, die an ALS erkrankt ist und sich nun im Endstadium befindet.
Der gesamte Körper ist bereits gelähmt, nur den Kopf kann sie noch minimal bewegen. Kommunikation über Sprachcomputer funktioniert noch sehr gut.
Ernährung läuft über Port, da anlegen einer PEG/PEJ nicht möglich ist.

Pat. hat bis vor ein paar Wochen noch ganz gut oral Nahrung zusich nehmen können, doch nun ist der Schluckreiz kaum noch vorhanden, sie will aber trotzdem unbedingt weiter was haben. Wenn, dann geht nur Pudding, Quark etc. kann sie aber kaum abschlucken und ich muß es dann entweder ausräumen, oder absaugen.
Gespräche mit ihr, führen zu nichts, sie ist da absolut stur und will es weiter haben.

Gespräche mit Teamleitung brachte auch nichts, wie ich mich verhalten soll.
Der Tenos war, wenn die Pat. etwas haben will, dann muß ich ihr es auch geben, egal was, eben auch orale Nahrung.

Das ist nun die Zwickmühle. Wenn ich Dienst habe, bin ich vollumfänglich für sie verantwortlich. Habe dafür zu sorgen, dass es der Pat. soweit gut geht.
Gebe ich ihr aber orale Nahrung, mit dem Wissen, sie damit in Gefahr zu bringen, dann tue ich genau das Gegenteil.

Kann ich, aus Gründen der Fürsorgepflicht, die orale Nahrungszufuhr grundsätzlich bei ihrem Zustand ablehnen. Ist es nicht so, wenn ein Pat. etwas von mir verlangt, und er dadurch in Gefahr kommt, dass ich das ablehnen MUß ???!!!

Ich brauche irgendeinen Hinweiß, um erstens meiner Pat. und auch meiner Teamleitung etwas vorlegen zu können.

Ich habe bei dem ganzen Nahrungsthema echte Bauchschmerzen, noch dazu, dass sie durch den Port ausreichend versorgt wird.

Danke an alle im voraus
vivo2704



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Schwester Wolfgang
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AW: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . aus dem Bauch heraus und unter Berücksichtigung dessen, was ich zu ähnlichen Themen schon an Richtersprüchen gelesen habe würde ich meinen, dass des Menschen Wille sein Himmelreich ist und dass man niemanden gegen seinen Willen befürsorgen kann und darf, es sei denn - derjenige ist nicht mehr in der Lage, sich zu äußern oder seine Situation einzuschätzen.
Als wichtig finde ich, dass Du (am besten schriftlich) von jemandem die Bestätigung hast, dass die Patientin das ausdrücklich so wollte und das auch so geäußert hat.
Alles weitere wäre dann ihr persönliches Lebensrisiko, vor dem man sie nicht zwangsweise bewahren darf . . .

P.S.: aber vielleicht gibts ja hier Experten in der Branche, die die Rechtlichkeiten besser drauf haben.
Zuletzt geändert von Schwester Wolfgang am So 14. Okt 2012, 11:59, insgesamt 1-mal geändert.



Benutzer 5647 gelöscht

AW: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von Benutzer 5647 gelöscht »

Hallo, wir machen in diesen Fällen eine basale Geschmacksstimmulation. Bieten also sehr kleine Mengen verschiedenster Nahrungsmittel an. Da die Bew. ausreichend über andere Wege versorgt werden, geht es ausschließlich um das Schmecken und um eine gute Mundpflege. Diese habe ich, auf Wunsch schon mit Bier oder Whisky gemacht.

kann sie aber kaum abschlucken und ich muß es dann entweder ausräumen, oder absaugen.
hier besteht Aspirationsgefahr, also nur sehr kleine Mengen geben, und warten, bis diese geschluckt wurden. Ich denke auch, das der Wunsch der Pat. maßgeblich ist.



vivo2704
Beiträge: 12
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AW: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von vivo2704 »

Hallo Schw. Wolfgang.

naja ... da liegt der hase im Pfeffer.

