Selbständig - Scheinselbständig?
Sozialversicherungsrecht straft die sogenannten Selbständigen ab!
Arbeitet eine sog. Selbständige Pflegekraft in einem Pflegedienst oder einer stationären Einrichtung, ist sie nach Sozialversicherungsrecht keineswegs selbständig. Selbst wenn sie ihre SV-Beiträge ordnungsgemäß abführen würde - was ja längst nicht immer der Fall ist - steht sie real in einem abhängigen Arbeitsverhältnis.
Warum?
Weil sie in den Dienstplan eingebunden ist und nach den Anweisungen des Dienstgebers handeln muss. Schließlich macht es ja keinen Sinn, wenn der sog. Selbständige eigenständig entscheidet, wann er was erledigen will. Er wird zu dem Zweck in den Betrieb geholt, eine Lücke zu stopfen. Hierauf beruft sich die Sozialversicherung und stuft die Beschäftigung in eine abhängige Beschäftigung ein.
Der Dienstgeber muss trotz der überteuerten Preise der sog. Selbständigen - Standard ist für Pflegefachkräfte zwischen € 30 und € 55/Std., das entspricht z. T. den 2,5 - 3-fachen Lohn eines Festangestellten in diesem Augenblick die SV-Beiträge für diese Kräfte nachentrichten.
Wenn der Staat irgendwo eine Geldquelle auftun kann, dann macht er es. Daher wird allen Unternehmen - gerade im Hinblick auf die derzeitige Aktion in Norddeutschland in rd. 180 Betrieben - geraten sein, die Finger von solchen Kräften zu lassen.
Die Rechtslage ist nämlich so, dass
1. der Arbeitgeber die von ihm geforderten SV-Beiträge für den sog. Selbständigen von diesem nicht zurückfordern kann, also darauf sitzen bleibt.
2. muss er die SV-Beiträge von dem überteuerten, gezahlten Lohn abführen.
3. die SV fordert nicht nur den AG-Anteil nach, sondern auch den AN-Anteil, obwohl u. U. der sog. Sebständige bereits die entsprechenden Beiträge gezahlt hat.
4. der AN wird, wie die derzeitige Sachlage aussieht, von der doppelten Beitragsleistung kaum profitieren.
5.das alles wird dann rückwirkend von der letzten Betriebsprüfung an (bis zu 4 Jahre) fällig.
6. Sonderkonditionen wurden und werden wohl auch nicht von der SV akzeptiert. Sie füllt sich also auf Kosten der anderen die Kassen zusätzlich.
Hier kommt dann schon ein hübsches Sümmchen zusammen.
Da den Zollfahndern auch sämtliche Adresslisten der Vermittlungsfirmen in die Hände gefallen sind und die SV ein reges Interesse an den Adressen hat, wird wohl bundesweit so einiges auf jene zukommen, die sich der sog. Selbständigen bedient haben.
Wer auf diesem aktuellen Hintergrund noch Selbständige beschäftigt, wird sich wohl eine schwarze Kasse zulegen müssen, aus der er dann die Nachforderungen der SV begleichen kann. Aus dem offiziellen Heimentgelt wird das wohl kaum möglich sein.
Die sog. Selbständigen werden sich wohl oder übel wieder daran gewöhnen müssen, sich einen festen Arbeitsplatz zu suchen oder sich bei DEN Privatleuten verdingen müssen, die die horrenden Honorare bezahlen wollen.
Ich kann nur sagen: Zieht euch warm an!
Selbständig - scheinselbständig
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Zuletzt geändert von johannes am Fr 1. Jul 2016, 11:09, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Optimierung
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Einer sucht für ein Problem eine Lösung - ein Anderer sucht für eine Lösung ein Problem
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- Griesuh
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- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
AW: Selbständig - scheinselbständig
Hi Johannes.
Das mit der Scheinselbstständigkeit in der Pflege ist an sich eine Farce.
denn es kann unmöglich sein, dass ein Selbsständiger, der sich anderen Pflegeeinrichtungen anbietet, seine eigene Suppe kocht. Es gilt Standarts der Pflegeeinrichtung einzuhalten. Sich an den betrieblichen Ablauf zu halten. Im ambul. PD muss sich an die vereinbarten Zeiten und Abläufe, die mit den Kunden vereinbart wurden, gehalten werden. Und vieles mehr.
Diese gesetzl. Anforderung wiederspricht allen Qualitätsanforderungen die an die Pflegeeinrichtungen gestellt werden.
Das mit der Scheinselbstständigkeit in der Pflege ist an sich eine Farce.
denn es kann unmöglich sein, dass ein Selbsständiger, der sich anderen Pflegeeinrichtungen anbietet, seine eigene Suppe kocht. Es gilt Standarts der Pflegeeinrichtung einzuhalten. Sich an den betrieblichen Ablauf zu halten. Im ambul. PD muss sich an die vereinbarten Zeiten und Abläufe, die mit den Kunden vereinbart wurden, gehalten werden. Und vieles mehr.
Diese gesetzl. Anforderung wiederspricht allen Qualitätsanforderungen die an die Pflegeeinrichtungen gestellt werden.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
- Griesuh
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AW: Selbständig - scheinselbständig
Sophie, so ganz verstehe ich deine Frage in diesem Zusammenhang nicht.
Im Gegesatz zu freiberuflichen Pflegekräften, die sich in den Ablauf einer Pflegeeinrichtung einbinden müssen und sich an die Standarts der Einrichtung halten müssen. Sie sind Weisungsgebunden.
Können die Ärzte selbst entscheiden wo, wie und wann sie ihre Sprechstunde abhalten. Sie benutzen ihre eigenen Gerätschaften, können Patienten annehmen oder ablehen. Sie setzen ihre eigene Standarts fest.
Wenn du das meinst, dann ist das der Unterschied.
Im Gegesatz zu freiberuflichen Pflegekräften, die sich in den Ablauf einer Pflegeeinrichtung einbinden müssen und sich an die Standarts der Einrichtung halten müssen. Sie sind Weisungsgebunden.
Können die Ärzte selbst entscheiden wo, wie und wann sie ihre Sprechstunde abhalten. Sie benutzen ihre eigenen Gerätschaften, können Patienten annehmen oder ablehen. Sie setzen ihre eigene Standarts fest.
Wenn du das meinst, dann ist das der Unterschied.
Zuletzt geändert von Griesuh am Sa 9. Jul 2016, 14:45, insgesamt 1-mal geändert.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
AW: Selbständig - scheinselbständig
Nein Griesuh, ich meinte nicht die, mit einer eigenen Praxis sondern die, die beispielsweise freiberuflich in anderen Praxen tätig sind. z.B. Urlaubsvertretungen, Abtretungen von Notdiensten, etc.
sophie
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