Teilzeitbeschäftigung...
Teilzeitbeschäftigung...
hab jetzt auch mal eine Frage,stimmt es das man Teilzeitbeschäftigte einteilen und holen kann,wie man es braucht?Oder hat derjenige sich nur in der Bezeichnung geirrt?Und meinte Aushilfen?
AW: Teilzeitbeschäftigung...
Teilzeitkraft bedeudet das Du keine volle Stelle(100 %) hast mit zum Beispiel einer 38,5 Stunden-Woche. Du kannst zum Beispiel eine 75 % Stelle haben als Teilzeitkraft mit entsprechenden 30 Stunden Wochenarbeitszeit. Wie die Stunden auf die Woche verteilt werden ist letztendlich Sache des Dienstplaners also der Einrichtungsleitung. Allerdings kann er nicht willkürlich die Stunden "verkloppen" sondern muss sich schon an Tarife und Gesetzesvorgaben halten!!!
Greets Alex
Greets Alex
- Schwester Wolfgang
- Beiträge: 1637
- Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44
AW: Teilzeitbeschäftigung...
Es ist ein weit verbreiteter und gern gelebter Irrglaube, dass Teilzeitkräfte sozusagen die flexiblen Kräfte sind, die stets und ständig abrufbar sein sollten, kein Privatleben und keine Familie geltend machen und dankbar sind dass sie Mehrstunden leisten dürfen, egal ob ihnen diese bezahlt, oder in Freizeit abgegolten werden.
Aber: auch für Teilzeitkräfte gilt das deutsche Arbeitsrecht (es sei denn, dass man tatsächlich flexible Arbeitszeiten oder anderes vereinbart hat). Und da erschöpft sich das Direktionsrecht des Arbeitgebers bzw.der in seinem Auftrag handelnden Pflegedienstleitungen darauf, dass ein gültiger Dienstplan erstellt und zur Kenntnis gegeben ist. Änderungen sind dann nur noch im beiderseitigen Einvernehmen möglich.
Wenn ich z.B. für 20 Wochenstunden im Pflegedienst eines Hauses arbeite, weil zur Zeit keine Vollzeitstelle frei ist, muss ich doch die Möglichkeit haben, die mir im Geldbeutel schmerzlich fehlenden Mäuse für 20 Wochenstunden bei einem ambulanten Pflegedienst verdienen zu können. Oder ich gehe morgens oder abends noch in einer Bank die Büroräume reinigen - egal was - ich muss mich demzufolge auf meinen Dienstplan verlassen können.
Oder Möglichkeit zwei - Mutti mit Kind, hat für das Kind eine Tagesmutti - auch die muss die Termine mit der Tagesmutti absprechen können und kann nicht einfach mal so ihren Plan abändern.
Oder Möglichkeit drei - besorgter Mensch möchte seinen behinderten Angehörigen nicht in eine Pflegeeinrichtung geben, sondern mit ambulanter Hilfe individuell zu Hause betreuen. Auch da ist Verlässlichkeit auf den einmal erstellten Plan unbedingt erforderlich.
Oder Möglichkeit drei, vier, fünf usw.
Du siehst also, auch wenn es die einfachste sichtbare Variante ist, eine Teilzeitkraft beliebig hin und her zu schieben - richtig ist es nicht und rechtens schon gleich gar nicht, es sei denn, man hat einen Vertrag unterschrieben, der dem Arbeitgeber solch flexiblen Einsatz erlaubt. In dem Fall: selbst verschuldetes Elend!
Aber: auch für Teilzeitkräfte gilt das deutsche Arbeitsrecht (es sei denn, dass man tatsächlich flexible Arbeitszeiten oder anderes vereinbart hat). Und da erschöpft sich das Direktionsrecht des Arbeitgebers bzw.der in seinem Auftrag handelnden Pflegedienstleitungen darauf, dass ein gültiger Dienstplan erstellt und zur Kenntnis gegeben ist. Änderungen sind dann nur noch im beiderseitigen Einvernehmen möglich.
Wenn ich z.B. für 20 Wochenstunden im Pflegedienst eines Hauses arbeite, weil zur Zeit keine Vollzeitstelle frei ist, muss ich doch die Möglichkeit haben, die mir im Geldbeutel schmerzlich fehlenden Mäuse für 20 Wochenstunden bei einem ambulanten Pflegedienst verdienen zu können. Oder ich gehe morgens oder abends noch in einer Bank die Büroräume reinigen - egal was - ich muss mich demzufolge auf meinen Dienstplan verlassen können.
Oder Möglichkeit zwei - Mutti mit Kind, hat für das Kind eine Tagesmutti - auch die muss die Termine mit der Tagesmutti absprechen können und kann nicht einfach mal so ihren Plan abändern.
Oder Möglichkeit drei - besorgter Mensch möchte seinen behinderten Angehörigen nicht in eine Pflegeeinrichtung geben, sondern mit ambulanter Hilfe individuell zu Hause betreuen. Auch da ist Verlässlichkeit auf den einmal erstellten Plan unbedingt erforderlich.
Oder Möglichkeit drei, vier, fünf usw.
Du siehst also, auch wenn es die einfachste sichtbare Variante ist, eine Teilzeitkraft beliebig hin und her zu schieben - richtig ist es nicht und rechtens schon gleich gar nicht, es sei denn, man hat einen Vertrag unterschrieben, der dem Arbeitgeber solch flexiblen Einsatz erlaubt. In dem Fall: selbst verschuldetes Elend!
AW: Teilzeitbeschäftigung...
Vielen Dank Wolfgang,Du sprichst mir von der Seele.Und so geht es bei uns Einigen und keiner traut sich den Mund aufzumachen,denn die Überstunden werden auch weder bezahlt noch abgegolten,sogar im Urlaub wird man angerufen.Aber ich werde mich für mich umdenken und vor allem das Gespräch suchen mit den zuständigen Personen.Ob es was bringt,wird man sehen.
- Schwester Wolfgang
- Beiträge: 1637
- Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44
AW: Teilzeitbeschäftigung...
Hallo Fragmina,
für Dich nochmal mein Lieblingszitat, welches ich zu dieser Frage im Werner-Schell-Forum gefunden habe:
"Der Arbeitgeber schöpft sein Direktionsrecht mit einem gültigen Dienstplan aus. Änderungen sind nur noch im gegenseitigen Einvernehmen möglich!
Eine Dienstverpflichtung gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht. Die Bundesregierung kann im "Spannungs- und Verteidigungsfall", also im Krieg, eine Dienstpflicht erlassen. Eine Pflegedienstleitung oder Stationsleitung kann weder den Krieg ausrufen noch die bürgerlichen Rechte außer Kraft setzen."
Also:
Ein Verpflichtung zum Einspringen aus dem Frei, also in der Ruhezeit, gibt es definitiv nicht, außer bei einer Katastrophe (sei es Massenunfall, Brand oder sonstiges in dieser Richtung; ein krankheitsbedingter Ausfall eines Kollegen gehört sicher nicht dazu).
Eine Anordnung von Überstunden ist mitbestimmungspflichtig (kann unter Umständen bei Dienstvereinbarungen entfallen). Dennoch wird jedem Arbeitnehmer geraten erst mal die angeordneten Stunden/Dienste zu leisten und sich dann entweder an den Personalrat oder Betriebsrat wenden, oder sich einen Anwalt (z.B. bei einem Gewerkschaftsmitglied über die Gewerkschaft) nehmen.
für Dich nochmal mein Lieblingszitat, welches ich zu dieser Frage im Werner-Schell-Forum gefunden habe:
"Der Arbeitgeber schöpft sein Direktionsrecht mit einem gültigen Dienstplan aus. Änderungen sind nur noch im gegenseitigen Einvernehmen möglich!
Eine Dienstverpflichtung gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht. Die Bundesregierung kann im "Spannungs- und Verteidigungsfall", also im Krieg, eine Dienstpflicht erlassen. Eine Pflegedienstleitung oder Stationsleitung kann weder den Krieg ausrufen noch die bürgerlichen Rechte außer Kraft setzen."
Also:
Ein Verpflichtung zum Einspringen aus dem Frei, also in der Ruhezeit, gibt es definitiv nicht, außer bei einer Katastrophe (sei es Massenunfall, Brand oder sonstiges in dieser Richtung; ein krankheitsbedingter Ausfall eines Kollegen gehört sicher nicht dazu).
Eine Anordnung von Überstunden ist mitbestimmungspflichtig (kann unter Umständen bei Dienstvereinbarungen entfallen). Dennoch wird jedem Arbeitnehmer geraten erst mal die angeordneten Stunden/Dienste zu leisten und sich dann entweder an den Personalrat oder Betriebsrat wenden, oder sich einen Anwalt (z.B. bei einem Gewerkschaftsmitglied über die Gewerkschaft) nehmen.
AW: Teilzeitbeschäftigung...
Überstunden werden weder bezahlt noch abgegolten??
Kaum zu glauben was man hier oft über Machenschaften bei anderen AG´s liest.
Im Arbeitsvertrag muss eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit stehen. Nicht das deine Kollegen als Springer eingestellt sind. Die könnten doch dann bei Bedarf eingesetzt werden, oder??? (Von den Überstunden mal abgesehen).
Lg jilsi
Kaum zu glauben was man hier oft über Machenschaften bei anderen AG´s liest.
Im Arbeitsvertrag muss eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit stehen. Nicht das deine Kollegen als Springer eingestellt sind. Die könnten doch dann bei Bedarf eingesetzt werden, oder??? (Von den Überstunden mal abgesehen).
Lg jilsi
AW: Teilzeitbeschäftigung...
Teilzeitbeschäftigung oder Vollzeitbeschäftigung - bei uns gibt es keine Überstunden und auch keine willkürliche Dienstverpflichtung. Auch wird darauf geachtet, daß vorgeschriebene Pausen eingehalten werden.Wir reden miteinander und erbrachte Leistung wird vergütet. Und wird ein Mitarbeiter krank, wird er nach Hause geschickt mit der Auflage, sich einen Krankenschein zu besorgen. Schließlich schaden kranke Mitarbeiter mehr als sie nutzen. Eben privat! Außerdem wird die individuelle Situation berücksichtigt - bereits bei der Einstellung! Merke: gesunde, leistungsfähige und ~willige Arbeitnehmer sind das beste Kapital.
Johannes
Johannes
AW: Teilzeitbeschäftigung...
Oh Johannes,
du sprichst mir aus der Seele. Ich denke da genauso.
Nur zufriedene Mitarbeiter sind gute Mitarbeiter!
Du scheinst einen echt guten AGn zuhaben.
Sei froh drum!
In diesem Sinne..
Babona
du sprichst mir aus der Seele. Ich denke da genauso.
Nur zufriedene Mitarbeiter sind gute Mitarbeiter!
Du scheinst einen echt guten AGn zuhaben.
Sei froh drum!
In diesem Sinne..
Babona
AW: Teilzeitbeschäftigung...
Oh Johannes,
nicht alle Arbeitnehmer/Arbeitgeber kommen mit deinen Arbeitszeiten klar.
Im Umgang mit Dementen wird eine 30 Stundenwoche empfohlen.
Du unterhälst ein kleines Haus in dem dein Arbeitszeitmodel umsetzbar ist.
In größeren Häusern oder im Ambulanten läßt sich das aber nicht umsetzen.
ferdi
nicht alle Arbeitnehmer/Arbeitgeber kommen mit deinen Arbeitszeiten klar.
Im Umgang mit Dementen wird eine 30 Stundenwoche empfohlen.
Du unterhälst ein kleines Haus in dem dein Arbeitszeitmodel umsetzbar ist.
In größeren Häusern oder im Ambulanten läßt sich das aber nicht umsetzen.
ferdi
AW: Teilzeitbeschäftigung...
Hallo Fragmina,
schau mal hier:
http://www.rechtsrat.ws/gesetze/tzbfg/index.htm
§§ 1 - 13
http://mein-frei.verdi.de/
ferdi
schau mal hier:
http://www.rechtsrat.ws/gesetze/tzbfg/index.htm
§§ 1 - 13
http://mein-frei.verdi.de/
ferdi
AW: Teilzeitbeschäftigung...