Ob meine Pat, sich dessen absolut bewußt ist, dass sie sich mit ihrer Forderung in Gefahr bringt, bezweifle ich. Ich kenne sie sehr gut, kann schon morgens am Gesichtsausdruck erkennen, wie sie drauf ist. Oft will sie etwas, und weiß sehr genau, dass es einfach nicht mehr geht, will es trotzdem. Kommt mit den absurdesten Wünschen.

Schriftlich, dass sie unbedingt weiter orale Nahrung haben darf, habe ich nichts. Das müßte sie dann ihrer Familie diktieren und aufschreiben lassen.
Ob die das mitmachen, denke eher nicht. Die erwachsenen Kinder und auch der Ehemann, geben mir Recht, aber das bringt sie noch mehr in die Sturheit.

Dachte, es gibt irgendwo ein Hinweis darauf, wie man sich in solchen Fällen verhalten soll.

Wenn Richter urteilen, des Menschen Wille sein Himmelreich ist, und dann in meinem Fall z. Bsp. meine Pat. durch aspiration verstirbt, wäre dass dann nicht ein mitverschulden meinerseits?

LG vivo 2704



vivo2704
Beiträge: 12
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AW: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von vivo2704 »

Hallo Juca.

Darum geht es nicht.

Meine Pat, WILL essen, wie früher. Sie will es nicht wahrhaben, dass durch ihre ALS das einfach nicht mehr geht.
Mit basaler Geschmacksstimmulation brauche ich ihr nicht zu kommen.
Habe ich ihr alternativ oft genug angeboten.

Sie hat (gefühlt) Hunger und will eben ne ordentliche Portion Essen.
Ob sie tatsächlich noch ein echtes Hungergefühl hat, kann ich nicht sagen, da sie schon länger über den Port ernährt wird.

LG vivo 2704



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benny34
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AW: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von benny34 »

Und wie siehts mit einer ordinären Nasogastralsonde aus? Oder gibts da Gründe, die dagegen sprechen?
Somit könnte ein "natürlicheres" Sättigungsgefühl erzeugt werden.



Katshke
Beiträge: 111
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AW: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von Katshke »

Wenn die Frau essen will, lass sie ruhig essen. Ich nehme mal an, sie sitzt dazu im Rollstuhl oder das Bett wird hochgestellt. Kleine Mengen breiiger Nahrung mit dem Löffel, den Schluckreflex kann man auch von außen anregen. Und wenn sie nicht mehr schlucken kann, dann eben absaugen oder ausräumen.

Aspiration ist möglich, aber es gibt ja Hustenassisten (Pegaso Cough als Beispiel), wird sie invasiv beatmet, kannst Du endotracheal absaugen.

Und wenn sie glücklich mit Essen im Mund verstirbt -warum nicht?

Wieso sollen todkranke Menschen im Endstadium ihrer Krankheit nur vernünftige Wünsche haben?

Ich arbeite auch bei ALS-Patienten, ich bespreche solche Wünsche mit ihnen, sage, warum ich sie für nicht so toll halte und tue dann, was sie wollen. Es ist ihr Leben, nicht meins. Meine Wünsche sind auch nicht immer realistisch oder gar politisch korrekt.



schwarzer sonnenstrahl
Beiträge: 825
Registriert: Fr 23. Apr 2010, 23:44

AW: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von schwarzer sonnenstrahl »

[quote=""Katshke""]Wenn die Frau essen will, lass sie ruhig essen. Ich nehme mal an, sie sitzt dazu im Rollstuhl oder das Bett wird hochgestellt. Kleine Mengen breiiger Nahrung mit dem Löffel, den Schluckreflex kann man auch von außen anregen. Und wenn sie nicht mehr schlucken kann, dann eben absaugen oder ausräumen.

Aspiration ist möglich, aber es gibt ja Hustenassisten (Pegaso Cough als Beispiel), wird sie invasiv beatmet, kannst Du endotracheal absaugen.

Und wenn sie glücklich mit Essen im Mund verstirbt -warum nicht?

Wieso sollen todkranke Menschen im Endstadium ihrer Krankheit nur vernünftige Wünsche haben?

Ich arbeite auch bei ALS-Patienten, ich bespreche solche Wünsche mit ihnen, sage, warum ich sie für nicht so toll halte und tue dann, was sie wollen. Es ist ihr Leben, nicht meins. Meine Wünsche sind auch nicht immer realistisch oder gar politisch korrekt.[/quote]
Endlich mal eine die mir recht gibt,danke das ich nicht alleine mit der meinung da stehe.für soeine aussage wurd ich mal hier angezettelt.


ich schreibe hier alles in kleinschrift, weil man beim sprechen auch nicht großspricht!

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Monchichi
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Registriert: Sa 3. Sep 2005, 13:19

AW: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von Monchichi »

Hi,

also ich bin dafür,daß man dieser Frau ihren Willen läßt.
Die ist schon gestraft genug durch ihr Schicksal,hat nur noch begrenzte Zeit zu leben.Laß ihr das essen und alles was sie wünscht...
Mach ihr das Leben so schön wie möglich...
Um Dich abzusichern,berate sie zu dem Thema und sage ihr klar und deutlich,was passieren kann.
Teilt sie über Sprachcomputer mit,daß ihr das bewußt ist und sie dennoch essen möchte und Du hast Zeugen,dokumentierst das-dann sollte alles o.k. sein.Gibt es einen Betreuer,muß er/sie natürlich auch dahinter stehen.
Selbst wenn sie daran sterben sollte akut durch ersticken oder aber durch eine Aspirationspneumonie,was ich hoffe,daß Dir das erspart bleibt,denk dran,Du bereicherst damit ihr Leben,machst sie glücklich.Und das hat oberste Priorität.
Wenn sie das Essen im Mund haben möchte,den Geschmack,das Essen spüren möchte,Du mußt absaugen,mußt den Mund ausräumen,mach es ruhig,liebevoll ohne Kommentar.
Ich kann Dir berichten aus einem Hospiz,da bekam ein Gast trotz akutem Ileus Nahrung,immer und immer wieder,er erbach es,er erbrach Kot,es wurde weggemacht und gut.Es war ihm so wichtig zu essen,daß er all dies in Kauf nahm und das Personal hatte kein Problem damit,weil die auf dem Standpunkt stehen,Regie führt der Mensch,nicht wir Pflegekräfte entscheiden,was gut/schlecht ist in der letzten Phase,einfach alles tun,was den Menschen glücklich macht.

LG,Monchi
Zuletzt geändert von Monchichi am So 14. Okt 2012, 18:33, insgesamt 1-mal geändert.


"Du bist wichtig, weil du du bist und wir werden alles für dich tun, damit du nicht nur in Frieden sterben, sondern leben kannst bis zuletzt"Cicely Saunders

thorstein
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AW: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von thorstein »

Hier geht es um einer rechtliche Frage und nicht darum, was jemand gut und richtig findet oder sich wünscht usw.
Wenn sich ein Bewohner völlig zu recht wünscht, sterben zu dürfen schreite ich auch nicht zur Tat.
Niemand hat das Recht von mir Handlungen zu verlangen, die mich eventuell vor Gericht bringen.
Stirbt der Patient wegen einer Aspiration, wer garantiert dann, dass der Arzt einen natürlichen Tod feststellt oder nicht irgendein Angehöriger wegen eines Pflegefehlers klagt.
Und ob dann der AG hinter mir steht, wage ich zu bezweifeln.
Wir hatten solche Fälle auch schon (bei MS und ALS): spätestens nach der dritten Aspirationspneumonie muss dann aber auch Schluss sein.
Das mag zwar etwas hart klingen: aber wir sind als Pflegekräfte für das Krankheitsbild und die Folgen nicht verantwortlich, für die Folgen unserer Taten aber schon.
Und was heisst es denn für die Kollegin, wenn sie tatsächlich gegen besseres Wissen weiter das Essen eingibt und der Patient stirbt wegen einer Aspiration. Auch wenn es keine rechtlichen Folgen hätte, muß sich das niemand antun.



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Schwester Wolfgang
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AW: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . erfreulich an der bisherigen Debatte: im Gegensatz zu früheren Zeiten (evtl. sogar noch vor 5 Jahren) wird man nicht mehr verbal gesteinigt, wenn man die Meinung vertritt, eine Patientin wunschgemäß zu behandeln.
Thorsteins Argumente sind hingegen nicht von der Hand zu weisen - man weiß nie, ob alle nachher dazu stehen (Angehörige und Arzt), wenn was schief gehen sollte. Deshalb auch mein obiger Hinweis auf eine schriftliche Dokumentation.
vivo2704, ein Patentrezept gibt es für solche Fälle nicht, denn jeder Einzelfall muss anders beurteilt werden. Das geht schon bei der Frage los, ob die Patientin einen Betreuer hat, wenn ja - was die Betreuung umfasst, oder ob sie noch selbst bestimmen kann. Auch der genaue Zustand kann nur durch Augenschein und Dokumentation erfasst werden. Es mag Leute geben, die winzige Mengen durchaus hinterbekommen, bei anderen geht wieder gar nichts. Und dazu, abgesehen von der rechtlichen, noch die andere spannende Frage, ob du selbst damit umgehen könntest . . .



Katshke
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AW: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von Katshke »

Hätte ich vielleicht dazuschreiben sollen, dass ich natürlich dokumentiere. :)

Im übrigen hole ich mir bei sowas immer eine Kollegin/ einen Kollegen ins Boot. Wir führen das Gespräch mit Patient, Angehörigen, Betreuer und lassen uns das unterschreiben. Dafür gibt es in unserer Doku ein Extra-Blatt.

Das ganze ist für mich vielleicht auch deshalb ganz normal, weil es im Team immer die Möglichkeit gibt, sowas zu besprechen, weil wir bei Bedarf immer einen SAPV-Arzt vor Ort holen können und vieles mehr, nicht zuletzt die Unterstützung aus der Chefetage.

((Und wir suchen immer gute Leute.))



Katshke
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AW: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von Katshke »

[quote=""thorstein""]
Und was heisst es denn für die Kollegin, wenn sie tatsächlich gegen besseres Wissen weiter das Essen eingibt und der Patient stirbt wegen einer Aspiration. Auch wenn es keine rechtlichen Folgen hätte, muß sich das niemand antun.[/quote]

Das ist die Frage, die jeder nur für sich selbst beantworten kann - deshalb respektiere ich auch, wenn sich Kollegen mit Begründung dagegen entscheiden.

Für mich persönlich ist es keine Frage mehr, für mich zählt der Wille des Patienten - und nach etlichen Sterbebegleitungen und einem Fall, wo gegen den Willen des Patienten Essen eingegeben wurde und die Beatmung fortgeführt, obwohl er nicht mehr wollte - und nachdem ich gesehen habe, wieviel Leid und Not beim Sterben entstehen kann, wenn der Patientenwille nicht beachtet wird, nachdem ich gesehen habe, wie friedlich und würdevoll das Sterben verläuft, wenn der Wille des Patienten geachtet wird - für mich ist der Wille des Patienten heilig.



vivo2704
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AW: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von vivo2704 »

Danke erst einmal für die Antworten auch wenn sie mich nicht wirklich weiter bringen. Ich bin lange genug in diesem Job und weiß entsprechend auch, dass man Pat. gerade mit ALS u.ä. alles ermöglichen sollte, damit sie wenigstens noch ein halbwegs schönen Tag haben können.

@thorstein: Der erste, der meine Frage so verstanden hat, wie ich sie auch gestellt habe. Ich brauche ein Rechtlichen Rat.
Egal wie die menschliche Seite aussieht, hier brauche ich einfach Sicherheit, gerade weil im nachhinein die große Gefahr bestehen könnte, dass man mir als Fachkraft vorwirft, ich hätte die Risiken erkennen müssen und den Wunsch ablehnen müssen, damit eben keine lebensbedrohliche Situation eintritt.
Geklagt wird heute in unserem Land unheimlich schnell und ob ich dann Rückendeckung bekommen würde, wage ich zu bezweifeln.

Daher wollte ich wissen, gibt es da irgendetwas, woran ich mich halten kann.

Danke trotzdem an alle.
vivo 2704



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Monchichi
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AW: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von Monchichi »

Was rechtlich zählt,ist ihr geäußerter Wille,sofern sie selber entscheiden darf!
Wenn der dokumentiert ist,ein Beratungsgespräch stattgefunden hat,sie über die möglichen Folgen informiert ist und dennoch Nahrung möchte,dann ist das in Ordnung.

Kann/darf sie selber entscheiden,oder hat sie eine Betreuung?
Zuletzt geändert von Monchichi am Mo 15. Okt 2012, 12:54, insgesamt 1-mal geändert.


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FeBarth
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AW: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von FeBarth »

[quote=""Monchichi""]Was rechtlich zählt,ist ihr geäußerter Wille!
Wenn der dokumentiert ist,ein Beratungsgespräch stattgefunden hat,sie über die möglichen Folgen informiert ist und dennoch Nahrung möchte,dann ist das in Ordnung.

Kann/darf sie selber entscheiden,oder hat sie eine Betreuung?[/quote]

hast du dafür eine quelle bitte?


was ist, wenn der patientenwille ist, 20 paracetamol haben zu wollen - oder ein gramm morphin?



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Monchichi
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Beitrag von Monchichi »



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vivo2704
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AW: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von vivo2704 »

@FeBarth

das ist der springende punkt. MUß alles gemacht werden, was der patient verlangt???
was ist, wenn sie sehr genau weiß, was das für folgen für sie hätte (erstickungstot etc.)
was ist, wenn sie genau das will??? äußerungen diesbezüglich, dass sie sterben möchte, kamen schon häufiger. morphin zu verlangen, wäre dann ja zu offensichtlich.

wäre das im weitesten sinne nicht beihilfe???

betreuer hat sie keinen, sie entscheidet alles selbst.



vivo2704
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Beitrag von vivo2704 »

@Monchichi

der link ist trotzdem nicht ganz zutreffend, in meinem fall.

es geht nicht um behandlung oder deren alternativen, um therapie, op's etc.

hier geht es darum, wissentlich möchte sich jemand absichtlich in ein risiko begeben, kann es aber selbst nicht mehr und erwartet, dass das anderen für ihn übernehmen, ihm dabei zu "helfen"



FeBarth
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AW: Was darf ich, was nicht?

Beitrag von FeBarth »

MUß alles gemacht werden, was der patient verlangt???
wohl kaum. die frage ist schon fast etwas skurril.

man kann nichts von dir verlangen, das gegen "die guten sitten" (siehe sittenwidrigkeit) oder gegen geltendes recht verstößt oder berufsethisch inakzeptabel ist (letzteres ist noch der schwächste punkt, da nicht zwingend rechtlich normiert).

wäre das im weitesten sinne nicht beihilfe???
wenn du einem ALS-patienten, der ab dem hals abwärts bewegungsunfähig ist, ein medikament verarbreichst, das in dosis und art geeignet ist, den tod herbeizuführen, dann ist das mE mindestens aktive sterbehilfe.

ich könnte mir vorstellen, dass im falle der verabreichung von nahrung mit tödlichen folgen eher so etwas wie fahrlässigkeit oder grobe fahrlässigkeit und z.b. totschlag in betracht kommen könnten.


insgesamt würde ich in deinem fall eindeutig einen rechtsanwalt konsultieren.



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