Hallo,
kurze Frage: kann eine Stellenbeschreibung für einen Altenpfleger
einfach so vom Arbeitgeber geändert werden?
Danke für Antworten
Stellenbeschreibung
- Griesuh
- Beiträge: 2907
- Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
AW: Stellenbeschreibung
ja, solange es das Aufgabengebiet der ganzheitlichen Versorgung betrifft.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
- Schwester Wolfgang
- Beiträge: 1637
- Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44
AW: Stellenbeschreibung
. . . nach § 106 GewO kann der Arbeitgeber Zeit, Ort und Inhalt der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen. Die Stellenbeschreibung ist die präzise Beschreibung des Inhalts . . .
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- Beiträge: 1624
- Registriert: So 24. Nov 2002, 23:46
- Kontaktdaten:
AW: Stellenbeschreibung
Hallo Oba!
Ja, kann der Arbeitgeber machen, allerdings unterliegen in Betrieben mit Betriebsrat unter Umständen einige Teile der Stellenbeschreibung der Mitbestimmung.
Gruß
Ja, kann der Arbeitgeber machen, allerdings unterliegen in Betrieben mit Betriebsrat unter Umständen einige Teile der Stellenbeschreibung der Mitbestimmung.
Gruß
Jutta und Peter
Webmaster Konfliktfeld Pflege
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