Oh ferdi,
von wem sprichst du, wenn du sagst
Wenn du das nicht kannst, dann halte deine Vorurteile bei dir.
Mich wundert, daß du und deine Gewerkschaft keine besseren Arbeitsbedingungen anzubieten haben.
Du behauptest
Wenn die Gewerkschaft nicht in der Lage ist, für menschenwürdige Arbeitsbedingungen in der Pflege zu sorgen
Originalton ver.di
Was auf einer autonom arbeitenden Pflegeeinheit realisierbar ist, ist auch auf 100 autonom arbeitenden Pflegeeinheiten erst recht realisierbar. Da läßt es sich sogar erheblich einfacher umsetzen, weil mehr Ressourcen zur Verfügung stehen. Es gibt hierfür nur eine einzige Bedingung:
Ob aber ein Gewerkschafter etwas will, was nicht von der Gewerkschaft kommt, erscheint mir mehr als fraglich. Statt dessen kommen so platte Sprüche wie
Johannes
von wem sprichst du, wenn du sagst
und jetzt komm nicht mit larifari. Nenne ArbeitnehmerInnen, die damit nicht zurecht gekommen sind! Nenne mir einen Arbeitnehmer, der in unserer Arbeitsordnung auch nur eine Überstunde abgeleistet hat. Nenne mir nur einen Arbeitnehmer, der in unserer Arbeitsordnung so sehr ausgepowert wurde, daß er das gefürchtete Burn out-Syndrom erlitten hat. Schließlich gibt es das ja schon 16 Jahre. Nenne mir nur einen Arbeitnehmer, der in unserer Arbeitsordnung auf sein wohlverdientes freies Wochenende verzichten mußte.nicht alle Arbeitnehmer/Arbeitgeber kommen mit deinen Arbeitszeiten klar.
Wenn du das nicht kannst, dann halte deine Vorurteile bei dir.
Mich wundert, daß du und deine Gewerkschaft keine besseren Arbeitsbedingungen anzubieten haben.
Du behauptest
bitte bringe den Beweis für deine Behauptung. Wenn ein 120-Betten-Haus in der Lage ist, es umzusetzen, wenn der Betriebsrat sogar der Initiator hierfür war und von den Mitarbeitern ein Rückkehr in die menschenunwürdige Schichtarbeit nicht mehr in Frage kommt, solltest du wenigstens ein größeres Haus vorzuweisen haben, bevor du deinen Mund über etwas aufmachst, das du nicht verstehst.In größeren Häusern oder im Ambulanten läßt sich das aber nicht umsetzen
Wenn die Gewerkschaft nicht in der Lage ist, für menschenwürdige Arbeitsbedingungen in der Pflege zu sorgen
Originalton ver.di
solltest du etwas vorsichtiger werden mit deinen Vorurteilen.dafür sind wir nicht zuständig!
Was auf einer autonom arbeitenden Pflegeeinheit realisierbar ist, ist auch auf 100 autonom arbeitenden Pflegeeinheiten erst recht realisierbar. Da läßt es sich sogar erheblich einfacher umsetzen, weil mehr Ressourcen zur Verfügung stehen. Es gibt hierfür nur eine einzige Bedingung:
Man muß es wollen!
Ob aber ein Gewerkschafter etwas will, was nicht von der Gewerkschaft kommt, erscheint mir mehr als fraglich. Statt dessen kommen so platte Sprüche wie
die so weit vom gelebten Leben sind wie die Sonne vom Mond.Dein Frei gehört Dir!
Johannes
AW: Teilzeitbeschäftigung...
Oh Johannes,
(das Oh scheint toll zu sein )
kannst du mir bitte nochmal genau erklären wie euer Arbeitszeitmodell funktioniet?
Ich habe es zwar hier schonmal gelesen aber erinnere mich nicht mehr genau daran...
Das wäre lieb!
Danke schöööön!
(das Oh scheint toll zu sein )
kannst du mir bitte nochmal genau erklären wie euer Arbeitszeitmodell funktioniet?
Ich habe es zwar hier schonmal gelesen aber erinnere mich nicht mehr genau daran...
Das wäre lieb!
Danke schöööön!
- doedl
- Beiträge: 6411
- Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
- Beruf: Pflegedinosaurier
- Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
- Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins
AW: Teilzeitbeschäftigung...
Hallo Johannes,
ich kenne Dein Modell nun wirklich gut- allerdings ist es im ambulanten Dienst absolut nicht umzusetzen, da die Kernarbeitszeiten niemals 10 Stunden Arbeitszeit ergeben. Ich kenne kaum einen ambulanten Dienst, der einen AN auch nur als Vollzeitarbeitnehmer einstellen kann.
Gruß Doedl
ich kenne Dein Modell nun wirklich gut- allerdings ist es im ambulanten Dienst absolut nicht umzusetzen, da die Kernarbeitszeiten niemals 10 Stunden Arbeitszeit ergeben. Ich kenne kaum einen ambulanten Dienst, der einen AN auch nur als Vollzeitarbeitnehmer einstellen kann.
Gruß Doedl
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
AW: Teilzeitbeschäftigung...
hallo doedl,
1. wie bekannt sein dürfte, habe ich dieses Arbeitszeitmodell niemals in den Zusammenhang mit einem ambulanten Dienst oder einem Akutkrankenhaus angesprochen, sondern immer nur auf die stationäre Altenpflege bezogen!
2. wende ich mich ausschließlich gegen die Selbstverständlichkeit, mit der von verschiedenen Forenteilnehmern über etwas gesprochen wird, von dem sie keine Ahnung haben, weder in der Theorie und noch weniger in der Praxis.
3. wurde nie auch nur ansatzweise angedeutet, daß unser Arbeitszeitmodell absolut ohne Einschränkungen anwendbar ist. Das wäre zu schön um wahr zu sein. Es wurde jedoch immer wieder aufgefordert, etwas besseres anzubieten, was bis heute nicht geschehen ist. Statt dessen wird nur immer wieder über die unhaltbaren Zustände in den anderen Arbeitszeitmodellen gejammert.
Ich denke, wer sich neuen Wegen verschließt, wird über sein Jammerstadium nicht hinaus kommen. Für den werden sich seine Lebens- und Arbeitsumstände eben nicht ändern. Das hält mich aber nicht davon ab, immer wieder auf die bei uns gefundene Alternative hinzuweisen. Immerhin werden jetzt auch große Einrichtungen hellhörig und beginnen, ihre Erfahrungen zu sammeln.
Johannes
@babona
geh in mein forum, dort findest du die ausführliche Dokumentation hierzu. Sollten sich dann noch Fragen ergeben, kannst du sie gern individuell stellen. Auf jedes Problem findet sich eine Lösung - das ist meine Erfahrung.
Gruß
Johannes
1. wie bekannt sein dürfte, habe ich dieses Arbeitszeitmodell niemals in den Zusammenhang mit einem ambulanten Dienst oder einem Akutkrankenhaus angesprochen, sondern immer nur auf die stationäre Altenpflege bezogen!
2. wende ich mich ausschließlich gegen die Selbstverständlichkeit, mit der von verschiedenen Forenteilnehmern über etwas gesprochen wird, von dem sie keine Ahnung haben, weder in der Theorie und noch weniger in der Praxis.
3. wurde nie auch nur ansatzweise angedeutet, daß unser Arbeitszeitmodell absolut ohne Einschränkungen anwendbar ist. Das wäre zu schön um wahr zu sein. Es wurde jedoch immer wieder aufgefordert, etwas besseres anzubieten, was bis heute nicht geschehen ist. Statt dessen wird nur immer wieder über die unhaltbaren Zustände in den anderen Arbeitszeitmodellen gejammert.
Ich denke, wer sich neuen Wegen verschließt, wird über sein Jammerstadium nicht hinaus kommen. Für den werden sich seine Lebens- und Arbeitsumstände eben nicht ändern. Das hält mich aber nicht davon ab, immer wieder auf die bei uns gefundene Alternative hinzuweisen. Immerhin werden jetzt auch große Einrichtungen hellhörig und beginnen, ihre Erfahrungen zu sammeln.
Johannes
@babona
geh in mein forum, dort findest du die ausführliche Dokumentation hierzu. Sollten sich dann noch Fragen ergeben, kannst du sie gern individuell stellen. Auf jedes Problem findet sich eine Lösung - das ist meine Erfahrung.
Gruß
Johannes
AW: Teilzeitbeschäftigung...
Ambulante Pflegedienste; ambulant betreute Dementen WG´s; Tagespflegen.Johannes: von wem sprichst du, wenn du sagst
Zitat:
nicht alle Arbeitnehmer/Arbeitgeber kommen mit deinen Arbeitszeiten klar.
alle ( da zähle ich auch zu) die aus Alters- und Gesundheitsgründen nicht mehr in der Lage sind einen 10 Stundentag plus Pause durch zu halten;Johannes: Nenne ArbeitnehmerInnen, die damit nicht zurecht gekommen sind!
alle die in der Dementen- /Alzheimerbetreuung tätig sind.
das BMfSFJ; die BAuA; BMAS empfehlen in diesen Bereichen eine 30 Stundenwoche.
auch unser AG sorgt dafür das die freien Wochenenden eingehalten werden.Johannes: Nenne mir nur einen Arbeitnehmer, der in unserer Arbeitsordnung auf sein wohlverdientes freies Wochenende verzichten mußte.
das ArbZG spricht bei einem 10 Stundentag von einer Ausnahme.Johannes: Mich wundert, daß du und deine Gewerkschaft keine besseren Arbeitsbedingungen anzubieten haben.
die Frage war:Johannes: Dein Frei gehört Dir!
die Antwort hat zu lauten nein. auch für Teilzeitbeschäftigte gilt Mein Frei gehört mir!!!stimmt es das man Teilzeitbeschäftigte einteilen und holen kann,wie man es braucht?
Ausnahme ist wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich steht Arbeitszeit auf Anforderung.
ferdi
AW: Teilzeitbeschäftigung...
@ferdi
vielen Dank für die links, genau das habe ich gesucht. ich muss nämlich manchmal für 2,5 Std. kommen u. mache so Miese für mein Arbeitszeitkonto.
vielen Dank für die links, genau das habe ich gesucht. ich muss nämlich manchmal für 2,5 Std. kommen u. mache so Miese für mein Arbeitszeitkonto.
AW: Teilzeitbeschäftigung...
danke ferdi
aber du hast meine Fragen nicht alle beantwortet.
2. Die Systematik unserer Arbeitszeit läßt sich selbstverständlich auch - auf die Anforderungen in den von dir genannten Bereichen - angepasst anwenden.
3. Solange du keinen von dir benannten Bereich vorzuweisen hast, der bereits unsere Arbeitszeit angewandt hat und damit gescheitert ist, gehört deine Aussage in den Bereicht der Hypothesen.
Zu deiner Schlußausführung:
Wer mich kennt weiß, daß bei mir Privatleben und Familienfreundlichkeit ein hoher Stellenwert beigemessen wird. Genau aus diesem Grunde wird eine zusammenhängende Freizeit von 7 Tagen nach 7 Tagen Arbeit eingeräumt. Aus diesem Grunde müssen Arbeitnehmer in Vollzeit bei mir auch bei vollem Lohn nur 23 Wochen im Jahr arbeiten! Klar, es gibt immer wieder Menschen, die mit ihrer Freizeit nichts anzufangen wissen. Aber die sind für mich nicht der Maßstab. Es gibt nur einen Unterschied zwischen mir und der Gewerkschaft: Bei mir haben die Mitarbeiter frei, wenn sie frei haben. Bei der Gewerkschaft wird nur davon gesprochen, daß sie ein Anrecht darauf haben.
Für mich gilt auch: Ob in Vollzeit oder in Teilzeit - jeder Arbeitnehmer hat eine feste, geplanten Arbeitszeit und eine feste, planbare Freizeit, die weit über das hinausgeht, was die Gewerkschaften selbst mit den coolsten Sprüchen anzubieten haben. Es geht - seit 16 Jahren! Für Vollzeit- und Teilzeitmitarbeiter. Das sollte allen zu denken geben.
Gruß
Johannes
aber du hast meine Fragen nicht alle beantwortet.
1. Wer keine Vollzeitstellen anzubieten hat, auf den ist die Arbeitszeit auch nicht im Vollzeitumfang anzwenden. Ich ging davon aus, daß das bekannt ist.Ambulante Pflegedienste; ambulant betreute Dementen WG´s; Tagespflegen.
2. Die Systematik unserer Arbeitszeit läßt sich selbstverständlich auch - auf die Anforderungen in den von dir genannten Bereichen - angepasst anwenden.
3. Solange du keinen von dir benannten Bereich vorzuweisen hast, der bereits unsere Arbeitszeit angewandt hat und damit gescheitert ist, gehört deine Aussage in den Bereicht der Hypothesen.
Ich fragte nach Arbeitnehmern, die nach unserer Arbeitsordnung gearbeitet haben und nicht damit zurecht gekommen sind. Du hast mich schon richtig zitiert. Dies ist keine Antwort auf meine Frage. Ich denke, das weißt du auch.alle ( da zähle ich auch zu) die aus Alters- und Gesundheitsgründen nicht mehr in der Lage sind einen 10 Stundentag plus Pause durch zu halten;
alle die in der Dementen- /Alzheimerbetreuung tätig sind.
Und warum sagst du nicht, daß diese Ausnahme sich auf bestimmte Berufsgruppen bezieht und nicht auf generelle Ausnahmen von einer regelmäßigen Arbeitszeit? Daß du damit die Aussage des ArbZG veränderst, wird dir wohl bekannt sein.das ArbZG spricht bei einem 10 Stundentag von einer Ausnahme
Zu deiner Schlußausführung:
Wer mich kennt weiß, daß bei mir Privatleben und Familienfreundlichkeit ein hoher Stellenwert beigemessen wird. Genau aus diesem Grunde wird eine zusammenhängende Freizeit von 7 Tagen nach 7 Tagen Arbeit eingeräumt. Aus diesem Grunde müssen Arbeitnehmer in Vollzeit bei mir auch bei vollem Lohn nur 23 Wochen im Jahr arbeiten! Klar, es gibt immer wieder Menschen, die mit ihrer Freizeit nichts anzufangen wissen. Aber die sind für mich nicht der Maßstab. Es gibt nur einen Unterschied zwischen mir und der Gewerkschaft: Bei mir haben die Mitarbeiter frei, wenn sie frei haben. Bei der Gewerkschaft wird nur davon gesprochen, daß sie ein Anrecht darauf haben.
Für mich gilt auch: Ob in Vollzeit oder in Teilzeit - jeder Arbeitnehmer hat eine feste, geplanten Arbeitszeit und eine feste, planbare Freizeit, die weit über das hinausgeht, was die Gewerkschaften selbst mit den coolsten Sprüchen anzubieten haben. Es geht - seit 16 Jahren! Für Vollzeit- und Teilzeitmitarbeiter. Das sollte allen zu denken geben.
Gruß
Johannes
AW: Teilzeitbeschäftigung...
Lieber Johannes,
in der Hoffnung das die eigendliche Frage hier beantwortet ist lass ich mich mal auf deine Herausforderung ein.
Es war von einem Dienst über 8 Stunden die Rede. Dem sind (bin ich) nicht alle gewachsen.
Ambulante Dienste 24 Stunden Erreichbarkeit - Teilzeitkräfte arbeiten nach dem System.
Teilambulant geht nur von 8:00 - 16:00 Uhr - schlecht machbar, für Teilzeit auf Wunsch möglich.
Dementen- WG sind über 6 Stunden für die AN Stress.
Bei den Fragen hier geht es um Mehrarbeit durch unregelmäßige Arbeitszeiten.
Wo hebel ich da mit meinen Antworten das ArbZG aus?
Ich habe keine Einwände gegen eine regelmäßige andere Arbeitszeit, die läßt das ArbZG ja auch zu.
Wenn alle zufrieden sind, sollte einem die Meinung der Gewerkschaft egal sein.
Grüß deine Frau
ferdi
NS: Ronja, Johannes, ferdi die alten Z(S)eiten.
in der Hoffnung das die eigendliche Frage hier beantwortet ist lass ich mich mal auf deine Herausforderung ein.
Es war von einem Dienst über 8 Stunden die Rede. Dem sind (bin ich) nicht alle gewachsen.
Mein AG deckt die 3 von mir genannten Bereiche ab.1. Wer keine Vollzeitstellen anzubieten hat,
2. Die Systematik unserer Arbeitszeit läßt sich selbstverständlich auch -
Ambulante Dienste 24 Stunden Erreichbarkeit - Teilzeitkräfte arbeiten nach dem System.
Teilambulant geht nur von 8:00 - 16:00 Uhr - schlecht machbar, für Teilzeit auf Wunsch möglich.
Dementen- WG sind über 6 Stunden für die AN Stress.
Ich!Ich fragte nach Arbeitnehmern, die nach unserer Arbeitsordnung gearbeitet haben und nicht damit zurecht gekommen sind.
Die regelmäßige Arbeitszeit in unserem Berufsgruppe ist bei Vollzeit 7,7 - 8 Stunden, wie es das ArbZG sagt.Und warum sagst du nicht, daß diese Ausnahme sich auf bestimmte Berufsgruppen bezieht und nicht auf generelle Ausnahmen von einer regelmäßigen Arbeitszeit? Daß du damit die Aussage des ArbZG veränderst, wird dir wohl bekannt sein.
Bei den Fragen hier geht es um Mehrarbeit durch unregelmäßige Arbeitszeiten.
Wo hebel ich da mit meinen Antworten das ArbZG aus?
Ich habe keine Einwände gegen eine regelmäßige andere Arbeitszeit, die läßt das ArbZG ja auch zu.
Wenn alle zufrieden sind, sollte einem die Meinung der Gewerkschaft egal sein.
Grüß deine Frau
ferdi
NS: Ronja, Johannes, ferdi die alten Z(S)eiten.
AW: Teilzeitbeschäftigung...
Hallo ferdi,
hab die alten Zeiten nicht vergessen. Das Private hat übrigens nichts mit der Arbeit zu tun. Ich hoffe, daß Du weißt, daß ich privat nichts gegen Dich hab. Wie Du aber auch weißt, setz ich mich vehement für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege ein, nicht nur theoretisch, sondern auch und gerade praktisch. Und da hab ich halt ne andere Auffassung als die Gewerkschaft.
Wenn Du also mit regelmäßig 10 Stunden nicht zurecht kommst, mag das so sein. Andere kommen mit regelmäßig 8 oder 6 Stunden genau so wenig zurecht. Darum gibt es ja auch die individuellen Lösungen, die auf den Einzelnen zugeschnitten sind. Und diese Individuallösungen haben auch in unserem Arbeitszeitsystem ihren Platz.
Grüße an den Pott
Johannes
hab die alten Zeiten nicht vergessen. Das Private hat übrigens nichts mit der Arbeit zu tun. Ich hoffe, daß Du weißt, daß ich privat nichts gegen Dich hab. Wie Du aber auch weißt, setz ich mich vehement für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege ein, nicht nur theoretisch, sondern auch und gerade praktisch. Und da hab ich halt ne andere Auffassung als die Gewerkschaft.
Wenn Du also mit regelmäßig 10 Stunden nicht zurecht kommst, mag das so sein. Andere kommen mit regelmäßig 8 oder 6 Stunden genau so wenig zurecht. Darum gibt es ja auch die individuellen Lösungen, die auf den Einzelnen zugeschnitten sind. Und diese Individuallösungen haben auch in unserem Arbeitszeitsystem ihren Platz.
Grüße an den Pott
Johannes
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