Urlaubsregelung an Wochenenden

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Ambulanti
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Urlaubsregelung an Wochenenden

Beitrag von Ambulanti »

Vielleicht war das ja schon mal ein Thema hier, finde aber gerade nichts.

Leider bin ich auch nicht mehr bei Ver.di und frage deshalb hier, in der Hoffnung, dass hier auch "Fachleute" sind, die das richtig beantworten können:
seit Jahren ist es bei uns (und sicher auch in anderen Einrichtungen) bei jedem Urlaubsantrag der selbe Kampf: man bekommt nur EIN Wochenende, es ist dann ein ständiges Gebettel, Getausche, Geschiebe, dass man - wenn man 1 Woche im Urlaub wegfahren will - die beiden Wochenenden, wie es jeder "normale" Mensch bei der 5-Tage Woche auch hat - frei bekommt.
Ich buche z.B. immer von Samstag bis Sonntag der folgenden Woche (bei einer Woche Urlaub). Also brauche ich die 2 WE frei. Es hat zwar bis jetzt immer geklappt, aber es ist eine immer wiederkehrende Diskussion. Ich frage mich jedesmal, ob das denn rechtlich in Ordnung ist?

Wenn man mit der Familie z.B. einen Urlaub bucht (auch wenn es 2 Wochen sind) dann bucht man das Wochenende ja auch immer mit (wegen Partner, Kinder usw.) Also sind es bei 2 Wochen 3 Wochenenden. Weiß jemand, ob das gesetzlich WIRKLICH in Ordnung ist, das wir in der Pflege so "gestraft" werden und ein Wochenende "opfern" sollen? Danke schon malo


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Lilli2710
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AW: Urlaubsregelung an Wochenenden

Beitrag von Lilli2710 »

[quote=""Ambulanti""]...>Wenn man mit der Familie z.B. einen Urlaub bucht (auch wenn es 2 Wochen sind) dann bucht man das Wochenende ja auch immer mit (wegen Partner, Kinder usw.) Also sind es bei 2 Wochen 3 Wochenenden...<[/quote]

Hallo, ich bin zwar kein Fachmann, aber auch bei uns ist es so, dass wir die Wahl haben ob wir das WE vor dem Urlaub frei haben möchten oder es an den Urlaub ranhängen. Und dabei ist es egal ob wir 1 Woche oder 3 Wochen nehmen. Das WE vor und nach dem Urlaub gab es nie und das war auch bisher in jeder Einrichtung so die ich kenne ...

Bei 2 Wochen Urlaub sind das also 2 WEs (entweder vorweg oder hinten dran und das Mittige) ;)

Es hat auch noch nie einer meiner Kollegen beide WEs ... also vor und nach dem Urlaub geplant.

Ob das so rechtens oder ein "ungeschriebenes Gesetz" in der Pflege (oder überhaupt) ist weiß ich nicht, nehme jedoch an, dass hier noch mehr Antworten kommen werden ;)

Ich kann mich daran erinnern, dass doch mal ein Kollege "schlau" sein wollte und seinen Urlaub von Freitag bis Montag (3 Wochen /2 Tage) geplant hatte um beide WEs zu bekommen. Dieses wurde jedoch nicht genehmigt ;) (kann aber die Begründung nicht mehr nennen - rechtlich oder unkollegial ... hmmm?)
Zuletzt geändert von Lilli2710 am Sa 21. Feb 2015, 16:17, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zusatz



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doedl
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AW: Urlaubsregelung an Wochenenden

Beitrag von doedl »

Auszug aus dem Urlaubsgesetz § 7:

(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

Nachzulesen hier: http://www.gesetze-im-internet.de/burlg ... E000801308

Gruß Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

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johannes
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AW: Urlaubsregelung an Wochenenden

Beitrag von johannes »

Also, es geht auch ganz anders.

MA hat seine Dienstwoche am Donnerstag beendet.

Freitag ist sein erster freier Tag von 7 freien Tagen. Man beachte - erstes freies Wochenende!
Die 7 freien Tage enden, wie sollte es auch anders sein, wieder an einem Donnerstag.
Der MA hat jetzt ab Freitag eine Woche Urlaub. Man beachte - zweites freies Wochenende!
Die 7 Tage Urlaub enden, wie sollte es auch anders sein, wieder an einem Donnerstag.
Der MA hat jetzt ab Freitag seine Freiwoche zum Urlaub. Man beachte - drittes freies Wochenende!
Den Rest könnt ihr euch ja denken, oder nicht?
Die 7 freien Tage, die zum Urlaub gehören wie zur Arbeitswoche, enden wieder an einem Donnerstag.

Das macht besagter Mitarbeiter dreimal im Jahr!

So geht Urlaub, der sich Urlaub nennen darf! Übrigens - das klappt jetzt schon 22 Jahre lang so!


Ein Mensch existiert nicht - er lebt!
Keiner ist so blind wie der, der nicht sehen will.
Ich vertrete nicht immer die herrschende Meinung - aber ich habe eine Meinung!
Einer sucht für ein Problem eine Lösung - ein Anderer sucht für eine Lösung ein Problem

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Lilli2710
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AW: Urlaubsregelung an Wochenenden

Beitrag von Lilli2710 »

Sorry, aber entweder habe ich Ambulanti falsch verstanden .... ?

Ich habe die Frage so verstanden, dass Ambulanti wissen wollte, ob er/sie Anspruch auf ein freies WE vor und nach dem Urlaub hat (?).

Oder wolltest du hier Beispiele genannt bekommen, wie es noch anders geht, Ambulanti?

Johannes, euer Arbeitszeitmodell in alles Ehren, jedoch haben andere AN andere Arbeitszeitmodelle ;)



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Schwester Wolfgang
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AW: Urlaubsregelung an Wochenenden

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . ehe ihr Euch gleich wieder auf johannes und sein Dienstplansystem einschießt - mal zur Erinnerung den Link von doedl. Und da ist von 12 Werktagen die Rede. Im Arbeitszeitgesetz ist außer dem Anspruch auf zusammenhängenden Urlaub und Ausgleichstagen für gearbeitete Sonntage nichts geregelt. Da hält sich der Gesetzgeber vornehm zurück und überlässt diese Regelungen den Betriebsparteien, also entweder einer tariflichen Regelung, oder einer Betriebs-oder Dienstvereinbarung . . .

P.S.: der Weg des geringsten Widerstandes wäre der, von Freitag der Vorwoche bis zum Montag der Folgewoche nach der Urlaubswoche Urlaub beantragen, dann schließt das automatisch die beiden Wochenenden ein . . .



stormrider
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AW: Urlaubsregelung an Wochenenden

Beitrag von stormrider »

Man hat natürlich keinen Anspruch auf ein freies Wochenende in dieser Situation. Wenn man gesichert frei haben will, sollte man entsprechend Urlaub nehmen, sodaß das betreffende Wochenende im Urlaub mit eingebunden ist.

Je krasser der Personalmangel ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass man an dem betreffenden Wochenende noch Dienst machen soll, denn die anderen müssen schon einspringen für die Urlaubstage. Ergo nimmt AG dann gerne das Wochenende vor dem Urlaub noch als Dienst hinzu, um die anderen Mitarbeiter weniger zu belasten.



Ambulanti
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AW: Urlaubsregelung an Wochenenden

Beitrag von Ambulanti »

vielen Dank schon mal für eure Antworten, ja klar, ich wollte nicht unbedingt "Beispiele" wie es woanders geregelt ist - das weiß ich ja.
Ich wollte schon wissen, ob es da kein Gesetz gibt....

die 12 Werktage - hm, ja - d.h. dass man bei 2 Wochen Urlaub auch EIN WE arbeiten muss, da ja auch Samstage als Werktage zählen ...
damit ist die Frage eigentlich beantwortet.
Ich finds halt wieder mal ein typisches Beispiel dafür, wie benachteiligt wir in der Pflege anderen (den meisten) Arbeitnehmern gegenüber sind, die ja auch die 5 Tage Woche haben und IMMER die WE frei haben.

