Ungeplantes Krank......

Forum für Fragen von Pflegekräften aus dem Arbeits- oder Tarifrecht, aktuelle Urteile etc.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
Antworten
Wuschel
Beiträge: 56
Registriert: Sa 10. Jan 2004, 21:36

Ungeplantes Krank......

Beitrag von Wuschel »

.............wie ist es bei euch?

Folgende Situation: Ich wurde im Januar "ungeplant" :( krank aber der Dienstplan war schon geschrieben. Akuter Blinddarm und Vorhofflimmern. Mein krank fing am 21.01.15 an und endete am 01.03.15 = 5 Wochen und 4 Tage.
Mein Arbeitsbeginn war wieder am 02.03.15.

Ich verstehe das nicht! Im Monat Februar habe ich den ganzen Monat nicht gearbeitet und trotzdem wurden meine Überstunden mit dem ungeplanten krank verrechnet. Das sieht so aus: Übertrag vom Vorm: 14,25 Std.
Soll lfd. Monat:160 Std.
Istarbeitszeit: 144 Std.
Übertrag Folgemonat: - 1,75 Std.

Ich habe meine PDL darauf angesprochen aber sie sagte zu mir, das wäre ganz in Ordnung ob ich ihr nicht vertrauen würde. Da ich ungeplant krank wurde, der Diplan aber schon geschrieben war, wurden meine Überstunden hochgerechnet damit ich auf meine Soll Stunden komme und deshalb kam ich jetzt ins Minus.
Der BR sagt im ersten Augenblick, das ist Beschiss, aber er kennt sich auch nicht aus. Er sagt mir nur, eigentlich müsste ich geplant 6 Wochen krank sein, damit ich eine korrekte Abrechnung meiner Überstunden bekäme.

Und dann bauen sich die Minusstunden auf, wir haben 3 Personen mit PFST 3 verloren,da sind dann zu viele Mitarbeiter/Fachkräfte, sie lässt mich weniger arbeiten, fragt mich aber nicht ob ich damit einverstanden bin, ich habe eine 40-Std. Woche lt. Vertag und bin jetzt im März 15 bei 19,75 Std. minus. Wie soll ich die je aufholen bei 100%. Sie lässt mich teilweise schon 11 Tage am Stück arbeiten und dann gibt es noch die Dienstbesprechung am einzigen freien Tag die auch noch als Pflicht gilt!!!! Dass mein Körper dann irgendwann schlapp macht................

Ich verstehe das einfach nicht, ich versteh es nicht. Kann mir das mal jemand erklären wie das zustande kommt?

Danke wuschel :(


Es gibt bei uns keine Arbeitszeitkonto.
Zuletzt geändert von Wuschel am Di 14. Apr 2015, 14:16, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: hab was vergessen


Wir sind gleichzeitig Zuschauer und Schauspieler im großen Drama des Seins.
[/COLOR][/size]

Benutzeravatar
johannes
Beiträge: 3704
Registriert: Sa 17. Nov 2001, 23:53
Kontaktdaten:

AW: Ungeplantes Krank......

Beitrag von johannes »

Ich kenne das nur so:

Ich arbeite im Monat 20 Tage mit Arbeitszeit X (140 Std.)
Werde ich krank für den ganzen Monat, werden die 20 Krankheitstage 1 : 1 behandelt, als wären es Arbeitstage gewesen, also ebenfalls x (140 Std.).

So verfahre ich auch bei meinen Mitarbeitern. Im Urlaub läuft es ja genauso.


Ein Mensch existiert nicht - er lebt!
Keiner ist so blind wie der, der nicht sehen will.
Ich vertrete nicht immer die herrschende Meinung - aber ich habe eine Meinung!
Einer sucht für ein Problem eine Lösung - ein Anderer sucht für eine Lösung ein Problem

Benutzer 5647 gelöscht

AW: Ungeplantes Krank......

Beitrag von Benutzer 5647 gelöscht »

Hallo, also die rechtliche Grundlage kann ich nicht genau erklären.

Im letzten Jahr war ich 10 Wochen nach einem Unfall krankgeschrieben. Nach den 10 Wochen hatte ich die gleiche Anzahl an Überstunden, wie vor meinem Unfall.
Es wurde so gerechnet, wie Johannes es beschrieben hat. Der BR sollte sich mal erkundigen, du könntest bei einer Gewerkschaft nachfragen.



