Urlaubsregelungen???
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- Registriert: Di 7. Nov 2006, 15:24
Urlaubsregelungen???
Hallöchen
In unserem Bereich hängt der Urlaubsplan für 2007 aus in dem alle Mitarbeiter ihre Wünsche eintragen können bis zum 22.12.06. Wie in jedem Jahr gibt es natürlich auch dieses Jahr Zeiträume in denen sich die Wünsche türmen. Wir sind eine Gruppe von 9 Personen: 4 VZ EXEN, 1 VZ Helferin, 1 TZ Helferin mit 3-Tage Woche, 1 TZ Helferin mit 4-Tage woche und 2 Schülerinen, welche fast abwechselnd im Bereich sind. Am Tag benötigen wir 5 Köpfe um die Früh- und Spätschicht insgesamt abzudecken.
Die beiden Teilzeitkräfte werden so eingesetzt, das sie nie am selben Tag anwesend sind, also wenn die eine da ist, hat die andere frei. Beide sind auch Mütter von Schulpflichtigen Kindern. Desweiteren hat eine EXE auch schulpflichtige Kinder. Alle 3 haben sich in Oster-, Sommer- und Herbstferien mit Urlaub eingetragen. Ostern und Herbst komplett, sowie 3 Wochen im Sommer.
Desweiteren gibt es 2 Personen, deren Lebenspartner in den Sommerferien einen betriebsbedingten Urlaub nehmen müssen.
Aber natürlich möchten die übrigen in diesem Jahr auch prompt die Sommerferienzeit für ihren Urlaub nutzen, warum auch immer.
In den letzten Jahren konnte immer etwas in Absprache geschoben werden und alle waren zufrieden, aber diesmal geht die Zickerei schon los, wenn einer den Plan in die Hände nimmt und alle behaaren darauf nicht schieben zu wollen. Jeder hat ein Recht auf einen 3-wöchigen Jahresurlaub inclusive einem Urlaubsarbeitswochenende.
Lange Rede, kurzer Sinn: Gibt es Richtlinien an welche sich strikt gehalten werden muss? Muss Müttern mit Schulpflichtigen Kindern in allen Ferien Urlaub gewährt werden? Wer hat den geringsten Anspruch auf Sommerferien?
Ich hoffe ihr könnt mir etwas Klarheit bringen!!!
Danke im vorraus
In unserem Bereich hängt der Urlaubsplan für 2007 aus in dem alle Mitarbeiter ihre Wünsche eintragen können bis zum 22.12.06. Wie in jedem Jahr gibt es natürlich auch dieses Jahr Zeiträume in denen sich die Wünsche türmen. Wir sind eine Gruppe von 9 Personen: 4 VZ EXEN, 1 VZ Helferin, 1 TZ Helferin mit 3-Tage Woche, 1 TZ Helferin mit 4-Tage woche und 2 Schülerinen, welche fast abwechselnd im Bereich sind. Am Tag benötigen wir 5 Köpfe um die Früh- und Spätschicht insgesamt abzudecken.
Die beiden Teilzeitkräfte werden so eingesetzt, das sie nie am selben Tag anwesend sind, also wenn die eine da ist, hat die andere frei. Beide sind auch Mütter von Schulpflichtigen Kindern. Desweiteren hat eine EXE auch schulpflichtige Kinder. Alle 3 haben sich in Oster-, Sommer- und Herbstferien mit Urlaub eingetragen. Ostern und Herbst komplett, sowie 3 Wochen im Sommer.
Desweiteren gibt es 2 Personen, deren Lebenspartner in den Sommerferien einen betriebsbedingten Urlaub nehmen müssen.
Aber natürlich möchten die übrigen in diesem Jahr auch prompt die Sommerferienzeit für ihren Urlaub nutzen, warum auch immer.
In den letzten Jahren konnte immer etwas in Absprache geschoben werden und alle waren zufrieden, aber diesmal geht die Zickerei schon los, wenn einer den Plan in die Hände nimmt und alle behaaren darauf nicht schieben zu wollen. Jeder hat ein Recht auf einen 3-wöchigen Jahresurlaub inclusive einem Urlaubsarbeitswochenende.
Lange Rede, kurzer Sinn: Gibt es Richtlinien an welche sich strikt gehalten werden muss? Muss Müttern mit Schulpflichtigen Kindern in allen Ferien Urlaub gewährt werden? Wer hat den geringsten Anspruch auf Sommerferien?
Ich hoffe ihr könnt mir etwas Klarheit bringen!!!
Danke im vorraus
AW: Urlaubsregelungen???
Hallo
also ich bin Schülerin und zu mir wurde gesagt ich solle nicht grad meinen Urlaub in den Schulferien eintragen, da Mütter mit schulpflichtigen Kids da Urlaub nehmen wollen.
Also bei einer Woche könnte schon eine Ausnahme gemacht werden aber nur wenn es vom Plan her geht
Dotti
also ich bin Schülerin und zu mir wurde gesagt ich solle nicht grad meinen Urlaub in den Schulferien eintragen, da Mütter mit schulpflichtigen Kids da Urlaub nehmen wollen.
Also bei einer Woche könnte schon eine Ausnahme gemacht werden aber nur wenn es vom Plan her geht
Dotti
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- Registriert: Do 30. Jun 2005, 18:57
- Beruf: Altenpflegerin
- Einsatz Bereich: Altenheim
- Wohnort: Bayern
AW: Urlaubsregelungen???
Hallo an Alle,
bei uns gilt folgende, interne Regelung:
Jede(r) MA hat das Recht auf Urlaub in den Ferien, wenn schulpflichtige Kinder da sind. Wer in den Sommerferien Urlaub hat, bekommt keinen Urlaub in den Oster- oder Herbstferien. Außerdem soll jedes Jahr gewechselt werden, d.h. dieses Jahr Sommerferien, nächstes Jahr Oster- oder Herbstferien. Natürlich gibt es eine Urlaubsplanbesprechung, an der alle MA anwesend sein müssen.( Ausnahmen gibt es: krank, Arzttermin,Urlaub). Da wir viele MA mit entsprechenden Wünschen haben, kann es auch sein, daß ein MA eine Woche vor den Ferien in seine drei Wochen Urlaub geht, der nächste MA seine drei Wochen genau in den Ferien hat und der nächste MA dann die letzten zwei Ferienwochen und eine Woche nach den Ferien seinen Urlaub hat. Nach Möglichkeit versucht unsere WBL den MA ohne Kindern bzw. mit großen Kindern in den Ferien entweder ein langes Freiwochenende zu geben oder auch eine Woche Urlaub. Das Problem ist, daß unser Chef nicht genehmigt, wenn 2 Fachkräfte gleichzeitig in Urlaub sind. Das macht die Planung sehr schwierig.
Mit freundlichen Grüßen
Gizmo2
bei uns gilt folgende, interne Regelung:
Jede(r) MA hat das Recht auf Urlaub in den Ferien, wenn schulpflichtige Kinder da sind. Wer in den Sommerferien Urlaub hat, bekommt keinen Urlaub in den Oster- oder Herbstferien. Außerdem soll jedes Jahr gewechselt werden, d.h. dieses Jahr Sommerferien, nächstes Jahr Oster- oder Herbstferien. Natürlich gibt es eine Urlaubsplanbesprechung, an der alle MA anwesend sein müssen.( Ausnahmen gibt es: krank, Arzttermin,Urlaub). Da wir viele MA mit entsprechenden Wünschen haben, kann es auch sein, daß ein MA eine Woche vor den Ferien in seine drei Wochen Urlaub geht, der nächste MA seine drei Wochen genau in den Ferien hat und der nächste MA dann die letzten zwei Ferienwochen und eine Woche nach den Ferien seinen Urlaub hat. Nach Möglichkeit versucht unsere WBL den MA ohne Kindern bzw. mit großen Kindern in den Ferien entweder ein langes Freiwochenende zu geben oder auch eine Woche Urlaub. Das Problem ist, daß unser Chef nicht genehmigt, wenn 2 Fachkräfte gleichzeitig in Urlaub sind. Das macht die Planung sehr schwierig.
Mit freundlichen Grüßen
Gizmo2
- Schwester Wolfgang
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- Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44
AW: Urlaubsregelungen???
Hallo Gizmo2,
und was ist, wenn ich z.B. alleinstehend wäre, den brennenden Wunsch verspüren würde, meinen Urlaub dazu zu nutzen, mal eine ebenfalls alleinstehende Mutti mit Kind(ern) kennenzulernen - und wo geht das besser als im Urlaub - das darf ich dann also anscheinend nicht? Heißt also, die alleinstehende Mutti mit Kind hält in ihrem Urlaub vergeblich nach passendem alleinstehenden Mann Ausschau, weil der ja in der Ferienzeit nie Gelegenheit hat, Urlaub zu machen! Betrachte ich als totalen Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte )
und was ist, wenn ich z.B. alleinstehend wäre, den brennenden Wunsch verspüren würde, meinen Urlaub dazu zu nutzen, mal eine ebenfalls alleinstehende Mutti mit Kind(ern) kennenzulernen - und wo geht das besser als im Urlaub - das darf ich dann also anscheinend nicht? Heißt also, die alleinstehende Mutti mit Kind hält in ihrem Urlaub vergeblich nach passendem alleinstehenden Mann Ausschau, weil der ja in der Ferienzeit nie Gelegenheit hat, Urlaub zu machen! Betrachte ich als totalen Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte )
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- Beiträge: 1624
- Registriert: So 24. Nov 2002, 23:46
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AW: Urlaubsregelungen???
Hallo zusammen!
Das Bundesurlaubsgesetz besagt lediglich, daß der Arbeitgeber die Urlaubswünsche unter Berücksichtigung sozialer Aspekte zu berücksichtigen hat. Daraus folgt, daß sowohl Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern als auch Arbeitnehmer mit Partnern, die auf Betriebsferien angewiesen sind, den Vorzug vor anderen genießen. Daraus folgt aber nicht, daß dieser Personenkreis einen Exclusiv-Anspruch auf Urlaub in den Ferien hat, besonders nicht, wenn dadurch AN ohne Kinder von der Haupturlaubszeit völlig ausgeschlossen würden.
Wir raten daher in Betrieben mit Interessenvertretung, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen, die sowohl eine gleichmäßige Verteilung übers ganze Jahr als auch den Anspruch auf Urlaub während der Ferienzeit regelt.
Gruß
Zu beiden Fragen gibt es nur eine Antwort: Nein.Gibt es Richtlinien an welche sich strikt gehalten werden muss? Muss Müttern mit Schulpflichtigen Kindern in allen Ferien Urlaub gewährt werden?
Das Bundesurlaubsgesetz besagt lediglich, daß der Arbeitgeber die Urlaubswünsche unter Berücksichtigung sozialer Aspekte zu berücksichtigen hat. Daraus folgt, daß sowohl Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern als auch Arbeitnehmer mit Partnern, die auf Betriebsferien angewiesen sind, den Vorzug vor anderen genießen. Daraus folgt aber nicht, daß dieser Personenkreis einen Exclusiv-Anspruch auf Urlaub in den Ferien hat, besonders nicht, wenn dadurch AN ohne Kinder von der Haupturlaubszeit völlig ausgeschlossen würden.
Wir raten daher in Betrieben mit Interessenvertretung, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen, die sowohl eine gleichmäßige Verteilung übers ganze Jahr als auch den Anspruch auf Urlaub während der Ferienzeit regelt.
Gruß
Jutta und Peter
Webmaster Konfliktfeld Pflege
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- Schwester Wolfgang
- Beiträge: 1637
- Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44
AW: Urlaubsregelungen???
... und zu einer solchen Betriebsvereinbarung wäre noch anzumerken, dass es aus meinem oben angeführten theoretisch möglichen Grund gut ist, wenn man in der Ausformulierung die Möglichkeit der Einzelfallprüfung vorsieht...
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- Beiträge: 8
- Registriert: Di 7. Nov 2006, 15:24
AW: Urlaubsregelungen???
Hallo an alle!
Erstmal vielen Dank an alle die Hinweise und Ratschläge, aber auch nochmal andere Gesichtspunkte aufgezeigt haben.
Werde im nächsten Teamgespräch kommende Woche den Punkt Urlaubsplanung ansprechen, damit sich alle mal ausgiebig Gedanken dazu machen können. Wird bestimmt heiß diskutiert.
Hoffentlich wird dadurch das offizielle Urlaubsplanteam Ende Dezember etwas leichter und die beliebtesten Urlaubszeiten dehnen sich etwas weiter aus.
Vielleicht ist es hilfreich Teile des BUrlGesetzes anzusprechen
LG Sternenhimel
Erstmal vielen Dank an alle die Hinweise und Ratschläge, aber auch nochmal andere Gesichtspunkte aufgezeigt haben.
Werde im nächsten Teamgespräch kommende Woche den Punkt Urlaubsplanung ansprechen, damit sich alle mal ausgiebig Gedanken dazu machen können. Wird bestimmt heiß diskutiert.
Hoffentlich wird dadurch das offizielle Urlaubsplanteam Ende Dezember etwas leichter und die beliebtesten Urlaubszeiten dehnen sich etwas weiter aus.
Vielleicht ist es hilfreich Teile des BUrlGesetzes anzusprechen
LG Sternenhimel
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- Registriert: Do 30. Jun 2005, 18:57
- Beruf: Altenpflegerin
- Einsatz Bereich: Altenheim
- Wohnort: Bayern
AW: Urlaubsregelungen???
Hallo Schwester Wolfgang und alle Anderen,
die Urlaubsregelung ist stationsintern besprochen. Wir haben ein Teamgespräch extra zum Thema Urlaubsplanung. Wenn jemand Sonderwünsche hat, wird das in diesem Teamgespräch auch zum Thema gemacht. Wenn sich bei jemandem während des Jahres eine private Situation ins negative umändert, kann das natürlich auch besprochen werden. Als Beispiel: Bei einer Kollegin gab es im privaten Umfeld mehrere Probleme auf einmal und sie wollte länger frei haben. Nach 2 Tagen hatten einige Kollegen ihre Familien um Rat gefragt und konnten ermöglichen, daß die Kollegin kurzfristig 1 Woche Urlaub bekommen konnte. Na ja, und mit Reden konnten wir uns immer weiter helfen.
Wie schon geschrieben: Alle Kollegen/-innen mit schulpflichtigen Kindern bekommen Urlaubswünsche in den Ferien eher genehmigt als Kollegen/-innen ohne schulpflichtige Kinder. Egal ob verheiratet oder alleinstehend.
Mit freundlichen Grüßen
Gizmo2
die Urlaubsregelung ist stationsintern besprochen. Wir haben ein Teamgespräch extra zum Thema Urlaubsplanung. Wenn jemand Sonderwünsche hat, wird das in diesem Teamgespräch auch zum Thema gemacht. Wenn sich bei jemandem während des Jahres eine private Situation ins negative umändert, kann das natürlich auch besprochen werden. Als Beispiel: Bei einer Kollegin gab es im privaten Umfeld mehrere Probleme auf einmal und sie wollte länger frei haben. Nach 2 Tagen hatten einige Kollegen ihre Familien um Rat gefragt und konnten ermöglichen, daß die Kollegin kurzfristig 1 Woche Urlaub bekommen konnte. Na ja, und mit Reden konnten wir uns immer weiter helfen.
Wie schon geschrieben: Alle Kollegen/-innen mit schulpflichtigen Kindern bekommen Urlaubswünsche in den Ferien eher genehmigt als Kollegen/-innen ohne schulpflichtige Kinder. Egal ob verheiratet oder alleinstehend.
Mit freundlichen Grüßen
Gizmo2
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