Urlaubsberechnung nach Arbeitsstunden?

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überflüssig
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AW: Urlaubsberechnung nach Arbeitsstunden?

Beitrag von überflüssig »

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Zuletzt geändert von überflüssig am Mi 17. Nov 2010, 13:10, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: zu kompliziert



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johannes
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AW: Urlaubsberechnung nach Arbeitsstunden?

Beitrag von johannes »

man kann auch alles verkomplizieren.


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ferdi
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AW: Urlaubsberechnung nach Arbeitsstunden?

Beitrag von ferdi »

Ich möchte das Thema noch mal hochholen, da es mir einfach keine Ruhe lässt.
Wäre schön, wenn ich noch andere Meinungen dazu lesen könnte.
ich kann dazu auch nur sagen Urlaub wird nach Tagen berechnet und nicht nach Stunden.

Ich vermute das dein eigenliches Problem die Verrechnung der Minusstunden mit Urlaub ist.

Das Thema ist fälschlicher Weise unter Pflegerecht gelandet.

Meine Antwort kann ich gerne noch mal hier reinstellen.



medsonet.1
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AW: Urlaubsberechnung nach Arbeitsstunden?

Beitrag von medsonet.1 »

Hallo,

und wie berechnest du den Urlaub und die Stunden in folgendem Beispiel ???

Teilzeitkraft mit 20 Wochenarbeitsstunden bei einer tariflichen 5-Tage Woche mit einem tariflichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen jährlich.

Diese Kollegin arbeitet aber tatsächlich nach folgendem Dienstplan:

- 2 Tage in der Woche mit 6 Stunden
- 2 Tage in der Woche mit 4 Stunden
- 3 Tage in der Woche frei

Viel Spaß beim Rechnen!

Gruß

medsonet.1



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johannes
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AW: Urlaubsberechnung nach Arbeitsstunden?

Beitrag von johannes »

Was wird eigentlich an einem Urlaubstag berechnet?

Arbeitet ein AN standardmäßig 1 Tag in der Woche, stehen ihm im Jahr 4 Urlaubstage zu (gesetzl. Mindesturlaub) oder nach Tarif entsprechend mehr.
Arbeitet ein AN standardmäßig 6 Tage in der Woche, stehen ihm im Jahr 24 Urlaubstage zu (gesetzl. Mindesturlaub) oder nach Tarif entsprechend mehr.

Wird jetzt der Urlaubsanspruch reduziert oder erhöht je nach dem, wieviel Stunden am Tag der MA arbeitet? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?


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überflüssig
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AW: Urlaubsberechnung nach Arbeitsstunden?

Beitrag von überflüssig »

Hallo Herrije,
danke für Dein Interesse. War nichts Besonderes, nur halt in meinem persönlichen Stil formuliert.In der Gesamtsicht aller anderen Beiträge fändest Du bei mir keine Neuigkeiten, hast also nicht wirklich was verpasst.
VG überflüssig



ferdi
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AW: Urlaubsberechnung nach Arbeitsstunden?

Beitrag von ferdi »

Re.: GastGriesuh

5 Tagewoche 30 Tage Urlaub:
Egal ob 38,5 oder Teilzeit es bekommen alle die gleiche Anzahl an Urlaubstagen.

Erst wenn Jemand an mehr oder wenigen Wochentagen arbeitet ändert sich die Anzahl der Urlaubstage.

Ich bin auch Teilzeit mit 34 Stunden in der 5 Tagewoche. Wir haben auch 30 Stunden, 20 Stunden, ... Woche. Allen haben den gleiche Uraubsanspruch.
Unsere tägliche Arbeitszeit ist nicht jeden Tag gleich. Damit beim schreiben der Stundenzettel durch Urlaub oder Krank keine Minusstunden entstehen wird die Wochenarbeitszeit durch 5 geteil das ergibt die tägliche Sollarbeitszeit,
30 Std. = 6
34 Std. = 6,8
20 Std. = 4
Bei Urlaub oder Krank trägt man dann, von Montag bis Freitag die Sollarbeitszeit ein, an allen anderen Tagen trag ich die tatsächliche Arbeitszeit ein.
Hab ich am Monatsende Plus ist es Mehrarbeit, hab ich am Monatsende Minus hat der AG mich nicht Vertragsmäßig verplant und trägt das Risiko.

Durch Urlaub oder Krank kann man nicht ins Minus kommen.



ferdi
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AW: Urlaubsberechnung nach Arbeitsstunden?

Beitrag von ferdi »

Ne GastGriesuh, Johannes hat recht
Urlaubsentgelt/Arbeitstag = Verdienst der letzten 13 Wochen : 13 Wochen : regelmäßige Wochenarbeitstage (= 65 bei Fünftagewoche) Oder schaust du hier: [url]http://www.deutsche-handwerks-zeitun...s_1233599.html[/url]
Das betrifft das Handwerk, nicht unsere Berufe und hat nichts mehr mit den eigendlichen Thema zu tun.
Schuster bleib bei deinen Leisten.



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Griesuh
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Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
Einsatz Bereich: ambul. Pflege
Wohnort: In Hessen

AW: Urlaubsberechnung nach Arbeitsstunden?

Beitrag von Griesuh »

Hi Leute, es geht nicht um die Anzahl der Urlaubstage und den Urlaubsanspruch, das ist klar und erledigt.

Es geht im Ausgangsbeitrag darum, mit wieviel Stunden wird ein Urlaubstag dem Arbeitnehmer berechnet.
Dass ich bei einer Teilzeitstelle den Urlaub nicht mit 7,5 Stunden berechnen kann wie bei einer Vollzeitstelle dürfte doch wohl logisch sein.
Ebenso wird bei einer 400€ Kraft der Urlaubstag auch nicht mit 7,5 Stunden brechnet.
Sondern ein Urlaubstag wird immer mit der durchschnittlichen tgl. Arbeitszeit der letzten 13 Wochen Stundenmäßig berechnet.

ferdi du schreibst doch selbst:
............ wird die Wochenarbeitszeit durch 5 geteil das ergibt die tägliche Sollarbeitszeit,
30 Std. = 6
34 Std. = 6,8
20 Std. = 4

Jo Ferdi und was ist die Durchschnittliche tgl. Arbeitszeit? Du hast es selbst geschrieben.


Jo Kinners bleibt bei eueren Leisten.
Denkt mal darauf rum
Zuletzt geändert von Griesuh am Fr 19. Nov 2010, 08:37, insgesamt 1-mal geändert.


Gute Pflege braucht mehr Zeit

kara5972
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AW: Urlaubsberechnung nach Arbeitsstunden?

Beitrag von kara5972 »

Also hier geht es ja teilweise recht wenig nett zur Sache,nur mal so....
Guten Morgen erst mal :)
Also mein Urlaub wird auch über meine monatliche Stundenanzahl berechnet.
Es kommt so aus ,das ich wenn ich allen Urlaub nehme ich einen Monat frei habe.Dann habe ich mein vereinbartes Gehalt,wie man dabei in Minusstunden geraten kann(und auch noch in so viele) enthält sich mir vor.... :confused:



thorstein
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AW: Urlaubsberechnung nach Arbeitsstunden?

Beitrag von thorstein »

Selbstverständlich gibt es Rechenbeispiele, wo man auch durch Urlaub ins Minus geraten kann.
Beispiel: Ich arbeite Durchschnittlich 25h/Woche, aber immer in der einen Woche 20h und in der anderen 30h.
Der Urlaubstag wird mit der durchschnittlichen Sollzeit von 5h berechnet.
Lege ich jetzt all meinen Urlaub in die Woche mit 30h, habe ich am Ende des Jahres (bei 6Wochen Urlaub) 30 Minusstunden aufgebaut. Lege ich den Urlaub in die andere Woche, wären es entsprechend 30 Überstunden.

Und das ist auch in Ordnung so, den in der einen Woche werde ich ja nur von 20h Arbeitsleitung befreit und in der anderen von 30h, die ich ja dann auch nicht leisten muss.

Wenn weniger Tage (Nachtdienst) gearbeitet werden, kann die Differenz noch größer ausfallen.
Z.B. eine Woche fünf Nachtdienste und eine Woche frei. Bekommt dieser AN den Urlaub auch mit 30 tagen a5h berechnet, muss er 2Wochen Urlaub nehmen, um auf die 50h zu kommen. An dieser Stelle haben offensichtlich manchen den Knoten im Hirn. Nimmt er nur eine Woche Urlaub, stehen am Ende 25 Minustunden, allerdings hat er noch eine Woche Urlaub gut = 25 Tage a 5h= 125h. Die 25 Minustunden sind also nicht verloren!
Alternativ kann man den Urlaub auf 15 Tage a 10 h runterrechnen. dann verbraucht er 5 Tage Urlaub, es steht kein Minus da, aber er hat dann auch nur noch 10 Tage Urlaub a 10h= 100h übrig. Die 25h sind dann schon weg.

Egal wie der Urlaub berechnet wird, es sind zwei Fragen klar zu beantworten. Bekomme ich auch genau so viele freie Tage bzw. Wochen, wie mir zustehen, z.B. 6 Wochen. Und bekomme ich für diese Wochen so viele h gutgeschrieben oder verrechnet, wie ich normalerweise im Durchschnitt arbeiten würde.



überflüssig
Beiträge: 371
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AW: Urlaubsberechnung nach Arbeitsstunden?

Beitrag von überflüssig »

Hallo kara5972,
Also hier geht es ja teilweise recht wenig nett zur Sache,nur mal so....

Das sehe ich auch so....

Wenn Du in Teilzeit jeden Tag für z.B. 4 h zur Arbeit gehst, kannst Du kein Minus machen.
Gehst Du aber Teilzeit nicht jeden Tag, dafür dann 8 h, bekommst Du ja zum Ausgleich freie Tage an denen Du 0 Std arbeitest.
Hast Du nun den gleichen Urlaubsanspruch wie die Vollzeitkräfte, sagen wir 20 Tage., werden Deine 20 Tage mit weniger Stunden, also 4 gerechnet (siehe Beitrag 33).

Nehmen wir einen Monat mit 80 Sollstd (bei 50%).
Nimmst Du dann 5 Tage Urlaub (=20 Std), gehst 5 Tage normal arbeiten (=40 Std)
und hast den Rest frei (= 0 Std), kommst Du schon ins Minus. Denn Du hast effektiv weniger Stunden auf Deinem Stundennachweis, nämlich 20+40=60 Stunden statt der 80 geforderten.
Ich hoffe ich konnte helfen?
VG überflüssig



überflüssig
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AW: Urlaubsberechnung nach Arbeitsstunden?

Beitrag von überflüssig »

Hallo GastGriesuh,
vielen Dank für Deine freundliche Berichtigung. Da hab ich wohl sehr oft draufgelegt, denn bei mir wurde es über lange Zeit genau so, wie ich es beschrieb gerechnet.....
VG überflüssig



medsonet.1
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AW: Urlaubsberechnung nach Arbeitsstunden?

Beitrag von medsonet.1 »

[quote=""Herrijeh""]

Noch ne Frage: Muss die Jahressollarbeitszeit mit auf dem Dienstplan stehen? Weil ne Spalte dafür ist ja vorhanden....[/quote]

Hallo,

diese Frage kann dir nur "betriebsintern" jemand beantworten. Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen oder Verordnungen, wie und in welcher Form ein Dienstplan auszusehen hat.

Die Rahmenspielregeln hierfür werden zwischen Arbeitgeber und Personalvertretung vereinbart, und nur die können dir genau sagen, ob auf eurem Dienstplan eine Jahressollarbeitszeit stehen muß. Bei uns z.B. gibt es einen Jahresrahmendienstplan (er regelt den Schichtwechselrythmus), dort ist auch die Jahressollzeit erfasst, bei den normalen Monatsdienstplänen wird natürlich nur die Monatssollzeit dargestellt.

Gruß

medsonet.1



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