Aber, Lilli2710, das ist der einzige Weg so "schlau" zu sein, wie dein Kollege. Es kann dir NIEMAND vorschreiben WIE du deinen Urlaub zu nehmen hast, d.h. wenn ich eine Woche Urlaub will mit 2 Wochenenden und dann von Freitag bis einschließlich Montag nehme, darf das nicht verwehrt werden (außer betriebliche Umstände, zu viele im Urlaub z.B. lassen das nicht zu). Man "opfert" ja damit auch noch 2 Tage Urlaub mehr! Man muss nicht von Montag bis Freitag Urlaub nehmen, man kann auch von Mittwoch bis Mittwoch usw....


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Suse2
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AW: Urlaubsregelung an Wochenenden

Beitrag von Suse2 »

also ich mache das nicht so wie von Ambulante beschrieben..

wenn ein MA Freitag den letzten AT hat und anschließend freies WE,
dann ab Montag 1 Woche Urlaub geplant hat einschl. Wochenende, dann hat er 2 Wochenenden frei, sollte er zwei Wochen Urlaub genommen haben, dann schließt sich der 2. Woche wieder eien freies Wochenende an... ja dann hat er 3 Wochenenden am Stück frei...


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Lilli2710
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AW: Urlaubsregelung an Wochenenden

Beitrag von Lilli2710 »

[quote=""Ambulanti""]>...Aber, Lilli2710, das ist der einzige Weg so "schlau" zu sein, wie dein Kollege. Es kann dir NIEMAND vorschreiben WIE du deinen Urlaub zu nehmen hast, d.h. wenn ich eine Woche Urlaub will mit 2 Wochenenden und dann von Freitag bis einschließlich Montag nehme, darf das nicht verwehrt werden (außer betriebliche Umstände, zu viele im Urlaub z.B. lassen das nicht zu). Man "opfert" ja damit auch noch 2 Tage Urlaub mehr! Man muss nicht von Montag bis Freitag Urlaub nehmen, man kann auch von Mittwoch bis Mittwoch usw....<[/quote]

Ja klar, bei uns wurde es in der damaligen Einrichtung aber abgelehnt, von der höchsten Leitung aus ... nicht von Kollegen. Aus welchem Grund kann ich heute nicht mehr sagen. Aber ich denke, in der Pflege findet man immer einen Grund ;)

Meine persönliche Meinung ist aber eh die : mir reicht ein WE, entweder vor oder nach dem Urlaub aus. Ich persönlich (!) würde mir vor meinen Kollegen (in der jetzigen Einrichtung) irgendwie .... wie soll ich sagen ... unkollegial (?) vorkommen, da alle ihr Bestes geben bei der Urlaubsplanung und auch, ohne zu murren so manches Mal aus Kollegialität noch gerutscht wird. Hat man eine Reise gebucht oder sonst etwas wichtiges, stößt das natürlich auch immer auf Verständnis. Wir geben alle unser Bestes, es jedem so gut wie möglich angenehm und recht zu machen und arbeiten bzw. planen Hand in Hand. Und das allein ist es mir schon wert, nicht auf beide WEs zu bestehen, wenn kein triftiger Grund vorliegt ;)

Ich hoffe, ihr versteht wie ich es meine ;)

Das soll jetzt auch nicht heißen, dass jemand unkollegial ist, der beide WEs haben möchte, also bitte nicht persönlich nehmen ;)



Ambulanti
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AW: Urlaubsregelung an Wochenenden

Beitrag von Ambulanti »

Lilli2710, es kommt halt immer drauf an, was du in deinem Urlaub vorhast und mit wem. Wer Familie und Kinder hat und an die Wochenenden gebunden ist (weil eben andere Familienmitglieder freie WE haben) der "braucht" bei 14 Tagen Urlaub, WENN er wegfährt alle Wochenenden dazu. (Das ja bei 2 Wochen 3 WE sind)
Bei EINER Woche Urlaub reicht dir EIN Wochenende? Kommt auch drauf an was du vorhast. Wenn ich mal ne Woche Urlaub nehme, wo ich nichts besonderes plane und nur unter der Woche vielleicht was vorhabe, "könnte" u. U. auch EIN freies Wochenende reichen. Aber das war bei mir bis jetzt leider nie der Fall, weil ich immer mit anderen Leuten (Familie oder Freunden) den Urlaub geplant habe und da kann ich ja nicht alleine an einem Freitag zurückfahren, -fliegen, wenn die anderen das WE frei haben, bzw. wenn der Flug auch gar nicht anders geht. Und "Erholung" ist das nicht, wenn ich von Samstag bis Freitag frei habe und dann das WE schon wieder ran muss :eek: ...

Unkollegial kommt sich bei uns niemand vor, weil wir unter uns Kollegen/innen absolut einig sind, dass wir alle die WE vor und nach dem Urlaub frei wollen und sind deshalb alle bereit vorher 2 Wochenenden am Stück zu arbeiten (manchmal sinds auch drei!).
Nur unsere Chefin checkt das nicht immer und es ist jedesmal eine Tauscherei, was ja auch nicht immer so einfach ist - als wenn sie gleich richtig planen würde! Bzw. wenn jemand krank ist, dann soll das angeblich nicht mehr gehen mit den freien WE davor und danach.

Ich bin jetzt über 14 Jahre in der Altenpflege tätig und habe noch nie ein Wochenende opfern müssen, :) egal ob im ambulanten Dienst oder im Heim.
Deshalb wollte ich jetzt einfach nur mal wissen, ob das rechtlich überhaupt in Ordnung ist, uns in der Pflege einfach ein Wochenende zu "klauen" :hehe

und Suse, mir scheint ihr habt ein besonderes Arbeitsmodell? Die freien Wochenenden sind bei uns nicht fest, das variert, verschiebt sich, das klappt dann nicht so, wie du das beschreibst :(


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Lilli2710
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AW: Urlaubsregelung an Wochenenden

Beitrag von Lilli2710 »

Ja, ich schrieb ja : mir persönlich reicht das. Liegt vielleicht aber auch daran, dass Kinder aus dem Haus sind und ich eh einen Arbeitsrhythmus von meist 5/4 oder gar 6/6 habe (Dienste/frei) - das geht so, weil ich eine 30 Std/Wo habe lt. Vertrag, aber 8 Std/Tag bzw. Nacht arbeite ;) . Die 4 bzw. 6 frei sind für mich fast wie ein kleiner Urlaub ;)
Ich verstehe es aber natürlich auch zu 100%, wenn anderen ein WE nicht ausreicht !!!

Wie das allerdings jetzt rein rechtlich aussieht ... hmmm.



Benutzer 204 gelöscht

AW: Urlaubsregelung an Wochenenden

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Suse hat kein besonderes Arbeitsmodell .
Bei uns wird genauso verfahren .
Wenn es einen Rahmen-DP gibt kann man gut planen .

LG



Suse2
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AW: Urlaubsregelung an Wochenenden

Beitrag von Suse2 »

und Suse, mir scheint ihr habt ein besonderes Arbeitsmodell? Die freien Wochenenden sind bei uns nicht fest, das variert, verschiebt sich, das klappt dann nicht so, wie du das beschreibst

nix Besonderes, 38,5 Std in der 5,5 Tage Woche
WE Dienst im Wechsel , arbeiten und frei,

PS...

eins macht so eine Dienstplanung auf jeden Fall...zufriedene Mitarbeiter. ;-)


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johannes
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AW: Urlaubsregelung an Wochenenden

Beitrag von johannes »

jedoch haben andere AN andere Arbeitszeitmodelle
ja, Lilly, so ist es und so bleibt es - bis ..... ja bis mal jemand aufsteht und sagt: "Mach ich nicht mehr mit!"

Wir haben so viel Personalüberschuss, weil wir so gute Arbeitsbedingungen haben und mit allen Mitteln dafür sorgen, dass das auch so bleibt. :wall


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ilios1966
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AW: Urlaubsregelung an Wochenenden

Beitrag von ilios1966 »

Hallo,

wenn ich recht informiert bin, haben wir in der Pflege eine 6 Tage Woche, d.h., dass auch Samstage als Arbeitstage zählen, daraus ergibt sich automatisch das mehr an Urlaubstagen im Jahr im Monat oder? Heißt, dass wenn ich an 2 Wochenenden frei haben möchte in meinem Urlaub, ich an diesen Urlaub nehme.

Lg ilios


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hexe1070
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AW: Urlaubsregelung an Wochenenden

Beitrag von hexe1070 »

Nein Ilios, nur wer das vertraglich vereinbart hat.

Ich arbeite zB in einer 5 Tage Woche. 😉

In der anderen Klinik gabs zwei Kliniken die zusammen gefasst wurden, die eine mit hauptsächlich 5,5 Tage Woche, die andere mit 5 Tage woche

Ambulant hab ich in der 6 Tage Woche gearbeitet.
Entsprechend unterschiedlich war aber auch mein Urlaubsanspruch.


viele Grüße Hexe

Geh nicht immer auf dem vorgezeichneten Weg,
der nur dahin führt,
wo andere bereits gegangen sind!
(Alexander Graham Bell)

stormrider
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AW: Urlaubsregelung an Wochenenden

Beitrag von stormrider »

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt meines Wissens 20 Tage bzw. 24 Tage, wenn man eine 6 Tage Woche hat.

Jeder der eine geregelte Arbeitswoche von Montag bis Freitag hat, kann darauf bauen, dass er auch schon das Wochenende vor dem Urlaubsantritt am Montag in seine Urlaubsplanung mit einbeziehen kann.

Das funktioniert aber dann nicht, wenn man auch an Wochenenden arbeiten muß. Einen Anspruch auf ein freies Wochenende VOR und NACH dem Urlaub gibt es nicht.

Ich sehe da eine große Benachteiligung drin und habe dies für mich so geregelt, dass ich nicht bei Arbeitgebern gearbeitet habe, die diese Benachteiligung nicht ausgeglichen haben.

Auf jeden Fall sollte man niemals mit einem frei vor dem Urlaub rechnen, also z.B. schon das Wochenende vor dem 1. Urlaubstag montags mit buchen, wenn man keine entsprechende nachvollziehbare Zusage hat.



ilios1966
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AW: Urlaubsregelung an Wochenenden

Beitrag von ilios1966 »

Hallo,

Sorry!!!! Habe mal wieder nicht aufgepasst. Bei 5 Tage Woche ist das natürlich anders und immer abhängig davon wie die Verträge aussehen.

Lg ilios


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legolas
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AW: Urlaubsregelung an Wochenenden

Beitrag von legolas »

hallo alle miteinander,

nach langer pause möchte ich mich auch mal wieder melden.
zu diesem thema hatte ich mal mit unserem mav-kollegen gesprochen. ich hatte das selbe problem als ich im privaten altenheim gearbeitet habe.
man gewährte mir nur ein wochende für urlaub im jahr. vorgeschoben wurden dann immer die betrieblichen engpässe. die ungezählten erbrachten leistungen an den dienstfreien wochenenden wurden selbstverständlich unter den tisch gekehrt.
mittlerweile habe ich seit 5 jahren das glück wieder im öffentlichen dienst zu arbeiten.
und laut auskunft meiner mav stehen mir als mitarbeiter 3 wochen zusammenhängend urlaub pro jahr zu um, einen erholungseffekt zu garantieren. natürlich muß das auch funktionieren, dafür sollte die urlaubsplanbesprechung ordentlich genutzt werden.

lg legolas



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