Thanos

AW: Ungeplantes Krank......

Beitrag von Thanos »

Hallo,

Minusstunden im Krank
Der Arbeitgeber legt Deinen Dienstplan fest, dazu gibt es verschiedene Regelungen und Gesetze, so unter anderem auch die Gewerbeordnung, hier speziell das Weisungsrecht. Wenn der Dienstplan steht, dann steht er. Jetzt mag es bei Dir im Unternehmen vielleicht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema geben, das Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall steht jedoch über diesen Regelungen und sollte daher von Deinem Arbeitgeber auch beachtet werden.
Wichtig ist, im Gesetz steht nicht dass die Stationsleitung oder Pflegedienstleitung den Dienstplan macht, sondern der Arbeitgeber. Es geht hier also nicht um Vertrauen zur PDL sondern ganz knallhart darum was im Gesetz steht.

Minusstunden
Das Gesetz sieht weder Überstunden noch Minusstunden vor, wenn es das bei euch gibt, regelt dies ein Tarifvertrag eine Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertag. Da steht drin, wer das eine oder andere anordnen kann und welche Bedingungen vorliegen sollten/ müssen. Hier lohnt es mal nachzuschauen.

Dienstbesprechung
Hierzu gibt es reichlich Urteile, die stützen sich heutzutage dann weniger auf Arbeitnehmerschutzgesetze sondern eher auf das Steuerrecht. Das bringt dem einzelnen in der Regel jedoch nichts, solange er nicht klagt. Da lohnen sich eher Betriebsvereinbarungen.
Ich persönlich würde die Nichtteilnahme im Vorfeld mit der Leitung besprechen. Sowas lässt sich ganz hübsch mit Aussagen des Paul- Ehrlich- Instituts dekorieren, ist dann aber immer noch Sache der Leitung. Vielleicht lohnt ja auch mal nachzuforschen ob diese eigenartige Pflicht nicht durch ein falsch verstandenes QM entstanden ist, vielleicht kann man ja mit den QMB´s was regeln und absprechen.



Setera
Beiträge: 34
Registriert: Do 13. Okt 2011, 13:40

AW: Ungeplantes Krank......

Beitrag von Setera »

Hallo Wuschel,
mir ist es im Lauf der Jahre zwei Mal ähnlich ergangen.
Beim ersten Mal war der Dienstplan als verbindliches Dokument schon ausgehändigt. Ich musste zähneknirschend hinnehmen,dass ich ins Minus rutschte.

Beim zweiten Mal war bei Beginn meiner Krankmeldung der Dienstplan noch nicht ausgehändigt. Man hat es zwar versucht und behauptet ich hätte in dem Monat Überstd. abbummeln sollen aber ich habe mir das nicht gefallen lassen.
Die Sache ist dann für mich positiv ausgegangen.

Viel Glück !
Gruß Setera



Wuschel
Beiträge: 56
Registriert: Sa 10. Jan 2004, 21:36

AW: Ungeplantes Krank......

Beitrag von Wuschel »

Hallo Thanos,
Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema
das ist unter anderem das Problem, wir haben keinen Tarifvertrag, weder Rahmen- noch Manteltarifvertrag, wir lehnen uns an den TvÖD an, aber der oberste Boss entscheidet.
Da können die doch mit uns machen, wie es ihnen gerade passt.
was im Gesetz steht.
wo kann ich das nachlesen?
die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall
meinen Lohn bekomme ich ganz normal ausbezahlt.
Aber bei uns macht die PDL den Dienstplan, nicht die Heimleitung.
Bezüglich Arbeitszeit steht in meinem Vertrag: Angewiesene Dienstpläne sind verbindlich. Ja dann noch meine Arbeitszeit, Stellenumfang, Schichtarbeit und Überstunden, mehr nicht.
durch ein falsch verstandenes QM entstanden
was meinst du damit? Die PDL ist die einzige die einen QM Lehrgang gemacht hat.



Danke Thanos für deine Infos.

