Damit beziehst du dich wohl auf das Bundesurlaubsgesetz:lt Arbeitsrecht sind 12 Werktage (MO-SA) hintereinander zu gewähren
Dort wird grundsätzlich von der 6-Tage-Woche ausgegangen, d.h der Samstag ist ein Werktag.Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
In der 5-Tage-Woche nimmt man entsprechend 2 Wochen Urlaub= 10Tage. Beginnt der Urlaub an einem Montag, muss dann das Wochenede davor oder nach dem Urlaub auch frei sein. Dann sind die 12 Werktage erfüllt.
Noch ein Hinweis:
Urlaubsregelungen sind mitbestimmungspflichtig. Habt ihr einen Betriebsrat?