Überstunden minimieren

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schwästa
Beiträge: 44
Registriert: Di 20. Apr 2010, 21:58

Überstunden minimieren

Beitrag von schwästa »

Hallo,

in dem katholischem Altenheim in dem ich arbeite sollen wir Vollzeitkräfte nun unsere Überstunden abbauen, indem wir abwechselnd vor der Übergabe Feierabend machen. ( somit 30 min Überstundenabbau täglich)
Ich denke mal, das ist rechtlich und dagegen kann man nichts machen (?)
Meine Frage dazu ist allerdings, kann man von uns verlangen, wenn die Überstunden komplett weg sind, weiterhin eher zu gehen und somit ins Minus zu rutschen? z.B. mit dem Hintergedanken das man eventuell dann mal auf einen freien Tag kommen MUß - weil man ja sonst nicht auf seine Stunden kommt.

danke schon mal fürs Antworten



Änneken
Beiträge: 5
Registriert: Sa 5. Jul 2014, 19:22

AW: Überstunden minimieren

Beitrag von Änneken »

diese frage könnte von mir stamen...Haben eine neue pdl und sie versucht so die überstd abzubauen, mal 30 min eher gehen mal 1std eher gehen..Frage mich auch was passiert wenn ich keine überstunden mehr habe.



Benutzer 10209 gelöscht

AW: Überstunden minimieren

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Klar !
Das ist doch das Ziel der Übung !
Minusstunden sind das Mittel der Wahl, um Mitarbeiter unter Druck zu setzen.
Dann kann man zu Einspringen, Teildiensten u.v.a. nicht mehr "nein" sagen.
Hat man zu viele Minus-Std kann es soweit kommen, dass es heisst : "Aus betrieblichen Gründen wird Deine monatliche Arbeitszeit=Gehalt reduziert".
(alles schon erlebt)



Benutzer 204 gelöscht

AW: Überstunden minimieren

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

indem wir abwechselnd vor der Übergabe Feierabend machen. ( somit 30 min Überstundenabbau täglich)
Ich denke mal, das ist rechtlich und dagegen kann man nichts machen (?)
So einfach geht das nicht .Wichtig ist aber ob zum Thema Überstundenabbau
etwas im AV steht .
Der AG kann eine Vereinbarung zum Freizeitausgleich im AV fest legen .
Dann darf er auch bestimmen wie die Überstunden abgebaut werden .
Fehlt aber diese Vereinbarung dann geht das nicht so einfach mit dem später
anfangen oder früher gehen .
Frage mich auch was passiert wenn ich keine überstunden mehr habe.
Gibt es Arb.zeitkonten ?
Wenn ja was steht da zu den Minusstunden ?
Erhält man monatl. das Gehalt für die vereinbarte Arbeitszeit im AV kann es passieren das die Minus- Stunden nach gearbeitet werden müssen .

Allerdings sollte man auch wissen das wenn man bereit ist zu arbeiten ,aber der AG aber nicht die Arbeitszeit ausschöpft eben nicht so einfach ins Minus geschickt werden kann.
Stichwort Annahmeverzug :
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html

Also lasst Euch nicht alles gefallen .Die Oberen wissen sehr genau was sie verlangen dürfen und was nicht .Und sie wissen leider auch das sich viele AN
ziemlich viel gefallen lassen .

LG



stormrider
Beiträge: 218
Registriert: Sa 1. Jul 2006, 15:34

AW: Überstunden minimieren

Beitrag von stormrider »

[quote=""Elfriede""] "Aus betrieblichen Gründen wird Deine monatliche Arbeitszeit=Gehalt reduziert".(alles schon erlebt)[/quote]
Das geht so einfach nicht. Wenn man immer wieder auf die Minusstunden hinweist und der Arbeitgeber trotzdem nicht reagiert, setzt man den Ag damit in den Annahmeverzug. Das heißt dann letztendlich, dass er die von dir angebotene Arbeit nicht abgerufen hat und das dann sein Problem ist, wenn du zu wenig Stunden hast.

Also nix mit Erpressung von zusätzlichen Arbeitseinsätzen wegen der Minusstunden.



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johannes
Beiträge: 3704
Registriert: Sa 17. Nov 2001, 23:53
Kontaktdaten:

AW: Überstunden minimieren

Beitrag von johannes »

Warum bittet man nicht um die rechtliche Grundlage für die stunden- oder gar halbstundenweise Arbeitszeitverkürzung zum Überstundenabbau?

Dies sollte immer schriftlich erfolgen!

allein schon wegen einer evtl. späteren arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung.

Wir aber schon geschrieben wurde - Pflegekräfte lassen sich viel gefallen!


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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: Überstunden minimieren

Beitrag von Schwester Wolfgang »

......rrrrrichtig, Johannes! Bei jeder ominösen Anweisung kann man nur empfehlen, als erstes nach der gesetzlichen Grundlage zu fragen und als zweites verlangen, dass man diese Anweisung bitte schriftlich haben möchte. Nicht Ihr müsst nach Gegenargumenten suchen, sondern der Anweisende soll erst mal die Hausaufgaben machen und die Grundlage dafür eruieren. Natürlich kann man zur Gegenargumentation schon mal selbst nachforschen . . .



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