@Setra
Der BR sollte sich mal erkundigen
Der ist bei uns nicht involviert; leider! Der kümmert sich um andere Dinge nur nicht um uns im stationären Bereich. Wir sind ein Stiefkind seit 8 Jahren, solange steht schon das Haus.
der Dienstplan als verbindliches Dokument schon ausgehändigt
also heißt es, wenn der Diplan schon fertig ist und ich werde krank, obwohl ich rechtzeitig die Krankmeldungen bringe und telefoniere, hab ich halt Pech und rutsche ins Minus. Werde ich krank bevor er fertig ist, habe ich Glück.

Aber ich kann doch mein krank nicht planen. Laufe ich jetzt aus der Türe raus und ein Auto fährt mich an und der Diplan steht, hab ich Pech und rutsche ins Minus. Hab ich Urlaub und bin krank, passiert mir nichts. Da wird es 1:1 abgerechnet.


Wir sind gleichzeitig Zuschauer und Schauspieler im großen Drama des Seins.
[/COLOR][/size]

Setera
Beiträge: 34
Registriert: Do 13. Okt 2011, 13:40

AW: Ungeplantes Krank......

Beitrag von Setera »

Hallo Wuschel, meines Erachtens u. nach meiner Erfahrung ist das halt so.
Der AG kann deine Ü-Std. aber nicht einfach verrechnen,aus dem Februar Plan muss schon zu ersehen sein, dass Überstd. frei geplant /eingetragen war. Du hast sicher den Plan trotz K erhalten und kannst nachschauen.

Aber stell dir vor der AG hätte dich für mehr als deine Sollarbeitszeit eingeplant, sprich du hättest in dem Monat Überstd. machen sollen dann wärst du, obwohl krank, mit Plusstd. aus dem Monat gegangen.

Krank im Urlaub wird deshalb schon anders bewertet, weil Urlaub der Erholung dienen soll.
Und noch was, wenn der AG zu viel Personal hat, kann er euch nicht einfach mit weniger Diensten ins Minus setzen. Falls das öfters vorkommt sehe ich euen Betriebsrat in der Pflicht sich einzuschalten, notfalls schreibt gemeinsam einen Brief.


Liebe Grüße
Zuletzt geändert von Setera am Mi 15. Apr 2015, 23:36, insgesamt 1-mal geändert.



Benutzeravatar
Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: Ungeplantes Krank......

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . um nochmal die Frage nach der rechtlichen Seite zu beantworten (nicht alles steht im Gesetz - Deutschland ist geprägt durch Richtersprüche). Und ich kenne das - die berühmte Frage der Arbeitgeberseite - "wo steht das":

- Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG.
(BAG vom 13.2.2002 - 5 AZR 470/00)

- Im Bereich eines laufenden bzw. bereits aushängenden Dienstplanes gilt im Regelfall/insofern keine anderen Regelungen existieren die Risikolehre (s. z.B. BAG vom 04.09.1985 - 7 AZR 531/82). Sind in einem Dienstplan z.B. an zwei Tagen Dienst mit je 8 Stunden eingetragen und erkrankt der Arbeitnehmer, so werden ihm 16 Stunden gutgeschrieben. Hat der Arbeitnehmer frei, liegt die Erkrankung in seinem Risikobereich und er bekäme keine Stundengutschrift. Das Urteil stamm zwar aus dem Jahre 1985, ist deswegen aber noch immer gültig, denn wenn es keine neueren Erkenntnisse dazu gibt, beziehen sich alle Folgeurteile immer wieder auf dieses Grundsatzurteil.

- Etwas anderes gilt ggf. wenn der Dienstplan in Kenntnis einer längeren Erkrankung des Arbeitnehmers erstellt wird (so z.B. LAG Düsseldorf - Az: 16 Sa 167/06 - Urteil vom 06.06.2006).

Heißt also im Klartext:
wenn der Freizeitausgleich bereits vor der Erkrankung geplant war, dann sind die Stunden tatsächlich futsch.
Nicht zulässig ist hingegen, nach dem Bekanntwerden der Erkrankung den bestehenden Dienstplan abzuändern und Freizeitausgleich einzuplanen, um Stunden abzubauen.
Frage beantwortet?



Wuschel
Beiträge: 56
Registriert: Sa 10. Jan 2004, 21:36

AW: Ungeplantes Krank......

Beitrag von Wuschel »

Frage beantwortet?
Danke an alle für eure Mühen und Antworten!

LBG

wuschel


Wir sind gleichzeitig Zuschauer und Schauspieler im großen Drama des Seins.
[/COLOR][/size]

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste