Urlaubsanspruch

Forum für Fragen von Pflegekräften aus dem Arbeits- oder Tarifrecht, aktuelle Urteile etc.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
Antworten

tzusammenhängender urlaub wieviele tage lt tarif Brandenburg?

Umfrage endete am Do 9. Dez 2010, 07:45

12 Werktage
0
Keine Stimmen
10 Tage (Mo-Fr9
2
100%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 2

thorstein
Beiträge: 1068
Registriert: So 2. Sep 2007, 01:41

AW: Urlaubsanspruch

Beitrag von thorstein »

Hallo glintschert,
lt Arbeitsrecht sind 12 Werktage (MO-SA) hintereinander zu gewähren
Damit beziehst du dich wohl auf das Bundesurlaubsgesetz:
Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
Dort wird grundsätzlich von der 6-Tage-Woche ausgegangen, d.h der Samstag ist ein Werktag.
In der 5-Tage-Woche nimmt man entsprechend 2 Wochen Urlaub= 10Tage. Beginnt der Urlaub an einem Montag, muss dann das Wochenede davor oder nach dem Urlaub auch frei sein. Dann sind die 12 Werktage erfüllt.

Noch ein Hinweis:

Urlaubsregelungen sind mitbestimmungspflichtig. Habt ihr einen Betriebsrat?



medsonet.1
Beiträge: 255
Registriert: Mo 20. Apr 2009, 15:06
Kontaktdaten:

AW: Urlaubsanspruch

Beitrag von medsonet.1 »

Hallo,

lt. Bundesurlaubsgesetz hast du einen Mindesturlaubsanspruch von 4 Wochen im Kalenderjahr, davon müssen 2 Wochen zusammenhängend gewährt werden.

Wahrscheinlich unterliegst du aber einem Tarifvertrag, der noch einen höheren Urlaubsanspruch vorsieht.

Die Spielregeln, wann wer wie Urlaub im Unternehmen machen kann, legen Arbeitgeber und Betriebsrat fest.

Gruß

medsonet.1



ferdi
Beiträge: 994
Registriert: Di 10. Mai 2005, 18:55

AW: Urlaubsanspruch

Beitrag von ferdi »

wir haben eine 5 tagewoche
ist Tarifvertrag und heißt von Montag bis Freitag, egal was das BUrlG sagt. Pflicht für den Arbeitgeber ist 2 Wochen am Stück. Nach Tarifvertrag macht das 10 Tage und 2 Wochenenden.
Nach Tarifvertrag muss die Anzahl der Urlaubstage im Arbeitsvertrag stehen.

ferdi



medsonet.1
Beiträge: 255
Registriert: Mo 20. Apr 2009, 15:06
Kontaktdaten:

AW: Urlaubsanspruch

Beitrag von medsonet.1 »

[quote=""ferdi""]
Nach Tarifvertrag muss die Anzahl der Urlaubstage im Arbeitsvertrag stehen.

ferdi
[/quote]

Hallo,

dies ist nicht zwingend, wenn die Anzahl der Urlaubstage eindeutig im Tarifvertrag geregelt sind (was eigentlich aber üblich ist)!

Gruß

medsonet.1



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste