Urlaub von 2016 wird nicht genehmigt

Forum für Fragen von Pflegekräften aus dem Arbeits- oder Tarifrecht, aktuelle Urteile etc.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
Antworten
Setera
Beiträge: 34
Registriert: Do 13. Okt 2011, 13:40

Urlaub von 2016 wird nicht genehmigt

Beitrag von Setera »

Hallo zusammen,
bräuchte eure Einschätzung zu folgendem Problem.
Ich habe letztes Jahr und auch schon dieses Jahr meinen Jahresurlaub aus 2016 immer wieder beantragt.
Jedesmal bekam ich zwar die beantragten Tage frei, aber der Urlaub wurde gestrichen und dafür Überstd. frei eingetragen und abgezogen.

Nun habe ich noch meinen ganzen Urlaub aus 2016 und kann ihn wg. Personalmangel auch jetzt im März nicht nehmen.
Der AG gibt mir leider nicht schriftlich, dass er nicht verfällt.

Habe nun für April Urlaub beantragt habe aber die Befürchtung, dass ich wieder Überstd. frei nehmen muss.

Meine Frage: wie kann ich mich wehren und erreichen, dass die Überstd. stehen bleiben oder zumindest was Schriftliches in die Hand habe, dass der Urlaub nicht verfällt. Gibt es da eine Rechtslage auf die ich mich berufen kann?

Danke für eure Hilfe

Setera



Benutzeravatar
doedl
Beiträge: 6411
Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
Beruf: Pflegedinosaurier
Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins

AW: Urlaub von 2016 wird nicht genehmigt

Beitrag von doedl »

(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs
auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers
liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des
folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs.
1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

Auszug aus dem Mindesturlaubsgesetz, wobei natürlich auch der bestehende Tarifvertrag greift

Du stellst schriftlich einen Antrag, den Urlaub aus 2016 auf 2017 zu übertragen, schilderst nochmal ausführlich, dass Du Deinen Urlaub ordnungsgemäß beantragt hast und statt dessen Überstundenfrei gewährt wurde und setzt dem AG eine Frist, bis wann er sich dazu schriflich äußern muss.

Gruß Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

Setera
Beiträge: 34
Registriert: Do 13. Okt 2011, 13:40

AW: Urlaub von 2016 wird nicht genehmigt

Beitrag von Setera »

Hallo doedl, danke für die rasche Antwort.

Drück mir die Daumen, dass ich überhaupt eine Antwort bekomme.
Auch eine Rückmeldung des AGs lässt in der Regel auf sich warten oder erfolgt nicht.
LG
Setera



Benutzeravatar
doedl
Beiträge: 6411
Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
Beruf: Pflegedinosaurier
Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins

AW: Urlaub von 2016 wird nicht genehmigt

Beitrag von doedl »

Hi Setera,

ich gehe davon aus, dass ihr keinen Betriebsrat habt und auch keinen Tarifvertrag.

Sonst würden die dortigen Regelungen gelten.

Aber Überstundenabbau ist kein dringendes betriebliches Erfordernis, daher kannst du deinen Urlaub notfalls einklagen.


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

stormrider
Beiträge: 218
Registriert: Sa 1. Jul 2006, 15:34

AW: Urlaub von 2016 wird nicht genehmigt

Beitrag von stormrider »

Sammele das was du dem AG mitteilst und dokumentiere wenn keine Antwort kommt.
Ggf. kannst du ein Schreiben persönlich abgeben und den Empfang quittieren lassen.
Dann hast du genug Nachweise.



Specht
Beiträge: 8
Registriert: Mo 13. Feb 2017, 16:00

AW: Urlaub von 2016 wird nicht genehmigt

Beitrag von Specht »

Im Bundesurlaubsgesetz §7 findest du dazu folgende Regelung:
(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.



Benutzeravatar
*Angie*
Beiträge: 5490
Registriert: Sa 17. Jun 2006, 15:54
Beruf: Mensch & ex. AP

AW: Urlaub von 2016 wird nicht genehmigt

Beitrag von *Angie* »

Nicht vergessen das Schreiben vor Abgabe für Dich selbst zu kopieren. Sollte Dir der Empfang Deines Schreibens nicht mit Stempel und Unterschrift quittiert werden (wovon man ja fast ausgehen kann ), dann sende es per Einschreiben mit Rückschein.


» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)

Benutzeravatar
Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: Urlaub von 2016 wird nicht genehmigt

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . wie schon beschrieben, alles schriftlich beantragen, Termin für Rückantwort hineinformulieren, Erhalt quittieren lassen und wenn keine verbindliche Antwort kommt, dann flugs zur Rechtsabteilung der Gewerkschaft (wenn Du Mitglied bist) oder zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht (wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast). Trifft beides nicht zu, dann entweder beten, oder die Mafia engagieren (letzteres soll ein Scherz sein und ist nicht ernst gemeint) . . .



Setera
Beiträge: 34
Registriert: Do 13. Okt 2011, 13:40

AW: Urlaub von 2016 wird nicht genehmigt

Beitrag von Setera »

Hallo, wollte euch einen kurzen Zwischenstand geben.

Wie ich befürchtet habe, ist für mein alter Urlaub aus 2016 der für April eingereicht war nun wieder gestrichen, statt dessen Überstd. frei.

Auf meine Post wurde nicht reagiert. Die Frist zur Bestätigung,dass der Urlaub nicht verfällt- schon eine Woche abgelaufen.

Ich bin in keiner Gewerkschaft. Ein Anwaltsbrief würde mich Geld kosten.

Neue Strategie die ich mir überlegt habe: Ich teile dem AG mit, dass ich solange mein alter Urlaub noch steht keine einzige Überstunde mehr leiste.

Wie denkt ihr? wäre das Arbeitsverweigerung wenn ich nur mein Soll arbeiten würde.

Danke für euren Rat.



Balot
Beiträge: 140
Registriert: Di 9. Sep 2008, 09:30

AW: Urlaub von 2016 wird nicht genehmigt

Beitrag von Balot »

Moin
Gehe zu einen Anwalt und melde Dich auch gleich in einer Gewerkschaft ein.Bei so einen Arbeitgeber wirst Du auch in Zukunft immer Probleme haben.



stormrider
Beiträge: 218
Registriert: Sa 1. Jul 2006, 15:34

AW: Urlaub von 2016 wird nicht genehmigt

Beitrag von stormrider »

Was steht in deinem Arbeitsvertrag zu Überstunden?
Werde auf jeden Fall Mitglied in der Gewerkschaft.
Bei deinem Urlaub aus 2016 besteht die Gefahr, dass man ihn dir streicht. Deshalb alle Beweise sammeln und sollte das passieren sofort zum Anwalt gehen.
Beweise wären z.B. Angaben zu den Überstunden vor und nach deinem Überstundenfrei. Hast du einen schriftlichen Urlaubsantrag gestellt? Das wäre dann der Beweis, dass du dich darum bemüht hast, deinen Urlaub zu nehmen.

Ich glaube du mußt 3 Monate in der Gewerkschaft sein um dann Hilfe bekommen zu können.



Benutzeravatar
doedl
Beiträge: 6411
Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
Beruf: Pflegedinosaurier
Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins

AW: Urlaub von 2016 wird nicht genehmigt

Beitrag von doedl »

Hallo Setera

hast du Deinen Urlaub schriftlich eingereicht- oder wie läuft das bei Euch?

Gruß Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

resigniert
Beiträge: 318
Registriert: Mi 6. Feb 2013, 20:35

AW: Urlaub von 2016 wird nicht genehmigt

Beitrag von resigniert »

[quote=""Setera""]. Ein Anwaltsbrief würde mich Geld kosten.

.[/quote]

Eine Gewerkschaftsmitgliedsschaft kostet auch Geld, eine Rechtsschutzversicherung kostet Geld, eine Berufsverbandsmitgliedschaft kostet Geld.
Bist du im ADAC? Wenn ja, warum ist dein Auto wichtiger als du.
Wenn nein, vergiss meine Frage



Setera
Beiträge: 34
Registriert: Do 13. Okt 2011, 13:40

AW: Urlaub von 2016 wird nicht genehmigt

Beitrag von Setera »

Hallo zusammen,
also, in meinem Arbeitsvertrag steht nichts von Überstunden und deren Handhabung.

Wir haben Urlaubs Anträge mit denen der gewünschte Urlaub beantragt wird. Eigentlich sollte da der untere Abschnitt "genehmigt" oder "abgelehnt mit Begründung" zurück kommen, nur wurde noch nie was zurückgeschickt.
Also es gab noch nie ein Feed back ob der Urlaub genehmigt wird oder abgelehnt wird.
Im Team liegt ein Urlaubsplaner und wir tragen die Urlaube bei der Dienstplan Gestaltung ein. Die PDL übernimmt das dann so, oder trägt statt Urlaub Überstd. Abbau ein.

LG

Setera



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste