Urlaub nach Nachtdienst

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Boart
Beiträge: 23
Registriert: Di 25. Jan 2005, 17:56

Urlaub nach Nachtdienst

Beitrag von Boart »

Hallo ,

ich wende mich an euch da ich bisher nirgends eine Antwort gefunden habe.

Mein Grund :

Ich habe vor kurzem 4 Nächte gearbeitet und habe mich dann gewundert das der Tag wo ich aus der Nacht komme als Urlaubstag eingetragen war.

Sprich also : Ich habe bis morgen um 6:30 Uhr gearbeitet und dieser Tag zählte als Urlaubstag .

Ist dies Rechtens .Auf Nachfrage bei unserer PDL bekam ich folgendes gesagt :
Der Ruhetag(Ausschlaftag?!) entfällt,daher ist ein Urlaub rechtens , auch wenn man an dem Urlaubstag bis morgens 6:30Uhr arbeitete.

Ist dies Wirklich so ?? Kann mir jemand die Rechtsvorschriften zeigen ? oder hat jemand ähnlich Probleme wie ich ...... ??

Gruß Boart



Benutzer 1685 gelöscht

AW: Urlaub nach Nachtdienst

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Boart,

ich denke ja, bin mir aber nicht sicher. War denn der Urlaub vorher geplant? Hast du hinterher noch freie Tage? Also bei uns, wir planen das manchmal so, dass wir vor dem Urlaub noch Nächte haben, so verlängert sich der Urlaub. Bei dir ging es aber wohl darum, dass der nächste Tag nach dem ND gleich Urlaub war. Nun, wenn dur normal aus der Nacht rausgehst, dann haste doch auch an dem Tag ein X stehen. Du bekommst also dadurch allerhöchstens Überstunden.

Ob es ganz rechtens ist, können dir bestimmt Jutta und Peter beantworten.



Boart
Beiträge: 23
Registriert: Di 25. Jan 2005, 17:56

AW: Urlaub nach Nachtdienst

Beitrag von Boart »

Ja , also der Urlaub war geplant und da stand kein Frei sondern direkt nach dem nachtdienst Urlaub ..... So ungefähr N N N N U U U U

N= nacht
U= Urlaub



schnecke2003
Beiträge: 469
Registriert: Mo 2. Jun 2003, 00:42

AW: Urlaub nach Nachtdienst

Beitrag von schnecke2003 »

wenn du aus der nacht kommst musst du frei haben

und dann den nächsten tag urlaub...das prozedere hatte ich

auch schon mehrmals..ich hab die pdl öfter drauf hingewiesen

das ich den tag aus der nacht komme und dann frei habe und

nicht urlaub.....also sprich sie drauf an ..du musst dann frei haben

denn wie schon geschrieben hast du von 24.00uhr bis 6.00uhr

schon gearbeitet...

lg schnecke



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johannes
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Registriert: Sa 17. Nov 2001, 23:53
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AW: Urlaub nach Nachtdienst

Beitrag von johannes »

Ob es sich um einen Tag- oder Nachtdienst handelt, immer gilt der Tag als Dienst, an dem der Dienst beginnt. Das ist in allen Branchen so üblich, nicht nur in der Pflege.

Das mit dem Ausschlaftag ist zwar eine in der Pflege gängige Redewendung, hat aber recht wenig mit dem Arbeitsrecht zu tun. Unmittelbar nach dem letzen Nachtdienst ist es unmöglich, einen Frühdienst anzuschließen, da zwischen der 1. und der 2. Schicht immer mindestens 11 Stunden liegen müssen. Der Spätdienst ist ebenfalls nicht möglich, da auch hier die 11-Stunden-Frist nicht eingehalten werden kann.

Es kann also frühestens am übernächsten Tag ein Frühdienst angeordnet werden. Daraus resultiert die Vorstellung eines sog. Ausschlaftages. In Wirklichkeit ist dies nur die logische Konsequenz aus den gesetzlichen Gegebenheiten.

Schnecke schrieb
du musst dann frei haben denn wie schon geschrieben hast du von 24.00uhr bis 6.00uhr schon gearbeitet...
Dies ist auf Grund obiger Ausführungen nicht korrekt. Zudem folgt auch die Regelung der Zuschläge meinen Ausführungen. Sonntagszuschlag gibt es für die Zeit von Sonntag 20:00 Uhr bis Montag 6:00 Uhr, wenn der Nachtdienst an einem Sonntag begonnen hat. Desgleichen erhält man keine Sonntagszuschläge, wenn die letzte Nacht von Samstag auf Sonntag gearbeitet wurde.

Johannes



schnecke2003
Beiträge: 469
Registriert: Mo 2. Jun 2003, 00:42

AW: Urlaub nach Nachtdienst

Beitrag von schnecke2003 »

aber ich kann doch nicht aus der nacht kommen und dann iss der tag

gleich mein erster urlaubstag....sgn ausschlaftage gibbet bei uns auch

nicht...es steht auch kein NE dort....mir wurde vom B.rat gesagt ich

habe den tag schon meine std gearbeitet...also muss da frei sein...

nachdenklichen grüsse schnecke :confused:



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johannes
Beiträge: 3704
Registriert: Sa 17. Nov 2001, 23:53
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AW: Urlaub nach Nachtdienst

Beitrag von johannes »

Hallo Schnecke,

denk mal drüber nach. Wenn Du am Montag einen Nachtdienst hast, wann fängt der an? 0:00 Uhr oder am Abend? Ich denke, am Abend. Wenn Du nun nur mal 4 Nachtdienste hast, geht das dann so, wie Du es Dir wünschst für den Urlaub:

Montag - Nacht z.B. 20:00 Uhr bis 24:00 Uhr, Dienstag - Nacht bis 6:00 Uhr, Mittwoch - Nacht ab 0:00 Uhr bis 6:00 Uhr, weil Du ja am Dienstag schon Nacht hattest?

Ich denke, bei vier Nächten hast Du Montag ab 20:00 Uhr bis Dienstag 6:00 Uhr, Dienstag ab 20:00 Uhr bis Mittwoch 6:00 Uhr und so weiter. Es zählt also jeder Wochentag.

Genau so verhält es sich bei Frei und Urlaub! Diese Systematik gilt allerdings nicht nur in der Pflege, sondern in allen Berufen. Bei einem Tagdienst ist das nur etwas offensichtlicher, weil er ausschließlich in der Tageszeit eines Wochentages liegt.

Johannes



schnecke2003
Beiträge: 469
Registriert: Mo 2. Jun 2003, 00:42

AW: Urlaub nach Nachtdienst

Beitrag von schnecke2003 »

Hallo Jo

danke Dir für die Erklärung :D
Zuletzt geändert von schnecke2003 am Sa 27. Okt 2007, 12:29, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: was vergessen hab



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